Abahatschi schrieb:Wenn nicht die, ihre Anwälte werden es versuchen.
Abahatschi schrieb:Will man es richtig haben oder nur gegen die Polizei?
Wenn dieser letzte Satz nicht wäre, hätte ich dieser Analyse sogar folgen können!
Wenn ich aber lese, was die Polizei schreibt, verstehe ich das Beschwerdeverfahren als zusätzliche niedrigschwellige Möblichkeit in beiderseitigem Interesse von Bürger und Polizei.
Eine Behörde wie die Polizei Berlin mit mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich in konfliktträchtigen Begegnungen polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen hat, muss sich dieses Vertrauen immer wieder erarbeiten, dafür werben und es erhalten. Dazu benötigt sie ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement.
Angesprochene Probleme müssen ernst genommen sowie schnell und kompetent bearbeitet, Fehler müssen erkannt und eingeräumt, Konsequenzen aufgezeigt werden.
Das möchten wir Ihnen bieten und wir können Ihnen versichern, dass die Prüfung Ihrer Vorwürfe und die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kompetent und sachgerecht erfolgen werden.
Im Beschwerdeverfahren werden die betroffenen Dienstkräfte angehört und aufgefordert, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äußern. Die oder der Vorgesetzte prüft und bewertet den Vorgang und leitet ihn an die zuständige Beschwerdestelle weiter, die Ihnen nach einer abschließenden Prüfung das Ergebnis mitteilt. In geeigneten Fällen erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme. Dadurch können beanstandete Sachverhalte häufig unbürokratisch und schnell geklärt werden. Wünschen Sie dies nicht, erhalten Sie von uns selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid. Wir halten in der Regel die Bearbeitungszeiten kurz und teilen Ihnen zeitnah das Ergebnis unserer Untersuchung mit.
Sie können Ihre Hinweise, Anregungen und Beschwerden per Post, Fax oder per E-Mail sowie über die Internetwache an uns senden.
Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail, bitten wir Sie, auch Ihre Postadresse anzugeben, da wir das Ergebnis unserer Untersuchung dann grundsätzlich schriftlich mitteilen und per Post versenden.
Wenn Sie jedoch zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Beschwerdemanagement des Internen Risikomanagements (Kontaktdaten siehe oben rechts) oder an die Ansprechpersonen in den dezentralen Beschwerdestellen wenden.
Ihr Zentrales Beschwerdemanagement
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/beschwerden/Der Bürger braucht sich nicht direkt an den zu wenden, über den er sich beschweren will.Das sehe ich als besonders wichtig an im Falle einer strittigen rassistischen Diskriminierung! Es muss nicht immer zu einem Prozess mit einer Verurteilung kommen.
Die Praxis zeigt: Beschwerden werden auch abgewiesen.
Wenn die Beschwerdestelle die Beschwerde abweist, erst dann sehe ich
Ich bin der Meinung dass das nicht die Lösung ist und zwar aus praktischen Gründen:
- Vorfall passiert
- es kommt zu Anzeige
- was soll die Behörde darstellen/antworten...sie ist auf Zeugen angewiesen, Beamter kann zurecht die Aussage verweigern
Was dann?
Desweiteren wünsche ich mir vollständige Videos, mundige Bürger sollten die Handys bereits bei einer möglichen Provokation zucken (Beamtenbeleidigung ist auch strafbar) und nicht erst bei der Reaktion.
greifen.
Aber eigentlich ist hier das Thema Rassismus!
Man kann es gar nicht oft genug sagen!