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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

23.11.2022 um 12:54
Zitat von martenotmartenot schrieb:War es nicht so, dass auch die Energieerzeugung mit in den Klimawandel eingreift?
Klar, aber hier geht es speziell um die Gruppierung Letzte Generation, das ist nicht der allgemeine Klimawandelthread.


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Do-X ehemaliges Mitglied

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23.11.2022 um 13:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dafür ist hier der falsche Thread, für Energiesparfragen und alles drumherum gibt es mehrere andere Diskussionen.
Ich bin nicht der Meinung, dass das hier nicht rein passt. Das Ziel der LG ist ja eine bessere Umwelt für alle Menschen. Energie einsparen ist das beispielgebend. Z.B. spart man schon Energie, wenn sie nicht mehr über Öl, Gas oder sonstwelche Naturressourcen zu uns "rübergeschifft" werden müssten, sondern, dass wir hier, in unserem Land, alles Mögliche dafür tun, dass wir energieneutral und unabhängig von anderen Staaten unseren eigenen Strom erzeugen. Lieferwege fallen weg.
Zwar bin ich auch nicht so begeistert über Batterie-betriebene Gefährte, aber ich gestehe jedem gesundheitlich eingeschränkten Menschen diese Fortbewegungsmittel einfach mal zu, sie benötigen (z. B. auch Rollifahrer) dringender jeder Andere.
Und man kann nicht von jedem Menschen verlangen, dass er Rad fährt oder Roller, nicht jeder ist gesund und wir müssen auch an die ältere Generation denken.
Weg von fossilen Energien heißt, dass wir mit eigenem Strom auf jeden Fall besser in der Umweltpolitik dastehen könnten. Und DAS hat etwas Gewaltiges mit den Forderungen der LG zu tun.
Ihre Handlungen können Ansichten spalten, ich finde z. B. ein Eingriff in die Privatsphäre (Reifen von SUV Besitzern kaputtstechen) sehr gravierend und vorsätzlich. Es könnte auch ein Bereitschaftsarzt unter den Besitzern sein oder in dem Augenblick muss jemand ins Krankenhaus gefahren werden. Wieder so ein Ding ...

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/aktivisten-schlagen-wieder-in-essen-zu-suv-reifen-beschaedigt-100.html

Jedoch sind sicher nicht alle so extrem und man muss auch aufpassen, dass man das Thema/diese Menschen nicht missbraucht und ihr Anliegen, welches unser aller Leben künftig betrifft, herunterspielt.


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23.11.2022 um 13:28
Wollte mal zeigen das man was machen kann, was aber erstmal etwas dauern wird. Und blöderweise ist es bei uns gar nicht mal so nützlich. Global gesehen geht aber einiges und es hilft tatsächlich bei der dekarbonisierung.

An sowas weiter arbeiten, nicht kleben.


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23.11.2022 um 13:57
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ich bin nicht der Meinung, dass das hier nicht rein passt. Das Ziel der LG ist ja eine bessere Umwelt für alle Menschen.
Durchaus, in einem gewissen Rahmen. Sprich, wenn die Lösungsansätze sich zu eigenständigen Debatten entwickeln und das Pro/Kontra bis in die Tiefe durchgesprochen wird, ist es in den jeweiligen Threads besser aufgehoben - weil es den Rahmen sprengt. Der Bezug zu LG und deren Ziele sollte im Thread hier bitte nicht unter den Tisch fallen.


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23.11.2022 um 14:31
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Und DAS hat etwas Gewaltiges mit den Forderungen der LG zu tun.
Für Klimapolitik gibt es andere, bessere Threads.
Kernforderungen der LG sind momentan Geschwindigkeitsbeschränkungen und billigerer ÖPNV.
Vordringlich gehts hier tatsächlich um die LG, ihre Aktionen, wie das in der Bevölkerung ankommt, warum sie ihre Mitmenschen leiden lassen, warum Kartoffelstampf nun der Gamechanger ist, warum es eine Straftat ist Rettungsdienste fälschlich zu alarmieren etc.

