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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 16:38
Zitat von RealoRealo schrieb: Es kann ja auch niemand ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl mal eben so in meine Wohnung eindringen und mein Tagebuch lesen.
So wie ich es mitbekommen habe soll man dazu ja nicht gezwungen werden. Es geht in erster Linie um die Identitätsfeststellung und wenn diese mit Hilfe des Flüchtlings zweifelsfrei festgestellt werden kann, dann ist das durchsuchen des Handys/Smartphons nicht mehr von Nöten. Wenn aber Papiere verlorengegangen sind und die Durchsuchung entsprechender Geräte von Nutzen sein kann, so hat der Asylantragsteller die Möglichkeit solch einer Durchsuchung zuzustimmen. Wer sich aber weigert, oder die Identitätsfeststellung erschwert sollte auch kein Asyl bekommen. Denn im Asylrecht geht deutlich hervor, dass nur bedürftige Asyl bekommen. Dazu muss so ein Bedarf aber erst festgestellt werden. Die jetzigen Gesetzesänderungen sind eigentlich nur Anpassungen an die aktuelle Lage. War Asylmissbrauch damals nicht so das Problem, da es in der geringen Anzahl kaum Auswirkung hatte. Steht die Asylpolitik heute im Fokus und wird kritisch betrachtet. Da stärkt das genauere Prüfen der Asylberechtigung das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Zumal es nachvollziehbare Gründe gibt, den Angaben der Asylantragsteller nicht im großen Maße zu vertrauen.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 16:51
Liest sich vernünftig, nur verschweigst du, dass von den Daten bzw. Dateien auf dem Handy Kopien gemacht werden, die sich jeglicher Überprüfbarkeit, was mit den Daten weiter geschieht, wo sie zwischen- und endgelagert werden, wer Zugriff auf diese Daten hat, was die Datensicherheit und den Datenschutz darauf gespeicherter Dritter betrifft, von dem Recht auf informelle Selbstbestimmung dieser Dritten ganz zu schweigen, entzieht. Das ist extrem gefährlich für den Rechtsstaat, weil das in einem anderen System, falls mal die AfD an die Macht käme, als politisches Druck- und Sanktionsmittel missbraucht werden dürfte. Man sollte da schon vor solchen letztlich nicht mehr kontrollierbaren Schritten versuchen, erst mal so und im Einvernehmen mit dem Betroffenen zu Informationen zu kommen. Zudem ist es eine alte Binsenweisheit aus Ermittlerkreisen in folternden Staaten, dass man viel leichter an die gewünschten Informationen kommt, indem man dem Betreffenden "eine Zigarette anbietet", also Zuckerbrot, statt zum Waterboarding zu greifen (Peitsche). Analog kommt man wohl auch im Gespräch mit dem Betreffenden, und indem man ihn auf die Konsequenzen hinweist, weiter, als wenn man einfach nur sein handy beschlagnahmt und ihn dann mit dne Worten entlässt: "Sie hören noch von uns." Nur leider gehört dazu viel Zeit und bei ein paar hundertausend Flüchtlingen reicht dazu einfach nicht das Personal und auch nicht die Schulung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 17:07
@Foss
Die von Dir genante Möglichkeit ist jetzt schon im Gesetz verankert.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/48.html
(3) Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen. Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.
(3a) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat nach Maßgabe von Absatz 3 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Der Ausländer hat die notwendigen Zugangsdaten für eine zulässige Auswertung von Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Die Datenträger dürfen nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 17:17
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist extrem gefährlich für den Rechtsstaat, weil das in einem anderen System, falls mal die AfD an die Macht käme, als politisches Druck- und Sanktionsmittel missbraucht werden dürfte.
Das Risiko würde ich eingehen und Du muss Dich langsam entscheiden: schafft es die AfD(Thread hier) oder nicht (die dumme AfD im eigenen Thread).

