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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 16:46
Haben denn
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Junge, alleinstehende Männer
notwendigerweise
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weder einen Asylgrund [haben] noch einen Job.
Kann man das sicher sagen?

Kann es nicht - zumindest theoretisch - auch junge alleinstehende Männer geben, die einen Asylgrund und/oder einen Job haben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 16:51
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Kann man das sicher sagen?
nach meiner Prämisse die ich weiter oben aufstellte, ja, sh noch mal hier - jetzt mit Unterstreichung:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diesen Prozess sollte man dann halt total vereinfachen:
Wer einen Job nachweisen kann - schon über Monate natürlich - so jemand darf bleiben.
Junge, alleinstehende Männer müssen gehen - und dies ohne Klagemöglichkeiten.
allerdings sehe ich gerade, ich hatte es nicht eindeutig genug gemacht:
Natürlich fallen auch junge alleinstehende Männer mit Job unter den Punkt "dürfen bleiben"

Also noch mal eindeutig: jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund sollten zurück geschickt werden und dies ohne Klagemöglichkeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 16:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund sollten zurück geschickt werden und dies ohne Klagemöglichkeit.
Was ist mit jungen alleinstehenden Männern, deren Asylgrund (Bürgerkrieg in Syrien) weggefallen ist, die aber schon lange einen Job haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen?

Sollen die gehen nur weil sie jung sind und jemand Älteres vielleicht im Schnitt mehr verdient? Immerhin verdienen die Jungen länger als die Alten...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 16:57
@Panaetius
Sorry für die Verwirrung - ich hatte hier "ohne Job" vergessen einzuarbeiten:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also noch mal eindeutig: jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund sollten zurück geschickt werden und dies ohne Klagemöglichkeit.
Also jetzt noch mal ganz korrekt:
jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund, und ohne Job oder Ausbildung sollten zurück geschickt werden und dies ohne Klagemöglichkeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist mit jungen alleinstehenden Männern, deren Asylgrund (Bürgerkrieg in Syrien) weggefallen ist, die aber einen Job haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen?
Muss man im Einzelfall schauen. Wenn der Asylgrund weg ist, ist er halt primär weg.
Aber es ging ja um:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund, und ohne Job oder Ausbildung sollten zurück geschickt werden und dies ohne Klagemöglichkeit.
Und das ist eigentlich selbstverständlich. Alles andere wäre arg merkwürdig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:10
Zitat von abberlineabberline schrieb:Muss man im Einzelfall schauen. Wenn der Asylgrund weg ist, ist er halt primär weg.
Wenn die Menschen Jobs haben und Beiträge leisten wäre es mMn - gerade bei dem demographischen Wandel - gegen die deutsche Interessen, ihnen den Aufenthalt zu entziehen - sofern natürlich nicht andere Gründe wie Gewaltkriminalität im Weg stehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:35
Geiles Framing mit Torpfostenverschiebung:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund, und ohne Job oder Ausbildung sollten zurück geschickt werden
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn die Menschen Jobs haben und Beiträge leisten
Kannst Du @Panaetius erklären wie Männer ohne Jobs Jobs haben könnten und Beiträgen leisten?




Eine Korrektur:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:jungen alleinstehenden Männern ohne Asylgrund
Syrer hatten pauschal keinen Asylgrund - denn gibt es nicht bei Bürgerkrieg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:42
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Syrer hatten pauschal keinen Asylgrund - denn gibt es nicht bei Bürgerkrieg.
gut, die hatten aber einen Schutzstatus.
Das gewährte vermutlich D freiwillig, wenn ich mich nicht sehr irre.

Mal eine kleine Anmerkung dazu:
denn gibt es nicht
-> das sollte vermutlich "den gibt ..." heißen?
Oder hattest du doch "denn" gemeint und danach dann das "den" vergessen.

