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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

24.11.2022 um 21:33
Für mich sieht es so aus, als würden die Aktivisten damit rechnen, dafür ins Gefängnis zu kommen.
Darum sind die dort mit wenigen leute hingegangen anstatt mit vielen und auch nur mit solchen, die eh immer dabei sind und vermutlich fürs gefängnis bereit sind.


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24.11.2022 um 21:34
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ah.. okay.
Ist alles nicht ganz so einfach, ähnlich wie beim Bahnbetrieb hat hier auch noch die Bundespolizei die Zuständigkeit und Befugnis für die polizeiliche Überwachung, wo das dann genau angezeigt wird ist vermutlich irgendwo gesetzlich geregelt.


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24.11.2022 um 23:28
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Zitat von McMasoMcMaso schrieb:Meinst du, dass kann das effektiv verhindern? Auf extrem lange Sicht vielleicht ja, aber wird das kurzfristig überhaupt Wirkung zeigen?
Och, ich denke, nach den aktuellen Geschehnissen, wird das jetzt fix gehen. :) Gut, dass niemand zu Schaden kam. Und diese verantwortungslosen Spinner fahren jetzt hoffentlich sehr schnell ein und können in Haft mal darüber nachdenken, ob ihr Weg der Wahl irgendwas verbessert hat; außer natürlich die Umfragewerte konservativer Parteien.

LG Marina

Edit:
Harte Strafen für Aktivisten gefordert

Verschiedene Bundespolitiker reagierten mit Empörung auf die Blockade. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) forderte ein entschiedenes Vorgehen gegen ein solches Verhalten. Das Demonstrationsrecht sei zwar ein Grundrecht, doch die Aktionen würden "immer skrupelloser", teilte der FDP-Politiker über eine Sprecherin mit.

Die Gesellschaft kann ein solches Verhalten nicht hinnehmen.

Der Rechtsstaat müsse dagegen "entschieden vorgehen", hieß es in der Mitteilung Wissings. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen sagte, dass die Aktion durch nichts zu rechtfertigen sei. "Ich bleibe dabei: Wer für seine Weltanschauung absichtlich andere in Gefahr bringt, ist kein Aktivist, sondern ein Krimineller", so der CDU-Politiker.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/klimaaktivisten-legen-flugbetrieb-ber-lahm-101.html

..


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24.11.2022 um 23:32
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wenn der LG Protest dazu führt, dass mehr Menschen zu Protesten gehen (z.B. leute die sowieso schon grün gewählt haben), ob jetzt legal oder illegal, ist das positiv, beispielsweise. Ob das so ist, wissen wir nicht.
Wenn LG dazu führt, dass das Thema so groß ist, dass auch die SPD Gründe hat, ambitionierter beim Klimaschutz zu sein, ist das positiv. Ob es so sein wird, wissen wir nicht.
Deine Hoffnungen auf den „Druck der Straße“. Da würde ich eher auf Massenproteste wie bei FFF hoffen, aber wir werden sehen.
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Hat sich das? Unser Wirtschaftssystem basiert nach 40 Jahren Diskussion fast zum großen Teil auf fossilen Brennstoffen
Vor nicht langer Zeit basierte zumindest die Energieerzeugung zu praktisch 100% auf fossilen Energien und Kernenergie (was nicht wirklich besser ist). Es hat sich da was verändert und es wäre dumm das zu leugnen. Denn dort, genau dort kann man ansetzen, wenn man Verbesserungen will. Sie sind möglich. Im Grunde zeigt schon unsere Diskussion, dass sich etwas verändert hat.
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:der Anstieg des Energieverbrauchs bedeutet auch eine Erhöhung des Ressourcenverbrauchs. Um bei der Aldi-Metapher zu bleiben. Wir haben das Feierabendbier weggelassen, aber wir saufen immer noch zuviel Schnaps.
Vollkommen richtig.
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Tue ich nicht. Verdrängen heisst auch, das Problem zu benennen, aber die Lösung in die Zukunft zu vertagen, deswegen sind ja auch die genannten Zeiträume so lang gefasst.
Aufschieben würde ich das benennen, Prokrastination, wenn wir ein hübscheres Wort suchen. Verdrängen ist da für mich einfach was anderes, treffender wäre Ignoranz. Was nicht unbedingt besser ist.
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Net Zero bis 2050...weil sich dann Regierungen aus anderen Legislaturperioden mit den praktischen Implikationen herumschlagen müssen.
So nicht vollkommen richtig, die Ziele haben zumindest in D durchaus Wirkung auf die Politik von heute. Siehe das Urteil des BVG.


