Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:01
@Realo

Nachtrag dazu :
Zitat von OptimistOptimist schrieb: Optimist schrieb:
wie stellst du dir eigentlich die Lösung vor, wenn die Flüchtlinge selbst gar nicht in andere Länder wollen?
Willst du sie zwingen?

--->
Aber sicher doch. Zunächst dürfen sie Wünsche äußern, in welches Land sie wollen. Wer schon Familienmitglieder in einem EU-Land hat, kann dort hin. Ansonsten wird verteilt. Solange der Antrag läuft und eh Residenzpflicht herrscht, müssen sie da bleiben, wo sie sind.

Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.

Überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte (nach Meinung so Mancher hier), wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B. Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?

Anzeige
1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte (nach Meinung so Mancher hier), wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B. Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?
Da ist dann die Argumentation zu Ende.

Und wie sehr so mancher Flüchtling es versteht wenn etwas nicht nach seinem Sinn verläuft sieht man ja in Griechenland.

Flüchtling will Baby gegen Polizisten werfen

Fluechtling will Baby gegen Polizisten w

Die Methoden vieler Flüchtlinge, ihre Interessen durchzusetzen, werden immer heftiger: Waren bereits Ende Februar beim Sturm auf Mazedoniens Grenze bewusst Kinder an die vorderste Linie geschoben worden , so griff nun ein Mann im griechischen Piräus zu noch härteren Mitteln. Er drohte damit, sein Baby gegen Polizisten zu schleudern, falls ein Freund von ihm nicht freigelassen werde.

(...)

"Töte zuerst meine Kinder, dann mich selbst"

http://www.krone.at/Welt/Fluechtling_will_Baby_gegen_Polizisten_werfen-Heftige_Inszenierung-Story-504491

Ich nehme dann an, der kommt dann, um keine Unruhe enstehen zu lassen, nach Österreich oder Deutschland, während dann weniger aggressive Menschen, sich mit Rumänien und Bulgarien zufrieden geben müssen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:22
EIGENTLICH hätte es des Merkel Planes nicht bedurft, wenn man nur den Teil der Rückführung betrachtet. die Übernahme von 72.000 syrischen Flüchtlingen stellt in der Theorie eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge dar. Was die Praxis bringt, werden wir sehen. Umverteilung scheint nicht so toll zu klappen in der EU

Ringen um ein Rücknahmeabkommen 2011:
http://www.merkur.de/politik/vereinbart-tuerkei-ruecknahme-fluechtlingen-1098660.html
Erfolg in 2014
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20140226STO37002/R%C3%BCck%C3%BCbernahmeabkommen-mit-der-T%C3%BCrkei-weiterhin-Asyl-f%C3%BCr-Schutzbed%C3%BCrftige

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/viaabkommen-eu-tuerkei.html


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:23
Zitat von lawinelawine schrieb: in einem EU Außenland
Das heißt in einem EU-Land. Wenn du Außenland sagst, kriecht wieder das Dublin 3 Gespenst hoch.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb am 06.04.2016: "Flüchtlinge"
Ich dachte immer Flüchtlinge sind Flüchtlinge. Was sind "Flüchtlinge"?
Zitat von lawinelawine schrieb:Würdest DU bitte belegen, dass die Türkei die 342 Menschen, die aktuell aus Griechenland rückgeführt wurden, nach SYRIEN weiterschickt?
Sicherlich nicht alle, aber wahrscheinlich einige. Leider schickt mir der türkische Innenminister seine Abschiebelisten nicht zu. Da muss sich AI drum kümmern.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Auch die Flüchtlinge sollten so etwas wie Demut entwickeln... Demut vor der geglückten Lebensrettung.
Seit wann soll man Demut entwickeln vor einer Tat bzw. einer Leistung, die man selbst erbracht hat? Siuch selbst auf die Schulter klopfen, dass es einem geglückt ist erfolgreich zu fliehen? Aber ihr meint wohl was anderes. :D
überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte, wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B. Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?
Nein, das verstößt gegen keinerlei Menschenrechte.
Der Aufenthalt in den von dir genannten Ländern verstößt auch gegen keine Menschenrechte, wenn sie statt in Lagern in Häusern wohnen könnten und nicht jahrelang da bleiben müssten.


2x zitiert2x verlinktmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:25
@Realo
überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte (, wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B.in den Augen Mancher) Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?

--->
Nein, das verstößt gegen keinerlei Menschenrechte.
Der Aufenthalt in den von dir genannten Ländern verstößt auch gegen keine Menschenrechte, wenn sie statt in Lagern in Häusern wohnen könnten und nicht jahrelang da bleiben müssten.
Und du glaubst, in Rumänien z.B. würden sie nicht in Lagern wohnen müssen, jahrelang?


Und kannst du mir hierzu auch noch bitte antworten? :
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.



