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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.849 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:39
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn man aus plötzlich beginnendem Krieg in ein Nachbarland flieht, das Unterzeichner der GFK ist, muss man dort Asyl beantragen können - man darf nicht einfach nach Deutschland verschleppt werden
es gehen doch Viele ganz freiwillig weiter nach D, müssen also gar nicht verschleppt werden.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Anwesenheit löst auch keine Asylprüfung aus. Ich kann z.B. nicht nach Dänemark reisen und dort Asyl beantragen
aber es können Menschen aus Nicht-EU-Staaten die deutsche Grenze überschreiten, um Asyl bitten und bleiben meistens, egal ob sie einen Asylgrund haben oder nicht.
Das ist mMn ein nicht erstrebenswerter Zustand.

Deshalb sehe ich das hier genauso:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Deshalb muss parallel zu einem sehr viel zeitgemäßeren Antragsverfahren die Möglichkeit abgeschafft werden, dass die Anwesenheit alleine eine Asylprüfung auslöst
natürlich ist die Anwesenheit solcher Menschen gemeint, die ich oben beschrieb.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deshalb sehe ich das hier genauso:
Es wird unter den Unterzeichnerstaaten keinen Konsens dafür geben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es wird unter den Unterzeichnerstaaten keinen Konsens dafür geben.
Deutschland könnte halt einen Alleingang machen... sich z.B. nicht nach der GFK richten.
Andere Staaten richten sich doch auch nicht nach allen Gesetzen und was mal ausgehandelt worden war.

Nur D scheint immer mustergültig sein zu wollen, kommt mir wie der Primus in einer Schulklasse vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Andere Staaten richten sich doch auch nicht nach allen Gesetzen und was mal ausgehandelt worden war.

Nur D scheint immer mustergültig sein zu wollen, kommt mir wie der Primus in einer Schulklasse vor.
Einer meiner Lieblingssätze:

"Alle sagten: 'Das geht nicht.' - und dann kam einer, der wusste das noch nicht ... und hats einfach gemacht."

Speziell bei Linken un Grünen ist ja so, dass die den status quo befürworten, die wollen gar nicht, dass sich irgendwas ändert. Deshalb erklären die auch ständig, warum es nicht geht.

Da ist jedwede weitere Diskussion komplett sinnfrei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:18
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Speziell bei Linken un Grünen ist ja so, dass die den status quo befürworten, die wollen gar nicht, dass sich irgendwas ändert.
Was ich überhaupt nicht verstehe, weil man hier mal progressiv sein könnte und müsste. Egal ob links,rechts, mittig oder untendurch. Dass man nichts besser, aber vieles schlimmer macht, kann ja nicht die Lösung sein. Und manche Gesetze stammen noch aus Zeiten, die überhaupt nicht mit heute vergleichbar sind. Und die garantiert auch nie so gedacht waren, dass man einiges so ausnutzen kann. Und hier würde ich eigentlich einen Konsens aller Parteien erwarten, denn ansonsten befeuert man nur extreme Ränder und gesellschaftliche Spaltung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:28
Zitat von abberlineabberline schrieb:Dass man nichts besser, aber vieles schlimmer macht, kann ja nicht die Lösung sein.
Einfach Frau Eralp ("die Linke) zuhören, was sie in Berlin vorhat:
Mehr Bleiberecht, mehr Einbürgerungen
Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/elif-eralp-gegen-stefan-evers-bleiberecht-oder-abschiebungen-6aa8df9c77bd109fcdd0180f
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und manche Gesetze stammen noch aus Zeiten, die überhaupt nicht mit heute vergleichbar sind.
Absolut. Bei "Recht auf politisches Asyl" hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes was ganz anderes im Sinn, als das was da heute draus gemacht wurde.
Zitat von abberlineabberline schrieb:gesellschaftliche Spaltung
Ist doch längst passiert, in vielerlei Hinsicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:32
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutschland könnte halt einen Alleingang machen... sich z.B. nicht nach der GFK richten.
Die Konsequenzen wären erheblich. Und nein, grundsätzlich halten sich die Unterzeicherstaaten an die GFK, nur einzelne nationale Gerichte sind weniger restriktiv in den Bereichen, wo die GFK keine Regelungen trifft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:38
@Optimist
Lass dich nicht verwirren, in vielen anderen Rechtsstaaten der westlichen Welt geht es.