Wenn wir über Gefahren in einem Rechtsstaats sprechen sind es schon längst nicht mehr deine Handydaten das Problem, sonder die Handydaten der anderen. Abgesehen davon sehe ich einen großen Markt in der Realtime Gesichtserkennung und investiere in diesen StartUps.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 17:19
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:tatsächliche Anhaltspunkte
ich hoffe du kennst den Unterschied zwischen tatsächlichen Anhaltspunkten und Mutmaßungen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann
Unter milderen Mitteln ist das zu verstehen, was ich im oberen Post "Zuckerbrot" nannte. Man muss also zunächst mal die milderen Mittel ausschöpfen. Sich auf Personalmangel und dafür nicht ausgebildeldetes Personal zu berufen, um die mildere Variante zu übergehen und gleich zur härteren zu gehen, hebelt (3) dieses Gesetzes nachgerade aus.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig
Das Kleingedruckte wird hier häufig & gern überlesen. :troll:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Risiko würde ich eingehen
Warum sollte ich daran zweifeln...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 17:25
@canales

Ich seh es auch so, dass vor allem Syrier wegen der hohen Anerkennungsquote keinen Grund haben den Pass ect. wegzuwerfen.

Vor allem nicht die wirklich! Minderjährigen...

Ist ja nicht so, dass nur bei der Herkunft geschwindelt wird.


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23.02.2017 um 21:15
@Foss
Wenn aber Papiere verlorengegangen sind und die Durchsuchung entsprechender Geräte von Nutzen sein kann, so hat der Asylantragsteller die Möglichkeit solch einer Durchsuchung zuzustimmen. Wer sich aber weigert, oder die Identitätsfeststellung erschwert sollte auch kein Asyl bekommen.
Ist im Prinzip bezüglich Persönlichkeitsrecht in meinen Augen auch nichts anderes, als wenn sich ein Arbeitsloser finanziell "ausziehen" muss.
Ihm wird freigestellt, seine Konten offen zu legen. Wenn er das nicht tun möchte, bekommt er eben keine Leistungen.
Denn im Asylrecht geht deutlich hervor, dass nur bedürftige Asyl bekommen.
Dazu muss so ein Bedarf aber erst festgestellt werden
Analog beim Arbeitslosen.
Zumal es nachvollziehbare Gründe gibt, den Angaben der Asylantragsteller nicht im großen Maße zu vertrauen.
Auch wieder analog wie beim Arbeitslosen, wenn er seine Kontoauszüge vorweisen muss.

Weshalb tut man sich also bei Flüchtlingen so viel schwerer?


@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Liest sich vernünftig, nur verschweigst du, dass von den Daten bzw. Dateien auf dem Handy Kopien gemacht werden, die sich jeglicher Überprüfbarkeit, was mit den Daten weiter geschieht, wo sie zwischen- und endgelagert werden, wer Zugriff auf diese Daten hat, was die Datensicherheit und den Datenschutz darauf gespeicherter Dritter betrifft,
Wenn du den Behörden sowas zutraust, dann kann man diesen Einwand genauso wieder auf Arbeitslose umlegen, deren Konten offengelegt werden...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 21:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb tut man sich also bei Flüchtlingen so viel schwerer?
Meine Meinung: keine Interesse, die Rechte der Behörde nicht kennen, Befehle von oben, Druck der Medien und sonstige Vereine, es wurden viele neuen Kollegen eingestellt...wenn man keine Kunden mehr hat, was macht man dann...usw?
Außer den Beitragszahler profitieren alle von der Situation. 


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23.02.2017 um 21:33
@Abahatschi
da könntest du leider recht haben.
Hinzu kommt vielleicht noch die Angst - "was könnten Andere (Ausland...) sagen, wenn man Flüchtlinge zu hart anfasst" - genauso hart wie die eigenen Leute welche auf Transferleistungen angewiesen sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 21:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn du den Behörden sowas zutraust, dann kann man diesen Einwand genauso wieder auf Arbeitslose umlegen, deren Konten offengelegt werden...
Nein, das kann man nicht vegleichen. Beim Konto geht es nur um die Kontobewegungen des letzten halben Jahres, und dort kann man die Überweiser oder den Empfänger von Überweisungen einschwärzen, hat also weiterhin die Kontrolle; sie wollen nur überprüfen, ob die finanzielle Situation für die Bewilligung gegeben ist.

