Faktencheck Einige Fakten und Erläuterungen rund um die Dublin-Verordnung
Die so genannte Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die Regelungen zur Bestimmung des Mitgliedstaates festlegt, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Die Dublin-III-Verordnung 604/2013 vom 26.06.2013 ist am 19.07.2013 in Kraft getreten. Amtsblatt der Europäischen Union
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/Aenderungs_Dublin_VO.pdf (Archiv-Version vom 21.09.2015)ergänzend dazu die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 vom 30.01.2014 Amtsblatt der Europäischen Union
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/DO_DublinIII_L39_1_20140208.pdf (Archiv-Version vom 01.06.2015) Stichwort Dublin-III-Verordnung Verwirrung um Asylverfahren.
http://www.swr.de/swrinfo/stichwort-dublin-iii-verordnung-verwirrung-um-asylverfahren/-/id=7612/did=16459832/nid=7612/i723l5/index.htmRechtsanwälte reichen Verfassungsbeschwerde gegen Merkels Flüchtlingspolitik ein. Konkret geht es um Merkels Grenzöffnung am 4. September 2015. Sie sei verfassungswidrig, außerdem würde es gegen das Grundgesetz verstoßen, dass Merkel das Dublin-Abkommen ausgesetzt habe
http://www.huffingtonpost.de/2016/01/22/verfassungsklage-merkel-fluchtlingspolitik_n_9053648.html (Archiv-Version vom 25.01.2016)FazitIst die Dublin III –Verordnung gesetzlich bindend ?Ja natürlich sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und somit als Gesetz für die ganze EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein gültig.
Gibt es geheime oder diplomatische Absprachen zur Dublin III – Verordnung?
Vielleicht ja, wahrscheinlich nein aber diese wären keinesfalls rechtlich bindend.
Warum hat Frau Merkel die Grenzöffnung am 4. September 2015 die Dublin III –Verordnung ausgesetzt?Laut übereinstimmender Medienberichte stützte sich Frau Merkel auf eine so genannte Notmaßnahme um eine drohenden humanitären Situation in Ungarn abzuwenden. Es gab auch eine Absprache mit dem österreichischen Bundeskanzler. Dann konnten die Flüchtlinge in Ungarn per Zug über Österreich nach Deutschland einreisen
War Frau Merkel dazu ermächtigt?In diesen Punkt gibt es verschiedene Meinungen führende Verfassungs- und Staatsrechtler meinen Nein nur das europäische Parlament ersatzweise der Bundestag hatte diese Notmaßnahme beschließen dürfen zumindest im Nachzug befragt werden müssen.
Andere sind der Meinung das sie aufgrund der humanitären Situation in Ungarn dazu berechtigt war.
Gibt es eine Obergrenze für Asylanträge?
Wenn das Asylrecht korekt angewandt wird stellt sich diese Frage nicht
Gibt es eine Obergrenze für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen?
Ja, es gibt eine, diese wird von der verfügbaren Kapazität der Infrastruktur und dem GG bestimmt. Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen darf die staatliche Integrität oder den Rechtsstaat nicht gefährden.
Aufgrund dessen ist eine strikte Unterscheidung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Personen die aus wirtschaftlichen oder ähnlichen Interesse um Aufnahme in D bitten zu treffen.
ich sehe die Politik des geschlossenen nicht verschlossenen Schlagbaum weiterhin als alternativlos an.