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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:45
Zitat von lawinelawine schrieb:Bisher prüften Behörden an der Grenze den Asylantrag, war er korrekt, durfte der Asylwerber nach Ungarn einreisen und sich frei im Land bewegen. Es kam dabei aber oft zu Missbrauch, insbesondere zu falschen Altersangaben. Das konnte man anhand der Papiere an der Grenze nicht überprüfen.
Was die Umsetzung betrifft erwarte ich von Ungarn leider keine positiven Ergebnisse.
Ich bin dabei, wenn es darum geht, die ganzen 17 jährigen Halbstarken ( was war da vor 17 Jahen und 9 Monaten los? Irgendein Erotikfilm im afghanischen TV?) die ohne sich auszuweisen an der Grenze stehen, dort mal ausharren zu lassen.

Am Ende wird das aber als Abschreckung für alle dienen und Familien, Frauen, Kinder werden ebenfalls lange Zeit dort ausharren müssen.
Die Ungarn wollen gar keine Flüchtlinge und dementsprechend werden sie alle behandeln.
Zitat von lawinelawine schrieb:Die mit masivem Zaun bewehrte Grenze öffnen die Ungarn täglich nur für ein paar Minuten.
Dann dürfen überwiegend Familien, die in Ungarn Asyl begehren, die Grenze überqueren und finden Aufnahme in den Transitzonen.
Junge, alleinreisende Männer hingegen würden kaum noch die Chance bekommen, legal nach Ungarn einzureisen. für sie wäre i.d.R. vor dem Grenzzaun das Ende der Reise besiegelt.
Damit kann ich mich sehr gut anfreunden. Wobei es nun auch so sein muss, dass man Familien, Frauen und Kindern es erleichtern muss, überhaupt so weit zu kommen.

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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:46
@Optimist

Das schon, da gibts auch eine knappe Million Flüchtlinge. Wenn wir da die nehmen, die nach deiner Vorstellung berechtigt sind, hätten wir gleich wieder ein paar hunderttausend Flüchtlinge mehr. Glaube kaum, dass sich da im Wahljahr irgendwer drauf einlässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:51
Zitat von RealoRealo schrieb:Das schon, da gibts auch eine knappe Million Flüchtlinge. Wenn wir da die nehmen, die nach deiner Vorstellung berechtigt sind, hätten wir gleich wieder ein paar hunderttausend Flüchtlinge mehr. .
Dann hätte man aber wenigstens die "Richtigen", vor allem auch Familien und nicht vorwiegend nur Halbstarke
Glaube kaum, dass sich da im Wahljahr irgendwer drauf einlässt
. Wäre nur eine Frage der guten Kommunikation (sh was ich gerade geschrieben hatte.

Ist es dir lieber, wenn es NACH der Wahl dann wieder wahllose Einreisen gibt (was ich mit "wahllos" meine, weißt du sicher). Das wird so kommen, wir werden uns wieder sprechen.

Und noch mal:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo wollte denn eigentlich die Familie um die es ging Visa beantragen?
Visa geht, aber Asylantrag nicht?



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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wäre nur eine Frage der guten Kommunikation (sh was ich gerade geschrieben hatte.
Merkel sitzt für das nächste halbe Jahr in der Ecke und zittert. Du kannst sie vielleicht im Oktober wieder ansprechen. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:56
Zitat von RealoRealo schrieb:Merkel sitzt für das nächste halbe Jahr in der Ecke und zittert
Genau, deshalb sollte sie auch nicht wieder ran kommen, weil sie keinen Ar... in der Hose hat.
Und der Martin ist auch nicht besser - nur ein Schaumschläger.
Der wird garantiert nach der Wahl wieder für eine WAHLLOSE Einreise plädieren - Halbstarke zuerst, wer am stärksten ist, bezwingt das Meer...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 17:57
@Optimist