Bei den Handydaten geht es aber eben um Bekannte und Beziehungen, also um Dritte, und da wirds kritisch. Und man kann da auch nichts, was nicht mit der direkten Herkunft bzw. dem Herkunftsland zu tun hat, einschwärzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 21:45
Zitat von RealoRealo schrieb: und dort kann man die Überweiser oder den Empfänger von Überweisungen einschwärzen
das ist mir neu, aber gut, muss ich jetzt mal so glauben.
Bei den Handydaten geht es aber eben um Bekannte und Beziehungen, also um Dritte
Ein Arbeitsloser muss auch seine Beziehungen offen legen, mit wem er zusammen wohnt, seine Eltern angeben, was er für Auto fährt, seine Wohnung, die Miete usw...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 21:48
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein Arbeitsloser muss auch seine Beziehungen offen legen
Bitte was? Willst du mich verschaukeln?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:mit wem er zusammen wohnt, seine Eltern angeben, was er dür Auto fährt usw...
Ja, das gehört dazu, zur Anspruchsberechtigungsprüfung. Ich glaube aber kaum, dass nach den Eltern als potenzielle Gefährder gefahndet wird und sie in so eine Kartei reinkommen. :troll:

Du vergleichst wieder Äpfel mit Staubsaugern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 21:54
@Realo
beim Flüchtling kommt evtl. beim "Ausziehen" noch eine Schippe drauf. Aber ist nun mal so, dass es bezüglich potentielle Gefährder es auch einen Unterschied zwischen Flüchtlingen, welche UNKONTROLLIERT kamen und Arbeitslosen einen kleinen Unterschied gibt.
Zitat von RealoRealo schrieb: dass nach  den Eltern  potenzieller Gefährder gefahndet wird
ist ja leider irgendwie auch notwendig, dass unter Flüchtlingen nach Gefährdern gefahndet wird, deshalb finde ich die "Schippe drauf" berechtigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 22:02
Du verstehst das Problem nicht oder willst es nicht erkennen. wenn ein Flüchtling 20 Telefonnummern gespeichert hat, fliegt der Arzt, der Anwalt, das Amt und die Bahnauskunft, die uninteressant sind, raus. Die anderen 16 Nummern von Privatpersonen, von denen nicht bekannt ist, in welcher Beziehung sie zu dem Flüchtling stehen, werden gespeichert und kommen ins Gefährderregister. Wenn ich nun eine der 16 Personen bin, weil ich jemandem mal in der Kneipe gesagt hab, wenn er überhaupt keinen Job findet, könnte er sich noch mal an mich wenden, ich hätte ab und zu mal einen Transport und da könnte er die Fahrten machen, komme ich in das Gefährderregister ohne die geringste Ahnung zu haben, dass ich irgendwo als potenzieller Gefährder gespeichert bin und man ab und zu mal meine Handyverbindungen aus der Vorratsdatenspeicherung überprüft... Und ich hatte ja auch vor 30 Jahren mal ein halbes Jahr Berufsverbot, weil ich in einer K-Gruppe war...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 22:03
Zitat von RealoRealo schrieb:Bitte was? Willst du mich verschaukeln?
Alle die in der Wohnung mit ALG2 Empfänger leben müssen ihre finanziellen Verhältnisse und Beziehung zum Empfänger offenlegen.
Ich habe mal einer Bekannten ein Zimmer zur Verfügung gestellt, da standen die da und wollten alles wissen, sogar mein Einkommen. Ich habe sogar ein H4 Antrag bekommen :) nach dem ich der Damen und meiner Bekannten mitgeteilt habe dass sie hochkant rausfliegt, haben sie sich beruhigt.
 
