obilee schrieb:Ich werde es dir nicht noch tanzen!
Das wäre immerhin mal eine amüsante Abwechslung zu dem Unsinn, den du sonst so beharrlich von dir gibst. Noch einmal: Zeig uns einen Arbeitsvertrag, in dem das drinsteht, was du behauptest.
Der Tendenzschutz, auf den du zu verweisen versuchst, geht nämlich nicht so weit, wie du hier unterstellen willst: Festlegen können die Redaktionen ihre Redakteure beispielsweise auf das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber nicht darauf, ob Partei A besser für die Regierungsbildung geeignet ist als Partei B. Das lässt sich auch jederzeit in der seriösen Presse nachverfolgen, wenn man mehr liest als die Überschriften. Beispielsweise gab es zur Annexion der Krim durch Russland, die von der großen Mehrheit der Stimmen eindeutig verurteilt wurde, trotzdem immer wieder Beiträge, die gegen die Einschätzung als Annexion argumentiert haben. Wenn korrekt wäre, was du behauptest, hätte das nicht passieren dürfen.