Und wer soll dann ran?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:00
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und wer soll dann ran?
Von mir aus die Wagenknecht. Ist aber leider utopisch.
Die hat wenigstens auch bezüglich der Flüchtlingsfrage gescheite Ansichten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:02
@Realo @Optimist
Zitat von RealoRealo schrieb:Kannst da ja mal eine "Botschaft" suchen.
Visa für den Familiennachzug Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs oder eines Besuchsvisums nach dem deutschen Aufenthaltsgesetzes ist für Antragsteller aus Syrien grundsätzlich bei den Visastellen (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) in Libanon, Jordanien und Türkei möglich
http://www.damaskus.diplo.de/

diese werden auch ausgestellt.
Immer mehr nach Deutschland geflohene Menschen aus Syrien und dem Irak lassen ihre Familien nachkommen und beantragen dazu Visa bei den deutschen Botschaften. Im vergangenen Jahr sind laut Medienberichten für den Familiennachzug aus diesen beiden Staaten schon 73.000 Visa erteilt worden.
https://www.bayernkurier.de/inland/21402-105-000-neue-fluechtlinge/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:02
Zitat von RealoRealo schrieb:Merkel sitzt für das nächste halbe Jahr in der Ecke und zittert. Du kannst sie vielleicht im Oktober wieder ansprechen. :D
Zurecht.
Wer massenhaft Menschen in zweifelhafter Zusammenstellung ins Land lässt die aus Verhältnissen kommen, wo Krieg, Gewalt usw. herrscht und dann nicht viel über diese Personen weiß, der zittert zurecht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:06
@Realo

Dazu noch mal, weil du so tatst, als sei das so absurd:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: verstehe ich nicht, weshalb es nicht z.B. so laufen könnte:

Diejenigen, welche bei Botschaften Visa beantragen wollen, sollten stattdessen Asylanträge stellen können.
Diese müssten ins jeweilige Wunschland weitergeleitet  und dort bearbeitet werden (notfalls könnte man die Anhörung mittels Video-Anhörung vornehmen, es haben ja die Meisten Handys).

Wenn das Wunschland zu viele Anträge bekommt und andere Länder nichts weiter, müsste den Antragstellern gesagt werden, nehmt ein anderes sicheres Land oder ihr könnt kein Asyl bekommen.

Wäre das nicht eine gangbare Lösung? Oder wo wäre das Problem?
--> geht doch:
Zitat von lawinelawine schrieb:Visa für den Familiennachzug Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs oder eines Besuchsvisums nach dem deutschen Aufenthaltsgesetzes ist für Antragsteller aus Syrien grundsätzlich bei den Visastellen (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) in Libanon, Jordanien und Türkei möglich



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:14
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wäre das nicht eine gangbare Lösung? Oder wo wäre das Problem?
Als zusätzliche Möglichkeit ginge dies in Einzelfällen, als alleinige Möglichkeit undurchführbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:41
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:als alleinige Möglichkeit undurchführbar.
Hast du eine Begründung für mich? (außer die MENGE, worin ich jedoch nicht mehr Problem sehe, als wenn alle Anträge in D gestellt würden)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 18:50
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hast du eine Begründung für mich?
Ja, die Botschaften sind dafür nicht ausgerüstet, was passiert mit den Flüchtlingen während der langen Wartezeit auf eine Entscheidung?
Wo können sie gegen die Entscheidung klagen und welche Rechtsbeistände können sie dann wählen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 19:17
Zitat von canalescanales schrieb: Hast du eine Begründung für mich?

Ja, die Botschaften sind dafür nicht ausgerüstet, was passiert mit den Flüchtlingen während der langen Wartezeit auf eine Entscheidung?
Wo können sie gegen die Entscheidung klagen und welche Rechtsbeistände können sie dann wählen?

- Das Bampf war 2015 auch nicht für den Ansturm ausgerüstet und es musste gehen
- während der Wartezeiten dort, wo sie derzeit auch aushaaren, wenn sie nicht übers Meer können oder wollen - hauptsächlich die Frauen und Kinder (in Jordanien zB.)
Wo können sie gegen die Entscheidung klagen und welche Rechtsbeistände können sie dann wählen?
Klagen würde ich nur zulassen, wenn die Herkunft zweifelsfrei feststeht. Damit würde unterbunden, dass jemand mit falscher Identität klagen kann.

