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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2016 um 21:36
@miauz
Unten im Meinungsbarometer:
86% für die Abschiebung
7% neutral
7% dagegen
Zitat von miauzmiauz schrieb:eine Anpassung der Asylgesetze sind daher zwingend notwendig!
Wie meinst Du das? Die Gesetze erlauben bzw. erzwingen jetzt schon die Abschiebung.
Es würde reichen diese einzuhalten.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2016 um 21:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wie meinst Du das? Die Gesetze erlauben bzw. erzwingen jetzt schon die Abschiebung.
Es würde reichen diese einzuhalten.
Jain, da stimmt beides. Die Gesetze lassen schon mehr zu, als tatsächlich durchgeführt wird. Es gibt aber auch unzählige rechtliche Hürden, die De Maiziere zum Teil schon angekündigt hat abzubauen. Das betrifft zum Beispiel den Themenbereich ärztliche Atteste für nicht-schwerwiegende Krankheiten.

Ein weiteres Thema ist der Umgang mit vermeintlich Minderjährigen. Dazu hat sich auch Boris Palmer nochmal geäußert und fordert Änderungen: http://www.bild.de/regional/stuttgart/borispalmer/palmer-umgang-mit-minderjaehrigen-fluechtlingen-49330408.bild.html
"„Für minderjährige Flüchtlinge muss es ein reguläres Asylverfahren geben. Und wir brauchen eine bessere Altersprüfung.” Es habe sich längst herumgesprochen, dass man die Papiere wegwerfen und als Alter 17 Jahre angeben müsse, um in Deutschland optimalen Schutz zu erhalten. „Wer jung genug aussieht, wäre doof, es nicht zu tun.”"

Das Problem ist doch letztlich recht einfach - wir MÜSSEN abschieben, und zwar aus mindestens drei Gründen:
a) die Kapazitäten sind begrenzt, Abschiebung abgelehnter Asylbewerber schafft Ressourcen für die Integration der anerkannten Flüchtlinge und würde deren Situation in mehrfacher Hinsicht deutlich verbessern
b) es muss ein Signal in die Fluchtländer her, denn sonst machen sich Millionen auf den gefährlichen und mitunter tödlichen Weg
c) eine breite gesellschaftliche Akzeptanz wird es langfristige nur mit einem Mittelweg geben. Der Rechtsruck ist ja schon deutlich zu spüren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 01:20
Deutschland hat ein neues Problem:

abgelehnte Asylbewerber bezeichnen sich neuerdings als Talibankämpfer, um einer Abschiebung zu entgehen.
Die Taliban ist eine terroristische Organisation, gegen ihre Kämpfer in Deutschland müsste unter Terrorverdacht ermittelt werden.
Einige afghanische Asylbewerber ....... bezichtigen sich selbst, Taliban-Kämpfer zu sein. Das wiederum stellt deutsche Behörden vor einige Probleme.

Die islamistische Taliban-Bewegung ist in der Bundesrepublik als ausländische Terrororganisation verboten. Ihre Mitglieder werden nach Paragraf 129 a und Paragraf 129 b Strafgesetzbuch von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verfolgt. Wer sich den Taliban angeschlossen hat, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

Einige Afghanen scheinen dies bereitwillig und vielleicht sogar gezielt in Kauf zu nehmen. Sie behaupten beispielsweise in Asylgesprächen mit den Mitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in Afghanistan für die Taliban gekämpft zu haben – oder dazu gezwungen worden zu sein. Die bizarre Folge: Im schlimmsten Fall werden die Flüchtlinge festgenommen und verurteilt – aber eben nicht abgeschoben.

„Der Sachverhalt ist dem Bundesinnenministerium bekannt“, berichtete eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage. Asylsuchende würden in der Tat behaupten, sie selbst oder ihre Familienmitglieder hätten in Afghanistan die Taliban unterstützt oder seien zur Zusammenarbeit mit diesen gezwungen worden. „Diese Behauptungen können zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland führen“, hieß es weiter. Die Sicherheitsbehörden würden die Fälle sehr ernst nehmen und entsprechend verfolgen.
Am Ende kommt es meist gar nicht zu einer Anklage
.........

