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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

25.11.2022 um 13:39
Zitat von martenotmartenot schrieb:In solchen Fällen wäre mir ein "vielleicht" aber eben zu wenig. Ich würde da mich niemals auf ein "wird schon gutgehen" verlassen.
Wären Menschenleben gefährdert worden, hätte ich die Aktion auch nicht gutgeheißen. Es gab z.b. eine LG aktion, wo ich das so gesehen habe. Da hat man feueralarm im bundestag ausgelöst und ein Feuerwehrwagen musste ausrücken. Das fand ich vollkommen daneben, weil hier wirklich einsatzkräfte gebunden worden sind, die man an anderer stelle hätten brauchen können (und das nicht als indirektes horrorszenario, sondern dass die berliner feuerwehr am limit ist und irgendwo wirklich gebraucht werden könnte, kann schon gut sein).
Ich bin froh, dass LG sowas nicht mehr macht, sonst hätte ich das nicht mehr unterstützen können.
Aber hier ist die Meldung, stand jetzt, vom Flughafen, dass Menschenleben nie in Gefahr waren. Solange da nichts Gegenteiliges rauskommt, würde ich das so auch einfach mal glauben.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Das kann man aber nicht gegenrechnen, im Sinne von "was macht schon eine potenzielle Gefährung von Flugpassagieren im Vergleich zu der Bedrohung anderer Menschenleben wegen des Klimawandels?".
Das kann man in der Tat nicht, würde LG menschenleben ernsthaft gefährden, wäre das nicht zu verantworten. Aber es ist schon interessant, dass Leute, die mit neuen gasfeldern und so weiter kein problem haben (und jedenfalls nicht hier überall in den kommentaren sind, um sich darüber zu echauffieren), obwohl die definitiv und nicht nur in abstrusen szenarien menschenleben gefährden werden, dann bei LG genau mit deren gefährdung von Menschenleben argumentieren.

Das ist bei anderen Diskussionen (z.b. auch beim verkehr) genauso. Wenn es uns WIRKLICH um Menschenleben geht, sollten wir darüber sprechen, was Menschenleben gefährdet und uns nicht ausdenken, wie denn in irgendwelchen freakcase szenarios man LG doch noch fahrlässige tötung unterstellen könnte.


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25.11.2022 um 13:42
Zitat von Alienpe.Alienpe. schrieb:ich vermisse hier immer noch eine härtere gangart beim ahnden solcher aktionen.
Die deutschen Gerichte arbeiten halt immer noch mit ihrer üblichen Geschwindigkeit. Die neueste Welle an Aktionen in Berlin läuft jetzt ca. 8-10 Wochen, da sind unter Umständen noch nicht mal die Ladungen zu Anhörungen usw. verschickt. Und es handelt sich ja teilweise um komplexere Vorgänge. Bis es da tatsächlich mal zu Verhandlungen oder gar Strafen kommt können noch Monate ins Land gehen. Das einzige was bis jetzt passiert sind irgendwelche Gebührengeschichten, Bußgelder und in Bayern eben auch der Präventivgewahrsam, aber das heißt nicht dass es auch dabei bleibt. Es dauert aber eben. Bei jedem Bescheid gibt es ja wieder eine Frist für Reaktionen, und dann wieder die Möglichkeit des Einspruchs usw., wenn man das jedesmal ausreizt kommt so schnell einiges an Zeit zusammen.


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25.11.2022 um 13:49
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Bei einem Notfall bei dem wirklich ein vollbesetzes Passagierflugzeug in ernster Gefahr ist hätte die Flughafenfeuerwehr die Blockierer sicherlich zügig und notfalls mit Gewalt entfernt, die haben ja alles mögliche Equipment, da wäre eher das Problem dass die Kleber danach vermutlich erstmal ins Krankenhaus gemusst hätten. Das will man ja auch nicht, aber wenn es schlimmstenfalls um das Leben von einigen hundert Passagieren geht sind Körperverletzungen wahrscheinlich das kleinere Übel.
Wahrscheinlich schon. Selbst wenn es da nur um ein Menschenleben ginge.