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24.11.2022 um 23:35
@Gwyddion
Völlig neu ist diese Form des Protestes nicht, XR hatte schon mal den Lübecker Flughafen blockiert (https://extinctionrebellion.de/veranstaltungen/lüneburg/luftblock-in-lübeck/4067/) das war 2020. Ich hab aber keine Ahnung ob es da irgendwelche Urteile gab.

Edit:
Doch was gefunden:
https://www.airliners.de/verfahren-klimaaktivisten-luebeck-eingestellt/63579

wie der Link schon andeutet… nix mit Haft.


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24.11.2022 um 23:45
Zitat von paxitopaxito schrieb:Deine Hoffnungen auf den „Druck der Straße“. Da würde ich eher auf Massenproteste wie bei FFF hoffen, aber wir werden sehen.
Ich glaube, dass das Hand in Hand gehen kann. Natürlich muss der Druck letztendlich von FFF und anderen Bewegungen kommen, nicht von LG. Aber ich glaube, LG kann dabei helfen, generellen Klimaprotest zu stärken, egal in welcher form.
Ohne Mitte-links und legalen Aktivismus (in verschiedenen formen, z.B. FFF und DUH) kann es natürlich nicht funktionieren. Ich sehe es so, dass da jeder seinen Job hat, und LG zähle ich dazu.

Der Job von einem Grünen ist ein anderer als der von LG, genauso wie der Job von einem Gewerkschaftler ein anderer ist als der von einem der sich bei Deutsche Wohnen Enteignen betätigt.


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24.11.2022 um 23:49
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ich glaube, dass das Hand in Hand gehen kann. Natürlich muss der Druck letztendlich von FFF und anderen Bewegungen kommen, nicht von LG. Aber ich glaube, LG kann dabei helfen, generellen Klimaprotest zu stärken, egal in welcher form.
Das ich das völlig anders sehe hatten wir zur Genüge. Meines Erachtens diskreditiert LG andere Formen des Protests und rückt die ganze Umweltbewegung in die Nähe von Spinnern.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ohne Mitte-links und legalen Aktivismus (in verschiedenen formen, z.B. FFF und DUH) kann es natürlich nicht funktionieren. Ich sehe es so, dass da jeder seinen Job hat, und LG zähle ich dazu.
Ich glaube weiter, dass du da zu naiv bist. LG spaltet die Umweltbewegung, wir Beide sind dafür ja ein gutes Beispiel. Und das ist nie gut.
Würde LG anderen Themen als ausgerechnet dem omnipräsenten Klimawandel zur Aufmerksamkeit verhelfen, würde ich das vielleicht noch verstehen.


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25.11.2022 um 00:06
Zitat von paxitopaxito schrieb:Ich glaube weiter, dass du da zu naiv bist. LG spaltet die Umweltbewegung, wir Beide sind dafür ja ein gutes Beispiel. Und das ist nie gut.
Würde LG anderen Themen als ausgerechnet dem omnipräsenten Klimawandel zur Aufmerksamkeit verhelfen, würde ich das vielleicht noch verstehen.
Aber sind wir da wirklich gespalten bei den punkten, auf die es ankommt?
Ich unterstütze weiter FFF und die Grünen und du (bei FFF weiß ich es nicht, aber nehme ich an) auch. Daran ändert sich nichts.
Dieses Problem habe ich eher bei Ende Gelände zuletzt gesehen (und bei Extinction Rebellion), die die Grünen als Feinde ausgemacht haben. Also nicht alle, aber zum Teil, sowas lese ich auch öfter mal auf Twitter. Eben die Lützerath Leute, die die Grüne Parteizentrale in NRW besetzt haben.

LG hat in Berlin auch die grüne parteizentrale beschmiert, das war aber eher eine allgemeine aktion gegen die ampelparteien (die ich auch nicht zielführend fand), das sehe ich dann noch etwas anders.

Der Punkt ist, ich glaube, bei den Punkten die wirklich zählen, entzweit LG nicht.


