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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 10:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Haben die Rechtstaatlichen auch einen Plan B, falls (so wie manche Pessimisten schon prophezeiten) mal sehr viele Klima-Flüchtlinge kämen, die beim Überschreiten der deutschen Grenze ein Asylbegehren äußern?

Oder bleiben diejenigen die für "no Border" sind, weiterhin bei dieser Einstellung, auch wenn die Kapazitäten und Integrationsmöglichkeiten eines Tages mal vollkommen erschöpft wären?
Hieße es dann immer noch, alles alternativlos, Gesetze lassen sich nicht ändern?
Jetzt sprichst du zwei ganz verschiedene Gruppen an. Denn eine sehr große Zahl an Flüchtlingen kann schlecht unbemerkt und illegal einreisen. Trotzdem hätten natürlich viele Menschen Probleme, sie verhungern zu lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 10:59
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das wird schon immer so gemacht, derzeit auch wieder an der Binnengrenze. Die Binnengrenze lässt sich aber nicht engmaschig überwachen.
Tja, eigentlich wäre eine Überwachung nicht notwendig - wir müssen das Gesetz ändern dass am Verfahren nur teilnehmen kann wer sich an der Grenze meldet... wer sich nicht meldet, reisst illegal ein und muss verhaftet werden wenn er erwischt wird, ich schlage vor Haftstrafe ab 2 Jahren damit es ohne Bewährung ist.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wohin wird abgewiesen, wenn kein Land zuständig ist.
Also somit ist Deutschland auch nicht zuständig - diese Frage sollte man der Person stellen, was er hat vor? Bis dahin ist er auf seine eigene Kosten unterzubringen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 11:09
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:bei Einreise wird man behandelt und auf der Stelle abgewiesen,
Ich frage mich immer noch, wer in Sachsen-Anhalt die Außengrenzen zu Drittstaaten bewachen soll.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 11:10
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich frage mich immer noch, wer in Sachsen-Anhalt die Außengrenzen zu Drittstaaten bewachen soll.
Ach so, wenn Du nicht mehr weiter weiss, wechselst Du die Zuständigkeit.
Ok, Schönen Sonntag!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 11:43
@ApexOne
Weisst du denn, wer in Sachsen Anhalt die Aussengrenzen zu Drittstaaten bewachen soll?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 12:06
Das war nur ein Nachtrag.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:wir müssen das Gesetz ändern dass am Verfahren nur teilnehmen kann wer sich an der Grenze meldet... wer sich nicht meldet, reisst illegal ein und muss verhaftet werden wenn er erwischt wird, ich schlage vor Haftstrafe ab 2 Jahren damit es ohne Bewährung ist.
Dann wünsche ich viel Glück, 150 Länder, meist Herkunftsländer, davon zu überzeugen - wobei nicht nur das Grundgesetz im Wege stünde.

Wer Asly beantragt, wird nach diesen Regeln behandelt. Und wenn ein Student seinen Flieger verpasst, kann man nicht für 2 Jahre einbuchten.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Also somit ist Deutschland auch nicht zuständig
Zuständig ist das Land, wo der Antrag gestellt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 14:18
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Jetzt sprichst du zwei ganz verschiedene Gruppen an. Denn eine sehr große Zahl an Flüchtlingen kann schlecht unbemerkt und illegal einreisen
ach so, da hast du Recht.
Da kämen nur die Allerersten dazu, "will Asyl" zu sagen.
Also dürfte man die Nachfolgenden abweisen, weil sie noch nicht eingereist waren.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Trotzdem hätten natürlich viele Menschen Probleme, sie verhungern zu lassen
Bedenken diese Menschen dabei auch, dass in notleidenden Ländern Diejenigen, die dort richtig hungern müssen, es gar nicht zu uns schaffen würden? (kräftemäßig und auch finanziell - hoffe diesen meinen logischen Schluss muss ich nicht beweisen?).
Und demzufolge kämen gar nicht die Notleidendsten bei uns an.

