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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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17.03.2020 um 09:16
@Abahatschi

Wie wäre es, einfach mal andersherum vorzugehen?

Was soll ein ÖR leisten? Ein Journalismus, der korrekte Fakten liefert. Genau dafür soll letztlich der Rundfunkbeitrag im Kern sein, nicht für Schunkelshows, nicht fürs Traumschiff, nicht zur Versorgung andernorts nicht einsetzbarer Schauspieler, nicht zur Meinungsmache. All das ist bloß Lametta, bzw überflüssig.

All das sollte werbefinanziert sein, bzw nur in einem freiwilligen Beitrag zum Ausdruck kommen.

Was kostet denn die Bereitstellung von sicheren Fakten, die nicht nur aus nem dpa Ticker abgeschrieben wurden?
Ich denke, das ließe sich locker mit 7€ GEZ finanzieren. Der Rest ist halt Unterhaltung bzw Propaganda.

Natürlich dürfen Journalisten auch Meinungen kundtun. Dann sollen sie sie erstens als solche kenntlich machen. Und weil es über den Sinn von ÖR eingetlich hinausgeht, sollte Haltungsjournalismus (im Gegensatz zu Faktenjournalismus) nicht über GEZ finanziert werden. Das kann sich dann jeder über pay-per-view anschauen. Denn Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins.

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17.03.2020 um 10:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Genau dafür soll letztlich der Rundfunkbeitrag im Kern sein, nicht für Schunkelshows, nicht fürs Traumschiff, nicht zur Versorgung andernorts nicht einsetzbarer Schauspieler, nicht zur Meinungsmache. All das ist bloß Lametta, bzw überflüssig.
So ist es ja eben nicht - auch die Schunkelshows haben nun mal ihre Daseinsberechtigung auch wenn Du und ich die nicht sehen, gibt es scheinbar genug Menschen, die so etwas sehen wollen und diese Shows gibt es zur Primetime nicht bei den Privaten, weil wahrscheinlich das werberelevante Publikum nicht angesprochen wird.


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17.03.2020 um 10:53
Zitat von cejarcejar schrieb:auch die Schunkelshows haben nun mal ihre Daseinsberechtigung
Da hast Du recht - aber es ist die Frage ob sie zur Grundversorgung gehören oder ob sie in einem kostenpflichtigen Bereich sein sollten, Kunden gibt es ja.
Ich bin zB Formel1 Fan erwarte aber nicht dass die Rennen werbefrei im ÖR kommen (lol, obwohl das Geld hätten sie ja :troll: )
Ich erwarte auch nicht dass jemand für mich zahlt.


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17.03.2020 um 10:59
@cejar

Da bleibt dann nur die Frage: Warum zahle ich für Schunkelshows, die ich gar nicht schauen möchte? Das ist nicht das Kerngebiet von ÖR. Ich zahl ja auch nicht fürs Dschungelcamp oder anderen Schrott. Da bleibt schon die Frage im Raum: Was ist denn der Unterschied?

Ich sehe keinen Sinn darin, für Trash TV im ÖR zahlen zu müssen, für privates Trash TV jedoch nicht.

Aus meiner Sicht gibt es keine Rechtfertigung mehr, dass Teile der Veblödungsunterhaltung von allen zwangsfinanziert werden.

Als der ÖR aufkam, gab es ja auch kaum andere Möglichkeiten, bewegtes Bild zu Hause zu bekommen. Das ist nun anders. Wer 'Das weinende Kamel' oder 'Schlesische Senfgurken - director's cut' sehen möchte, hat ja vielfältige kostenpflichtige Angebote. Gleiches gilt für das 'Volksfest der Volksmusik aus der Dumpfbackenmehrzweckhalle in Unterfurching' oder für 'American Ninja Teil 17' und 'Sharknado V'.

Daher wäre es an der zeit, den zwangsfinanzierten Teil des ÖR zurückzubauen. Dann kann man meinetwegen auch 'Hansi Hinterseers Hämorrhoiden Heimspiel' im ÖR zeigen, aber ausschließlich werbefinanziert. Wenn sich keine Werbetreibenden finden, dann als kostenpflichtiges Angebot.


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17.03.2020 um 11:22
@sacredheart

Damit würdest du aber eine Menge mehr verlieren, als du vielleicht denkst.

