@Panaetius Beitrag von Panaetius (Seite 2.799)Okay, jetzt wird deine Aussage immerhin konkret genug, dass man sie tatsächlich überprüfen kann.
Bei einem Punkt widerspreche ich dir gar nicht: Das BVerfG leitet aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum her, und Art. 79 Abs. 3 GG schützt die Grundsätze aus Art. 1 und 20 vor einer Verfassungsänderung.
Aber daraus machst du weiterhin mehr, als die Rechtsprechung hergibt.
Das BVerfG hat gerade am 15.04.2026 zum Asylbewerberleistungsgesetz klargestellt, dass dem Gesetzgeber bei Art und Höhe der Leistungen ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht. Verfassungsrechtlich garantiert ist also das menschenwürdige Existenzminimum – nicht ein für alle Zeiten unveränderlicher Leistungskatalog des AsylbLG.
Damit ist jetzt die entscheidende Frage:
Welche konkrete Leistung oder Versorgungsform Dänemarks unterschreitet deiner Meinung nach das menschenwürdige Existenzminimum, das das BVerfG aus Art. 1 i.V.m. Art. 20 GG ableitet?
„Einfache Mahlzeiten“, „nicht richtig sättigend“ oder „gefängnisähnliche Bedingungen“ sind zunächst Beschreibungen. Daraus folgt noch nicht, dass die Versorgung unter das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum fällt.
Wenn du also zeigen kannst:
Dänemark macht konkret X → X unterschreitet nach deutscher Verfassungsrechtsprechung das Existenzminimum → deshalb wäre X auch durch eine Änderung des einfachen Gesetzes in Deutschland nicht zulässig,
dann haben wir einen konkreten verfassungsrechtlichen Unterschied zwischen Deutschland und Dänemark.
Aber auch dann hast du nicht belegt, dass „das GG abgeschafft werden müsste“. Du hättest lediglich gezeigt, dass eine bestimmte Grenze aus Art. 1 i.V.m. Art. 20 auch durch eine Verfassungsänderung nicht beseitigt werden kann.
Das ist etwas völlig anderes als deine ursprüngliche pauschale Aussage.
Also: Welche konkrete dänische Regelung meinst du – und woran machst du fest, dass sie nach deutscher BVerfG-Rechtsprechung unter das verfassungsrechtliche Existenzminimum fallen würde?