Desweiteren könnte im Wunschland geklagt werden, wenn es sich NICHT um ein definitiv sicheres Herkunftsland handelt (z.B. diverse Balkan-Länder) - um die Flut der Klagen einzudämmen. Die Gerichte haben doch so schon genug zu tun, z.B. mit Nachbarschaftsstreit usw.

Wozu sollte man Klagemöglichkeit für sichere Länder zulassen, wenn vorne weg schon feststeht, wie das Urteil ausfällt? Wäre doch wirklich nur Zeitschinderei (von den Kosten ganz abgesehen).
Solche Länder wie Afghanistan, welche umstritten sind, jetzt mal außen vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 19:35
An erster Stelle muss eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze stehen, bevor man sich sinnvollerweise Gedanken um eine Änderung der Asylgesetzgebung macht. Man muss sich mal den Status quo klarmachen: Wir haben einen Staat, der seine eigenen Gesetze nicht anwendet!

Das muss jetzt aufhören. Die Missachtung der bestehenden Gesetze durch die Politik torpediert das Vertrauen in dieselbe, gleichzeitig wundern sich aber die etablierten Parteien über das Erstarken weiterer, womöglich undemokratischer Elemente in unserer Gesellschaft. Man könnte sich streiten, ob dies nun Arroganz oder Dummheit ist.


Jetzt rudern sie aus Angst vor einer AfD alle zurück, die vorher bedingungslos für die Willkommenskultur eingetreten sind, zu einer neuen Kultur, die vermutlich im Kanzleramt erfunden worden ist: Der neuen Auf-Wiedersehens-Kultur. Statt mit Teddybären wird jetzt mit harten Hau-Ab-Euros geworben, man könnte glauben, die AfD höchstselbst wäre plötzlich Beraterin von Merkel & Co.

Denkbar wäre, dass irgendein schlauer Demoskope herausgefunden hat, dass sich die Missachtung der bestehenden Gesetze durch die Regierung beim Wähler herumgesprochen hat und dies wohl noch stärker das Fundament der Demokratie erschüttert als ungezogene, radikale Sprüche von rechts. So ist die Abkehr von der Romantik der früheren Tage vor allem für Merkel nur allzu nachvollziehbar, ihr wird ja eine große Abhängigkeit von des Volkes Meinung nachgesagt und gilt hierin stets als bestechlich.

Ansonsten gilt: Die aktuelle Asylgesetzgebung ist solange zu hinterfragen, wie sie keine saubere Trennung von Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen vorsieht, insbeondere auf Basis humaner Überlegungen.  Nur dann wird der Bürger bereit sein, die zu unterstützen, die politisch und/oder religiös verfolgt sind, wenn gleichzeitig diejenigen bedingungslos und sofort zurückgewiesen werden, die nur aus ökonomischen Gründen hier aufschlagen.
 
So wie das bislang gehandhabt wurde, fehlt sogar strenggenommen in der Regierung der Respekt vor dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Asyl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 19:48
Zitat von RealoRealo schrieb:Schon wieder deine Handys. Ey sachma, hast du überhaupt eine vage Vorstellung, wie es derzeit in Syrien aussieht?
Ich behaupte keiner, der nicht dort ist, kann behaupten er weißt es ganz genau. Also ich weiß es nicht, weil mich auch solche Nachrichten aufs Äußerste verwirren. (Schweizer Fernsehen zähle ich nicht zu FakeNews)
http://www.srf.ch/news/international/das-kriegszerstoerte-aleppo-zwischen-elend-und-luxus

Unter Umständen muss man nicht mal ins Nachbarsland, sondern in einer anderen Stadt oder anderen Stadtteil.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 19:49
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:- Das Bampf war 2015 auch nicht für den Ansturm ausgerüstet und es musste gehen
Ja, aber das Bamf konnte innerhalb von Monaten seine Personalstärke erhöhen...wie willst Du das in der Botschaft machen...anbauen, Beamte ins Ausland zwangsverpflichten?
Das klappt ja nicht einmal in Griechenland...