Soll keine Kritik sein, geht nur um besseren Lesefluss, damit dieser nicht unterbrochen wird.
So ein "denn" fiel mir jetzt schon zum 2. Mal auf sodass ich nicht weiß, ob's nur aus Versehen war.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:44
@Optimist
"Asyl gibt es nicht bei Bürgerkrieg".
Ansonsten kämpfe ich hier mit einem Rechner der drei Sprachen korrigiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 17:45
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ansonsten kämpfe ich hier mit einem Rechner der drei Sprachen korrigiert.
verstehe das schon, alles gut.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Asyl gibt es nicht bei Bürgerkrieg".
ja okay, ganz formal und rechtlich gesehen stimmt das natürlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 18:51
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Geiles Framing mit Torpfostenverschiebung:
Du zitiert mich falsch, denn wenn du auf meinen Beitag klickst, siehst du, dass ich nicht mehr auf @Optimist, sondern auf @abberline:
Zitat von abberlineabberline schrieb:Muss man im Einzelfall schauen. Wenn der Asylgrund weg ist, ist er halt primär weg.
Dieses wiederum war ein Antwort auf meine vorausgehende Frage:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist mit jungen alleinstehenden Männern, deren Asylgrund (Bürgerkrieg in Syrien) weggefallen ist, die aber schon lange einen Job haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen?
Subsidiärer Schutz immer auszuschreiben ist zu kleinlich.
Der subsidiäre Schutz ist eine Schutzform, die im Asylverfahren gewährt werden kann
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270640/subsidaerer-schutz/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.09.2026 um 19:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Persönlich habe ich z.B. einen Arzt der Syrer ist. Wäre sehr schade, wenn er raus müsste.
Und es geht ja nicht nur um diesen, gibt sicher viele andere Syrer die einen Job haben.
Daher sollte das Thread Topic angegangen werden,
spricht doch nichts dagegen Flüchtlinge, die hier heute für ihr Einkommen selbst sorgen, eine Erlaubnis zum Aufenthalt zu erteilen.
Man müsste es nur wollen.

Wer keine Arbeit hat und/ oder kriminell ist, der sollte auch damit rechnen nun wieder zurück zu müssen, in Syrien benötigt man ja auch Fachkräfte für den Wiederaufbau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2026 um 00:05
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Daher sollte das Thread Topic angegangen werden,
spricht doch nichts dagegen Flüchtlinge, die hier heute für ihr Einkommen selbst sorgen, eine Erlaubnis zum Aufenthalt zu erteilen.
Man müsste es nur wollen.
Nennt sich Arbeitsvisum.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2026 um 23:07
Oft behandelte Themen im Thread:
So kündigt die AfD an, in der Regierung würde sie jedem die Aufnahme verweigern, der aus einem sicheren Drittland kommt oder dessen Identität nicht geklärt werden kann. Nach EU-Recht hat jedoch jeder Schutzsuchende das Recht, an der Grenze eines EU-Mitgliedstaates einen Asylantrag zu stellen, der geprüft werden muss. Das gilt in jedem Fall und hängt nicht davon ab, ob jemand über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt.
Ebenfalls unrechtmäßig wäre es, für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten den "Geldhahn zuzudrehen", wie die AfD ankündigt. Zu Unterbringung und Integration ist eine Landesregierung nach deutschem Asyl- und Aufenthaltsrecht und nach der Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte verpflichtet.
Quelle: Sachsen-Anhalt: Viele AfD-Maßnahmen zur Migration wären rechtlich unzulässig | tagesschau.de https://share.google/Wy2V1EjCmnQpNEBox

Es geht dabei nicht um die AfD, sondern auch wenn z.B. die Heimat / NPD Ähnliches umsetzen möchte, gälten die gleichen Gesetze. Wenn die Grünen, das vorhätten, wäre es genauso, nur haben die demokratischen Parteien die Gemeinsamkeit, dass sie sich an den Rechtsstaat halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 00:08
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn die Grünen, das vorhätten, wäre es genauso, nur haben die demokratischen Parteien die Gemeinsamkeit, dass sie sich an den Rechtsstaat halten.
Haben die Rechtstaatlichen auch einen Plan B, falls (so wie manche Pessimisten schon prophezeiten) mal sehr viele Klima-Flüchtlinge kämen, die beim Überschreiten der deutschen Grenze ein Asylbegehren äußern?