Nächster Punkt:
Wieso sollte (falls von ihnen tatsächlich welche hungern) nur D deren Hunger beseitigen können und andere EU-Länder nicht?
Und bedenken diese Mitleidhabenden auch, selbst wenn die Notleidendsten es bis hier her schaffen würden, dass wir nun mal nicht Alle die es wollten in D retten könnten?

Was ich mit all dem nur sagen wollte:
Es kann nicht sein, dass hauptsächlich nur D sich verantwortlich fühlen sollte, falls wirklich mal sehr Viele auf einmal an der Grenze stünden..

Dann sollte die No-Border-Fraktion wirklich mal diese Alternative durchdenken, wenn sie Jedem der es will Einlass gewähren möchte - was die Folge für eine Gesellschaft und auch für die Flüchtlinge selbst wäre...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:... wenn die Kapazitäten und Integrationsmöglichkeiten eines Tages mal vollkommen erschöpft wären?
-------------------------------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und wenn ein Student seinen Flieger verpasst, kann man nicht für 2 Jahre einbuchten.
wie meinst du denn das?
Was hat dieser Student und sein verpasster Flieger mit Asyl zu tun?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ach so, da hast du Recht.
Da kämen nur die Allerersten dazu, "will Asyl" zu sagen.
Also dürfte man die Nachfolgenden abweisen, weil sie noch nicht eingereist waren.
Es ging darum, dass du oben Befürworter von "no border" und rechtsstaatliche Politiker als Einheit angesehen hast.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Haben die Rechtstaatlichen auch einen Plan B, falls (so wie manche Pessimisten schon prophezeiten) mal sehr viele Klima-Flüchtlinge kämen, die beim Überschreiten der deutschen Grenze ein Asylbegehren äußern?

Oder bleiben diejenigen die für "no Border" sind, weiterhin bei dieser Einstellung ...
Denn die Gesetze sehen ausdrücklich vor, auch innerhalb des Schengenraums, wenn es eine solche Krisensituation gibt (die ja im Grunde sogar jetzt schon - zumindest aus deutscher Sicht - besteht), die Möglichkeit besteht, wieder Grenz bzw. Personenkontrollen wie zu Drittländern durchzuführen.

In Deutschland ist dies natürlich relativ schwer umzusetzen, da eine so große Landgrenze besteht, dies kann aber vor der Staatengemeinschaft kein Argument sein, um weltweit exklusive Extrawürste zu bekommen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bedenken diese Menschen dabei auch, dass in notleidenden Ländern Diejenigen, die dort richtig hungern müssen, es gar nicht zu uns schaffen würden? (kräftemäßig und auch finanziell - hoffe diesen meinen logischen Schluss muss ich nicht beweisen?).
Und demzufolge kämen gar nicht die Notleidendsten bei uns an.
Fluchtgrund ist ja was anderes als Armut. Es ging mir nicht darum, dass Menschen aus Hunger fliehen, sondern dass sie z.B. vor Krieg fliehen, es dann bis nach Europa schaffen und man sie dort dann verhungen lässt. Denn auch wenn sie Staatsbürger von woanders sind, sind sie ja doch - zumindest überwiegend - aus validem Grund hier und insofern wäre Europa verwantwortlich, wenn man sie verhungern ließe. Fpr Menschen in den Herkunftsländern ist dagegen der Staat erstmal selbst verantwortlich und die Weltgemeinschaft kann bei akuten Krisen direkt vor Ort helfen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wieso sollte (falls von ihnen tatsächlich welche hungern) nur D deren Hunger beseitigen können und andere EU-Länder nicht?
Und bedenken diese Mitleidhabenden auch, selbst wenn die Notleidendsten es bis hier her schaffen würden, dass wir nun mal nicht Alle die es wollten in D retten könnten?
Sagt ja niemand, aber Deutschland ist ein großes Land in Europa und zudem vom Osten her kommend das erste westeuropäische. Daher wird es immer auch Menschen geben, die in D Asylantrag stellen, wobei andere Länder in Europa teils sogar noch mehr Asylanträge bekommen. Warum sollte Deutschland hier Extrawürste beanspruchen können?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie meinst du denn das?
Was hat dieser Student und sein verpasster Flieger mit Asyl zu tun?
@ApexOne hatte oben bei illegaler Einreise - bzw. in diesem Fall illegalem Aufenthalt (was das gleiche ist = keine gültigen Papiere) pauschal 2 Jahre Haft ansetzen wollen. Illegal sich hier Aufhaltende sind aber i.d.R. Studierende aus Drittländern, die nach Ablauf des Visums nicht sofort ausgereist sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:@ApexOne hatte oben bei illegaler Einreise - bzw. in diesem Fall illegalem Aufenthalt (was das gleiche ist = keine gültigen Papiere) pauschal 2 Jahre Haft ansetzen wollen
Schwachsinn - Illegal Einreisen ≠ illegalen Aufenthalt. und so jemand will aufklären.
*Leg mir keine Aussagen nicht nahe die ich nicht gemacht habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:29
@ApexOne