Und die Anziehungskraft dürfte so groß sein, dass dann in den Hauptstädten sich die Flüchtlinge sammeln werden. Dies dürfte zu großen Problemen führen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Desweiteren könnte im Wunschland geklagt werden,
Wie, bei türkischen Gerichten mit türkischen Anwälten bezüglich EU-Recht?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 19:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Klagen würde ich nur zulassen, wenn die Herkunft zweifelsfrei feststeht. Damit würde unterbunden, dass jemand mit falscher Identität klagen kann.
Schon wieder ein Beweis, dass du mit der Rechtsstaatlichkeit auf Kriegsfuß stehst. Wie soll man eine Herkunft BEWEISEN können, wenn die Befrager nicht wissen, ob die Angaben mit den dortigen Verhältnissen übereinstimmen und daher a priori Irrtum oder Falschbewertung mit im Spiel ist? Bei ner Klage können, anders als im normalen Verfahren, ausgewiesene Experten hinzugezogen werden, die ein bisschen dichter an die Realität herankommen als ein Amt. Wie gut, dass du in solchen Sachen keine Entscheidungsbefugnis hast!
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Desweiteren könnte im Wunschland geklagt werden, wenn es sich NICHT um ein definitiv sicheres Herkunftsland handelt (z.B. diverse Balkan-Länder)
Du meinst wohl "nicht um ein unsicheres Herkunftsland". Auch da hatte ich schon 2x meine Bedenken zu erkennen gegeben, weil Pakistan, Nigeria, Libyen, Mali uns Somalia z.B. kein bisschen besser sind als Syrien oder Irak. Der IS hat dort nur andere Namen, Boko Haram zB in Westafrika. Die Schwerter, mit denen die Rübe abgehauen wird, sind dort aber nicht weniger scharf. Nee nee, belassen wir es lieber bei der Rechtsstaatlichkeit, so wie wir sie kennen; dann wissen wir auch, dass wir niemanden vorschnell ans Messer liefern. Auch wenn das nicht populistisch ist.
Zitat von MensurMensur schrieb:Wir haben einen Staat, der seine eigenen Gesetze nicht anwendet!
Wie gesagt, es ist nicht so einfach, wie es für den Laien erscheint. Die Probleme sind halt

1. ungeklärte Fragen, was ein sicheres Herkunftsland ist. Dazu hatte ich in der letzten Woche schon wiederholt was geschrieben.
2. fehlende Rücknahmeabkommen mit diversen Ländern, so dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden können.
3. Überhaupt kannst du Kriminelle nicht in ihr Herkunftsland zurückschicken, wenn dort eine Situation herrscht, die hier für Asyl ausreicht.


Es handelt sich also nicht um
Zitat von MensurMensur schrieb:Missachtung der bestehenden Gesetze
sondern darum, dass Gesetze nur in jenen Bereichen greifen können, die mit den 3 von mir skizzierten Punkten nicht kollidieren. Kriminelle Flüchtlinge müssen dann genauso behandelt werden wie kriminelle Deutsche. Ausweisung geht dann eben nur in beschränktem Umfang.
Zitat von MensurMensur schrieb:Jetzt rudern sie aus Angst vor einer AfD alle zurück, die vorher bedingungslos für die Willkommenskultur eingetreten sind
Leider wird da häufig das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, d.h. man schiebt lieber schneller ab, als man es eigentlich dürfte, d.h. ist sehr großzügig mit der Definition "sicheres Herkunftsland", Beispiel Afghanistan. Nur weil der IS dort nicht IS heißt, sondern Taliban.
Zitat von MensurMensur schrieb:die Missachtung der bestehenden Gesetze durch die Regierung
Spätestens an dieser Stelle muss ich leider wieder die Diskussion abbrechen, denn mit Verschwörungstheoretikern rede ich nicht. 