Selbst wir als Zivilbürger (jetzt mal unabhängig des Flughafens) könnten da im Rahmen der Jedermannsrechte entsprechend handeln und in die Rechte von Aktivisten eingreifen bzw. ihre Rechte verletzen. Auch notfalls in den Leib bzw. Körperverletzung begehen.

Je nach Sachverhalt käme entweder Notwehr oder der rechtfertigende Notstand in Betracht kommen.
Bei Notwehr müsste die Gefahr, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf fremde Rechtsgüter wie bspw. Leben anderer Menschen von den Aktivisten selbst ausgehen. Oder auch nur, wenn sie rechtswidrig auf fremde Sachen einwirken würden.
Das ist wichtig, weil bei Notwehr darf man nur in die Rechtsgüter der jeweiligen Angreifer eingreifen - nicht in unbeteiligte Rechtsgüter oder anders nicht in Rechtsgüter Dritter.

Der rechtfertigende Notstand käme allerdings dann in Betracht, wenn die eigentliche Gefahr nicht von Aktivisten selbst ausgehen würde, aber man keine andere Möglichkeit hätte, um eine Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, als in die Rechtsgüter der Aktivisten einzugreifen.
Beim rechtfertigenden Notstand muss aber die Rechtsgüterabwegung berücksichtigt werden. In deinem Beispiel, ginge es darum Leben zu schützen, hätte die Gesundheit der Aktivisten eine untergeordnete Rolle. Da würde es dann heißen Leben vs. Leib gegeneinander abzuwägen zugunsten des Lebens.
Oder anderes weniger heikles Beispiel: Leben oder Leib vs. fremdes Eigentum oder Besitz der Aktivisten könnte man im Rahmen des rechtfertigenden Notstand gegeneinander abwägen zugunsten des gefährdeten Lebens oder Leibs.

Natürlich auch nicht um jeden Preis. Auch hier gilt Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es muss erforderlich sein und die Gefahr kann nicht anders abgewendet werden und das Mittel oder bzw. die Gewalt, auch die tätliche Gewalt gegen fremdes Leib der Aktivisten, muss angemessen sein.





Auch wenn die LG nervt und sie auch Menschenleben oder fremde Sachen gefährden können je nach Aktion und die Polizei auch nicht immer sofort zur Stelle ist - so sind die Jedermannsrechte wie Notwehr und der rechtfertigende Notstand trotzdem kein Freifahrtsschein. Weder immer bzw. weder für jede Situation noch über jedes angemessene Maß hinaus, um sich gegen die Aktivisten zur Wehr zu setzen und in deren Rechtsgüter einzugreifen bzw. zu verletzen.










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25.11.2022 um 13:55
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Erster Satzteil: ja; der zweite Teil erschließt sich mir nicht.
Das sätzle: klasse statt masse umgedichtet. Sinnvolle prostestformnen = klasse. Dazu brauchen wir dann noch masse.
Zitat von KrautwurmKrautwurm schrieb:Ach ja? Ein Beispiel aus Baden-Württemberg
Siehste mal und MV (hier) hortet seit jahren die mittel, die für den ausbau der öffentlichen zur verfügung stehen sollten. In summe sind das 375mio €.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/verkehrsminister-gibt-zu-mv-regierung-bunkert-millionen-fuer-bahnausbau

Aber pläne zum ausbau haben wir auch :Y: Irgendwann realisieren wir die auch ganz bestimmt.
Zitat von KrautwurmKrautwurm schrieb:Ach, ich dachte es sei grünes Bewusstsein...
Nein die starke nachfrage bei PV-anlagen kam quasi zeitgleich mit den gestiegenen energiepreisen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/solarenergie-boom-ukraine-krieg-101.html

Es wird wohl leider kein plötzlich erwachtes umweltbewusstsein sein, fördert aber zumindest den ausbau alternativer energien.


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25.11.2022 um 13:57
Zitat von gastricgastric schrieb:Das sätzle: klasse statt masse umgedichtet. Sinnvolle prostestformnen = klasse. Dazu brauchen wir dann noch masse.
Okay, nun klickt's. Danke für den Nachgang.