Zunächst mal natürlich die unabhängigkeit der Sender. Das hört ja nicht beim ARD auf, sondern auch z.b. bei phoenix. Auch Talkrunden im Fernsehen würden wohl eher auf Quote gedrillt werden als das heute schon der Fall ist.

Der Deutsche Filmmarkt würde quasi nicht mehr existieren, weil sich da ohne die öffentlich rechtlichen quasi nichts finanzieren lässt.

Besser wäre es, statt GEZ eine Steuer zu erheben, die dann auch proportional verteilt wird auf die einkommensklassen. Aber einfach abschaffen kann man ihn nicht.


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17.03.2020 um 11:30
@shionoro

Mit einer GEZ von 7€pro Zahler a 40.000.000 Zahler x 4 Quartale kämen ja immer noch 1 Milliarde im Jahr zusammen. Dadurch würdest Du die Unabhängigkeit von Faktenbeschaffung und Präsentation gefährdet sehen? Ich nicht.

Wenn ich mal eine Talk Show anschaue, frage ich mich durchaus nach dem Wert.

Wenn der deutsche Film ohne massivste Subvention nicht lebensfähig ist, darf ja auch die Frage erlaubt sein, warum er denn so schlecht ist. Natürlich werden dort Darsteller in Lohn und Brot gebracht, die sonst kaum vermittelbar sind. Aber ist das solche Summen wert?

Warum sollte das als Steuer besser sein?


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17.03.2020 um 13:08
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da hast Du recht - aber es ist die Frage ob sie zur Grundversorgung gehören oder ob sie in einem kostenpflichtigen Bereich sein sollten, Kunden gibt es ja.
Das ist dir schon mal verlinkt worden, aber du ignorierst Fakten ja gerne. Trotzdem noch einmal der Hinweis: Ja, auch Unterhaltung gehört zur Grundversorgung, selbst wenn du persönlich dir das nicht ansehen möchtest. Falls du ausnahmsweise doch einmal an Informationen interessiert sein solltest, findest du hier reichlich Lesestoff zum Thema von der Bundeszentrale für politische Bildung.


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17.03.2020 um 13:17
@Landluft

Dass die Bundeszentrale nicht gerade unvoreingenommen an das Thema ÖR herangeht, dürfte Dir schon klar sein. Wenn man den link öffnet und liest, ist das halt Werbung für den ÖR.

Aber auch aus dem Link lässt sich nicht ableiten, dass eine derartige Überfinanzierung alternativlos wäre.

Und gerade beim Unterhaltungsangebot darf man schon fragen, warum das heute noch so gültig sein soll wie 1955. Die Medienlandschaft hat sich doch verändert. Daher wird auch ohne ÖR Unterhaltung ausreichend Unterhaltung vorhanden sein.

Daher ist es durchaus diskussionswürdig, ÖR Unterhaltung als Privatvergnügen zu sehen und sie evtl nicht noch ewig lang per Zwangszahlungen zu alimentieren.

Oder hätte das Unterhaltungsangebot des ÖR etwas anzubieten, das die hohen Gebühren als staatstragend unentbehrlich machen würde?

Dazu kommt, das im Bereich des Journalismus in den letzten Jahren die Idee 'unvoreingenommene Inforamtion über Fakten' deutlich gegen reinen Haltungsjournalismus zurückgetreten ist, der in dieser Form auch entbehrlich ist.


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17.03.2020 um 13:28
https://www.focus.de/kultur/medien/tagesschau-und-tagesthemen-ard-raeumt-falsches-fluechtlingsbild-ein_id_5001222.html

Wenn wie hier in einem Einzelbeispiel öffentlich rechtlicher Rundfunk zu einer haltungsbedingten Desinformationskampagne wird, hätte er ja auch den Anspruch verloren, durch Zwangsgelder finanziert zu werden.

Ich gehe davon aus und hoffe, dass das ein Einzelbeispiel ist. Vertrauen schafft es nicht. Die Überzeugung der Unverzichtbarkeit wird dadurch deutlich eingeschränkt.


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17.03.2020 um 13:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass die Bundeszentrale nicht gerade unvoreingenommen an das Thema ÖR herangeht, dürfte Dir schon klar sein. Wenn man den link öffnet und liest, ist das halt Werbung für den ÖR.
Du hast natürlich recht: Man kann sich auch den Aluhut aufsetzen und beleidigt schimpfen auf alles, was von staatlicher Seite verlautbart wird. Muss man aber nicht.