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 20:12
@canales
   Desweiteren könnte im Wunschland geklagt werden,

-->
Wie, bei türkischen Gerichten mit türkischen Anwälten bezüglich EU-Recht?
Ist denn Türkei ein Wunschland? ;)

Deine anderen Argumente kann ich nachvollziehen.



@Realo
   Klagen würde ich nur zulassen, wenn die Herkunft zweifelsfrei feststeht. Damit würde unterbunden, dass jemand mit falscher Identität klagen kann.

-->
Schon wieder ein Beweis, dass du mit der Rechtsstaatlichkeit auf Kriegsfuß stehst.
Ja, stehe ich auch, WENN diese Unsinniges "produziert".
Wie soll man eine Herkunft BEWEISEN können, wenn die Befrager nicht wissen, ob die Angaben mit den dortigen Verhältnissen übereinstimmen und daher a priori Irrtum oder Falschbewertung mit im Spiel ist?
Wie ich in diversen Threads hier lernen konnte, gibts da schon diverse Mittel und Methoden das alles rauszufinden.
Anderenfalls könnte man sich ja gleich darauf einigen, dass man den Aussagen der Flüchtlinge blind vertraut, wenn sie keinen Ausweis haben.
Bei ner Klage können, anders als im normalen Verfahren, ausgewiesene Experten hinzugezogen werden, die ein bisschen dichter an die Realität herankommen als ein Amt.
Ich dachte immer, bei den Klagen geht es nicht hauptsächlich um die Identität, sondern ob ein Asylgrund vorhanden ist.
Wie gut, dass du in solchen Sachen keine Entscheidungsbefugnis hast!
ich finde das schade. Weil ich nach dem gesunden Menschenverstand, meiner Menschenkenntnis usw. gehen würde.
Zudem würde ich Familien, welche schon lange warten mussten - aber sehr gut integriert sind und Arbeit haben - Hier lassen, auch wenn sie keinen Asylgrund haben. Da würde ich halt Ausnahmen zulassen.
   Desweiteren könnte im Wunschland geklagt werden, wenn es sich NICHT um ein definitiv sicheres Herkunftsland handelt (z.B. diverse Balkan-Länder)

-->
Du meinst wohl "nicht um ein unsicheres Herkunftsland".
Nein. Du hast mich mal wieder völlig missverstanden.
Mal anhand eines Beispiels was ich meine:

A. kommt aus einem sicheren Balkan-Land. Er könnte NICHT in seinem Wunschland D klagen, weil ja das Urteil schon vorher feststünde. Wozu dann klagen?
Dagegen könnte ein Syrer in D klagen. Dazu würde er ein Visum bekommen um nach D zu reisen.
Auch da hatte ich schon 2x meine Bedenken zu erkennen gegeben, weil Pakistan, Nigeria, Libyen, Mali uns Somalia z.B. kein bisschen besser sind als Syrien oder Irak.
Deshalb schrieb ich ja "definitiv" sicheres Herkunftsland - also zweifelsfrei sicher. Diese Länder gibts nun mal.
Nee nee, belassen wir es lieber bei der Rechtsstaatlichkeit,
Die ist zT ein zu großer Klotz am Bein, sh noch mal das zB:
weil ja das Urteil schon vorher feststünde. Wozu dann klagen?
@Mensur Beitrag von Mensur (Seite 976) guter Beitrag :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.03.2017 um 20:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Von mir aus die Wagenknecht. Ist aber leider utopisch.
Die hat wenigstens auch bezüglich der Flüchtlingsfrage gescheite Ansichten.
LOL, die werden sicher einen Planvolle Politik haben machen.

Witzig waren ihr Äußerungen ja schon im Jahr 2015.

Kein Politiker kann eine unkontrollierte Massenflucht hinnehmen, nicht wenn er länger als 5 Minuten im Amt bleiben will.

Naja die Laber Sarah, hat ja eh keine Chance, wobei ich Schuld für Blöd genug halte R2G zu machen.


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