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25.11.2022 um 14:11
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch wenn die LG nervt und sie auch Menschenleben oder fremde Sachen gefährden können je nach Aktion und die Polizei auch nicht immer sofort zur Stelle ist - so sind die Jedermannsrechte wie Notwehr und der rechtfertigende Notstand trotzdem kein Freifahrtsschein.
Natürlich. Aber ich kann als Bürger alles unternehmen um die Nötigung zu beenden und auch ihre Wiederholung verhindern.
Klartext: Sachgemäß entfernen (bin geprüfter EAE - european adhesive engineer), wenn die Person wieder auf die Fahrbahn läuft wieder entfernen, festnehmen und ggf. fixieren bis die Polizei kommt.


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25.11.2022 um 14:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Natürlich. Aber ich kann als Bürger alles unternehmen um die Nötigung zu beenden und auch ihre Wiederholung verhindern.
Mit allem wäre ich vorsichtig, aber grundsätzlich hast du recht.

Wirst du oder ein anderer direkt von den Aktivisten selbst genötigt, was ja bereits ein rechtswidriger Angriff seitens der Aktivisten wäre, so könntest du dich im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe dich oder andere schützen. Auch dann schon, wenn ein rechtswidriger Angriff auch nur kurz bevor stünde und nicht mehr anders abzuwenden wäre.

Und natürlich dürftest du das so lange tun, bis ein jeweiliger gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dein oder fremdes Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum und Besitz abgewehrt wäre.



Vorsichtig wäre ich da wie gesagt nur mit allem. Dass sich zu Wehren muss nicht nur grundsätzlich erforderlich sein, sondern sollte im Idealfall auch angemessen sein und darf auch nur so lange erfolgen, so lange ein rechtswidriger Angriff noch nicht abgewehrt bzw. noch nicht vorbei ist. Da gibt es dann zwar Ausnahmen, aber die tun ja hier nicht mehr zur Sache.


Und natürlich hätte auch der Ber-Flughafen im Rahmen der Notwehr handeln können. Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff lag bereits da vor, als sich die Aktivisten widerrechtlich und mit Gewalt gegen Sachen (Zaun) Zutritt auf fremdes Besitztum verschafft haben.

Museen können ebenso im Rahmen der Notwehr tätig werden, um ihre Kunstgegenstände vor gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen seitens der Aktivisten zu schützen. Auch Besucher dürften dies im Rahmen der Nothilfe tun.


Und natürlich könnte man gegenüber den Aktivisten auch tätlich werden, wenn deren Angriffe nicht anders abzuwenden wären. Nur mit allem halt wäre ich vorsichtig. Besonders geht es um körperliche Gewaltanwendung.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wenn die Person wieder auf die Fahrbahn läuft wieder entfernen, festnehmen und ggf. fixieren bis die Polizei kommt.
Auch das ist/wäre nach erfolgter Notwehr-Handlung dank Rechtsgrundlage 127 StPO möglich - Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme nach 127 StPO erfüllt.


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25.11.2022 um 14:57
@Abahatschi

Lustig dürfte es dann werden, stelle ich mir gerade vor, wenn später irgendwelche Gerichte beurteilen würden, dass der oder der Angriff seitens der Aktivisten gar nicht rechtswidrig gewesen ist, weil sie sich die Taten aus Sicht des jeweiligen Gerichts rechtfertigen lassen und die Aktivisten ja nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes oder so gehandelt hätten, lol.

Da hätten dann zwar immer noch die nächsthöheren gerichtlichen Instanzen wie bspw. Landgerichte das letzte Wort, wenn sie denn eingeschaltet werden würden, aber nur mal angenommen die würden den Sachverhalt gleich wie Amtsgerichte beurteilen?

Wie rechtmäßig wäre dann eigentlich noch die Notwehr? Stelle mir das gerade in dem Fall des eines Hausfriedensbruch vor, welcher von @bgeoweh hier gestern kurz Erwähnung fand und in einem Freispruch für den Angeklagten endete.