Edit:
@univerzal Rot steht dir besser. :)


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23.11.2022 um 14:55
Sorry Browser frisst Link.

https://www.spektrum.de/news/negative-emissionen-mit-gesteinsmehl-gegen-den-klimawandel/1938079


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23.11.2022 um 14:57
Komische Verbindung zwischen "Ziel" und Straftaten...sehr infantil.
Ich verstehe nicht warum man Verständnis für diese Kriminelle aufbringt.
Am Ende des Tages bleiben Sachbeschädigungen, Nötigungen, gefährliche Eingriffe im Strassenverkehr. mißbräuchlicher Notruf etc. und einen Haufen Kosten.


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23.11.2022 um 14:59
Die Gewerkschaft der Polizei regt an, das Werkzeug des Verhinderungsgewahrsams bundesweit gegen die Klimaaktivisten der LG anzuwenden. Bayern ist da ja momentan "führend".
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will eine bundesweite Vorbeugehaft gegen Klimaaktivisten nach dem Vorbild Bayerns. "Der Verhinderungsgewahrsam ist ein wirksames Instrument des gesetzlichen Auftrags der Gefahrenabwehr", sagte Gewerkschaftschef Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
...
Ein Richter hatte die Maßnahme für den Zeitraum von acht bis 30 Tagen angeordnet.
Kopelke kritisierte eine "fehlende Abstimmung der Länder mit Blick auf die Gefahrenabwehr". Es sei notwendig, gleiche Standards zu vereinbaren. Die Protestgruppe Letzte Generation sorgt mit Blockadeaktionen oder durch Attacken auf Kunstwerke derzeit für Schlagzeilen.
...
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte nach Protesten in Kunstmuseen angekündigt, härtere Strafen prüfen zu lassen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-11/letzte-generation-polizei-gewerkschaft-vorbeugehaft?utm_referrer=https%3A%2F%2Fnews.google.com%2F
Da die Windelvandalen anscheinend alimentiert werden sind Freiheitsstrafen bzw. Verhinderungshaft womöglich ein Mittel, das eher mal zum Nachdenken anregt, ob Gewalt gegen Sachen nun wirklich das Mittel der Wahl sein sollte.
Wie seht ihr das?
Sind Haftstrafen ein NO Go?
Macht Verhinderungshaft Sinn?
Bitte immer am konkreten Beispiel LG, denn um die gehts hier im Thread und auf die bezieht sich auch die GdP.


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23.11.2022 um 15:06
Zitat von emanonemanon schrieb:Sind Haftstrafen ein NO Go?
Die sehe ich als Muss bei den Notruf Geschichten (3-6Monate).
Zitat von emanonemanon schrieb:Macht Verhinderungshaft Sinn?
Beim ersten Vergehen vielleicht nicht, aber beim Zweiten und mit Ankündigung, ja, 30T sehe ich als angemessen.
..und Geldstrafen sowieso...