Seit Oktober ließ die Bundesanwaltschaft drei Afghanen festnehmen, bei denen es sich um ehemalige Taliban-Kämpfer handeln soll. Wajid S., 19, Abdullah S. K., 17, und Hekmat T., 20, stehen im Verdacht, bei den Taliban eine terroristische Ausbildung an Schusswaffen erhalten zu haben. Zwei Verdächtige sollen zudem an Angriffen auf afghanische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen sein. Die Männer sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Ob es in den Fällen auch tatsächlich zu Anklagen kommen wird, ist noch unklar.

Gerichtsfeste Belege für Terroraktivitäten werden deutsche Ermittler kaum erhalten, heißt es in Sicherheitskreisen. Auch weil die Zusammenarbeit mit den afghanischen Behörden in diesem Bereich eher schlecht als recht funktioniert. Die Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Taliban werden also womöglich ergebnislos eingestellt. Abgeschoben werden die Afghanen jedoch trotzdem nicht. Sie könnten darauf verweisen, dass ihnen in der Heimat Folter oder gar die Todesstrafe droht – und das wiederum wäre ein Asylgrund.
bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation sollte das Asylrecht verwirkt sein.
es kann doch nicht sein, dass tatsächliche oder bezichtigte Mitgliedschaft in einer Terrororganisation, die Afghanistan ins Mittelalter katapultiert hat, als Asylgrund anerkannt wird.
was hier von einigen Asylbewerbern ohne Bleiberecht versucht wird ist eine Pervertierung des Asylrechtes.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article160345057/Per-Taliban-Trick-entziehen-sich-Afghanen-der-Abschiebung.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 04:29
Pervers ist, dass unsere Politik solch offenkundige Verarsche duldet und es immer noch genügend unverbesserliche (ich nenne sie mal) "Begrüssungsklatscher" gibt, die auch für diese Asylbetrüger, Verständnis aufbringen.

@lawine
Ich bin da ganz bei Dir!

Geständnis abgelegt, in einer terroristischen Vereinigung mitgewirkt zu haben, folglich Asylrecht verwirkt.
Allenfalls hier noch die max. mögliche, 10 jährige Haftstrafe vollstrecken (und zwar ohne kostenintensive Prüfung des Einzelfalls) und sofort danach, gute Heimreise!

Traurig wie Deutschland sich von solchen Schmarotzern vorführen lässt! Man muss sich fast schon schämen dafür....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 10:19
Jetzt fregt sich nur noch woher ein Afghane so gut Bescheid weiß, dass er mit so absurden Tricks seine Abschiebung verhindern will.

Aber die Antwort kennt vermutlich jeder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 10:20
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Geständnis abgelegt, in einer terroristischen Vereinigung mitgewirkt zu haben, folglich Asylrecht verwirkt.
Mir ist unklar, weshalb es nach einem Geständnis erst noch ein großartiges Verfahren geben muss - die Schuld ist doch dann erwiesen.
@canales, wie siehst du das?

Es dürfte doch dann nur noch darum gehen:
Zitat von lawinelawine schrieb:Abgeschoben werden die Afghanen jedoch trotzdem nicht. Sie könnten darauf verweisen, dass ihnen in der Heimat Folter oder gar die Todesstrafe droht – und das wiederum wäre ein Asylgrund.
Es ist immer wieder schön, zu erleben, wie hoch in D der Täterschutz (ohne jegliche Differenzierung) gehängt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 10:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Mir ist unklar, weshalb es nach einem Geständnis erst noch ein großartiges Verfahren geben muss - die Schuld ist doch dann erwiesen.
Natürlich wünscht sich das der Schelm in mir auch, Dass es so einfach funktioniert. Aber auch bei einem Verbrechen führt zu ein Geständnis nicht automatisch zur Verurteilung, vor allem wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