Wie willst du beweisen, dass jemand illegal eingereist sein soll?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:30
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie willst du beweisen, dass jemand illegal eingereist sein soll?
In dem er OHNE Visum oder sonstige Erlaubnis sich nicht bei der Grenze gemeldet hat.


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27.09.2026 um 16:44
@ApexOne

Für Asylbewerber gelten ja ohnehin die Regeln der GFK, wonach die illegale Einreise in diesem Fall keine Benachteiligung darstellen kann (die Menschen sind ja auf der Flucht).

Was ist jetzt mit jemandem, der vor längerer Zeit mit temporärem Visum, z.B. als Student, aus Bosnien-Herzegowina eingereist ist, wie will man umgekehrt nachweisen, dass die Einreise damals legal war?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Für Asylbewerber gelten ja ohnehin die Regeln der GFK, wonach die illegale Einreise in diesem Fall keine Benachteiligung darstellen kann (die Menschen sind ja auf der Flucht).
Ja? Welche Benachteiligung entsteht wenn sie sich an der Grenze melden müssen? KEINE.
Deutschland sagt (müßte sagen) wer sich wo melden muss! Keine GFK oder sonst was!
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist jetzt mit jemandem, der vor längerer Zeit mit temporärem Visum, z.B. als Student, aus Bosnien-Herzegowina eingereist ist, wie will man umgekehrt nachweisen, dass die Einreise damals legal war?
Er hat doch ein tempöres Visum mit dem er einreisen durfte.
Komm, streng Dich mal an mit dem Nichtverstehen wollen, da geht noch was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:51
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja? Welche Benachteiligung entsteht wenn sie sich an der Grenze melden müssen? KEINE.
Naja, sie müssen sich nach der Einreise an einer BAMF-Stelle melden, die muss aber nicht an der Grenze sein. Wenn sie sich dagegen VOR der Einreise an der Grenze melden müssten, würden sie ja direkt abgewiesen werden und könnten kein Asyl beantragen, was sie hinter der Grenze regelmäßig können. Also im Vergleich dazu ganz klarer Nachteil.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Er hat doch ein tempöres Visum mit dem er einreisen durfte.
Komm, streng Dich mal an mit dem Nichtverstehen wollen, da geht noch was.
Wer hat denn sowas noch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:57
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Fluchtgrund ist ja was anderes als Armut. Es ging mir nicht darum, dass Menschen aus Hunger fliehen, sondern dass sie z.B. vor Krieg fliehen, es dann bis nach Europa schaffen und man sie dort dann verhungen lässt.
Das ist für mich Polemik, zu unterstellen, sie würden verhungern.
Wie ich schon anmerkte, ist ja D nicht das einzige Land wo sie Verpflegung bekommen könnten.

