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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:11
@lawine
Ein Aufenthalt über die GFK ist zunächst befristet...einer nach Art. 16a gilt eigentlich für immer...ansonsten gehe ich d'accord.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:19
@canales
eben.


@Vote_against
zur Koran-ins-Klo-Geschichte: der sog Blasphemieparagraph könnte da durchaus greifen.
ABER:
es bleibt natürlich trotzdem dabei, dass in Deutschland keiner seine Probleme per Faustrecht lösen darf.

insofern rechtfertigt ein Angriff auf religiöse Symbole keinesfalls private Gewaltanwendung.
Die Zuzügler werden sich daran gewöhnen müssen - und zwar je schneller desto besser - das in Deutschland eine andere Rechtsauffassung herrscht als in ihren Herkunftsländern.
Wer sich benachteiligt/geschädigt fühlt, stellt eine Strafanzeige. Fäuste /Messer/Reizgas /Stuhlbeine und andere Waffen kommen nicht zur Anwendung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:26
@Vote_against
1. "Verfassungsfeindlich" heißt potenziell kriminell, denn Aktivitäten, die sich gegen die Verfassung richten, sind strafbar., also kriminell. Daher können verfassungsfeindliche Organisationen, z.B. Sekten, verboten werden und die Zugehörigkeit damit strafbar, also kriminell sein.
Natürlich stehen ihren Mitgliedern aber die Grundrechte zu, wie auch jedem anderen Bürger, ob kriminell oder nicht. Das wurde nirgends angezweifelt.
2. "Achten" bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, religiöse Symbole zu respektieren, sie nicht öffentlich zu verunglimpfen u.s.w..
3. Asylbewerber machen sich natürlich strafbar, wenn sie gegen hiesige Gesetze verstoßen, aber sie können sie natürlich nicht im einzelnen kennen. Woher denn, wenn einige sogar noch Analphabeten sind?
Es braucht also eine Unterweisung in hier geltenden Gesetzen und auch allgemein üblichen Traditionen und Umgangsformen, wie dem Händeschütteln und gleichem Umgang mit Frauen wie Männern. Aber auch Unterweisung in Rechten, wie der Gleichberechtigung von Frauen, dem Verbot von Körperstrafen bei Kindern, Gewalt in der Ehe, Religionsfreiheit, u.s.w..
Ich habe nur geschrieben, dass man nicht verlangen kann, dass die Flüchtlinge über all das schon Bescheid wissen, wenn sie hier ankommen.

Die Mods sprechen sich übrigens die ganze Zeit mit einander ab. Und wenn es an der Moderation Kritik gibt, gehört die an die Verwaltung gerichtet, und nicht in den Thread.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:26
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Jetzt müsste man herausfinden das kleine oder das große Asyl...

So wird es zumindest "umgangssprachlich" benannt.
Umgangssprachlich? So so... ist ja echt witzig was für dämliche Dinge manche in ihrer Umgangssprache verzapfen

@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Ein Aufenthalt über die GFK ist zunächst befristet...einer nach Art. 16a gilt eigentlich für immer...ansonsten gehe ich d'accord.
Died Inbrunst, mit der Leute wie du falsche Dinge verbreiten, hätten dich damals bei Vorwerk wohl zum Verkäufer des Monats werden lassen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst auf 3 Jahre begrenzt ausgestellt und dann findet eine erneute Überüprüfung der Gründe statt (§ 26 Abs. 1 S. 2, Alt 1 AufenthG.)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:36
@Vote_against
Umgangssprachlich sind alle Ankommenden erstmal Asylsuchende. Ob sie dann als Flüchtlinge einen zeitweisen Aufenthalt genehmigt bekommen, oder ihnen dauerhaft Asyl gewährt wird, das unterscheidet im Moment kaum jemand. Das würde ja auch nicht ins Konzept des drohenden Untergangs passen, wenn man sich klar machen würde, dass sie vielen Syrer gar keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Oder doch, wenn sie z. B. als Christen verfolgt bleiben?
Bitte erkläre doch, ob geflüchtete Christen und verfolgte Regimegegner denn nun als Kriegsflüchtlinge oder als Asylbewwerber zu bandeln sind, oder ob es da teilweise Probleme geben könnte, das exakt auseinander zu halten.
Gerne kann ich Dir aber heraussuchen, dass ich auf den Unterschied schon vor Monaten aufmerksam gemacht habe, und werde auch in Zukunft wieder darauf achten, von Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden zu schreiben.