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25.11.2022 um 07:13
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Kannst du mir den Link schicken? Die Diskussion war hier sehr dynamisch, daher wäre das echt nett.
Was ich zu dem Thema gefunden habe ist das hier:
https://www.spektrum.de/news/negative-emissionen-mit-gesteinsmehl-gegen-den-klimawandel/1938079#:~:text=Wenn%20Basalt%20verwittert%2C%20bindet%20es,die%20Klimaziele%20noch%20zu%20erreichen.&text=Basalt%20ist%20das%20Material%20der%20Weltunterg%C3%A4nge

Bitteschön. Liest sich schon etwas optimistischer. Klar, damit alleine ist das Klima nicht gerettet. Aber es würde einiges helfen. Anderes Beispiel: Es gibt ja schon seit längerem die Tendenz das man sich bei Kühl- uns Löschmitteln von relativ gefährlichen und klimawirksamen Gasen (Stichwort bspw. FCKWs) verabschiedet Hat und auch deren etwas ungefährlichere Ersatzstoffe ersetzt durch das ungefährliche CO2 (weil ungiftig, nicht ätzend und im Vergleich harmlos zum Klima). Das macht Hoffnung weil ja zum einen hochwirksame Klimagase vermieden werden und gleichzeitig CO2 zumindest vorerst in Kühl und Löschanlagen gebunden wird. Zumal man CO2 vor Ort gewinnen kann.

Dazu gewinnen die ersten Gewächshäuser ihr CO2 selbst. Ist zwar energieintensiv, weil man große luftmengen bewegen muss aber es spart Transport.
Möglicherweise sind auch E-Fuels eine Lösung. So kann man aus CO2 auch Kraftstoffe gewinnen.

Fazit bleibt Natur das selbe, weiter arbeiten. Da wo es Sinn macht sparen, Erneuerbare ausbauen. Kernfusion wird uns übrigens vorerst nicht retten. Zumal da die Atommüllfrage nicht geklärt ist.


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25.11.2022 um 11:11
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Für den Tatbestand ist selbst im minderschweren Fall eine Mindesthaftstrafe von 3 Monaten vorgesehen, im regulären Fall von 6 Monaten. Kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden, ist aber auf jeden Fall deutlich über die Ermahnung hinaus.
Nur die Fahrlässigkeit sieht eine Geldstrafe vor, die im Falle der Aktivisten natürlich geradezu lächerlich anzunehmen ist. Hier sind vorsätzlich Hindernisse bereitet worden.


Zählt die Umzäunung, die beschädigt worden ist, eigentlich auch schon zu den Anlagen, siehe § 315 StGB?

Selbst wenn nicht, dann haben wir es aber mit Sachbeschädigung nach 303 StGB zu tun - einschließlich dem Hausfriedensbruch . Meinst, es könnte sogar für den schweren Hausfriedensbruch nach 124 StGB reichen? Beim öffentlichen Dienst bin ich mir gerade nicht sicher.

Und der 315er StGB, gefährlicher Eingriff in diesem Fall in den Flugverkehrt, dürfte allein schon nur wegen der Bereitung von Hindernissen erfüllt sein.


In diesem Fall sind eigentlich nur Haftstrafen zu erwarten. Ob auch auf Bewährung, bin ich mir Angesichts gleich noch zwei weiterer Tatbestände, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, nicht mal mehr sicher.


(Ps. In Tateinheit oder Tatmehrheit tue ich mich immer schwer. Beides wäre im Falle des Ber-Flughafens für mich denkbar.)


@calligraphie

Ich sehe es wie du; die werden immer verrückter bzw. radikaler. Längst ist Schluss mit lustig und nicht alles lässt sich länger mit dem 34er StGB rechtfertigen. Darf und kann einfach nicht sein. Der Zweck heiligt auch hier nicht jedes Mittel. Die Mittel müssen angemessen sein und die Gefahr, die gegenwärtig für eigenes oder fremdes Leben bestehen würde, auch nicht anders abzuwenden sein.
Die meisten ihrer Aktionen einschließlich des Ber-Flughafens halte ich persönlich alles andere als angemessen.



Ich tue mich selbst schon bei der Gegenwärtigkeit schwer, auch wenn das einige Klimaforscher natürlich anders sehen würden - auch für Deutschland, da für sie ja schon nicht nur kurz bevor stehend, sondern bereits stattfindend und wenn nichts unternommen wird auch noch weiter andauernd.