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html
http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld2-Einkommen.html
Es ist also auch jede Person auskunftspflichtig, von der das Jobcenter annehmen muss, dass diese Hartz Empfänger finanziell unterstützt.Die Auskunftspflicht der Finanzbehörden erstreckt sich auch auf diese Personen.
Die Finanzämter müssen ebenfalls Auskunft geben (Unterhaltspflicht - Auskunftspflicht). Sie selbst jedenfalls haben keine Pflicht zur Offenbarung der Einkommen der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft. Nur diese selbst.
Eindeutige Ungleichbehandlung, von wegen GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.02.2017 um 22:12
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn ich nun eine der 16 Personen bin, weil ich jemandem mal in der Kneipe gesagt hab, wenn er überhaupt keinen Job findet, könnte er sich noch mal an mich wenden, ich hätte ab und zu mal einen Transport und da könnte er die Fahrten machen, komme ich in das Gefährderregister ...
das wäre mir ehrlich gesagt egal, wenn ich nichts zu verbergen hab.
Wir sind doch sowieso schon sehr gläsern, denn Handys und PC's können sehr leicht gehackt und ausgespäht werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb: Es ist also auch jede Person auskunftspflichtig, von der das Jobcenter annehmen muss, dass diese Hartz Empfänger finanziell unterstützt.Die Auskunftspflicht der Finanzbehörden erstreckt sich auch auf diese Personen.
Die Finanzämter müssen ebenfalls Auskunft geben (Unterhaltspflicht - Auskunftspflicht). Sie selbst jedenfalls haben keine Pflicht zur Offenbarung der Einkommen der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft. Nur diese selbst.

Eindeutige Ungleichbehandlung, von wegen GG.
Du meinst Ungleichbehandlung Hartz4-Empfänger und Flüchtlinge?
Ja, sehe ich auch so.


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23.02.2017 um 22:15
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das wäre mir ehrlich gesagt egal, wenn ich nichts zu verbergen hab.
Tja, damit hast du schon den Anspruch des allerersten Artikels der (amerikanischen) Unabhängigkeitserklärung, die persönliche Freiheit, fallen lassen, weil du ja nix zu verbergen hast. Als gläserner Mensch lässt du dich gerne durchleuchten, denn du bist ja unschuldig.


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23.02.2017 um 22:19
@Realo
@Optimist
Hier wird die (mögliche) totale Datenkontrolle über alle Menschen mit der Identifikation weniger gleich gesetzt.
Das wird zu keinem Ergebnis führen. 


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23.02.2017 um 22:23
Nicht gleich gesetzt, aber man weiß ja nicht, was mit den Daten geschieht und ob sie vielleicht mal zu ganz anderen Zwecken verwendet werden.

Besonders bei einer neuen, potenziell nicht ganz demokratischen Regierung würde ich mir dann große Sorgen machen, weil sie den ganzen Datensalat einfach "erbt".


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23.02.2017 um 22:27
   das wäre mir ehrlich gesagt egal, wenn ich nichts zu verbergen hab.

-->R:
Tja, damit hast du schon den Anspruch des allerersten Artikels der (amerikanischen) Unabhängigkeitserklärung, die persönliche Freiheit, fallen lassen, weil du ja nix zu verbergen hast. Als gläserner Mensch lässt du dich gerne durchleuchten, denn du bist ja unschuldig.
Wie gesagt, ob bissel mehr oder weniger gläsern, darauf kommts nun auch nicht mehr an, vor diesem Hintergrund:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wir sind doch sowieso schon sehr gläsern, denn Handys und PC's können sehr leicht gehackt und ausgespäht werden.
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Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hier wird die (mögliche) totale Datenkontrolle über alle Menschen mit der Identifikation weniger gleich gesetzt.
Das wird zu keinem Ergebnis führen.
richtig.
Zitat von RealoRealo schrieb:Besonders bei einer neuen, potenziell nicht ganz demokratischen Regierung würde ich mir dann große Sorgen machen, weil sie den ganzen Datensalat einfach "erbt".
den erbt sie so und auch so - wir sind alle schon irgendwo registriert, man weiß fast alles über uns, davon bin ich überzeugt.


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