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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:18
@def
muss in zentrale Einrichtungen bis zur Abschiebung.

-->
würde doch bedeuten, dass sie dort festgehalten werden müssten wie in Gefängnissen, oder nicht?


-->
Richtig. In Sachsen wird bereits an der Einrichtung von einer Abschiebehaftanstalt gearbeitet. Warum soll man sich denn auf der Nase herumtanzen lassen und Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, die Möglichkeit geben abzutauchen?
sehe ich genauso.
Mich wundert es, dass es in Sachsen bei den geplanten Einrichtungen keinen Aufschrei gibt - zB der Grünen (hab zumindest nichts mitbekommen) - wie erklärst du dir das?
Vielleicht wissen die noch gar nichts davon ;) ?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:21
@Optimist
@def

Die Voraussetzungen für Abschiebehaft sind sehr eng gefasst...weshalb der Bau von entsprechenden Einrichtungen die Situation kaum verändern dürfte.


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:22
@Optimist

Das ist hier tiefstes Dunkeldeutschland und wenn wir nicht gerade auf Nazimärschen durch die Dörfer ziehen essen wir kleine Flüchtlingskinder.


Nein im Ernst, es war in den Medien.

http://www.sz-online.de/sachsen/sachsen-plant-bau-einer-abschiebehaftanstalt-in-dresden-3268540.html

Über Sachsen hinaus wurde nur die bundesweit höchste Zahl der Abschiebungen bekannt über die in Planung befindliche Haftanstalt hat man nichts verlautbaren lassen auf den üblichen Kanälen rund um ÖR und private. Nicht das da noch andere auf die Idee kommen und das schule macht... ;)


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:24
@canales

Solche Voraussetzungen lassen sich auch neu fassen. Neue Verhältnisse bedürfen neuer Regelungen und neuer Vorgehen.

Sieht man doch auch ganz gut an der Berichterstattung. Was vor einem Jahr noch undenkbar war wir heute offen angesprochen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:38
@def
Zitat von defdef schrieb:Solche Voraussetzungen lassen sich auch neu fassen. Neue Verhältnisse bedürfen neuer Regelungen und neuer Vorgehen.
Das wird wohl mehr als schwierig werden...und spätestens am BVG enden.
Da geht es um Verhältnismäßigkeit im Bezug auf Freiheitsentzug.


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 10:52
@canales

Gerichtlich angeordnete Abschiebehaft ist nun wirklich nix neues und auch kein unmenschliches Vorgehen. Das "Neue" ist lediglich, dass man jetzt in Sachsen eine eigens dafür gedachte Haftanstalt baut.

Wikipedia: Abschiebehaft#Umsetzung
Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abschiebehaft gibt es in zwei Formen:

Vorbereitungshaft Diese wird angewandt, wenn der betroffene Ausländer zur Vorbereitung einer Ausweisung auf richterliche Anordnung in Haft genommen wird. Dies geschieht dann, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die (nachfolgende) Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde.Die Dauer der Vorbereitungshaft soll sechs Wochen nicht überschreiten. Wenn über die Ausweisung zum Nachteil des Betroffenen entschieden wurde, kann die Haft ohne neue richterliche Anordnung bis zum Ende der angeordneten Haftdauer fortgesetzt werden.

Sicherungshaft

Diese wird angewandt, wenn

1.der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 1 AufenthG),

2.eine Abschiebung nach § 58a ergangen ist, diese aber nicht unmittelbar vollzogen werden kann (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 1a AufenthG),

3.die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 2 AufenthG),

4.er aus von ihm zu vertretenden Gründen zu einem für die Abschiebung angekündigten Termin nicht an dem von der Ausländerbehörde angegebenen Ort angetroffen wurde (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 3 AufenthG),

5.er sich in sonstiger Weise der Abschiebung entzogen hat (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 4 AufenthG) oder

6.im Einzelfall Gründe vorliegen, die auf den in § 2 Abs. 14 festgelegten Anhaltspunkten beruhen und deshalb der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will (Fluchtgefahr) (§ 62 Abs. 3. S. 1 Nr. 5 AufenthG).
Die Sicherungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Durchgeführt wurde Abschiebungshaft teilweise in Gefängnissen für den Strafvollzug, in Untersuchungshaft oder in Polizeigewahrsam, wobei nach neuerer Rechtsprechung eine Unterbringung in Justizvollzugsanstalten grundsätzlich rechtswidrig ist und zwar auch dann, wenn die Häftlinge getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden (vgl. (§ 62a AufenthG)).[2]

Inzwischen wird Abschiebehaft nur noch in reinen Abschiebehaftanstalten vollzogen.