1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:26
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Seit wann soll man Demut entwickeln vor einer Tat bzw. einer Leistung, die man selbst erbracht hat?
Hm.. ich würde sagen, denke einfach mal in einer ruhigen Minute über "Demut" nach. Dies hat nicht zwangsläufig etwas mit "Vollbringen einer Tat" zu tun.
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber ihr meint wohl was anderes.
Genau.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:30
@Realo
Flüchtlinge sind fliehende Menschen

im Kontext dieser Diskussion wird es von mir wie folgt gebraucht:
Flüchtlinge, die in einem EU Land einen Antrag auf Asyl stellen und denen nach geltendem Recht ein Bleiberecht eingeräumt wird (egal ob Bewilligung nach GG , GFK, subsidärer Schutz oder Familiennachzug)

"Flüchtlinge" , die keinen Antrag stellen und den illegalen Aufenthalt vorziehen oder ebenfalls einen Antrag stellen, der aber keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die Voraussetzungen fehlen (zb weil den "Flüchtende" wirtschaftliche Interessen statt Gefahr für Leib und Leben zur "Flucht" motivieren oder er aus einem sicheren Herkunftsland u/o sicherem Drittstaat kommt))


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:32
Zitat von lawinelawine schrieb:"Flüchtlinge" , die keinen Antrag stellen und den illegalen Aufenthalt vorziehen oder ebenfalls einen Antrag stellen, der aber keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die Voraussetzungen fehlen (zb weil den "Flüchtende" wirtschaftliche Interessen statt Gefahr für Leib und Leben zur "Flucht" motivieren)
Diese Unterscheidung ist auch nur fair.

Aber manche wollen offenbar Flüchtlinge mit "Flüchtlingen" in einen Topf werfen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Sicherlich nicht alle, aber wahrscheinlich einige. Leider schickt mir der türkische Innenminister seine Abschiebelisten nicht zu.
wäre ja noch schöner, übrigens nicht nur AI

UNHCR sei mittlerweile in GR
in der Türkei ist der UNHCR (entgegen meinen Befürchtungen) mit dabei und prüft die von der Türkei vorgeschlagenen Listen für die legale Umsiedlung von Syrern


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:36
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Die Methoden vieler Flüchtlinge, ihre Interessen durchzusetzen, werden immer heftiger
Das passt wunderbar zum Thema Demut. Da man nun nicht mehr um Leib und Leben fürchten muss.... will man mit aller Gewalt seine Vorstellungen umsetzen. Notfalls ist ein verknackter Freund wichtiger wie das Leben des eigenen Kindes.

Grauenhaft. Solche Menschen will ich nicht in meinem Land wissen, noch in Freiheit. Alleine schon dem Baby zu liebe.


2x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und du glaubst, in Rumänien z.B. würden sie nicht in Lagern wohnen müssen, jahrelang?
Nein, das glaube ich nicht. Hier bei uns bleiben sie ja auch nicht jahrelang in Lagern, sondern werden nach einiger Zeit umquartiert in richtige Wohnungen. Wenn das in Rumänien nicht möglich sein sollte, kriegen sie ein Problem.
Und kannst du mir hierzu auch noch bitte antworten? :

Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.
Darauf habe ich schon weiter oben geantwortet. Ist dir wegen deinem Edit wahrscheinlich gar nicht aufgefallen.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Hm.. ich würde sagen, denke einfach mal in einer ruhigen Minute über "Demut" nach. Dies hat nicht zwangsläufig etwas mit "Vollbringen einer Tat" zu tun.
Ich kenne das Wort, aber du gebraucht es in einem falschen Kontext:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Demut vor der geglückten Lebensrettung.
Die Lebensrettung hat der Flüchtling selbst geschafft, indem er von Syrien z.B. in die Türkei geflohen ist. Soll er sich seiner eigenen Leistung gegenüber demütig verhalten? Ich finde das ist der falsche Begriff. Vielleicht Frohsinn oder Glück, würde besser passen.
Zitat von lawinelawine schrieb:"Flüchtlinge" , die keinen Antrag stellen und den illegalen Aufenthalt vorziehen oder ebenfalls einen Antrag stellen, der aber keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die Voraussetzungen fehlen (zb weil den "Flüchtende" wirtschaftliche Interessen statt Gefahr für Leib und Leben zur "Flucht" motivieren)
Das klingt mir irgendwie zu kraus. Meistens spielen mehrere Fluchtgründe da rein, zB Flucht vor Krieg, Verolgung und Elend. Und woher weißt dui, was ein "Flüchtling" ist, solange über seinen Asylantrag überhaupt noch niocht entschieden ist? Und selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, ist er dennoch ein Flüchtling. Du kannst ihn dann zwar "Asylant" nennen, aber nicht "Flüchtling".