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23.11.2022 um 15:11
Zitat von emanonemanon schrieb:Wie seht ihr das?
Aktuell stellt sich die Frage nicht, weil es den Verhinderungsgewahrsam zwar in den meisten Bundesländern gibt, er aber nur in Bayern die ungewöhnlich lange Dauer von bis zu 2*30 Tagen annehmen kann, in anderen Bundesländern ist in der Regel nach 48 Stunden erstmal Schluß. Aus rechtsstaatlicher Sicht muss ich sagen dass mir es auch lieber ist wenn das nicht weiter ausgeweitet wird, denn der Art der Maßnahme nach hat man praktisch kaum relevante Rechtsmittel gegen sie und ist damit in meines Erachtens nach unererträglichem Maß staatlicher Willkür ausgeliefert - es darf nicht passieren, dass solche Gefahrabwehroptionen oder auch z.B. Hausdurchsuchungen den Charakter einer ''Alternativbestrafung'' vorbei am eigentlichen Rechtssystem annehmen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Sind Haftstrafen ein NO Go?
Bei Wiederholungstätern halte ich es für angemessen den Strafrahmen dann auch auszuschöpfen, oder auch im Vorfeld die rechtlich wesentlich weniger problematische Option der Untersuchungshaft. Untersuchungshaftgründe sind ja bei den Klebern durchaus vorhanden, Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr, außerdem die Verdunkelungsgefahr was die Strukturen hinter den Aktionen, ihre Finanzierung und auch weitere geplante Straftaten angeht. In konspirativ angemieteten Wohnungen verteilt über das Bundesgebiet zu wohnen, mutmaßlich ohne dort korrekt gemeldet zu sein, finanziell von der Bewegung abhängig zu sein und im ganzen Bundesgebiet kriminelle Taten begehen zu wollen ist ja quasi der Hattrick für die U-Haft. Dazu muss aber das System mal den Arsch hochkriegen, das wird offensichtlich aus mutmaßlich politischen Erwägungen verweigert.
Zitat von emanonemanon schrieb:Macht Verhinderungshaft Sinn?
Ich habe bei diesem Instrument aus oben genannten Gründen grundsätzliche Bauchschmerzen - der Verhinderungsgewahrsam ist eigentlich nicht für solche Fälle von unspezifisch angekündigten Straftaten gedacht, seine Zweckentfremdung erscheint zwar opportun, aber wenn man das mal zu Ende denkt kann sie eigentlich nicht rechtens sein. Ich halte es für den auf lange Sicht weniger problematischen Weg, ordentliche Strafverfahren anzustrengen und den regulären Rechtsweg zu beschreiten, dann eben auch gegebenenfalls mit Anordung von U-Haft oder z.B. auch Hausarrest am Meldeort, Meldeauflagen und so weiter. Das könnte man alles machen, wenn es denn gewollt wäre.

Generell finde ich dass man aufpassen sollte, dass man nicht Gefahrenabwehr- und Ordnungsmaßnahmen mit echten Strafmaßnahmen vermischt, darin liegt eine fundamentale Gefahr für den Rechtsstaat die weit über das Gekaspere der Aktivisten hinausgeht.


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23.11.2022 um 16:13
Zitat von emanonemanon schrieb:Wie seht ihr das?
Sind Haftstrafen ein NO Go?
Macht Verhinderungshaft Sinn?
Bitte immer am konkreten Beispiel LG, denn um die gehts hier im Thread und auf die bezieht sich auch die GdP.
Gute Frage. Nur um das mal einzuordnen: wenn man sich auf die Straße klebt und den Verkehr behindert ist das erstmal Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wenn jeder Autobahnschleicher, Drängler oder Falschparker genau so in den Bau wandern darf, dann ist das eine gute Idee. Oder vielleicht doch nicht?


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23.11.2022 um 16:22
@bgeoweh
Da stimmen wir weitgehend überein.
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Nur um das mal einzuordnen: wenn man sich auf die Straße klebt und den Verkehr behindert ist das erstmal Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Das festzustellen ist Sache der Justiz. Die notwendige Strafe zu bemessen ebenso. Manches wird mit Gebührenbescheiden abgegolten sein, anderes vielleicht eines Verfahrens bedürfen.
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Wenn jeder Autobahnschleicher, Drängler oder Falschparker genau so in den Bau wandern darf, dann ist das eine gute Idee.
Mir schleierhaft, wo du das herholst, aber deine Meinung will und kann ich dir nicht nehmen.
Ich bin da letztendlich mehr bei @bgeoweh