Das größte europäische Abschiebegefängnis war die Justizvollzugsanstalt Büren in der Nähe von Paderborn. Hier befanden sich bis zu 530 männliche Abschiebegefangene. Sie wurde nach zwischenzeitiger Schließung im Mai 2015 als reine Abschiebehaftanstalt wiedereröffnet (100 Plätze). Weitere Abschiebehaftanstalten sind in Eisenhüttenstadt (Brandenburg, 108 Plätze), Mühldorf am Inn (Bayern, 68 Plätze für Männer, 14 Plätze für Frauen), Langenhagen (Niedersachsen, 15 bis 30 Plätze), Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz, 70 Plätze) und Pforzheim (Baden-Württemberg, 21 Plätze). Früher bestanden Abschiebehaftanstalten in Berlin-Köpenick und Rendsburg[3] (Schleswig-Holstein). Auch in der JVA Mannheim[4] (Baden-Württemberg) sowie in der JVA Volkstedt (Sachsen-Anhalt) wurde Abschiebehaft vollzogen.
Komisch das es so was gibt... trotz BVG...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 11:04
@def

Natürlich gibt es Abschiebehaft aber die Problematik besteht in der Dauer und ob der Abzuschiebende das selbst zu verantworten hat, wenn z.B. keine Papiere vorliegen...so ist Vorbereitungshaft nur für max. 2 Wochen zulässig.
Voraussetzungen und Dauer der Abschiebungshaft

Voraussetzungen und Dauer der Abschiebungshaft sind gesetzlich geregelt (§ 57 AuslG; ab 1.1.2005: § 62 AufenthG, erweitert um den neuen Fall der Abschiebungsanordnung der obersten Landesbehörde oder des Bundesinnenministeriums). Ein Ausländer kann danach in (Abschiebungs-)Haft genommen werden, wenn er ausgewiesen (Vorbereitungshaft) oder abgeschoben (Sicherungshaft) werden soll. Die – selten angeordnete – Vorbereitungshaft ist nur zulässig, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne Inhaftnahme wesentlich erschwert würde. Ihre Dauer soll sechs Wochen nicht überschreiten. Die Sicherungshaft – die am meisten vorkommende Form der Abschiebungshaft – ist zum einen für längstens zwei Wochen zulässig, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und die Abschiebung innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden kann. Im Übrigen muss im Einzelfall einer der gesetzlich geregelten Tatbestände festgestellt werden, aus denen auf die Gefahr geschlossen werden kann, der Ausländer werde nicht von selbst („freiwillig“) ausreisen und sich im Gegenteil der Abschiebung entziehen. Sicherungshaft ist unzulässig, wenn die Abschiebung nicht binnen drei Monaten durchgeführt werden kann, ohne dass der Ausländer dies zu vertreten hat. Sie kann bis zu sechs Monaten angeordnet und um längstens 12 Monate verlängert werden, falls der Ausländer die Abschiebung verhindert.
http://www.migrationsrecht.net/beitraege-zum-auslaenderrecht/abschiebehaft-politik-deutschland/voraussetzungen-und-dauer.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 11:12
@def

Was ist daran komisch und nicht verfassungsgemäss? Wenn Du irgendetwas verweigerst, was der Staat von Dir rechtmäßig verlangt, kommst Du ins Gefängnis. Zumindest immer dann wenn der Staat keine andere Möglichkeit sieht sein Recht durchzusetzen. Verhältnismäßigkeit spielt da keine Rolle, weil es keine Strafhaft ist sondern eine Erzwingungshaft. Du kommst auch in Haft , wenn Du einen Strafzettel über 10 Euro wegen Falschparken nicht bezahlst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 11:22
@schtabea

du meintest wohl mich...
Es geht um die Verhältnismäßigkeit bezüglich der Länge einer Haft in Verbindung mit den Haftgründen.
Bei der Sicherungshaft sind das zwei Wochen...darüber hinausgehende Haft wird im Einzelfall geprüft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 11:29
Ich meinte @def . Denn der hatte geschrieben "Komisch das es sowas gibt....trotz BVG....."