Und das tut es hier ja, wenn den Behörden schon bekannt ist welche Tricks hier angewendet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 10:50
@insideman
Doch es ist schon ziemlich einfach - wenn sich ein Täter zu seinem Nachteil belastet, reicht das in DE als Indiz und für eine Verurteilung aus. Man geht davon aus er hätte keine Motivation außer Reue.
In diesem Fall wäre die Lehre für die selbsternannten Taliban 1-10 Jahren mit direkt anschließenden Heimflug.
Ethisch/moralisch: DE (EU) darf nicht zum sozialen Paradies von Terroristen werden...aber man kann das mal probieren...dann bitte nicht postfaktisch heulen dass die Bürger nicht einsichtig sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:16
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb: vor allem wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

Und das tut es hier ja, wenn den Behörden schon bekannt ist welche Tricks hier angewendet werden.
wenn der Staat weiß, dass er in großem Stil verar.. wird, was würde ihn daran hindern, speziell für DIESE Fälle eine Verordnung zu erlassen,nach dem Motto: "wer die Behörden bewusst täuscht, muss dann eben mit den Konsequenzen seiner Täuschung leben - also dass er als das eingestuft wird, was er vorgibt" - und das alles gänzlich ohne Verfahren, denn die kosten ja auch was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn der Staat weiß, dass er in großem Stil verar.. wird, was würde ihn daran hindern, speziell für DIESE Fälle eine Verordnung zu erlassen,nach dem Motto: "wer die Behörden bewusst täuscht, muss dann eben mit den Konsequenzen seiner Täuschung leben - also dass er als das eingestuft wird, was er vorgibt"
Dann würden Mörder frei rumlaufen weil andere den Mord gestehen. Passiert auch, so Menschen gibt es.

Klar, in meiner Wunschvorstellung gehts für den "Möchtegerntaliban" 10 Sekunden nach seinem vermeintlichen Geständnis in eine Dummy Zelle ( bissl gruselig eingerichtet, also nicht das betreute Wohnen wir wir es üblicherweise haben) wo ihm mitgeteilt wird, dass er da nun 10 Jahre verbingen darf.

Nach 13 Sekunden wird er anfangen zu Singen, dass er Taliban nicht mal buchstabiern kann.

Aber was wir uns wünschen und was realistisch ist, driftet halt weit auseinander.

Aber wie hoch ist die Zahl dieser Komiker? Ist das schon nennenswert?
Und wenn das scheitern soll, konvertiert er halt zum Christentum oder bekennt sich zu sonst was, das in seiner Heimat verfolgt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:31
@insideman
wenn der Staat weiß, dass er in großem Stil verar.. wird, was würde ihn daran hindern, speziell für DIESE Fälle eine Verordnung zu erlassen,nach dem Motto: "wer die Behörden bewusst täuscht, muss dann eben mit den Konsequenzen seiner Täuschung leben - also dass er als das eingestuft wird, was er vorgibt"

-->
Dann würden Mörder frei rumlaufen weil andere den Mord gestehen. Passiert auch, so Menschen gibt es.
Ist richtig.
Was ich meinte, nur eine spezielle Verordnung fürs Asylrecht. Und da noch mal ganz speziell nur für den Umstand, wenn sich jemand als Taliban bezichtigt.
Wäre solch eine Verordnung nicht möglich?
Ja, ich weiß, die Rechtsstaatlichkeit, aber wenn es gut begründet wäre - als Ausnahme...?
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Klar, in meiner Wunschvorstellung gehts für den "Möchtegerntaliban" 10 Sekunden nach seinem vermeintlichen Geständnis in eine Dummy Zelle ( bissl gruselig eingerichtet, also nicht das betreute Wohnen wir wir es üblicherweise haben) wo ihm mitgeteilt wird, dass er da nun 10 Jahre verbingen darf.