Ich tue mich damit schwer, weil zum eigentlichen Zeitpunkt der Tat ja keine unmittelbare Gefahr für Leib und Lebens verursacht durch den Klimawandel bestanden hat, auch nicht kurz bevor stand, um dann, wenn angemessen und nicht anders abwendbar, fremde Rechtsgüter verletzen zu dürfen, die zum Zeitpunkt einer Gefahr für Leib und Leben als weniger schützenswert bzw. nachrangiger angesehen werden würden.

Zudem geht des Aktivisten ja nicht mal darum eine gegenwärtige Gefahr von sich und anderen abzuwenden, sondern wollen sie ja nur mit ihren Aktionen Aufmerksamkeit erreichen. Das dürfte meiner Ansicht nach schon den rechtfertigen Notstand ins ad Absurdum führen.

Ist nur die Meinung, meine, eines Laien.


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25.11.2022 um 11:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zählt die Umzäunung, die beschädigt worden ist, eigentlich auch schon zu den Anlagen, siehe § 315 StGB?
Vermutlich eher nicht, die Umzäunung dient ja nur mittelbar dem eigentlichen Flugbetrieb. Mit dem Gesetz gemeint sind so Sachen wie Ampeln, Weichen und Signale.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meinst, es könnte sogar für den schweren Hausfriedensbruch nach 124 StGB reichen? Beim öffentlichen Dienst bin ich mir gerade nicht sicher.
Da fehlt es an der 'öffentlichen Zusammenrottung', es handelt sich ja um eine abgeschlossene Gruppe, kein spontan entstehendes Pogrom oder eine Hetzjagd.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:(Ps. In Tateinheit oder Tatmehrheit tue ich mich immer schwer. Beides wäre im Falle des Ber-Flughafens für mich denkbar.)
Tateinheit, es ist ein zusammenhängede Tathandlung, das übergeordnete Tatziel - zu dem Entschluss, Wille und Vorsatz vorhanden sind - ist der gefährliche Eingriff, der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung sind untergeordnete Handlungen die ausschließlich dem übergeordneten Tatziel dienen. Analog z.B. die Sachbeschädigung beim Aufbruch eines Fensters um ein Juwelengeschäft auszuräumen. Ist praktisch aber von eher untergeordneter Bedeutung, weil auch bei einer Tatmehrheit der zusätzliche Beitrag der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs zur Strafe nur minimal sein dürfte
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:In diesem Fall sind eigentlich nur Haftstrafen zu erwarten. Ob auch auf Bewährung, bin ich mir Angesichts gleich noch zwei weiterer Tatbestände, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, nicht mal mehr sicher.
Mindestens zwei der vertretenen Aktivisten können optisch problemlos als die gleichen Personen erkannt werden, die auch schon an den Aktionen mit Feueralarmen - im Bundestag und in der FDP-Zentrale - beteiligt waren, einer davon hat sich auch schon einmal an ein Bild geklebt. Da wird es langsam echt dünn mit der Begründung noch eine Bewährung zu verhängen, bei der Frequenz mit der das alles passiert greifen möglicherweise auch schon Intensivtäterregelungen, die zusätzliche Möglichkeiten für z.B. Arrest bieten, muss man halt auch nutzen wollen.


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25.11.2022 um 12:08
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Da fehlt es an der 'öffentlichen Zusammenrottung', es handelt sich ja um eine abgeschlossene Gruppe, kein spontan entstehendes Pogrom oder eine Hetzjagd.
Kann eine abgeschlossen Gruppe nicht auch schon unter eine Menschenmenge fallen? Und unter Gewalt kann ja auch mehreres fallen. Gewalttätigkeit gegenüber Menschen und Sachen sieht der 124er StGB vor. Hindernisse zu bereiten und den eigentlichen Betrieb damit zu stören, wäre für mich schon eine Form von Gewalt. Oder setzt der 124er StGB nur Tätlichkeiten voraus?

Das widerrechtliche Eindringen in befriedetes Besitztum, umzäuntes Flughafengelände, ist ja mit der Beschädigung des Zaunes und sich so Zugang verschafft zu haben erfolgt bzw. erfüllt. Und hier nicht nur einfach widerrechtlich, also gegen den Willen des Besitzers, rüber geklettert, sondern durch die Beschädigung des Zaunes auch noch gewaltsam eingedrungen, was dann ja auch noch die Sachbeschädigung begründet.

Zweifel hatte/habe ich nur, ob man das Flughafengelände auch als Besitztum ansehen kann, welches zum öffentlichen Dienst bestimmt ist?