Und Du kannst bitte den beleidigenden Ton sein lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:36
@FF
Zitat von FFFF schrieb:1. "Verfassungsfeindlich" heißt potenziell kriminell, denn Aktivitäten, die sich gegen die Verfassung richten, sind strafbar., also kriminell. Daher können verfassungsfeindliche Organisationen, z.B. Sekten, verboten werden und die Zugehörigkeit damit strafbar, also kriminell sein.
"potenziell", "können"...du scheinst doch so langsam eine Schutzmauer zu errichten und flüchtetst dich daher in Behauptungen, die du anschließend mit " [...] ich sagte nicht dass es so wäre, sondern nur so sein könnte..." verflüssigen kannst. Aber lustig mit anzusehen wie das so zustande kommt.
Zitat von FFFF schrieb:2. "Achten" bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, religiöse Symbole zu respektieren, sie nicht öffentlich zu verunglimpfen u.s.w..
Sie nicht zu verunpflimpfen bedeutet noch lange nicht sie achten zu müssen, denn ich scheiße gedanklich auf sie. Ich würde sie nie öffentlich mit Worten verunglimpfen aber habe ncihts dagegen sie daheim zu verbrennen, beschmieren, im Klo runterspülen oder was auch immer... Das steht mir nämlich auch nach dem GG zu
Zitat von FFFF schrieb:Ich habe nur geschrieben, dass man nicht verlangen kann, dass die Flüchtlinge über all das schon Bescheid wissen, wenn sie hier ankommen.
Ist ihr Problem und nciht meins denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denn sonst würde der zu erwartende afghanische Flüchtling seine Frau steinigen und sagen dass es ja bei ihm normal sei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:37
@Vote_against

Soso...wer nach § 16a anerkannt ist, hat also denselben Status wie derjenige der einen Flüchtlingsstatus nach der GFK hat?

Na, dann mal her mit den Infos...ich lass mich ja gerne überzeugen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:38
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Umgangssprachlich sind alle Ankommenden erstmal Asylsuchende.
Ihr spracht aber nicht von den Asylsuchenden, sondern davon dass (Bürger)Krieg ein Asylgrund wäre und dies ist und bleibt eine Lüge.
Zitat von FFFF schrieb:Bitte erkläre doch, ob geflüchtete Christen und verfolgte Regimegegner denn nun als Kriegsflüchtlinge oder als Asylbewwerber zu bandeln sind, oder ob es da teilweise Probleme geben könnte, das exakt auseinander zu halten.
Ich überlasse das den entsprechenden Stellen und nicht meiner persönlichen Einschätzung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:39
@canales

Ich schrieb
Auch nach der GFK sind Kriegsflüchtlinge nicht geschützt, da auch in der GFK eine persönliche Verfolgung vorliegen muss.

Auch Bürgerkriegsflüchtlinge, die ja auf grund allgemeiner Kriegsgefahren flüchten und unter den Schutzbereich des Humanitären Völkerrechts fallen, sind nicht vom Anwendungsbereich der Konvention umfasst. http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/mrz/assets/Stichworte/MRZ_Stichw_GFK_neu1.pdf (Archiv-Version vom 22.11.2015)
und so bleibt es weil es so ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:43
@Vote_against
Ich schrieb von der Anerkennung nach Art. 16a...auch als "großes Asyl" bekannt...

was die GFK betrifft, da ist der Aufenthalt befristet...nichts Anderes habe ich behauptet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:44
@canales

Es gibt keine Bezeichnung "großes Asyl". Aber wenn du anderslautende Informationen eines Gesetzestextes hast, dann bitte her damit


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:47
@Vote_against
Juristisch nicht...deshalb habe ich den Begriff "umgangssprachlich" beigefügt um die Unterscheidung zwischen der Anerkennung nach Art. 16a und der GFK zu benennen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:48
@Vote_against
Bitte erkundige Dich, was die Einstufung als "verfassungsfeindlich" für eine Organisation bedeutet. Und bitte zeige mir, wo ich etwas "verflüssige", wenn ich schreibe, dass die Zugehörigkeit zu einer verafssungsfeindlichen Organisation strafbar, also kriminell ist.

