Faktencheck Gleichheit vor dem Gesetz
Ich spreche jetzt einmal aus meiner Lebenserfahrung ein Mitglied meiner Familie damals Schüler hatte zurzeit der Fastnacht in einer kleinen Gemeinde einen Sportlerball besucht nachdem dieser sehr gut besucht war wurde das Fahrzeug wenige Meter außerhalb des Ortsschildes neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt. Die gute Laune des Abends war schlagartig verflogen als ein Strafzettel mit kleinem zweistelligem Eurobetrag an der Scheibe des Fahrzeugs entdeckt wurde. Eifrige Beamte hatten den Strafzettel aufgrund parken mit nicht ausreichender Beleuchtung außerhalb der Ortschaft ausgestellt. Nachdem dem sich der Fahrer keiner Schuld bewusst war wurde der Sachverhalt im Anhörungsbogen mitgeteilt blieb aber ohne Wirkung. Ich halte fest es wurde niemand bestohlen, belästigt, genötigt nicht einmal behindert das Fahrzeug stand neben der Straße. Also wurde der Fall vor Gericht getragen. Der eifrige Beamte wurde als Zeuge geladen blieb aber dem Gericht den Beweis schuldig dass, das Fahrzeug auf und nicht neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt war. Das Gericht stellte ein alle Kosten trug die Staatskasse.
Dieser kurze Bericht zeigt mit welchem exorbitant hohen Aufwand Bürger wegen Nichtigkeiten belangt und verfolgt werden. Das geht sogar soweit das selbst Bagatellen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht entschieden werden müssen.
Sehen wir nun auf den so genannten Kieler Erlass
Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe (Archiv-Version vom 30.01.2016)Sehen wir einmal nur auf Ladendiebstahl und Sachbeschädigung hier gibt es also geschädigte Personen die bestohlen wurden oder deren Eigentum zerstört wurde aber im Gegensatz zu obigen Bericht wo es keinen gab der eine Beschwerde vorbrachte werden in diesen Fällen die Belange der geschädigten nicht polizeilich oder strafrechtlich verfolgt.
Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt. Bei manchen werden Mücken ausgesiebt, bei anderem Kamele verschluckt.
Was könnte die Polizei reagieren wenn Flüchtlinge Ladendiebstahl und Sachbeschädigung begehen, zuerst Wohnsitz und Identität der Person des Flüchtlings ermitteln. Nein in Haft nehmen wäre nicht verhältnismäßig. Aber die Behörden könnten eine Sanktion Minderung beim Taschengeld des straffälligen Flüchtlings verhängen, Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus. Natürlich wäre eine Sanktion gegenüber einem Flüchtling etwas anderes als eine Sanktion die einen ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger trifft. Bei Flüchtlingen würden die Helferkreise mit den GG und den Grundrechten winken und die Medien würden konzertiert Skandal rufen. Bei ALG II/Hartz IV Leistungsempfänger zucken alle mit den Achseln. Bei ersteren gibt es geschädigte Personen bei zweiten nur eine geringfügige Verspätung zu einem Termin.
Also es gibt schon Unterschiede die sich nicht so einfach wegwischen lassen.
Es gibt noch einen Vorteil wenn „einfache/niedrigschwellige Delikte“ Ladendiebstahl und Sachbeschädigung nicht polizeilich und strafrechtlich verfolgt werden. Die Statistik bleibt auf gewohntem/politisch gewünschtem Niveau so kann man vermeiden das die Zahl der Delikte die von Flüchtlingen verursacht werden in der Statistik und somit im Bewusstsein der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.
Nein mein Unbehagen wächst von Tag zu Tag es gibt zweierlei Maß in unseren Rechtstaat.