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23.11.2022 um 16:22
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Wenn jeder Autobahnschleicher, Drängler oder Falschparker genau so in den Bau wandern darf, dann ist das eine gute Idee. Oder vielleicht doch nicht?
Der Strafrahmen für den gefährlichen Eingriff reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft, formal ist es überhaupt kein Problem die Kleber zur Haft zu verurteilen und einen einfachen Falschparker ''nur'' mit Geldstrafen und Punkten zu belegen. Das kann jeder Richter im Einzelfall unter Würdigung der Umstände selbst beurteilen und verantworten, wo man auch so Faktoren würdigen kann wie die Frage nach der Vorsätzlichkeit des Ganzen, der Motivation dahinter oder auch relevanten Vorerkenntnissen. Ein regelmäßiger und uneinsichtiger Ausfahrten-Zuparker wird ja auch schon jetzt anders behandelt als Oma Erna die tatsächlich zum ersten Mal in 25 Jahren ein Schild übersehen hat. Selbstverständlich kann man es würdigen dass die Kleber sich mit der vollen Absicht da hinkleben, willentlich und wissentlich der maximal möglichen Zahl an anderen Verkehrsteilnehmern auf den Sack zu gehen. Genau wie man echte oder behauptete hehre Motive dahinter strafmildernd würdigen kann.


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23.11.2022 um 16:24
Zitat von emanonemanon schrieb:Mir schleierhaft, wo du das herholst, aber deine meinung will und kann ich dir nicht nehmen.
Ich bin da letztendlich mehr bei @bgeoweh
Es gab ja von Dobrindt et al. die Forderung nach Mindesthaftstrafen im Gesetz, die aus recht offensichtlichen Gründen Quatsch ist. Das muss man aber getrennt von der jetzt schon bestehenden Möglichkeit betrachten, bereits jetzt und nach geltender Rechtslage Haftstrafen, und sogar recht hohe, verhängen zu können, das gibt ja wie gesagt das Gesetz bereits jetzt her. Bei einem jugendlichen Ersttäter wird natürlich kaum ein Richter den Strafrahmen ausschöpfen, darf er ja gar nicht nach den Strafzumessungsregeln.


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23.11.2022 um 16:26
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Wenn jeder Autobahnschleicher, Drängler oder Falschparker genau so in den Bau wandern darf, dann ist das eine gute Idee. Oder vielleicht doch nicht?
Da ich nicht selbst Auto fahre, kenne ich mich mit den Strafmaßen nicht aus, aber ich würde vermuten, dass die Strafen abhängig sind von verschiedenen Faktoren: wie stark war die Beeinträchtigung, wie lang hat sie gedauert, wie sehr waren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, handelt es sich um Wiederholungen, waren öffentliche Verkehrsmittel blockiert, und so weiter. Ob man dafür auch mit einer Haftstrafe rechnen muss (insbesondere wenn man beispielsweise bereits mehrfach absichtlich Straßen oder Einfahrten blockiert hat und überdies ankündigt, dies wieder zu tun), weiß ich nicht.


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23.11.2022 um 16:33
Zitat von martenotmartenot schrieb:Da ich nicht selbst Auto fahre, kenne ich mich mit den Strafmaßen nicht aus, aber ich würde vermuten, dass die Strafen abhängig sind von verschiedenen Faktoren
Da vermutest du richtig. Strafzumessung ist kompliziert, da sind eine Menge Faktoren zu berücksichtigen:
Grundsätzlich bedingt die Strafzumessung zunächst die Feststellung, dass eine Straftat schuldhaft begangen wurde. Bleibt es bei einer lediglich rechtswidrigen Tat, weil Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen, so kann auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt werden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz kann neben der Strafe auch eine Maßregel verhängt werden (sogenannte Zweispurigkeit des Strafrechts). Die Maßregel soll vor der Strafe vollzogen werden (sogenanntes vikariierendes System).