Der Hausbesitzer hatte ja eigentlich zumindest grundsätzlich erstmal die Notwehr auf seiner Seite und hätte angemessen sein Grundstück schützen bzw. verteidigen können, so lange der Hausfriedensbruch noch nicht abgewehrt gewesen wäre.

Könnte dem Hausbesitzer da noch nachträglich etwas drohen, wenn sich heraus stellt, dass der rechtswidrige Angriff gar keiner war, sondern die Aktivisten einen anerkannten Rechtfertigungsgrund für ihre Tat hatten und der Hausbesitzer das Einwirken auf seinen Besitz streng genommen nicht hätte verhindern dürfen, was der Hausbesitzer aber natürlich nicht ahnen konnte.

Würde ihm dann noch nachträglich etwas drohen, sollte er die Aktivisten dabei bspw. verletzt haben oder auch nur deren Sachen beschädigt haben - oder wäre er wenigstens mit der Putativnotwehr aus dem Schneider?

Frage auch mal allgemein an alle, die sich da juristisch auskennen.


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25.11.2022 um 14:59
@Wasserbüffel

Danke für den Link. Es könnte tatsächlich ein Baustein sein. Man muss es natürlich relativ bald umsetzen. Aber in dem Artikel werden auch die Limits und Nachteile benannt. Der Grundgedanke der Basaltdüngung ist ja, einfach ausgedrückt, natürliche Verwitterungsprozesse zu beschleunigen die halt auch CO2 binden. Der Nachteil ist natürlich auch die Energiebilanz, da der Basaltstaub ja auch ausgebracht werden muss und es ist eher für tropische Regionen gedacht. Auch wurde ja in dem Artikel erwähnt, das man erstmal noch Feldversuche machen muss, bevor man diese Technik abschliessend bewerten kann. Aber zusammen mit anderen Maßnahmen wie Wiederaufforstung, wäre es durchaus sinnvoll.

In einem früheren Job, habe ich ein System entwickelt um mit Solarenergie Photobioreaktoren anzutreiben, Algen als Biomasse zu erzeugen um sie in Biogasanlagen zu verwerten. Der Wirkungsgrad ist nicht sehr hoch, aber die Lösung ist Low-Tech und einfach als Speicher umzusetzen. Denn bis jede Goldrandlösung entwickelt wurde, ist es zu spät.

Aber die Strukturen in Deutschland sind auch recht ungünstig. Wir haben ne starke Autolobby und unsere Steuersystem fördert eher lange Arbeitswege und Einfamilienhaus-Siedlungen auf dem Platten Land. Diese Trends umzukehren wird auch Jahrzehnte dauern.

Was die FCKWs in Kühlschränken angeht, sind die nicht längst verboten? Klar, bis die Altlasten weg sind, dauert es noch ne Weile.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Vor nicht langer Zeit basierte zumindest die Energieerzeugung zu praktisch 100% auf fossilen Energien und Kernenergie (was nicht wirklich besser ist). Es hat sich da was verändert und es wäre dumm das zu leugnen. Denn dort, genau dort kann man ansetzen, wenn man Verbesserungen will. Sie sind möglich. Im Grunde zeigt schon unsere Diskussion, dass sich etwas verändert hat.
Es geht nicht ums leugnen, sondern darum zu benennen, das es nicht ausreicht und als Ergebnis von über 40 Jahren, geradezu lächerlich gering ist. Und Industriepolitische Entscheidungen getroffen wurden, die diesen Zielen sogar aktiv zuwiderlaufen.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Aufschieben würde ich das benennen, Prokrastination, wenn wir ein hübscheres Wort suchen. Verdrängen ist da für mich einfach was anderes, treffender wäre Ignoranz. Was nicht unbedingt besser ist.
Das ist jetzt aber spitzfindig. Ich finde den Ausdruck durchaus passend. Vielleicht bist du Germanist und hast da mehr Einsichten, aber das ist jetzt nicht wirklich ein Gegenargument.
Zitat von paxitopaxito schrieb:So nicht vollkommen richtig, die Ziele haben zumindest in D durchaus Wirkung auf die Politik von heute. Siehe das Urteil des BVG.
Welche Auswirkungen? Papier schwärzen hat erstmal keine Auswirkungen.