Mir ging's darum, sowas (also möglichen Hunger) nicht als Argument seitens der "No-Border-Fraktion zu benutzen um eines Tages nur "ohnmächtig" zuzuschauen oder dies sogar zu wollen, wenn zahlreiche Klima-Flüchtlinge kämen (dieses Szenario hatten ja schon manche ausgemalt).
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Denn auch wenn sie Staatsbürger von woanders sind, sind sie ja doch - zumindest überwiegend - aus validem Grund hier und insofern wäre Europa verwantwortlich, wenn man sie verhungern ließe.
Europa schon eher, aber nicht explizit Deutschland.
Wie gesagt, irgendwann wären ja in solch einem Szenario unsere Kapazitäten erschöpft.
Und selbst Europa könnte nicht Millionen Klima-Flüchtlinge retten, wenn es tatsächlich mal so käme, dass Südländer unbewohnbar würden.

in den Herkunftsländern ist dagegen der Staat erstmal selbst verantwortlich und die Weltgemeinschaft kann bei akuten Krisen direkt vor Ort helfen.
da bin ich bei dir und so sollte das alles hauptsächlich laufen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist ein großes Land in Europa und zudem vom Osten her kommend das erste westeuropäische. Daher wird es immer auch Menschen geben, die in D Asylantrag stellen, wobei andere Länder in Europa teils sogar noch mehr Asylanträge bekommen. Warum sollte Deutschland hier Extrawürste beanspruchen können?
"Deutschland ist ein großes Land in Europa"
-> und vor allem wirtschaftlich immer noch so gut aufgestellt wie einst.
Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen, Wohnraum usw. immer noch so Klasse wie einst.
Daher wird es immer auch Menschen geben, die in D Asylantrag stellen
dagegen haben doch die Meisten auch gar nichts. Geht ja nur um die Anzahl im Verhältnis zu den realen (und nicht theoretischen) Kapazitäten.
wobei andere Länder in Europa teils sogar noch mehr Asylanträge bekommen.
im Moment mag das vielleicht so sein.
Unsere Diskussion drehte sich jetzt aber um ein mögliches Zukunfts-Szenario.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Illegal sich hier Aufhaltende sind aber i.d.R. Studierende aus Drittländern
Leute die von sich selbst genau wissen, dass sie keinen Asylgrund haben (z.B wenn sie rein aus wirtschaftlichen Gründen und das Asylrecht ausnutzend) sind in meinen Augen auch illegal hier - egal wie das Juristen, Idealsten und sonstwer sehen mögen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 16:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Naja, sie müssen sich nach der Einreise an einer BAMF-Stelle melden, die muss aber nicht an der Grenze sein.
Jetzt. Aber wir wollen den Zirkus beenden und in Ordnung bringen...oder sollen weiterhin fremde Leute bestimmen was man in Deutschland machen darf?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn sie sich dagegen VOR der Einreise an der Grenze melden müssten, würden sie ja direkt abgewiesen werden und könnten kein Asyl beantragen, was sie hinter der Grenze regelmäßig können.
Nein.
Ich schlage vor sie melden sich bei der Grenze:
- da stellen wir fest aus welchem Land zu kommen
- abhängig davon ob Deutschland überhaupt zuständig ist
- ob sie in einem anderen EU Land Asyl beantragt oder bekommen haben
- da stellen wir fest ob sie Papiere haben, wenn nicht, direkt ins Ankerzentrum, da bekommen sie Zeit ihre Identität nachzuweisen
usw.

So, wer sich nicht melden würde, würde illegal einreisen, daraus resultiert natürlich auch ein illegaler Aufenthalt in Tateinheit.

Entweder entscheidet Deutschland souverän wie es abläuft oder schafft das BAMF ab, so kostet es nur und es bleibt eh jeder da wie er will.


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27.09.2026 um 17:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Leute die von sich selbst genau wissen, dass sie keinen Asylgrund haben (z.B wenn sie rein aus wirtschaftlichen Gründen und das Asylrecht ausnutzend) sind in meinen Augen auch illegal hier - egal wie das Juristen, Idealsten und sonstwer sehen mögen.
Ja klar, das sind Betrüger und die gilt es gar nicht rein zu lassen.