Die Strafzumessung erfolgt grundsätzlich nach der Schwere der Schuld. Im deutschen Strafrecht sind die Grundsätze der Strafzumessung in § 46 StGB niedergelegt, sie erfahren insbesondere für das Jugendstrafrecht eine Differenzierung. Ausgangspunkte der Strafzumessung sind:

Die Strafe muss sich im Strafrahmen der rechtlich festgestellten, sogenannten prozessualen Tat bewegen.
Die Schuld ist Maßstab innerhalb des Strafrahmens.
Dabei ist am Maßstab zu beachten, welche Auswirkungen die Strafe auf die zukünftige Lebensführung des Täters haben wird (Prognose).
Die Strafe muss verhältnismäßig sein unter Abwägungsgebot über die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen (Strafzumessungstheorien, insb. Spielraumtheorie):
Motive des Täters (Ziele und Beweggründe), insbesondere fremdenfeindliche[2], rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,[3]
die Gesinnung und der aufgewandte Wille des Täters zur Tatbegehung
die Pflichtwidrigkeit (insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten)
die Art und Weise der Begehung und die Folgen der Tat
das Vorleben des Täters (hier Vorstrafen)
das Nachtatverhalten, die Bemühungen um Schadenswiedergutmachung oder die Bemühungen um einen Ausgleich mit dem Opfer (Täter-Opfer-Ausgleich)
die Strafempfindlichkeit des Täters (Prinzip der subjektiven Verhältnismäßigkeit): abhängig z. B. vom Lebensalter, den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, dem Beruf usw.[4]
Es dürfen bei der Abwägung jedoch keine Merkmale des Tatbestandes in die Strafzumessung einfließen (da diese bereits den Strafrahmen begründen).

Im Jugendstrafverfahren wird vor allem auf Sanktionsvermeidung gesetzt. Da sich Jugendliche und teilweise Heranwachsende noch in der persönlichen Reifung und Entwicklung befinden, soll nach dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht eher mit erzieherischen Maßnahmen als durch Strafe versucht werden, die Devianz in Zukunft zu vermeiden. Mittlerweile wird dies jedoch – zum Teil populistisch – in der Kriminalpolitik bei Fällen, in denen das Prinzip versagte teilweise in Frage gestellt. Bei jugendlichen Mehrfach- oder Intensivtätern wird die Umkehrung – Strafe vor beziehungsweise statt Erziehung gefordert.
Quelle: Wikipedia: Strafzumessung (Deutschland)


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23.11.2022 um 16:39
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Grundsätzlich bedingt die Strafzumessung zunächst die Feststellung, dass eine Straftat schuldhaft begangen wurde.
Wahrscheinlich besteht hier schon mal ein Unterschied zwischen den meisten Falschparkern und Langsamfahrern und den LG-Aktionen. Bei den meisten Falschparkern wird man wahrscheinlich eher Gedankenlosigkeit oder ein gewisses Laissez-faire als Motiv finden (im Sinne von "ich bleibe ja nicht lang stehen, das macht doch nix.", und bei Langsamfahrern vielleicht Unsicherheit, Ängstlichkeit oder schlechtes Sehvermögen. Solange keine absichtliche Störung oder Blockade vorliegt oder nachzuweisen ist, dürfte der Sachverhalt anders sein als bei den LG-Aktivisten, die ja absichtlich und gezielt (und absichtlich mehrfach) den Straßenverkehr blockieren.

Wenn natürlich jemand sein Auto absichtlich in die Einfahrt eines anderen stellt, um diesen zu blockieren (z.B. im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit), dürfte die Strafzumessung anders ausfallen. Und wenn gar eine Straßenzufahrt oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird, wird es nochmal strenger ausgelegt werden, denke ich.


