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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:58
@Vote_against
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:und das ist falsch, denn auch die nach Art. 16a Anerkannten haben zunächst einen Titel für drei Jahre, welcher dann regelmäßig überprüft wird ob die Asylgründe noch vorhanden sind.
Du meinst, dass die Anerkennung widerrufen werden kann...zeig mal dass das nach 3 Jahren automatisch geprüft wird...würde mich mal interessieren


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:59
@Vote_against
Verfolgte Minderheit ist ein klar umrissener Begriff, und trotzdem ist nicht leicht zu beantworten, ob denen nun Asyl oder subsidiären Schutz zusteht. Und wenn Du jetzt noch nicht schnallst, dass auch Bürgerkriegsflüchtlingen deshalb Asyl gewährt werden kann, dann Werte ich das als Trollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:00
@aseria23
Richte die Worte auf die fett markierten
Ab 1982 wurde Flüchtlingsschutz nur noch in Form eines ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes nachrangig zum eigenständigen Asylstatus nach Art. 16 Grundgesetz gewährt. Die Bezeichnung „Großes Asyl“ für
das Asylgrundrecht und „Kleines Asyl“ für den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention bringt das damalige Verständnis über das Verhältnis zwischen beiden Schutzformen deutlich zum Ausdruck.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:01
@FF
Natürlich ist es möglich dass Bürgerkriegsflüchtlinge auch nach Art. 16a anerkannt werden können...hängt vom Einzelfall ab.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:02
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Du meinst, dass die Anerkennung widerrufen werden kann...zeig mal dass das nach 3 Jahren automatisch geprüft wird...würde mich mal interessieren
Asyl ist immer nur temporär, so lange bis die Asylgründe nicht mehr vorliegen.
Zitat von FFFF schrieb:Und wenn Du jetzt noch nicht schnallst,
Darauf ein Zitat von dir
Zitat von FFFF schrieb:Und Du kannst bitte den beleidigenden Ton sein lassen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:04
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Natürlich ist es möglich dass Bürgerkriegsflüchtlinge auch nach Art. 16a anerkannt werden können...hängt vom Einzelfall ab.
Aus einem Kriegsgebiet zu flüchten schließt ja nciht die persönliche Verfolgung aus definierten Gründen aus. Aber diese müssen nachgewiesen werden. Die einfache Benennung, dass man ja schließlich aus einem Kriegsgebiet ist, reicht halt nciht aus. Nicht mehr habe ich bisher gesagt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:04
@Vote_against
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Asyl ist immer nur temporär, so lange bis die Asylgründe nicht mehr vorliegen.
Zeig mal dass das alle 3 Jahre überprüft wird, wie Du behauptest...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:05
@Vote_against
Natürlich müssen die nachgewiesen werden...ich denke nicht, dass wer Gegenteiliges behauptet hat


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:10
@canales

Hallo? Du redest über Asyl und kennst die Gesetze nicht einmal? Wie lächerlich ist das denn?
Aber damit du endlich auch mal Gesetze neben deinen moralischen Ansprüchen kennen lernst, hier:
Aufenthaltsgesetz

Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42)

Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 - 26)

§ 26 - Dauer des Aufenthalts

(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Asylberechtigten und Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. Ausländern, die die Voraussetzungen des § 25 Absatz 3 erfüllen, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt. Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4a Satz 1 und Absatz 4b werden jeweils für ein Jahr, Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4a Satz 3 jeweils für zwei Jahre erteilt und verlängert; in begründeten Einzelfällen ist eine längere Geltungsdauer zulässig.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
Tue mir doch einen Gefallen, wenn du schon in einer Diskussion mitreden willst die Grundlagen erfordert, dann mache dich doch bitte selbst schlau und erspare mir so das unnötige recherchieren um dir die nötigen Grundlagen zu besorgen. Echt lächerlich!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:13
@canales
und gleich noch :
ja, es wird überprüft.
Asylgründe können entfallen
zB. wenn die Gründe für politische Verfolgung im Heimatland entfallen (z.B. die bisher verfolgte Opposition stellt nach einer Wahl die Regierung), kann die Asylberechtigung widerrufen werden.

