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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:27
@Aldaris
Jo, wäre nicht schlecht, einen RA der sich im Ausländerrecht auskennt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:29
@canales

Tut mir leid, aber du scheinst Probleme im Verständnis mit den Gesetzen zu haben. Da lohnt sich keine weitere Diskussion!
Lebe du deine Traumwelt und ich bleibe bei meiner Realität, welche nciht geflutet ist von "umgangssprachlichen" Behauptungen und ähnlichen Kuriositäten.

Ich schaue der Zukunft freudig entgegen, denn ich sehe dass sich der Ton verschärft und das finde ich gut, denn es zeigt, dass man aus der Beifallklatschermentalität in der tatsächlichen Realität ankommt. Österreich macht es uns gerade vor und ich bin frohen Mutes zu der in Wien anstehenden Wahl...
Das Volk soll entscheiden und daher am besten Volksentscheide zu solchen Themen, denn eine Begrenzung ist möglich im Rahmen der internationalen Abkommen, denn sonst könnten es die USA, Kanada, Neuseeland, Australien, usw nicht auch machen, welche alle sich den internationalen Abkommen unterworfen haben.

Ich hebe also mein Bier auf die kommende Entwicklung und bin frohen Mutes! Du auch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:29
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich glaub, wir brauchen hier mal einen entsprechenden Juristen im Thread.
oder ein Infoblatt:
Anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte) und Flüchtlinge, die Abschiebungsschutz erhalten haben, müssen damit rechnen, dass Ihnen dieser Schutz wieder aberkannt wird, wenn die Bedrohungslage sich geändert hat.
Widerrufsverfahren haben den Entzug des Flüchtlingsstatus zum Ziel. Für anerkannte Flüchtlinge ist dies mit dem Verlust ihrer sozialen Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbunden und bedroht darüber hinaus massiv ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Auch Flüchtlinge, denen ein früher erteilter Abschiebungsschutz widerrufen wird, müssen mit einem Verlust ihres Aufenthaltsrechts rechnen.

Die Überprüfung des Flüchtlingsstatus ist nach Ablauf von drei Jahren obligatorisch. Nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz, das am 28.08.2007 in Kraft trat, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet gewesen, bei allen Asylentscheidungen, die vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 die Einleitung eines Widerrufsverfahren zu prüfen. Führt die Routineüberprüfung der Flüchtlingsanerkennung nicht zum Widerruf, steht eine spätere Entscheidung im Ermessen des Bundesamtes.

Auch Entscheidungen über vorliegende Abschiebungsverbote können widerrufen werden.
Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Praxis
Neben der obligatorischen, sich aus dem Gesetz ergebenden Überprüfungspflicht gilt: Das Bundes- innenministerium erteilt die Anweisung an das Bundesamt, bei Flüchtlingen/ Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Staaten zu prüfen, ob die flüchtlingsrechtliche Begünstigung widerrufen werden kann. Bisher betroffen sind insbesondere:

􏰀 Kurden/innen aus dem Nordirak (sog. Schutzzone)
􏰀 Flüchtlinge aus dem Zentral- und Süd-Irak (zur Zeit ruhen die Verfahren) 􏰀 Albanische Staatsangehörige (aus Albanien)
􏰀 Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo
􏰀 Flüchtlinge aus Afghanistan
􏰀 Tamilen/innen aus Sri Lanka (zur Zeit ruhen die Verfahren)
􏰀 Flüchtlinge aus der Türkei

Prüfung auf Anfrage der Ausländerbehörden
Anträge von Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde auf Familienzusammenführung oder Aufenthalts- verfestigung führen in der Praxis häufig zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens, da die Ausländer- behörden das Bundesamt um entsprechende Überprüfung bittet.
Einbürgerungsanträge werden bereits seit dem Inkrafttreten des ZuwG vom 1.01.05 so lange zurückgestellt, bis über einen möglichen Widerruf entschieden wurde.
In folgenden Situationen müssen Betroffene mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens rechnen:

􏰀 Reise in das Herkunftsland
􏰀 Antrag auf Familiennachzug
􏰀 Antrag auf Einbürgerung
􏰀 Antrag auf Aufenthaltsverfestigung
􏰀 Einzelanfrage durch die Ausländerbehörde, häufig bei Bezug öffentlicher Leistungen oder bei
Straffälligkeit
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2009/02/infoblatt-widerrufsverfahren.pdf



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:30
@canales

Beim Insolvenz -Wettbewerbs -oder Patent -und Markenrecht springe ich ja gerne eine, aber diese Ausländerrecht scheint offensichtlich ziemlich verwirrend zu sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:34
@Vote_against
Jo, ich bin auch frohen Mutes, dass diese Problematik bewältigt wird...

@unreal-live
Jo, allerdings, ist es viel "schwieriger" Aslylberechtigten" nach Art. 16a die Anerkennung zu entziehen, als z.B. Menschen, die einen Flüchtglingsstatus nach der GFK haben, darum ging es hier überwiegend.