Aber vermutlich dürfest du eh recht haben und es wird nur für den einfachen Hausfriedensbruch reichen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Tateinheit, es ist ein zusammenhängede Tathandlung, das übergeordnete Tatziel - zu dem Entschluss, Wille und Vorsatz vorhanden sind - ist der gefährliche Eingriff, der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung sind untergeordnete Handlungen die ausschließlich dem übergeordneten Tatziel dienen. Analog z.B. die Sachbeschädigung beim Aufbruch eines Fensters um ein Juwelengeschäft auszuräumen. Ist praktisch aber von eher untergeordneter Bedeutung, weil auch bei einer Tatmehrheit der zusätzliche Beitrag der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs zur Strafe nur minimal sein dürfte
Danke dir. Dann liegt in diesem Fall Tatmehrheit vor. Dachte nur, da ja am Ende dann auf eine Gesamtstrafe anerkannt wird und da dachte ich dann zumindest, dass diese zumindest je nach Einzelfall auch so hoch ausfallen könnte, dass man sie nicht mehr zur Bewährung aussetzen kann.

Haftstrafe, wenn auch nur auf Bewährung, allein nur wegen § 315 StGB, dürfte aber wenigstens auf alle Beteiligten zukommen, sollte sich diese Tat nicht irgendwie wieder rechtfertigen lassen (lol). Kann ich mir jetzt nicht mal mehr bei Berlinern-Richtern vorstellen. Wo kommen wir denn dahin?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Mindestens zwei der vertretenen Aktivisten können optisch problemlos als die gleichen Personen erkannt werden, die auch schon an den Aktionen mit Feueralarmen - im Bundestag und in der FDP-Zentrale - beteiligt waren, einer davon hat sich auch schon einmal an ein Bild geklebt. Da wird es langsam echt dünn mit der Begründung noch eine Bewährung zu verhängen, bei der Frequenz mit der das alles passiert greifen möglicherweise auch schon Intensivtäterregelungen, die zusätzliche Möglichkeiten für z.B. Arrest bieten, muss man halt auch nutzen wollen.
Das wusste ich bis jetzt nicht mal. Also, dass im Falle des Ber-Flughafens auch Aktivisten vergangener Aktionen beteiligt gewesen sind. Da sieht es dann ja je nach Fall noch unwahrscheinlicher mit Bewährung aus. Stimmt.


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25.11.2022 um 12:19
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:In diesem Fall sind eigentlich nur Haftstrafen zu erwarten.
Ich habe mich da nie näher damit beschäftigt, aber bisher hatte ich angenommen, dass Eingriffe in die Abläufe des Luftverkehrs in der Regel immer schon recht streng geahndet wurden. Normalerweise bekommt man schon Schwierigkeiten, wenn man da weit weniger stark störend in Betrieb eingreift. Neben rechtlichen und sicherheitsrelevanten Problemen dürften auch hohe Kosten und Entschädigungszahlungen anfallen, wenn Flugzeuge nicht wie geplant starten oder landen dürfen oder die Flüge ganz ausfallen lassen müssen. Dazu kommen noch die Einsatzkosten.

Es ist noch mal was anderes, ob man im Terminal bei der Passagierabfertigung irgendwelche Störaktionen betreibt, oder ob man konkret die Flugzeuge daran hindert, zu starten oder zu landen. Ich denke schon, dass das über das Maß der "Bagatelldelikte" deutlich hinaus geht.