Nach 13 Sekunden wird er anfangen zu Singen, dass er Taliban nicht mal buchstabiern kann.

Aber was wir uns wünschen und was realistisch ist, driftet halt weit auseinander.

Aber wie hoch ist die Zahl dieser Komiker? Ist das schon nennenswert?
wenn man sich weiter so verar... lässt und sich das rumspricht, könnte es vielleicht nennenswert werden.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Und wenn das scheitern soll, konvertiert er halt zum Christentum oder bekennt sich zu sonst was, das in seiner Heimat verfolgt wird.
Ja, es haben auch schon einige - in Sachsen zB. - konvertiert - kurz nach der Ankunft hier. Da müsste man halt auch genau hinschauen, ehe man das zulässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:32
zum Glück gibts es das Flughafenverfahren für illegale Einreiseversuche mittels Flugzeug .
das Äquivalent "Transitzone" wurde schon mehrfach gefordert. Vorteil: Man prüft zuerst die Identität von Menschen und ob ihr Asylbegehren Aussicht auf Erfolg hat.

hier ein Fall aus dem Vormonat, den ich bislang gar nicht kannte. es handelt sich dabei um den Einreiseversuch eines ranghohen Talibanoffiziers aus Saudi Arabien


dieser Fall wurde wohl erst im Zuge der Abschiebung von 34 teils straffällig in Erscheinung getretenen Afghanen und dem aktuell diskutierten Talibantrick bekannt :
Vor wenigen Wochen landete nach SPIEGEL-Informationen ein Mann mit einer Lufthansa-Maschine aus der saudischen Hauptstadt Riad in Frankfurt am Main. Er versuchte, mit einem gefälschten Pass die Grenzkontrolle zu passieren. Als der falsche Ausweis aufflog, beantragte er für sich und seine Familie Asyl. Bei der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kam heraus, wer der Mann wirklich ist: Abdul Rauf Mohammed diente während der Taliban-Herrschaft in Afghanistan zeitweise als Gesundheitsminister, mehrmals soll er sich zwischen 1996 und 2001 auch mit Osama Bin Laden getroffen haben.
toll. Auf die Idee mit dem Asylantrag kam er erst, als sein gefälschter Pass aufflog. war wohl nicht Grund der "Reise".

Abdul Rauf Mohammed kam vor Jahren bereits über Pakistan nach Norwegen, beantragte und erhielt in Norwegen Asyl.
Wegen Radikalisierung verwarnte Norwegen ihn 2011 und wies ihn 2014 schließlich aus, da er sich zum Sicherheitsrisiko "entwickelt" hatte . so Spiegel im Bericht.
Vor diesem Hintergrund lehnte das Bamf sein Asylbegehren im Schnellverfahren ab. Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte den Bescheid am 15. November. Kurze Zeit später wurde Mohammed, der während der Prüfung den Frankfurter Flughafen nicht verlassen durfte, nach Saudi-Arabien zurückgeschickt. Von dort flog er offenbar zurück nach Afghanistan.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/taliban-minister-beantragte-in-deutschland-asyl-a-1126186.html

Vorteil des Flughafenverfahrens: ein bekannter Taliban Minister a. D. mit gefälschtem Pass bekommt gar nicht erst die Chance, womöglich im Land /in Europa unter zu tauchen um Menschen in seinen radikalen Bann zu ziehen und womöglich zum Sicherheitsriskio für D /die EU zu werden.

ich plädiere für Transitzonen.

andere Blätter berichten etwa gleichlautend.
http://www.n-tv.de/politik/Ex-Taliban-wollte-nach-Deutschland-einreisen-article19347846.html
https://kurier.at/politik/ausland/spiegel-ranghoher-taliban-abdul-rauf-mohammed-beantragte-asyl-in-deutschland/236.200.629

interessant ist noch, dass der Vorfall erst im Zug der Abschiebung von einigen Afghanen und der öffentlichen Diskussion über den Talibantrick bekannt wurde.