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:38
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich kenne das Wort, aber du gebraucht es in einem falschen Kontex
Nein. Wenn man es aus philosophischer Sicht sieht auf jeden Fall nicht. Mit der Lebensrettung entwickelt man vlt. Demut vor dem "Leben" als solches. Wenn man es oberflächlich bewertet.. dann stimmt Dein Einwand natürlich.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:40
Zitat von RealoRealo schrieb:Du kannst ihn dann zwar "Asylant" nennen, aber nicht "Flüchtling".
Das machen nur Rechte, canales und du.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:42
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:in der Türkei ist der UNHCR (entgegen meinen Befürchtungen) mit dabei
könnten die Leute vom UNHCR nicht vielleicht bestochen werden?

@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Alleine schon dem Baby zu liebe.
Das arme Baby, wie es auf dem Foto weint, furchbar.


@Realo
Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.

--->
Darauf habe ich schon weiter oben geantwortet. Ist dir wegen deinem Edit wahrscheinlich gar nicht aufgefallen.
Deine Antworten stehen ab diesem Post hier: Beitrag von Realo (Seite 697)
Da ist aber keine Antwort auf meine Frage dabei.
Wenn doch, dann zeige sie mir bitte.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:44
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das arme Baby, wie es auf dem Foto weint, furchbar.
Es spürt die Gewalt des Vaters, es hat zudem die Hand an der Kehle.
Ein Beispiel für ( Achtung Ironie ) ... Bereicherung unserer Gesellschaft.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:45
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Sie werden aber nicht erschossen dort. Wenn sie dann nach Deutschland fliehen, werden sie umgehend in Begleitung wieder zurücktransportiert.
Wenn du das mit Antwort gemeint hattest, das ist in meinen Augen nicht relevant.
Das gilt ja nur für die Residenzpflicht.

Meine Frage bezog sich aber auf das danach, nach der Residenzpflicht kann man sie eben nicht mehr zwingen.

@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es spürt die Gewalt des Vaters, es hat zudem die Hand an der Kehle.
Ein Beispiel für ( Achtung Ironie ) ... Bereicherung unserer Gesellschaft.
Genau. Solche herzlosen Gesten, ich verstehe sowas nicht.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:46
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das machen nur Rechte, canales und du.
Na dann eben gescheiterter Asylantragsteller, aber nicht "Flüchtling".
Ist das jetzt politically correcter?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da ist aber keine Antwort auf meine Frage dabei.
Wenn doch, dann zeige sie mir bitte.
Meine Güte, ich sachrieb doch, dass das bei deinem "edit" stand:
Aber sicher doch. Zunächst dürfen sie Wünsche äußern, in welches Land sie wollen. Wer schon Familienmitglieder in einem EU-Land hat, kann dort hin. Ansonsten wird verteilt. Solange der Antrag läuft und eh Residenzpflicht herrscht, müssen sie da bleiben, wo sie sind. Und wenn sie woanders hinkommen, sagen wir nach Estland oder Rumänien und ihnen das nicht passt, haben sie halt Pech gehabt. Sie werden aber nicht erschossen dort. Wenn sie dann nach Deutschland fliehen, werden sie umgehend in Begleitung wieder zurücktransportiert. Wenn sich das rumspricht, halten sie die Füße wohl eher etwas still.

edit

Passiert dir ziemlich oft.



melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:48
@Realo

dann lies bitte einfach noch mal das hier:
Sie werden aber nicht erschossen dort. Wenn sie dann nach Deutschland fliehen, werden sie umgehend in Begleitung wieder zurücktransportiert.

--->
Wenn du das mit Antwort gemeint hattest, das ist in meinen Augen nicht relevant.
Das gilt ja nur für die Residenzpflicht.

Meine Frage bezog sich aber auf das danach, nach der Residenzpflicht kann man sie eben nicht mehr zwingen.
Was soll also die Residenzpflicht und der Zwang in andere Länder bringen?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:49
@Realo

Ich wollte nur nicht, dass du in den rechten Jargon abdriftest.




Das mit dem Baby ist doch beispielhaft. Es ist ein Einzelfall, andere Flüchtlinge haben den dann zur Vernunft gebracht.

Aber diese Menschen die eben genau zu solchen Mitteln greifen, warum sind die geflüchtet?

Um ihr Leben und das ihrer Familie zu schützen? Dann wollen sie genau das in einem EU Land beenden, damit irgendein dahergelaufener Freund freigelassen wird?


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:51
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn du das mit Antwort gemeint hattest, das ist in meinen Augen nicht relevant.
Das gilt ja nur für die Residenzpflicht.

Meine Frage bezog sich aber auf das danach, nach der Residenzpflicht kann man sie eben nicht mehr zwingen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber sicher doch. Zunächst dürfen sie Wünsche äußern...
Textverständnis ist offenbatr nicht so dein Ding.


Anzeige

melden