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17.03.2020 um 13:40
Zitat von LandluftLandluft schrieb:Falls du ausnahmsweise doch einmal an Informationen interessiert sein solltest
Bin ich, aber Du siehst mir nach dass ich bei der bpb nicht nachschaue - eine Behörde die erlkärt mir dass eine andere Behörde gut arbeitet. Wenn ich beim ÖR nachfragen würden, erzählen die mir bestimmt dass die bpb super Arbeit leistet.

Ich mag eher praktische Beispiele: also wenn die Samstagabend Shows für die Demokratie so wichtig sind, will ich auch Formel1 haben.
Und wenn in 20 Jahren der Beitrag 50€ ist und die Intendanten bei 2-3 Mios...dann kannst du auch:
Zitat von LandluftLandluft schrieb:Man kann sich auch den Aluhut aufsetzen



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17.03.2020 um 13:54
@Landluft

Eben, da werde ich nicht bei einer Behörde anfragen, ob Behörden gute Arbeit machen.

Wenn ich bei BMW anfrage, ob ihre SUVs gut für die Umwelt sind, was werden die mir wohl antworten? Na, ne Idee?

Ich bin sogar einen Schritt weitergegangen und habe mir den link angesehen. Da fand sich schlicht Werbung für den ÖR, keine weitergehenden Erläuterungen, warum die Demokratie zerfällt, wenn der Fernsehgarten nicht mehr werbefrei wäre.


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17.03.2020 um 14:33
Ich habe so eine Vermutung, was genau euch, @sacredheart und @Abahatschi, an der Bundeszentrale für politische Bildung stört, aber sei's drum.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem fünften Urteil zum Rundfunk vom 24. März 1987 Klick! festgestellt, dass die Grundversorgung die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender ist und dass dazu nicht nur Nachrichten gehören. Im Einzelnen heißt es in Randnummer 93 und 94:
In dieser Ordnung ist die unerläßliche "Grundversorgung" Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten: Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebotes um privat veranstaltete und europäische Programme kommt es darauf an zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der nicht nur seine Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehende Information, sondern auch seine kulturelle Verantwortung umfaßt. Die Aufgaben, die ihm insoweit gestellt sind, machen es BVerfGE 74, 297 (324)BVerfGE 74, 297 (325)notwendig, die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen ihrer Erfüllung sicherzustellen.
93
Solange und soweit die Wahrnehmung dieser Aufgaben jedenfalls durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam sichergestellt ist, erscheint es gerechtfertigt, an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht gleich hohe Anforderungen zu stellen wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vorkehrungen, welche der Gesetzgeber zu treffen hat, müssen jedoch bestimmt und geeignet sein, ein möglichst hohes Maß gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk zu erreichen und zu sichern.
Unter Randnummer 97 heißt es weiter:
a) Mit dem Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. November 1986 Aufgaben des Rundfunks umschrieben, deren Wahrnehmung auch in der auf der Grundlage der neuen Landesmediengesetze entstehenden dualen Ordnung des Rundfunks unerläßlich ist und jedenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam sichergestellt sein muß (oben I): Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist (BVerfGE 73, 118 [157 f.]). Wie sich aus den Darlegungen hierzu deutlich ergibt, bezeichnet der Begriff nicht eine BVerfGE 74, 297 (325)BVerfGE 74, 297 (326)Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die an privaten Rundfunk zu stellenden Anforderungen reduziert werden könnte. Ebensowenig handelt es sich um eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, etwa in dem Sinne, daß Programme oder Sendungen, die der Grundversorgung zuzurechnen sind, dem öffentlich-rechtlichen, alle übrigen dem privaten Rundfunk vorbehalten sind oder vorbehalten werden könnten. Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.
Dieser Auftrag ist auch nicht nur durch einen einzigen Sender zu gewährleisten, sondern setzt eine Mehrzahl an Programmen voraus, wie aus Randnummer 98 hervorgeht:
Welche Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im einzelnen zu der unerläßlichen Grundversorgung gehören, bedurfte im Urteil vom 4. November 1986 ebensowenig einer Entscheidung wie im vorliegenden Verfahren. Die Frage läßt sich jedenfalls nicht isoliert für einzelne Programme oder Programmteile dieser Anstalten beantworten, weil Grundversorgung stets eine Mehrzahl von Programmen voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht ist im Urteil vom 4. November 1986 davon ausgegangen, daß zumindest der Bestand der im Zeitpunkt dieses Urteils terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerläßlichen Grundversorgung zuzurechnen ist.
Diese Urteil ist bereits wenigstens einmal hier im Thread verlinkt worden, aber vielleicht nehmt ihr es jetzt einmal zur Kenntnis.