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2016 um 11:36
@schtabea

Das war eine Antwort auf
Zitat von canalescanales schrieb:Das wird wohl mehr als schwierig werden...und spätestens am BVG enden.
Da geht es um Verhältnismäßigkeit im Bezug auf Freiheitsentzug.
und war eigentlich durch und durch ironisch zu verstehen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 20:44
Wieder mal der Osten - wieder mal ein Leid in Braun.

Kommentar:
In der Rostocker Randsiedlung Groß Klein ist nach Protesten die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft gestoppt worden. Man könne die Sicherheit nicht garantieren, erklären die Behörden. Für die Familien, die in einem Plattenbau unterkommen sollten, gibt es Platz, aber keinen Frieden.

Typisch Osten, typisch Platte, könnte man meinen und sich damit abfinden. Doch das wäre kurzsichtig. Der Fall Rostock ist ein Politikum. Er steht beispielhaft für ganz konkrete Folgen eines Rechtsextremismus, der sich jahrzehntelang festgefressen hat. Er steht für die Abschottung sozialer Brennpunkte und für die Hilflosigkeit gegen diese Abschottung - im Osten wie im Westen. Er steht auch für eine unterschätzte Symbolwirkung, und für Politiker, die im falschen Moment schweigen.
weiter...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlingsunterkunft-in-rostock-richtiger-schritt-fatale-wirkung-a-1105986.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 21:54
@def


So eine Abschiebungshaftanstalt ist natürlich total super - da kommen Flüchtlinge mit traumatischen Erlebnissen aus Kriegsgebieten, und weil Sie auf der Flucht ihre Papiere verloren haben, knastet man sie ein. Jau, tatsächlich Dunkeldeutschland...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 22:02
@cejar

Ich glaube kaum das Flüchtlinge die in der Tat aus Kriegsgebieten geflohen sind.... in Abschiebehaft landen.
Wir haben hier aber genug Maghrebier incl. Nafri´s, die z. B. nicht aus Kriegsgebieten geflohen sind und hier Unfug treiben. Damit sie nicht nach Androhung von Abschiebung unerkannt in den Weiten Deutschlands/Europas verschwinden, halte ich es durchaus für richtig, diese in Abschiebehaft zu nehmen.
Zitat von cejarcejar schrieb:und weil Sie auf der Flucht ihre Papiere verloren haben,
zu Tausenden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 22:31
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:zu Tausenden?
Kann es sein, dass auch du einem Gerücht aufgesessen bist? Ist nicht schlimm, selbst Thomas de Maizière glaubt dies. Äh nein, er schürte dieses.

Blöderweise haben die meisten Syrer keinen Reisepass. Der ist aber notwendig, wenn man aus Syrien nach Europa reisen möchte. Dummerweise tobt in Syrien aber ein Krieg und es ist unter diesen Umständen nicht möglich, einen Reisepass zu beantragen. Kommt dazu, wenn man flieht, ob man überhaupt die Muße hätte, falls die Möglichkeit bestünde, einen solchen Pass zu beantragen. Naja, denkt nicht jeder rechtzeitig daran, dass man irgendwann mal auf der Flucht sein könnte und daher auch einen gültigen Reisepass benötigt...
Gerücht 6: "30 Prozent der Syrer sind gar keine"
https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-geruechte-101.html
"Falsche Syrer": Wie der Innenminister Gerüchte schürt
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2015/Falsche-Syrer-Wie-der-Innenminister-Geruechte-schuert,demaziere108.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 22:38
@tudirnix

Und wenn man keinen Reisepass hat, so gibt es immer noch reichlich Dokumente die man immer zu Hand hat, rsp. bei sich tragen kann... Führerschein z. B.