Ganz wichtig: Das bedeutet nicht automatisch den Verlust des Aufenthaltsrechts. Da der Verlust der Rechtsstellung nur für die Zukunft wirkt, sind alle bisherigen Aufenthaltszeiten rechtmäßig. Wer etwa durch Zeitablauf einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) oder durch Eheschließung einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis erworben hat, behält sein Aufenthaltsrecht; es entstammt nur einer anderen Rechtsquelle.

Das Asylrecht kann auch erlöschen, beispielsweise, wenn der Asylberechtigte einen Reisepaß seines Herkunftsstaats annimmt und sich so zu erkennen gibt, dass er des Schutzes durch Deutschland nicht mehr bedarf.

SChnellkurs Rück­kehr­po­li­tik
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Aufenthaltsrecht/Rueckkehr/rueckkehr_node.html;jsessionid=C94C7CDA3C5B5FD26DF6298C9EFE4CC6.2_cid373


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:14
@Vote_against
Schau ich helf Dir sogar...
Eine Prüfung, ob ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird oder nicht, findet spätestens nach drei Jahren nach der Anerkennung statt.[5] Ein Widerruf ist vor allem dann möglich, wenn sich die Verhältnisse in Ihrem Herkunftsland so gravierend verändert haben, dass Sie bei einer Rückkehr nicht mehr von Verfolgung bedroht sind. Aber auch dann, wenn eine Verfolgungsgefahr inzwischen weggefallen ist, weil das alte Herrschaftssystem nicht mehr besteht, ist der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nicht unbedingt die Folge: Das Gesetz sieht vor, dass Sie Ihren Flüchtlingspass behalten können, wenn Sie sich auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen können, um die Rückkehr in den ehemaligen Verfolgerstaat abzulehnen. Mit dieser Vorschrift wird Rücksicht auf Menschen genommen, die sich, etwa nach schlimmen Gewalterfahrungen, in einer psychischen Sondersituation befinden. [6]
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/10-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-1-oder-abs-2-satz-1-alternative-1-aufenthg/81-aufenthaltsrechtliche-situation/ (Archiv-Version vom 11.10.2015)

Da steht nicht, dass alle drei Jahre geprüft wird...und, dass dies nicht automatisch zum Verlust des Aufenthalts führt.
Was Du angibst die § 25 hat damit nichts zu tun...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:17
@lawine
jo, da warst Du schneller...mir ging es um eine regelmäßige Überprüfung nach drei Jahren...sollte sich nämlich nichts verändert haben findet das Widerspruchsverfahren nicht statt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:20
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:sollte sich nämlich nichts verändert haben findet das Widerspruchsverfahren nicht statt...
Und das bedarf einer Überprüfung
Zitat von canalescanales schrieb:Du meinst, dass die Anerkennung widerrufen werden kann...zeig mal dass das nach 3 Jahren automatisch geprüft wird...würde mich mal interessieren
Und die geschieht eben nach drei Jahren, denn die Aufenthaltsgenehmigung ist auf 3 Jahre befristet, was du ja vorher bezweifelt hattest

Gute Nacht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:21
@Vote_against
Es geht um die Anerkennung nach Art. 16a GG...du wirfst alles zusammen...

Eine Überprüfung findet nur statt wenn sich die Situation im Heimatland verändert hat...zumindest was Art. 16a GG betrifft


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:22
@Vote_against
@canales
Es ist nicht nötig, dass ihr euch zu Beleidigungen hinreißen lasst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:22
@univerzal
Hab ich wen beleidigt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:24
@canales
Für dich als Info vorausgeschickt, damit es später keine Löschungen hagelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:25
Ich glaub, wir brauchen hier mal einen entsprechenden Juristen im Thread.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:26
@univerzal
Ok, ich versuche eigentlich immer sachlich zu bleiben...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 01:27
@canales
Jep, es schaukelt sich hier nur langsam hoch. Aber gut, dann bin ich happy


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