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25.11.2022 um 15:20
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Welche Auswirkungen? Papier schwärzen hat erstmal keine Auswirkungen.
Man sollte nicht verkennen, dass auch andere Bewegungen und Institutionen große Dinge leisten (und schon lange vor LG geleistet haben). FFF gehört dazu.
Das BVH Urteil ist wichtig, um Handlungsimpulse in der Politik zu erzeugen. Ohne FFF wäre sowas wie LG auch gar nicht möglich gewesen.

Es braucht verschiedene Arten von Klimaschutzforderungen, und dazu gehören sowohl die Grünen, als auch FFF, als auch LG.
Es ist meiner Meinung nach nicht zielführend, zu behaupten, alles andere habe quasi gar keine Auswirkungen gehabt. Das stimmt auch nicht. Richtig ist, dass es nicht genug ist, aber ohne eine starke und gut vernetzte Klimaschutzpartei in den Parlamenten wäre Klimaaktivismus viel, viel schwieriger (mal als Beispiel).

Das gilt auch dann, wenn die Grünen z.B. in NRW Entscheidungen treffen, die für Aktivisten schwer nachvollziehbar sind.


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25.11.2022 um 15:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wirst du oder ein anderer direkt von den Aktivisten selbst genötigt, was ja bereits ein rechtswidriger Angriff seitens der Aktivisten wäre, so könntest du dich im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe dich oder andere schützen.
Wer mich an der Weiterfahrt hindert und nach Aufforderung nicht sofort die Fahrbahn räumt, nötigt mich. Ende der Ansage, danach fängt die Notwehr an.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dass sich zu Wehren muss nicht nur grundsätzlich erforderlich sein, sondern sollte im Idealfall auch angemessen sein und darf auch nur so lange erfolgen, so lange ein rechtswidriger Angriff noch nicht abgewehrt bzw. noch nicht vorbei ist.
Ich weiß, und? Wissen das die LG auch? Dann ist gut.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wie rechtmäßig wäre dann eigentlich noch die Notwehr?
"Sehr". Alleine schon das Hindern am Parken durch einen Fußgänger, auch wenn andere Parkplätze frei sind, ist Nötigung. Ich muss weder sagen warum, noch im Falle von LG ob ich dringend irgendwohin muss oder will. Ich möchte fahren, sofort zur Seite, Ende der Ansage.


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25.11.2022 um 15:59
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wer mich an der Weiterfahrt hindert und nach Aufforderung nicht sofort die Fahrbahn räumt, nötigt mich. Ende der Ansage, danach fängt die Notwehr an.
Stimme dir doch zu. Wenn nicht anders abwendbar, darfst dich dann auch gerne gegen die Nötiger zur Wehr setzen. Aber bitte nicht übertreiben.
Aber Vorsicht, die Aktion könnte seitens der Aktivisten gerechtfertigt sein, denn immerhin wollen sie damit ja nur unser aller Leben, unsere Lebensgrundlage schützen (lach und Scherz), was im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes am höchsten von allen Rechtsgütern wiegt.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich weiß, und? Wissen das die LG auch? Dann ist gut.
Keine Ahnung, ob die das wissen. Viele wahrscheinlich nicht oder sie denken jetzt tatsächlich, dass sie sich besonders nach dem einen Urteil des Bundesverfassungsgerichts alles erlauben könnten. Sprich, dass der Zweck nun doch plötzlich jedes Mittel heiligen würde. So war das aber garantiert nicht vom Bundesverfassungsgericht gemeint, was sie sicherlich auch merken werden. Freisprüche wegen Rechtfertigungsgründen wird es nicht in jedem Fall geben. Gott bewahre uns...
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sehr". Alleine schon das Hindern am Parken durch einen Fußgänger, auch wenn andere Parkplätze frei sind, ist Nötigung. Ich muss weder sagen warum, noch im Falle von LG ob ich dringend irgendwohin muss oder will. Ich möchte fahren, sofort zur Seite, Ende der Ans
Da gings mir ja eben um was anderes. Auf Notwehr kannst du dich halt nur berufen, wenn die Tat eine rechtswidrige Tat gewesen ist.