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/80-Prozent-der-Fluechtlinge-kommen-ohne-Pass-nach-Deutschland-id38036332.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 22:47
Dann lies den von dir verlinkten Artikel auch mal durch.
Warum so viele von ihnen ohne Papiere einreisen, lässt sich nicht zweifelsfrei klären. Teilweise haben Flüchtlinge überhaupt keine Pässe, teilweise sind sie zu überstürzt aufgebrochen, teilweise beschaffen sie sich aber auch Dokumente auf dem Schwarzmarkt, um unerkannt einreisen zu können. Von Januar bis April hat die Bundespolizei bei ihren Kontrollen an den Grenzen 191 falsche Pässe sichergestellt.
191 gefälschte Pässe. Eine lächelerliche Anzahl. Und warum viele keinen Pass haben, wurde ja bereits geklärt.

Bedauerlicherweiese wird nach Deutschem Recht der Führerschein nicht zur Ausweisung einer Person anerkannt. Das kannst du gerne mal im Selbstversuch testen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 22:59
@tudirnix

:D

191 gefälschte Pässe... warum eigentlich erwerbe ich einen gefälschten Pass? Das sollte man sich dazu auch überlegen.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Und warum viele keinen Pass haben, wurde ja bereits geklärt
Von Dir geklärt. Mich befriedigt Deine Erklärung nur bedingt.
Eine Anzahl von 77 Prozent bei den Flüchtlingen ohne Paß ( sofern die Prozentzahl denn stimmt ) ist schon erheblich.
Es würde jedoch bei der Personalienfeststellung erheblich schneller gehen... wenn man wenigstens einen Führerschein sein eigen nennen kann .. so mit Lichtbild wenn möglich.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Bedauerlicherweiese wird nach Deutschem Recht der Führerschein nicht zur Ausweisung einer Person anerkannt.
KEINEN PAß vorweisen zu können, ist übrigens genauso zu handhaben nach deutschem Recht, was die Ausweisung angeht.

Aber immerhin ( aus meinem Link ):
Dass die Bundespolizei seit Jahresanfang mehr als 4000 Menschen festgenommen hat, die aus den unterschiedlichsten Gründen zur Fahndung ausgeschrieben waren, werte er gegenüber unserer Zeitung als Erfolg. „Die Grenzkontrollen, die wir jetzt bis zum Jahresende fortsetzen, erhöhen die Sicherheit.“



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.08.2016 um 23:29
Und? was hat das mit syrichen Flüchtlingen zu tun? Es geht lediglich um das Gerücht, die Syrer hätten angeblich ihre Pässe weggeworfen und würden beahaupten, sie haben diese verloren. Das stimmt so nicht. Die Augsburger geht hier auch ziemlich undifferenziert vor. Den Satz den du nämlich zitierst, bezieht sich genau worauf? Große Frage? Ja da steht: zur Fahndung Ausgeschriebene. Hineingeworfen ins Thema ohne konkreten Zusammenhang und nicht weiter erläutert, weswegen, wo und nocht nicht mal in welchem Land. Guter Journalismus ginge da durchaus mehr ins Detail.

Es ist schon ziemlich empathielos, von Krigsflüchtlingen zu erwarten, dass sie alles mitführen, was man auf einer Weltreise so benötigt. Und noch empathieloser ist es, ihnen böse Absichten zu unterstellen, weil sie vor einem erbarmungslosen Krieg fliehen. Wie können sie nur.. im Gegensatz zum braven bideren Deutschen, der so eine Situation stramm durchstehen würde und wenn der dann doch fliehen müsste, dann nach Beamtenmanier, wie gelernt.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Von Dir geklärt. Mich befriedigt Deine Erklärung nur bedingt.
Nein nicht von mir, sondern von:

https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-geruechte-101.html

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2015/Falsche-Syrer-Wie-der-Innenminister-Geruechte-schuert,demaziere108.html

schau noch mal nach!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2016 um 07:13
@tudirnix
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:was hat das mit syrichen Flüchtlingen zu tun?
Ich hatte "syrische" Flüchtlinge überhaupt nicht erwähnt. Das war Dein Part...
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Es ist schon ziemlich empathielos, von Krigsflüchtlingen zu erwarten, dass sie alles mitführen, was man auf einer Weltreise so benötigt.
Ach... Aber bei einigen reichte die Zeit durchaus, Konten zu räumen und reichlich Bargeld mitzuführen.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb: Und noch empathieloser ist es, ihnen böse Absichten zu unterstellen, weil sie vor einem erbarmungslosen Krieg fliehen.
Was zu belegen gilt. Wo habe ich böse Absichen unterstellt?


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