@Aldaris
So verwirrend ist es eigentlich nicht...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:40
@canales

Stimmt. Vermutlich sind die von mir erwähnten Bereiche verwirrender, aber dem Verlauf nach scheint der Bereich ja offensichtlich sehr viel Verwirrung zu stiften.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:40
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:als z.B. Menschen, die einen Flüchtglingsstatus nach der GFK haben, darum ging es hier überwiegend.
Quatsch nicht rum du hattest suggeriert dass es die Prüfung nach 3 Jahren nciht gäbe denn du sagtest
Zeig mal dass das alle 3 Jahre überprüft wird, wie Du behauptest...
[...]
Du meinst, dass die Anerkennung widerrufen werden kann...zeig mal dass das nach 3 Jahren automatisch geprüft wird...würde mich mal interessieren
[...] einer nach Art. 16a gilt eigentlich für immer..
Das dürfte jetzt auch dem letzten XXX ausreichend widerlegt worden sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:41
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Jo, ich bin auch frohen Mutes, dass diese Problematik bewältigt wird...
Zur Not haben wir auch noch die Bundeswehr, die auch mehr als Zelte aufbauen kann


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:42
Zitat von canalescanales schrieb:Jo, allerdings, ist es viel "schwieriger" Aslylberechtigten" nach Art. 16a die Anerkennung zu entziehen, als z.B. Menschen, die einen Flüchtglingsstatus nach der GFK haben, darum ging es hier überwiegend.
geht so


Durch die Änderung des Asylgrundrechts nach Art. 16 Absatz 2 Satz 2 in den Art. 16 a GG ist die Versprechung des Asylgrundrechts »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« erheblich eingeschränkt worden. Menschen, die auf dem Landweg nach Deutschland gelangen, tun dies über einen sicheren Drittstaat und können sich daher auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Der Kreis derer, die sich auf Art. 16 a Absatz 1 GG berufen können, ist daher erheblich eingeschränkt worden. Durch die Gleich- stellung von Asylberechtigten mit den Flüchtlingen nach der GFK nach § 60 Absatz 1 AufenthG gibt die Asylanerkennung nicht mehr Rechte als die Flüchtlingsanerkennung. Nach den Statistiken über- wiegt die Zahl der anerkannten Flüchtlinge nach der GFK die der Asylberechtigten nach Art, 16a GG bei weitem.

und zu dem Rest hast du genug Material zum nachlesen

http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/520909-Grenz.pdf (Archiv-Version vom 24.03.2017)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:43
man könnte sich (als Politiker) die Gesetztesgrundlage auch zu eigen machen und in die Argumentation einbeziehen.

zB der besorgten Bevölkerung und den Flüchtlingen zu verstehen geben, dass ihr Schutz zeitl und/ oder dem Grunde nach befristet ist.

leider wurde dies versäumt.
es wurde die Ankunft vieler, angeblich toll qualifizierter Arbeitskräfte gefeiert, die uns auf Jahre durch ihrer Hände Arbeit unseren Wohlstand sichern helfen und unsere demografisches Problem lösen helfen....also angeblich. ich verurteile dieses Ansinnen Flüchtlinge=Sciherung unseres materiellen Wohlstandes als zynisch und menschenverachtend (Claudia Roth erkannnte, dass nicht alle Flüchtlinge, die zu uns kommen "unmittelbar verwertbar seien".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:43
@Vote_against
Die Prüfung findet nur statt, wenn sich die Situation im Herkunftsland grundlegend verändert hat.

Wer also aus Syrien 2011 hierher kam und nach Art. 16a anerkannt wurde, braucht sich keine Sorgen zu machen....es findet keine Einzelfallprüfung statt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:48
@unreal-live
Wer nach Art. 16a GG anerkannt wurde, wurde auch nach den sicheren Drittstaaten geprüft...ansonsten gäbe es die Anerkennung nicht...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:51
@Vote_against
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Zur Not haben wir auch noch die Bundeswehr, die auch mehr als Zelte aufbauen kann
Nuja, was soll die Bundeswehr ansonsten tun? Gibt es für "Anderes" ein Mandat?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:53
@canales
die Sichere DrittstaatenRegelung ist derzeit ausgesetzt
spielt also keine Rolle für die jetzt ins Land kommenden Neuzugänge


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:53
@lawine

Will ich doch auch meinen, denn dieser Schwachsinn war jedem klar denkenden Bürger klar. Nur die an Unschärfe leidenden waren sich nicht sicher und die Vollidioten haben die Parolen sogar wiederholt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:55
@lawine

Wie soll die Drittstaatenlösung auch geprüft werden, wen ndoch zehntausende unregistriert durch das Land irren... und niemand weiß wer da alles dabei sein kann


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:55
@lawine
scheinbar nicht...sie wurde ja außer Kraft gesetzt, da die Länder an der Peripherie der EU überfordert waren. Eine Art Nothilfe für Griechenland oder Ungarn...die Flüchtlinge hätten eh verteilt werden müssen...


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