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25.11.2022 um 16:05
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wenn man in Deutschland den Tradeoff macht "wir brauchen senegalesisches Gas, wenn das zum Klimawandel und Verlust von Menschenleben beiträgt, ist das halt so", dann ist es zynisch, wenn man den aktivisten ständig die gefährdung von Menschenleben vorwirft, obwohl das wenn überhaupt dann nur extrem indirekt in irgendwelchen sehr unwahrscheinlichen szenarien der fall wäre ("was, wenn genau in den 1,5 stunden, die blockiert wurde, ein medizinischer Notfall in einem der Flugzeuge ausgelöst wird der wegen der Umleitung auf einen anderen Flughafen etwas später medizinisch versorgt werden kann?")
Bei den aktivisten reicht "hätte ja sein können" für eine verurteilung aus, selbst wenn sie nirgendwo auch nur in der nähe einer start oder landebahn gesessen haben und im notfall hätten entfernt werden können.
Bei Handlungen gegen das Klima, die definitiv zur gefährdung von menschenleben beitragen, ist man recht schnell dabei, die zu rechtfertigen oder sich wenigstens nicht darüber aufzuregen.
Auch wenn die Landbahnen geschlossen wurden und kein Flugverkehr stattfinden konnte - das ist bei den Flugplanungen bereits einkalkuliert. Denn Flughäfen werden immer wieder geschlossen, wegen Personen auf der Landebahn, wegen Pannen oder Unglücken oder ganz simpel wegen Wetter.

Für BER sind die nächsten Ausweichflughäfen LEJ, HAJ, HAM und auch WAW, DRS, aber auch POZ oder CPH wurde schon beobachtet.

Da sollte ein Flugzeug schon hin kommen - auch weil die Schließung eines Ausweichflughafens schon vorher eingeplant wird.
Wikipedia: Treibstoffberechnung

Sich jetzt auch aufregen wegen möglicher Gefährdung wegen medizinischer Notfälle im Flugverkehr ist scheinheilig. Oder zerrt Ihr in Zukunft jeden Falschparker, der eine Feuerwehrzufahrt blockiert, oder Rettungsgassen-Verweigerer aus dem Auto und verprügelt ihn wegen „Notwehrrecht“?!


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25.11.2022 um 16:06
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man sollte nicht verkennen, dass auch andere Bewegungen und Institutionen große Dinge leisten (und schon lange vor LG geleistet haben). FFF gehört dazu.
Das ist auch absolut richtig. Ich bin auch sehr für Aktionen von Umweltschutz-Organisationen, abgesehen von Straftaten, weil ich das nicht so wirklich gutheissen mag. Aber auch hier überrascht mich die Vehemenz der Reaktion, gerade angesichts des Themas. Besonders ärgert es mich, wenn hier von der drohenden Erpressbarkeit des Staates geredet wird, obwohl sich der Staat ständig von irgendwelchen rechten Gruppen erpressen lässt, wenn die kein Flüchtlingsheim wollen (ich glaube sogar, das du sowas ähnliches schon geschrieben hast). Das soll jetzt kein Whataboutism sein, aber es zeigt schon auf, das die Leute sehr aggressiv werden, wenn etwas ihr persönliches Lebensgefühl unterminiert.


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25.11.2022 um 16:09
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Sich jetzt auch aufregen wegen möglicher Gefährdung wegen medizinischer Notfälle im Flugverkehr ist scheinheilig.
Wobei ich mich bisher eigentlich nicht in scheinheiliger Weise aufgeregt hatte, sondern Überlegungen angestellt habe, welche Konsequenzen möglich sein könnten. Das würde ich eigentlich noch nicht in die Kategorie Aufregung einsortieren, und auch der Scheinheiligkeitsfaktor dürfte nur moderat sein.