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27.09.2026 um 17:15
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:So, wer sich nicht melden würde, würde illegal einreisen, daraus resultiert natürlich auch ein illegaler Aufenthalt in Tateinheit.
Wie mehrfach gesagt: wer Asyl beantragt, steht unter diesem Schutz (der GFK usw.). Deutschland und die EU sind Unterzeichnerländer. Eine illegale Einreise darf keinen Nachteil für das Asylverfahren darstellen. Zwei Jahre Haft pauschal wären schlicht eine Gängelung, um damit Migration zu steuern. Selbst Abschiebehaft ist innerhalb der EU nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich (z.B. Fluchtgefahr). Als Maßnahme, um Asylbwerber pauschal abzuschrecken, ist sie in einem Rechtsstaat nicht durchführbar.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Leute die von sich selbst genau wissen, dass sie keinen Asylgrund haben (z.B wenn sie rein aus wirtschaftlichen Gründen und das Asylrecht ausnutzend) sind in meinen Augen auch illegal hier - egal wie das Juristen, Idealsten und sonstwer sehen mögen.
Wenn das Asylverfahren ergibt, dass sie keinen Grund hatten oder sogar dies von Anfang an wussten, sind sie selbstverständlich ausreisepflichtig. Trotzdem kann man sie in Deutschland und in anderen Rechtsstaaten nicht einfach verhungern lassen, weil sie sonst niemand haben will.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das ist für mich Polemik, zu unterstellen, sie würden verhungern.
Wie ich schon anmerkte, ist ja D nicht das einzige Land wo sie Verpflegung bekommen könnten.
Die Konsenquenz wäre ja, dass - wenn Deutschland z.B. flächendeckend Wasserwerfer einsetzt und auch nicht in ein Flüchtlingscamp investieren will, es wohl kleinere Länder ähnlich sähen - da bliebe wohl keines mehr übrig.

Klimaflüchtlinge kommen aber sicherlich nicht in Gruppen von Millionen, wie Kriegsflüchtlinge, da sich der Klimawandel langsam vollzieht und keine somit keine rapiden Fluchtbewegungen ganzer Länder verursacht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 17:23
@Panaetius
Du kannst weiter alles wiederholen wie das ist, ich rede wie es sein sollte = Zukunft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie mehrfach gesagt: wer Asyl beantragt, steht unter diesem Schutz (der GFK usw.).
Ja, aber er sollte nicht entscheiden wie er einreist und wann und wo sich meldet - und natürlich ist durchführbar...abgesehen davon ist Satz Quark: so kann auch ein Österreicher Asyl beantragen...
Es geht darum dass Illegale schon an der Grenze aufgegriffen werden und wenn nicht, weil sie sich nicht an der Grenze gemeldet haben sofort inhaftiert werden können und eben nicht hier und vor allem im Sozialsystem kommen.
Das setzt politischen Willen voraus und eine Wende: Deutschland soll entscheiden ob es wieder souverän sein will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2026 um 17:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn das Asylverfahren ergibt, dass sie keinen Grund hatten oder sogar dies von Anfang an wussten, sind sie selbstverständlich ausreisepflichtig
und die meisten bleiben dennoch hier.
Da könnte man sich den Aufwand von Asylverfahren sparen.

Aber wir drehen uns immer wieder im Kreis mit "geht nicht, inhuman, wolln wa nich" usw.

Dem gibt's nichts hinzuzufügen:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es geht darum dass Illegale schon an der Grenze aufgegriffen werden und wenn nicht, weil sie sich nicht an der Grenze gemeldet haben sofort inhaftiert werden können und eben nicht hier und vor allem im Sozialsystem kommen.
Das setzt politischen Willen voraus und eine Wende: Deutschland soll entscheiden ob es wieder souverän sein will



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