Das Asylrecht ist nicht die GFK in Grün, sondern ein deutsches und europäisches Recht, ebenso wie das Aufenthaltsrecht. Danach kann auch einem Flüchtling aus Kriegs- und Bürgerkriegs-Gebieten Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Und nochmal: Wenn verfolgte Minderheiten oder Regimegegner aus einem Bürgerkrieg fliehen, können Sie Asyl beantragen. Ob sie dieses erhalten, oder nur eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung als Kriegsflüchtlinge, entscheidet das Asylverfahren.

Die meisten Flüchtlinge flüchten eben vor solchen Erscheinungen wie Steinigungen, und anderer Gewalt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:48
@canales
ich hab noch nie von großem/kleinen Asyl gehört
das ist Schmarrn

aber vermutlich kennen sich diejenigen, die einen Aufenthaltstitel begehren, besser als wir damit aus ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:49
@canales
Du schriebst
Zitat von canalescanales schrieb:Ein Aufenthalt über die GFK ist zunächst befristet...einer nach Art. 16a gilt eigentlich für immer
und das ist falsch, denn auch die nach Art. 16a Anerkannten haben zunächst einen Titel für drei Jahre, welcher dann regelmäßig überprüft wird ob die Asylgründe noch vorhanden sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:50
@lawine

Sogar das Bamf benutzt das
Die Bezeichnung „Großes Asyl“ für
das Asylgrundrecht und „Kleines Asyl“ für den Flüchtlingsschutz nach der Genfer
Konvention bringt das damalige Verständni
s über das Verhältnis zwischen beiden
Schutzformen deutlich zum Ausdruck.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Themendossiers/NTAA-2011/nuernberger-tage-asyl-auslaenderrecht-2011-hauser.pdf?__blob=publicationFile


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:52
@lawine
Ist kein Schmarrn...sondern die Unterscheidung Art. 16a GG und GFK...aber Du würdest natürlich allen die das betrifft eine juristische Vorlesung halten...

Und selbst Rechtsanwälte verwenden diese Begriffe...

http://www.if-id.de/if-id-Oldsite/ifidsite/FAQ/kabis/Dezember/index06_de.php


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:54
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Juristisch nicht...deshalb habe ich den Begriff "umgangssprachlich" beigefügt um die Unterscheidung zwischen der Anerkennung nach Art. 16a und der GFK zu benennen.
Ich hatte dir ja geschrieben dass mich deine Umgangssprache nciht interessiert, denn mich interessieren nur juristisch händelbare Begriffe, die klar definiert und abgegrenzt sind. Alles andere ist Schwallerei
Zitat von FFFF schrieb:Bitte erkundige Dich, was die Einstufung als "verfassungsfeindlich" für eine Organisation bedeutet. Und bitte zeige mir, wo ich etwas "verflüssige", wenn ich schreibe, dass die Zugehörigkeit zu einer verafssungsfeindlichen Organisation strafbar, also kriminell ist.
Kriminell heißt eine strafbare Handlung zu vollziehen aber grundgesetzwidirig bedeutet dies noch nicht. Du kannst, so wie die kommunistische Plattform innerhalb der Linkenpartei, eine verfassungsfeindliche Position vertreten ohne dabei strafrechtlich relevante Bereiche zu tangieren.
Du solltest nur (mal so als Tipp!) etwas genauer in der Verwendung von Begrifflichkeiten sein.
Zitat von FFFF schrieb:Das Asylrecht ist nicht die GFK in Grün, sondern ein deutsches und europäisches Recht, ebenso wie das Aufenthaltsrecht. Danach kann auch einem Flüchtling aus Kriegs- und Bürgerkriegs-Gebieten Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Ich piss mir gleich in die Hose, denn das schrieb ich ja, denn ich schrieb dass ihnen subsidärer Schutz gewährt wird und ihr bestandet darauf dass sie Asylberechtigt wären. Also lamentiere nicht so rum


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:57
@canales
@aseria23

Ich verwende nur Begriffe die in der Gesetzgebung vorhanden sind, denn es verhindert Unstimmigkeiten. Wenn man klar definierte Begriffe nutzt, dann verringert sich das mögliche Problem von Unverständlichkeiten aufgrund nicht klar definierter Begriffe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:58
@canales

dann gibt es wohl noch Mini Asyl - für die UMF??

ich pfeif auf die angebl umgangssprache

seit dem Eingangsthread ist fast keinem klar, worüber hier überhaupt diskutiert wird.
die begriffliche Abgrenzung gelingt nur, wenn Begriffe verwendet werden, die in der entsprechenden GEsetzgebung auftauchen.
ich les dir höchstens die Leviten, keine juristische Vorlesung ;)


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