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25.11.2022 um 12:26
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kann eine abgeschlossen Gruppe nicht auch schon unter eine Menschenmenge fallen? Und unter Gewalt kann ja auch mehreres fallen. Gewalttätigkeit gegenüber Menschen und Sachen sieht der 124er StGB vor. Hindernisse zu bereiten und den eigentlichen Betrieb damit zu stören, wäre für mich schon eine Form von Gewalt. Oder setzt der 124er StGB nur Tätlichkeiten voraus?
Ich denke Gewalt ist hier eng zu verstehen, die bloße Bereitung von Hindernissen zählt meines Erachtens im Sinne des Gesetzes nicht dazu.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das widerrechtliche Eindringen in befriedetes Besitztum, umzäuntes Flughafengelände, ist ja mit der Beschädigung des Zaunes und sich so Zugang verschafft zu haben erfolgt bzw. erfüllt.
Richtig, das ist quasi der Definitionsfall von befriedetem Besitz.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zweifel hatte/habe ich nur, ob man das Flughafengelände auch als Besitztum ansehen kann, welches zum öffentlichen Dienst bestimmt ist?
Ist nicht relevant, es ist ein ''oder''-Sachverhalt, eines der Kriterien zu erfüllen reicht hier aus, und da das beim befriedeten Besitz unstrittig der Fall ist ist braucht man die weiteren Kriterien nicht prüfen:
Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__124.html
Zitat von martenotmartenot schrieb:Es ist noch mal was anderes, ob man im Terminal bei der Passagierabfertigung irgendwelche Störaktionen betreibt, oder ob man konkret die Flugzeuge daran hindert, zu starten oder zu landen. Ich denke schon, dass das über das Maß der "Bagatelldelikte" deutlich hinaus geht.
Sollte man auf jeden Fall meinen, man wird sich auch kaum auf irgendwelche Details rausreden können, denn die haben den Vorgang ja selbst live gestreamt und dokumentiert. Und dass die Störungsabsicht definitiv vorlag ist ja auch nicht wirklich von der Hand zu weisen, und bereits der Versuch ist strafbar.


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25.11.2022 um 12:34
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich habe mich da nie näher damit beschäftigt, aber bisher hatte ich angenommen, dass Eingriffe in die Abläufe des Luftverkehrs in der Regel immer schon recht streng geahndet wurden
Ich gehe da eigentlich nur nach dem 315er StGB, der nur bei Fahrlässigkeit Geldstrafen vorsieht. Ansonsten sieht der Strafrahmen nur Freiheitstrafen vor, die je nach Einzelfall natürlich auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Die Strafzumessung kommt auch hier zum Tragen, was ja auch Ok so ist, und daher würde ich noch nicht davon ausgehen, dass die (Freiheits)Strafen für jeden Einzelnen besonders streng ausfallen werden. Bspw., wenn sich darunter, also im Falle des Ber-Flughafens, auch Erststäter befunden haben sollten.

Könnte ich mit leben, sollte es in manchen Fällen auch nur eine kurze Freiheitsstrafe und diese sogar auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn, Wenn, die später zuständigen Richter wirklich fair und objektiv den Sachverhalt beurteilen und insgeheim nicht Sympathien für die Aktivisten hegen, weil im Herzen auch grün oder so. Das darf nicht zugunsten der später Angeklagten sprechen.

Alles, was noch im rechtlichen Rahmen zugunsten der jeweiligen Aktivisten sprechen würde und auch von Richtern bei der Strafmaßfindung berücksichtigt werden muss, habe ich keine Probleme mit.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:ch denke Gewalt ist hier eng zu verstehen, die bloße Bereitung von Hindernissen zählt meines Erachtens im Sinne des Gesetzes nicht d
In Bezug auf den 124er StGB könntest du wahrscheinlich recht haben. Trotzdem sind ja auch Blockaden oder das Errichten von Hindernissen eine Form von Gewalt. bzw. Gewaltausübung. Die Beschädigungen des Zaunes natürlich erst recht.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ist nicht relevant, es ist ein ''oder''-Sachverhalt, eines der Kriterien zu erfüllen reicht hier aus, und da das beim befriedeten Besitz unstrittig der Fall ist ist braucht man die weiteren Kriterien nicht prüfen:
Das überlese ich leider auch noch viel zu oft: Das liebe Oder.
Oh man ja, Oder oder Und machen wirklich einen Unterschied je nach §. Man muss wirklich genau lesen. Liest man da nicht genau, begeht man entscheidende Fehler bei der Beurteilung, ob Tatbestände schon erfüllt sind oder nicht.


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25.11.2022 um 12:38
Zitat von tarentaren schrieb:Wir brauchen Politik die konsequent auf klimaneutral umstellt und dies nicht in Schneckengeschwindigkeit über Jahrzehnte und daher ist es genau richtig den Druck auf die Politik zu erhöhen, denn dort muss es weh tun...
Und du hast es geschafft dir einzureden es würde der Politik weh tun, wenn Menschen auf der Fahrbahn in ihre Windeln strullen?
Das ist gewiss eine Leistung, in meinen Augen aber nicht sonderlich realistisch.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Meines Erachtens diskreditiert LG andere Formen des Protests und rückt die ganze Umweltbewegung in die Nähe von Spinnern.
Ne, dass ich das noch erleben darf. :)
Da sind wir mal einig. Die Windelvandalen erweisen dem ganzen Klimaprotest einen Bärendienst.