@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aber wie hoch ist die Zahl dieser Komiker? Ist das schon nennenswert?
statt von "Komikern" sollte man von möglichen Gefährdern sprechen.

Bruch mit den Taliban ist nicht gleichbedeutend mit erfolgter Deradikalisierung. möglicherweise hängt man nun der Al Qaida oder dem IS an.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:48
Nachdem wir jetzt schon selbsternannte Terroristen (=Tabliban) nicht so einfach ohne weiteres abschieben können, zeigt sich auch an einem weiteren Beispiel wie fatal die deutsche Asylpolitik und die "Willkommenskultur" wirkt.

Die Warnungen vieler Kritiker, die Bahnhofs-Willkommens-Geste sowie Merkels ständige Flüchtling-Selfies würden in Kombination mit unserer laschen Asylpolitik noch viel mehr Flüchtlinge anlocken, können nun leider rückwirkend als berechtigt eingeordnet werden. Schlepper haben sich das zu Nutze gemacht und noch etwas aufgebauscht, um ihr Geschäft anzukurbeln:

"Andere Lügen handelten davon, dass Deutschland nach mehr als einer Million Arbeitskräfte für Unternehmen wie Siemens, Mercedes Benz oder BMW suchen würde. [...] Jeder von ihnen bekomme ein eigenes Haus und ein Monatseinkommen von 1000 Euro pro Monat.[...] Diese Lügen wurden kombiniert präsentiert mit den echten Willkommensbildern aus deutschen Städten."

Quelle WELT von gestern:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article160377438/Viele-asylsuchende-Afghanen-kamen-wegen-Fantasie-Geschichten.html

Mittlerweile betreibt die Bundesregierung eine Info-Kampagne in Afghanistan und die Zahlen sind wieder gesunken. Aber was lernen wir daraus? Jeder der unrealistische Hoffnungen schürt oder selbigen nicht entschieden entgegen tritt, ist mitverantwortlich für die massive Flüchtlingswelle. Menschen verkaufen ihr Hab und Gut, geben alles auf und kratzen die für Afghanen unfassbar hohe Summe von 5000-10000€ zusammen, um sich auf den Weg zu machen. Das hätte in vielen Fällen verhindert werden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 11:56
Zitat von lawinelawine schrieb:was hier von einigen Asylbewerbern ohne Bleiberecht versucht wird ist eine Pervertierung des Asylrechtes.
Ja klar, wenns nach dir ginge, ginge man immer von der Schuldvermutung und nicht von der Unschuldsvermutung aus. Ein exotisches Rechtsverständnis, das du hier an den Tag legst, aber wundern tut es mich überhaupt nicht.
Zitat von lawinelawine schrieb:oder dazu gezwungen worden zu sein
Außerdem: Wo steht da was von "ohne Bleiberecht?"
Diese Aussagen wurden im Verfahren selbst gemacht, als über den Antrag entschieden werden sollte, zu Bleiberecht oder nicht also noch gar nicht entschieden war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 12:03
@insideman
@lawine
Aber wie hoch ist die Zahl dieser Komiker? Ist das schon nennenswert?

-->
statt von "Komikern" sollte man von möglichen Gefährdern sprechen.

Bruch mit den Taliban ist nicht gleichbedeutend mit erfolgter Deradikalisierung. möglicherweise hängt man nun der Al Qaida oder dem IS an.
Finde ich auch einen sehr wichtigen Punkt.


@Realo
Der Staat soll sich also ruhig weiter verar... lassen, macht ja nichts, hauptsache die Rechtsstaatlichkeit wird nicht angetastet?
Ausnahmeverordnungen für SPEZIELLE Fälle gänzlich undenkbar?
Aber wie hoch ist die Zahl dieser Komiker? Ist das schon nennenswert?

->
wenn man sich weiter so verar... lässt und sich das rumspricht, könnte es vielleicht nennenswert werden.
Ist das nicht im Bereich des Möglichem?