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23.11.2022 um 16:44
Zitat von martenotmartenot schrieb:Wahrscheinlich besteht hier schon mal ein Unterschied zwischen den meisten Falschparkern und Langsamfahrern und den LG-Aktionen. Bei den meisten Falschparkern wird man wahrscheinlich eher Gedankenlosigkeit oder ein gewisses Laissez-faire als Motiv finden (im Sinne von "ich bleibe ja nicht lang stehen, das macht doch nix.", und bei Langsamfahrern vielleicht Unsicherheit, Ängstlichkeit oder schlechtes Sehvermögen. Solange keine absichtliche Störung oder Blockade vorliegt oder nachzuweisen ist, dürfte der Sachverhalt anders sein als bei den LG-Aktivisten, die ja absichtlich und gezielt (und absichtlich mehrfach) den Straßenverkehr blockieren.
So einfach ist es auch nicht, man kann ja z.B. auch durch Fahrlässigkeit schuldhaft handeln. Das berühmte Übersehen eines Schildes z.B. kann, muss aber nicht darunterfallen - allgemein gehört es zu den Pflichten eines Fahrzeugführers beim Abstellen zu überprüfen ob er da auch stehen darf, wer das nicht tut handelt grob fahrlässig, aber es kann z.B. durch äußere Umstände wie z.B. extrem verschmutze Markierungen auf dem Boden, durch Vandalismus unlesbare Schilder oder dergleichen durchaus möglich sein dass dem nicht so ist.

Interessant ist z.B. der Faktor der Strafempfindlichkeit: wenn die LG weiterhin die Geldstrafen der Kleber zahlt und das auch noch öffentlich bekanntgibt kann es durchaus sein dass dieser Faktor bei zukünftigen Strafzumessungen strafverschärfend wirkt, da die Geldstrafen so praktisch ihre Strafwirkung für den Einzelnen verlieren; es kann die Folge sein dass dann zukünftig eher andere Instrumente angeordnet werden bei denen man nicht so leicht der Strafwirkung entgeht.


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23.11.2022 um 16:53
Zitat von martenotmartenot schrieb:welche Lösungen meinst du konkret, mit denen sich die Kritiker nicht auseinandersetzen? Vielleicht magst du sie hier noch einmal stichpunktartig auflisten? Immerhin setzen wir uns doch schon die ganze Zeit mit den bekannten Lösungsvorschlägen auseinander, aber vielleicht gibt es ja noch weitere, die wir nicht thematisiert haben?
Jegliche. Die Reaktion auf LG ist ja nicht "wir haben schon ein ganz tolles konzept und werden es bald umsetzen". Oder doch? Auch andere Kritiker außerhalb der regierung sagen nicht "9 euro ticket ist blöd unser konzept ist besser".
Es geht da immer einzig und allein darum, jede positive veränderung totzuschreien.
Beim Tempolimit, das ausschließlich positive effekte hat und leicht umsetzbar ist, ist das ja nicht anders. Bei FFF die ihren Forderungen machbarkeitsstudien beilegen auch nicht. Kreativ wird man da, wo man ideen niederschreit, selbst betreibt man keine ambitionen für lösungen.
Du würdest auf Seiten der LG keine Besserwisserei sehen, nehme ich an, sondern nur bei den Kritikern?
LG bezieht sich bei ihren Aktionen normalerweise auf Fakten. Beispielsweise auf den IPCC report. UND LG fordert ja zum Handeln auf, die versuchen nicht, gute vorschläge kaputtzumachen. Der Umstand, dass sie siche ben explizit and ie POlitik richten, mit der forderung, endlich tätig zu werden, zeigt, dass LG nicht behauptet, alles besser zu können.
Doch was sie können, ist, einen ganz offensichtlichen missstand zu identifizieren und zu fordern, dass dieser behoben wird. Das ist keine Besserwisserei.

Mag sein, dass es bessere lösungen als ein 9 Euro ticket gibt. Dann soll die Politik mal eine vorschlagen und tätig werden. Weitermachen wie bisher ist jedenfalls keine Lösung.


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23.11.2022 um 17:00
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es geht da immer einzig und allein darum, jede positive veränderung totzuschreien.
Bis jetzt habe ich allerdings eher wenige positive Veränderung wahrgenommen, die ich totschreien könnte. Dazu kommt, dass mir das Totschreien nicht liegt und ich mache das selten. Das Festkleben und immergleiche Blockieren nehme ich aber halt nicht als positive Veränderung wahr - aber das dürfte wohl jeder anders sehen.


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