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25.11.2022 um 12:41
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Könnte ich mit leben, sollte es in manchen Fällen auch nur eine kurze Freiheitsstrafe und diese sogar auf Bewährung ausgesetzt werden,
Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere Flughafenblockierer bei einer Bewährungsstrafe zu einer Wiederholungstat neigt, sofern er sich nicht stark genug abgeschreckt fühlt. Dann würde wahrscheinlich im Wiederholungsfall das Strafmaß ohnehin anders ausfallen. Ich glaube, dass für notorische Störer von kritischer Infrastruktur nicht allzu viele Möglichkeiten der Strafmilderung vorgesehen sind.

Selbst wenn die Aktivisten noch so redliche und nachvollziehbare Motive für die Aktionen vorbringen, würde ich sagen: der Zweck heiligt nicht immer die Mittel.


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25.11.2022 um 12:43
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Könnte ich mit leben, sollte es in manchen Fällen auch nur eine kurze Freiheitsstrafe und diese sogar auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn, Wenn, die später zuständigen Richter wirklich fair und objektiv den Sachverhalt beurteilen und insgeheim nicht Sympathien für die Aktivisten hegen, weil im Herzen auch grün oder so. Das darf nicht zugunsten der später Angeklagten sprechen.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere Flughafenblockierer bei einer Bewährungsstrafe zu einer Wiederholungstat neigt, sofern er sich nicht stark genug abgeschreckt fühlt. Dann würde wahrscheinlich im Wiederholungsfall das Strafmaß ohnehin anders ausfallen. Ich glaube, dass für notorische Störer von kritischer Infrastruktur nicht allzu viele Möglichkeiten der Strafmilderung vorgesehen sind.
Bei Jugendlichen Tätern gibt es auch die Möglichkeit des sogenannten Warnschussarrests, der kann parallel zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verhängt werden, maximal 4 Wochen andauern, die Motivation dahinter laut Wikipedia:
Hintergrund der Verschärfung der jugendgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten ist die Bestrebung, jugendlichen Straftätern das Unrecht und die Konsequenzen eines Fehlverhaltens nachdrücklich zu verdeutlichen. Eine bloße Bewährungsstrafe werde von den Betroffenen häufig nicht als Konsequenz ihres Handelns wahrgenommen, sondern vielmehr als Freispruch empfunden. Zudem soll der Arrest einen gegebenenfalls erforderlichen Impuls bei dem jugendlichen Straftäter setzen, sein Verhalten zu ändern, indem dieser für eine Zeit aus seinem Alltag und dem damit verbundenen, häufig „schädlichen Umfeld“ herausgenommen und durch die Betreuer im Strafvollzug zumindest einige Tage oder Wochen lang „gezielt erzieherisch“ auf ihn eingewirkt wird. In Deutschland ist der Warnschussarrest gesetzlich in § 16a JGG geregelt.
Quelle: Wikipedia: Warnschussarrest

Wäre vielleicht eine Überlegung wert, auch um die Jugendlichen mal aus diesem Sektenumfeld und der wirtschaftlichen Abhängigkeit von der Sekte loszukriegen.

Geht aber eben auch nur bei jugendlichen Tätern.


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25.11.2022 um 12:48
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:und der wirtschaftlichen Abhängigkeit
Was mir schon einige Male aufgefallen ist: etliche der LG-Mitglieder sagen wohl selbst, dass sie ihre Schul- oder Berufsausbildung bzw. ihr Studium abgebrochen haben, um sich ganz "der Sache" zu widmen. Das finde ich insofern merkwürdig, weil man sich damit ja eher wirtschaftlich abhängig macht (z.B. von Geldgebern der LG-Bewegung) und überdies mangels Berufsausbildung auch gar nicht wirklich in der Lage wäre, selbst aktiv etwas gegen den Klimawandel beizutragen. Denn das würde wohl am besten mit einer entsprechenden Fachausbildung gelingen, um beispielsweise selbst innovativ zu werden, neue klimafreundliche Techniken entwickeln, konstruieren oder installieren zu können.


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25.11.2022 um 12:49
Flugzeuge an der Landung hindern ist keine "Aktion" oder "Demo", bei der Strafe sehe ich keine Bewährung mehr.
Und echt, im Interesse aller: am Flughafen kann man erschossen werden. Wo bleibt da das Hirn??


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