Oder bleiben diejenigen die für "no Border" sind, weiterhin bei dieser Einstellung, auch wenn die Kapazitäten und Integrationsmöglichkeiten eines Tages mal vollkommen erschöpft wären?
Hieße es dann immer noch, alles alternativlos, Gesetze lassen sich nicht ändern?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 04:35
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht dabei nicht um die AfD, sondern auch wenn z.B. die Heimat / NPD Ähnliches umsetzen möchte, gälten die gleichen Gesetze.
Dann machen wir das mal, Gesetze einhalten (Du pochst ja so drauf), Zitate aus deinem ÖRR Beitrag:
der aus einem sicheren Drittland kommt
Schon vergessen?
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
und:
dessen Identität nicht geklärt werden kann.
Der Satz ist schon mal falsch, eigentlich richtig: der seine Identität nicht nachweist:
Asylgesetz (AsylG)
§ 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten

(1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__15.html
Übrigens: sollten die Pflichten irgendwelche Lücken aufweisen, lässt sich das Gesetz mit einfacher Mehrheit ändern.

Gut: die "Aufnahme" lässt sich insoweit verweigern -> bei Einreise wird man behandelt und auf der Stelle abgewiesen, fehlt die Identität kann man 2-3 Monate in einem Ankerzentrum untergebracht werden und ist die Identität nicht klar, dann abgewiesen.
MIt GEAS geht es genau so.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn die Grünen, das vorhätten, wäre es genauso, nur haben die demokratischen Parteien die Gemeinsamkeit, dass sie sich an den Rechtsstaat halten.
Ich weiss zwar nicht was der Satz hier zu suchen hat, aber als allgemeine Aussage ist das schon mal Quark, die Grünen haben in ihrer letzten Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen:
Wie die Ampel gegen das Grundgesetz verstieß
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-nachtragshaushalt-102.html

Mein Tipp an Dich: wenn schon alle aufklären willst, mehr Substanz, vor allem keinen Propaganda Stuss aus dem ÖRR:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 04:48
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Haben die Rechtstaatlichen auch einen Plan B, falls (so wie manche Pessimisten schon prophezeiten) mal sehr viele Klima-Flüchtlinge kämen, die beim Überschreiten der deutschen Grenze ein Asylbegehren äußern?
:D..und..was sollen externe Klimaflüchtlinge hier machen?? Da braucht man eher eine Mauer© damit interne Klimaflüchtlinge nicht auswandern:
Kongress warnt: Deutschland erwärmt sich doppelt so schnell wie der Weltdurchschnitt
Quelle: https://www.fr.de/politik/rekord-kongress-warnt-deutschland-erwaermt-sich-doppelt-so-schnell-wie-der-weltdurchschnitt-94506921.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 09:19
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:willst, mehr Substanz, vor allem keinen Propaganda Stuss aus dem ÖRR:
Alles schon vielfach erklärt. Abgelehnt werden kann bei der Einreise, nicht nach der erfolgten Einreise aus sicheren Drittstaaten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 10:07
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:bei Einreise wird man behandelt und auf der Stelle abgewiesen,
Das wird schon immer so gemacht, derzeit auch wieder an der Binnengrenze. Die Binnengrenze lässt sich aber nicht engmaschig überwachen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:fehlt die Identität kann man 2-3 Monate in einem Ankerzentrum untergebracht werden und ist die Identität nicht klar, dann abgewiesen.
Wohin wird abgewiesen, wenn kein Land zuständig ist.

Also wieder alles beim alten, nur wären die 2 bis 3 Monate großzügiger als derzeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 10:13
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:die Grünen haben in ihrer letzten
Wenn sie die 60 Mrd trotz bzw nach dem Urteiil ausgegeben hätten, hätten sie dagegen verstoßen. So war die Rechtslage danals neu und noch unklar.


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