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17.03.2020 um 14:40
@Landluft

Ok, gute Arbeit, aber von wann ist das? 1987. Die Medienlandschaft 2020 und 1987 haben einfach nicht mehr viel miteinander zu tun. Daher wäre ich nicht sicher, ob im Bereich Unterhaltung aktuell gleichsinnig geurteilt würde. Damals steckte das Privatfernsehen noch in den Kinderschuhen und war auch gar nicht überall empfangbar. Daher ist der Hinweis meinetwegen richtig, aber hoffnungslos veraltet.

1987 hätte man wahrscheinlich auch noch einklagen können, im Bürgeramt zu rauchen. Das wäre heute auch nicht mehr ganz so.

Bis vor wenigen Jahren Stand auf den Nutella Gläsern ja auch noch 'Stiftung Warentest sehr gut 11/1981'. Seither haben sich die Vorstellungen eines gesunden Frühstücks halt auch gewandelt.

Da steht ja auch nirgendwo drin, dass man das 33 Jahre später noch genau so sehen muss.


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17.03.2020 um 15:30
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ok, gute Arbeit, aber von wann ist das? 1987. Die Medienlandschaft 2020 und 1987 haben einfach nicht mehr viel miteinander zu tun. Daher wäre ich nicht sicher, ob im Bereich Unterhaltung aktuell gleichsinnig geurteilt würde. Damals steckte das Privatfernsehen noch in den Kinderschuhen und war auch gar nicht überall empfangbar. Daher ist der Hinweis meinetwegen richtig, aber hoffnungslos veraltet.
Stell dir vor, so weitsichtig waren die Verfassungsrichter auch. Unter Randnummer 159 heißt es:
Die Notwendigkeit, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Anpassung an veränderte Umstände zu ermöglichen, besteht auch dann, wenn sich die Aufgabe der Grundversorgung nicht in den Bereich neuer rundfunkähnlicher Dienste verlagern sollte. Unter dieser Voraussetzung kann eine Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Anstalten an rundfunkähnlichen Kommunikationsdiensten nur zur Breite und Vielfalt des Angebots in diesen Diensten beitragen und publizistische Konkurrenz entstehen lassen; damit wird jedenfalls den Anforderungen der Rundfunkfreiheit Rechnung getragen, und zwar um so besser, je mehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Bereich den erwähnten klassischen Auftrag wahrnimmt (oben II 2 a). Dem trägt es Rechnung, wenn die Begründung des Regierungsentwurfs ausführt, es werde angestrebt, insbesondere die neuartigen Abrufdienste für zahlreiche Anbieter nach den Regeln freien Wettbewerbs zu eröffnen. Zu den Anbietern sollten aber nicht nur Presseunternehmen und andere private Anbieter gehören, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, soweit dies notwendig sei, damit sie im allgemeinen Strukturwandel der elektronischen Medien ihre Aufgaben weiterhin erfüllen könnten (LTDrucks. 9/955, S. 65 f.).
Auch wenn die ÖR-Hasser es anders sehen - der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vieles, aber nicht "hoffnungslos veraltet".


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17.03.2020 um 15:54
Zitat von LandluftLandluft schrieb:Auch wenn die ÖR-Hasser es anders sehen - der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vieles, aber nicht "hoffnungslos veraltet".
ÖR-Hasser - Immer dieses Framing, ganz in der Tradition des ÖR. Dort hat man ja diesbezüglich netterweise ne ganze Broschüre in Auftrag gegeben, von der man später nichts mehr wissen wollte.

Der ÖR als Institution ist sicherlich erhaltenswert und sollte nicht gänzlich privatisiert werden. Dann muss er sich jedoch auch wieder vermehrt dem Neutralitätsgebot verpflichtet fühlen. In der aktuellen Form und Ausrichtung hat der ÖR jedoch eine gewisse Schlagseite. Die Höhe des Beitrages ist zudem in der Form nicht mehr zu rechtfertigen, als dass ein nicht unwesentlicher Teil der Gelder in vollkommen überzogene Gehälter fließen.

https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gez-gebuehren-sind-die-gehaelter-bei-ard-und-zdf-zu-hoch-16503961.html


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.03.2020 um 16:07
Zitat von cejarcejar schrieb:So ist es ja eben nicht - auch die Schunkelshows haben nun mal ihre Daseinsberechtigung auch wenn Du und ich die nicht sehen, gibt es scheinbar genug Menschen, die so etwas sehen wollen
wer was sehen will kann doch extra was dazubuchen, auf seine eigenen Kosten. Schunkelshowflix, Schunkelshowprime usw.


