@ApexOne Das liegt ja gar nicht an Deutschland, sondern an den Herkunftsländern.
Und zu dem Beispiel oben: da steht gar nichts dazu, ob sie abgeschoben werden kann. Der Verlust des Flüchtlingsstatus hat aber schon erhebliche Folgen: Ok, sie hat weiterhin Anspruch auf Nahrung und ein Stück Seife. Aber als anerkannte hat sie Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur Grundsicherung.
Und selbst wenn absurd gegen Bürger und Unternehmen vorgegangen würde, so würde bei Bedürftigkeit ebenfalls ein Stück Seife gestellt werden. Daraus ergibt sich keine Ungleichbehandlung.