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17.12.2016 um 12:05
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Der Staat soll sich also ruhig weiter verar... lassen
Wie kommst du darauf?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 12:06
Zitat von RealoRealo schrieb:Ja klar, wenns nach dir ginge, ginge man immer von der Schuldvermutung und nicht von der Unschuldsvermutung aus. Ein exotisches Rechtsverständnis, das du hier an den Tag legst, aber wundern tut es mich überhaupt nicht.
Ich weiß nicht ob du in deinem Leben schonmal einen Bafög-Antrag oder - vor der Vereinfachung - einen Antrag auf Kindergeld gestellt hast. Im Regelfall läuft es hier nämlich so, dass man sich metaphorisch gesehen "komplett nackig" macht und dem Staat so ziemlich alles und jedes nachweist - bevor man irgendeine Aussicht auf eine Geldleistung hat. Unter Asylbewerbern gibt es hingegen leider viele, die ihren Pass wegschmeißen, ein falsches Alter angeben und auch ihre Nationalität verschleiern. Diese helfen nicht nur nicht mit, sondern sie verschleiern und betrügen aktiv.
Das übrigens in Bezug zu Schuld- /Unschuldsvermutung zu setzen, zeigt wie schief bei einigen die Relationen hängen. Wir reden hier nicht von einem strafrechtlichen Schuldspruch, sondern von Menschen die aktiv unsere Hilfe einfordern. Da sollte man im Gegenzug Ehrlichkeit und Kooperation wohl erwarten dürfen.


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17.12.2016 um 12:11
Zitat von lawinelawine schrieb:statt von "Komikern" sollte man von möglichen Gefährdern sprechen.

Bruch mit den Taliban ist nicht gleichbedeutend mit erfolgter Deradikalisierung. möglicherweise hängt man nun der Al Qaida oder dem IS an.
Ich meinte jene, welche sich nur als Talibankämpfer ausgaben um hier bleiben zu können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 12:15
@miauz

Och nicht schon wieder den Äpfel- und Birnen-Vergleich.
Im Sozialrecht gilt: Wer eine Leistung will, muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

Im Strafrecht gilt: Das Gericht muss die Schuld des Angeklagten nachweisen, der Angeklagte nicht seine Unschuld.

Wenn er behauptet, zur Mitgliedschaft bei der Taliban GEZWUNGEN worden zu sein, muss das Gericht nachweisen, dass er NICHT dazu gezwungen worden war, um ihn abschieben zu können. Solange also nicht ausgeschlossen ist, dass er die Wahrheit gesagt hat, droht ihm bei der Rückkehr als Abtrünniger die Exekution.

Mag zwar, wie ich sehe, allen anderen außer mir nicht gefallen, aber so funktioniert Rechtsstaat nun mal. Wenn es sich um einen Trick handelt, ist es ein verdammt guter Trick, der die Rechtsstaatlichkeit in Konflikte bringt. Tut mir leid, dass ich keine "bessere" Lösung anbieten kann, aber der Mann muss bleiben, bis man ihm nachweisen kann, dass er NICHT gewzungen wurde zur Taliban zu gehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2016 um 12:18
Och nicht schon wieder den Äpfel- und Birnen-Vergleich.
Im Sozialrecht gilt: Wer eine Leistung will, muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

Im Strafrecht gilt: Das Gericht muss die Schuld ddes Angeklagten nachweisen, der Angeklagte nicht seine Unschuld.
Du hast doch angefangen mit der Unschuldsvermutung. Und genau richtig wie du es selber sagst - im Sozialrecht gilt, wer eine Leistung will, muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Warum zur Hölle müssen das Asyl-Leistungsbezieher nicht? Kann ich zum Bafög-Amt gehen, sagen ich bin Student und vorher meinen Ausweis wegschmeißen? Nein....

Unser Staat lässt sich auf der Nase herumtanzen. Und das wird leider hemmungslos ausgenutzt.


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