Anderswo lässt man erst gar niemanden ins Land, bei dem der Verdacht besteht, er könnte sich dauerhaften Aufenthalt erschleichen wollen, zb. Australien, USA, Neuseeland usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:46
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Anderswo lässt man erst gar niemanden ins Land, bei dem der Verdacht besteht, er könnte sich dauerhaften Aufenthalt erschleichen wollen, zb. Australien, USA, Neuseeland usw.
Das ist in der EU genauso. Australien ist aber weit entfernt von anderen Ländern, deshalb ist die illegale Einreise sehr schwierig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:48
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Australien ist aber weit entfernt von anderen Ländern, deshalb ist die illegale Einreise sehr schwierig.
Ich sag ja:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Speziell bei Linken un Grünen ist ja so, dass die den status quo befürworten, die wollen gar nicht, dass sich irgendwas ändert. Deshalb erklären die auch ständig, warum es nicht geht.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:51
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ich sag ja:
Nur dass ich weder Linker noch Grüner bin, sondern einfach nur sage, was Sache ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 21:59
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:was Sache ist
Sache ist, was im GG steht:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Heisst: Wer schon in einem sicheren Drittland war, hat kein Anrecht auf politisches Asyl in Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:04
@Yoshimitzu

Das hatten wir hier schon sehr oft:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Dies bedeutet, dass eine Person an der Grenze - also bei der Einreise - die sich auf das Asylrecht beruft, an der Grenze abgewiesen werden kann.

Das wird so auch immer angewendet. Aktuell werden sogar die Schengen-Grenzen kontrolliert - das ist das also bereits das Maximum.

Auf das Asylrecht kann sich also immer berufen, wer nicht einreist, sondern bereits im Land ist (sofern ein Asylgrund vorhanden/plausibel natürlich).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:14
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Auf das Asylrecht kann sich also immer berufen, wer nicht einreist, sondern bereits im Land ist (sofern ein Asylgrund vorhanden/plausibel natürlich).
Nicht, wenn er vorher in einem sicheren Drittland war.

Ich sag ja:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Speziell bei Linken un Grünen ist ja so, dass die den status quo befürworten, die wollen gar nicht, dass sich irgendwas ändert. Deshalb erklären die auch ständig, warum es nicht geht.
Auch wenn du angeblich kein Linker oder Grüner sein willst, bist du einer von denen, die ständig den Leuten weissmachen wollen, warum etwas nicht geht, obwohl das in Deutschland früher ging und es heute in anderen Ländern, sogar in Ländern der EU doch geht.

Deshalb:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Da ist jedwede weitere Diskussion komplett sinnfrei.
Thx-bye.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:15
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Nicht, wenn er vorher in einem sicheren Drittland war.
Gilt rechtlich nur für die Einreise.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Auch wenn du angeblich kein Linker oder Grüner sein willst, bist du einer von denen, die ständig den Leuten weissmachen wollen, warum etwas nicht geht, obwohl das in Deutschland früher ging und es heute in anderen Ländern, sogar in Ländern der EU doch geht.
Die GFK gibt es erst seit Ende des 2. Weltkrieges.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:30
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gilt rechtlich nur für die Einreise.
Müsstest du belegen können.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die GFK gibt es erst seit Ende des 2. Weltkrieges
War also gar nicht auf die heutige Zeit bezogen, ist damit - in Hinsicht auf Asylrecht in Deutschland in der heutigen Zeit - nicht mehr übertragbar.

Für die Mitleser: Guckt mal, wie der sich windet. Ist aber kein Grüner und auch kein Linker. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 22:51
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Müsstest du belegen können.
Im Asylgesetz ist in Paragraph 18 Absatz 2 dann weiter geregelt, dass einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat kommt.

Deshalb sagen viele: Die Sache ist klar. Deutschland muss laut Gesetz die Flüchtlinge, die zum Beispiel über Österreich nach Deutschland kommen wollen, direkt an der Grenze zum Umkehren zwingen. Doch so einfach ist es nicht.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/faq-dublin-101.html?utm_source=chatgpt.com

Andersherum sind die praktischen Folgen:
ebenfalls nach der Dublin-III-Verordnung - plötzlich das Land zuständig, in dem der Flüchtling zum ersten Mal Asyl beantragt hat; also in sehr vielen Fällen Deutschland.
Quelle: s.o.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:War also gar nicht auf die heutige Zeit bezogen, ist damit - in Hinsicht auf Asylrecht in Deutschland in der heutigen Zeit - nicht mehr übertragbar.
Ist seitdem internationales Völkerrecht und Deutschland war der Auslöser dafür.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 23:02
Deshalb sagen viele: Die Sache ist klar
Stimmt. Wenn viele es sagen, kann es ja gar nicht anders sein.

Belege bitte, dass Art 16a GG nicht gilt, wenn man illegal eingereist ist.
nach der Dublin-III-Verordnung - plötzlich das Land zuständig, in dem der Flüchtling zum ersten Mal Asyl beantragt hat; also in sehr vielen Fällen Deutschland.
Ok, die waren also voher nicht in einem anderen EU-Land. Wie haben die das gemacht? Beam me up, Scotty?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ist seitdem internationales Völkerrecht
Endlosschleife:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Auch wenn du angeblich kein Linker oder Grüner sein willst, bist du einer von denen, die ständig den Leuten weissmachen wollen, warum etwas nicht geht, obwohl das in Deutschland früher ging und es heute in anderen Ländern, sogar in Ländern der EU doch geht.



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