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25.11.2022 um 16:09
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auf Notwehr kannst du dich halt nur berufen, wenn die Tat eine rechtswidrige Tat gewesen ist.
Naja, du musst gegenebenfalls erkennen können dass es sich um einen rechtmäßigen Akt handelt, sonst kannst du sehr wohl, dann eben unter einem Tatbestandsirrtum, in vermeintlicher Notwehr handeln ohne dass es rechtswidrig wäre. Wenn du z.B. zwei uniformierte Polizisten siehst die einen Mann im Schwitzkasten haben wirst du mal zuerst davon ausgehen können dass es vermutlich eine rechtskonforme Handlung ist und daher keine ''Nothilfe'' leisten dürfen, wenn die gleiche Aktion durch normal gekleidete Zivilbeamte geschieht die sich nicht zu erkennen geben sieht die Lage schon anders aus. Bei den Aktionen der LG entscheidet sich das ja scheinbar erst im Nachgang durch komplexe juristische Abwägungen, und auch da nicht immer einheitlich, da wirst du dich als normaler, nicht über Expertenwissen verfügender Bürger schon erstmal darauf berufen können dass du der festen Überzeugung warst tatsächlich einem rechtswidrigen Angriff ausgesetzt zu sein. Dann bleibt eine begangene Notwehr rechtswidrig, aber nicht strafbar, da nicht schuldhaft begangen. Die gleiche Konstellation gibt es ja bisweilen bei sogenannten ''Pranks'' wo z.B. Überfälle täuschend echt nachgeahmt werden, auch da geht eine Notwehr u.U. straflos aus auch wenn sie bei voller Kenntnis der Sachlage nicht gerechtfertigt wäre. Die Verhältnismäßigkeit der Notwehr muss aber natürlich trotzdem gewahrt bleiben!


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25.11.2022 um 16:11
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Naja, du musst gegenebenfalls erkennen können dass es sich um einen rechtmäßigen Akt handelt, sonst kannst du sehr wohl, dann eben unter einem Tatbestandsirrtum, in vermeintlicher Notwehr handeln ohne dass es rechtswidrig wäre
Sehr richtig. Hatte ich auch mit berücksichtigt:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:mit der Putativnotwehr aus dem Schneider?



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25.11.2022 um 16:11
Haha!!! Die idioten muss man sich mal geben!
Am Ende des Videos sieht man das Gruselkabinett in Großaufnahme. Das kommt scheinbar raus, wenn man nur singen und klatschen in der Schule hatte!
Klima-Kleber stören Konzert - dann werden sie einfach weggeräumt
Quelle: https://m.focus.de/panorama/welt/elbphilharmonie-in-hamburg-klima-kleber-stoeren-konzert-dann-werden-sie-einfach-weggeraeumt_id_180403188.html


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25.11.2022 um 16:16
Zitat von sindbad82sindbad82 schrieb:Haha!!! Die idioten muss man sich mal geben!
Am Ende des Videos sieht man das Gruselkabinett in Großaufnahme. Das kommt scheinbar raus, wenn man nur singen und klatschen in der Schule hatte!

Klima-Kleber stören Konzert - dann werden sie einfach weggeräumt

Quelle: https://m.focus.de/panorama/welt/elbphilharmonie-in-hamburg-klima-kleber-stoeren-konzert-dann-werden-sie-einfach-weggeraeumt_id_180403188.html
Die hätten sie mit dem Geländer einfach losschicken sollen, vorher noch die andere Hand mit Komponentenkleber zusätzlich ankleben :D


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25.11.2022 um 16:17
@rhapsody3004

Warten wir mal ab was die Gerichte weiter über die Einstufung der Straßenkleberei sagen, die Urteile fallen da im Moment überhaupt nicht eindeutig aus, der eine Amtsrichter berücksichtigt Fernziele, der andere nicht, Instanzenzüge sind noch nicht durch und so weiter. Selbst die Frage, ob das überhaupt Nötigung ist ist keineswegs einfach zu beantworten, man sollte da argumentativ das Kind nicht vorschnell mit dem Bade ausschütten.


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