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17.03.2020 um 16:56
Ich sehe da gar keinen Diskussionsgrund, wenn es nur darum geht, was der ÖR so infantiles sendet und was nicht. In den allermeisten Fällen geht's auch nicht um die Höhe des Beitrags, auch wenn man natürlich ne Diskussion darüber führen kann, was einem das gesendete Wert wäre. Da die meisten dann mit einstelligen Beträgen kommen, wohl nicht allzu viel.
Dieses selektive "Ich mag die Nachrichten, aber nicht die Schunkelshows" sind für mich Themen, die man an die Programmdirektoren auslagern sollte, aber nicht als Referenz über die aktuelle Daseinsform des ÖRR dienen kann.

Klar ist dennoch und das hatten auch die Verfassungsrichter von 1987 sicher nicht im Sinn, dass die Finanzierung des ÖRR eher an den Nutzungswillen gebunden sein sollte und nicht daran ob man obdach hat.


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17.03.2020 um 17:09
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:ÖR-Hasser - Immer dieses Framing, ganz in der Tradition des ÖR.
Fühlst du dich angesprochen? Du musst es dir ja nicht zu eigen machen, sondern hast es selbst in der Hand, ob du als verständiger Diskussionspartner wahrgenommen wirst.


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18.03.2020 um 02:37
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Der ÖR als Institution ist sicherlich erhaltenswert und sollte nicht gänzlich privatisiert werden. Dann muss er sich jedoch auch wieder vermehrt dem Neutralitätsgebot verpflichtet fühlen. In der aktuellen Form und Ausrichtung hat der ÖR jedoch eine gewisse Schlagseite. Die Höhe des Beitrages ist zudem in der Form nicht mehr zu rechtfertigen, als dass ein nicht unwesentlicher Teil der Gelder in vollkommen überzogene Gehälter fließen.
Würde ich auch alles so sehen. Die politische Ausgewogenheit, Objektivität, Unparteilichkeit und Neutralität ist im Rundfunkstaatsvertrags als wesentlichste, inhaltsbezogene Forderung an die Medienschaffenden des ÖR seitens des Gesetzgebers hinterlegt worden.
Man sieht nur, dass die Strukturen, die den ÖR kontrollieren sollten, also z.B. die Rundfunkräte und Verwaltungsräte, nicht (mehr) dazu führen, dass dieser Grundsatz eingehalten wird und "Unabhängigkeit und Staatsferne" zumindest von einem großen Teil der Konsumenten und auch der nicht ÖR-konsumierenden Pflicht-Beitragszahler nicht wahrgenommen werden.
Die Tendenz derjenigen Organe, die die Beitragshöhe bemessen, diese seit Jahren regelmässig kräftig zu erhöhen - das ist mW die Ministerpräsidentenkonferenz - die führt ebenso dazu, dass eine Struktur entstand, die sich gegenseitig schützt und stärkt und dass die ÖR schlicht und ergreifend im Sinne der größten 3 Parteien Union, SPD und Grüne berichten. Das wird außerdem durch vielerlei weitere Vernetzung auf privater Ebene und Ebene von Vereinen, Stiftungen und Events weiter gefördert, in die auch die größeren Privaten Medienanstalten einbeziehend (v.a RTL/Bertelsmann-Senderkette).
MMn wär das wichtigste Instrument, die Kontrolle über die Beiträge von den Landesfürsten wegzubekommen und außerdem Bürgerräte in die Kontrolle der Inhalte und auch der Beiträge zu integrieren. Schließlich finanziert der Bürger diese Sender durch sein Geld, da ist eine etwas direktere Einflussnahme des ÖR-Mäzens "Bürger" auf den Inhalt und auch die Personen, die diese gestalten, nur angemessen und auch im Sinne der demokratischen Partizipation. Vll sollte man auch die Rundfunkräte einfach durch direkte Wahl auswählen.
So ein geschlossenes System von Leuten, die sich die Bälle zu spielen und gegenseitige die Karrieren fördern wie derzeit, fördert nur die Verfilzung und Einseitigkeit und eben auch unangemessene Beitragshöhen.


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