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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 20:39es gehen doch Viele ganz freiwillig weiter nach D, müssen also gar nicht verschleppt werden.Panaetius schrieb:Wenn man aus plötzlich beginnendem Krieg in ein Nachbarland flieht, das Unterzeichner der GFK ist, muss man dort Asyl beantragen können - man darf nicht einfach nach Deutschland verschleppt werden
aber es können Menschen aus Nicht-EU-Staaten die deutsche Grenze überschreiten, um Asyl bitten und bleiben meistens, egal ob sie einen Asylgrund haben oder nicht.Panaetius schrieb:Die Anwesenheit löst auch keine Asylprüfung aus. Ich kann z.B. nicht nach Dänemark reisen und dort Asyl beantragen
Das ist mMn ein nicht erstrebenswerter Zustand.
Deshalb sehe ich das hier genauso:
natürlich ist die Anwesenheit solcher Menschen gemeint, die ich oben beschrieb.sacredheart schrieb:Deshalb muss parallel zu einem sehr viel zeitgemäßeren Antragsverfahren die Möglichkeit abgeschafft werden, dass die Anwesenheit alleine eine Asylprüfung auslöst


