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Migrantengewalt in Deutschland

57.108 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

02.08.2019 um 23:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wie meinst Du das? Der soll halt in einem Land gehen wo ihm das nicht droht.
Und das geht? Deutschland schiebt ab und sagt, geh wohin du willst und jedes Land, in das er geht, muss ihn nehmen?


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Migrantengewalt in Deutschland

02.08.2019 um 23:56
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und das geht? Deutschland schiebt ab und sagt, geh wohin du willst und jedes Land, in das er geht, muss ihn nehmen
Wieso nicht? Hat doch in Deutschland auch geklappt.


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02.08.2019 um 23:57
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:der abgeschoben werden soll wg Straftaten, ihm dies (Folter u./o. Tod) im Heimatland droht, kann man ihn nicht abschieben, wg. der Menschenrechte.
Und über genau die will man hier diskutieren.
Nein, diskutieren will man darüber, wie konkret diese Bedrohung sein muss.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.08.2019 um 23:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und das geht? Deutschland schiebt ab und sagt
Bitte, lies doch was ich schreibe: derjenige bekommt eine Ausreiseaufforderung...! Da kann er gehen wohin er möchte.
Abschiebung wird erst durchgeführt wenn derjenige der Aufforderung nicht folgt, erst dann sucht DE das Land aus.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:jedes Land, in das er geht, muss ihn nehmen?
Das ist sein Problem und Freiheit.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.08.2019 um 23:58
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Man kann auch diskutieren, warum Deutschland sich hier höchstens menschenrechtlichen Idealen unterwerfen und Konventionen einhalten soll, zugunsten von Staatsbürgern von Ländern, die auf diese Konventionen scheißen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Nein, diskutieren will man darüber, wie konkret diese Bedrohung sein muss.
Das liest sich im Ausgangspost aber anders.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:00
@Abahatschi

Aber das wird rechtlich nicht unbedingt möglich sein. Dazu bedarf es ja schon mal einer Aufenthaltserlaubnis für das jeweilige Land, in das er gehen möchte.
Ich weiß, brauchte er bei Deutschland auch nicht, spielt dabei aber m.M.n. keine Rolle.
Es kommt dabei eben ganz auf den Status des Täters an, der ausreisen soll.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:00
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da kann er gehen wohin er möchte.
Abschiebung wird erst durchgeführt wenn derjenige der Aufforderung nicht folgt, erst dann sucht DE das Land aus.
Das ist unsinnig. "Gehen wohin er möchte" kann er nur, wenn es aufnahmebereite Länder gibt - in der Regel ist das nur das Herkunftsland, weil das eben verpflichtet ist, ihn zurückzunehmen. "Du kannst gehen" ist keine Position, die ein Staat einnehmen darf, wenn ersichtlich ist, dass niemand ihn will, und das Land, das ihn nehmen muss, ihn in seinen Menschenrechten verletzen wird.
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:Das liest sich im Ausgangspost aber anders.
Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte darauf hinaus, dass der Schutzsuchende glaubhaft machen muss, persönlich und konkret bedroht zu sein, eine abstrakte Bedrohung (weil es in dem Land z.B. grundsätzlich die Todesstrafe gibt) reicht nach allgemeinem Rechtsverständnis nicht aus.

An den USA wird das recht deutlich, siehe z.B. die Fälle Snowden oder Assange im Vergleich zu einem 08-15-Touristen.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:01
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte darauf hinaus, dass der Schutzsuchende glaubhaft machen muss, persönlich und konkret bedroht zu sein, eine abstrakte Bedrohung (weil es in dem Land z.B. grundsätzlich die Todesstrafe gibt) reicht nach allgemeinem Rechtsverständnis nicht aus.
Dann schreib das doch auch direkt so. Ich denke, Du kannst das.


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03.08.2019 um 00:03
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Nein, diskutieren will man darüber, wie konkret diese Bedrohung sein muss.
Ich bin der Meinung dass die Konkretheit der Bedrohung bereits 1948 in der Verfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdiskutiert worden ist.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:04
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist unsinnig. "Gehen wohin er möchte" kann er nur, wenn es aufnahmebereite Länder gibt - in der Regel ist das nur das Herkunftsland, weil das eben verpflichtet ist, ihn zurückzunehmen.
Trotzdem steht in der Ausreiseaufforderung: verlassen Sie Deutschland bis.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:"Du kannst gehen" ist keine Position
"Du muss gehen" ist doch erlaubt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich weiß, brauchte er bei Deutschland auch nicht, spielt dabei aber m.M.n. keine Rolle.
Warum nicht? Ist hier das Dorf der Doofen?


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:05
Zitat von eckharteckhart schrieb:Ich bin der Meinung dass die Konkretheit der Bedrohung bereits 1948 in der Verfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdiskutiert worden ist.
Ja, darum schreibt ja geltendes Recht vor, dass die persönliche, direkte Bedrohtheit nachgewiesen werden muss. Für Kriegsflüchtlinge gibt es dann nochmal Sonderregelungen, weil die abstrakte Bedrohung durch den Krieg "konkret genug" ist, um einen zeitweiligen Schutz bis zum Kriegsende zu rechtfertigen.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Warum nicht? Ist hier das Dorf der Doofen?
Nein, aber wenn man von denen ausgeht die durch ein Asylgesuch hier sind, dann muss man eben bedenken das die Länder zuständig sind, wo als erstes ein Asylgesuch gestellt wurde.
Bei EU Bürgern ist das ja wieder anders, die haben Freizügigkeit und können nach der Ausweisung hingehen wohin sie wollen(innerhalb der EU).


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:08
@eckhart

Am USA-Beispiel nochmal ausgeführt:

Eine Person wie Assange, der Hochverrat vorgeworfen wird, was mit der Todesstrafe geahndet wird, könnte aus Deutschland nicht in die USA abgeschoben werden, weil die Bedrohung mit dem Tod konkret genug ist, um die Schutzklauseln greifen zu lassen.

Ein US-amerikanischer Geschäftsmann, der in den USA wegen Steuerhinterziehung gesucht wird, kann problemlos ausgeliefert oder abgeschoben werden, obwohl in den USA die Todesstrafe existiert, weil er eben persönlich nicht konkret von der Todesstrafe bedroht ist.

Bei einem Mörder aus den USA wäre das dann ein Fall, der im Einzelfall entschieden werden müsste (und würde vermutlich diplomatisch geklärt werden, aber das tangiert das allgemeine Asylrecht erstmal nicht).


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03.08.2019 um 00:13
@bgeoweh
Dann mach das mal bitte am Beispiel Eritrea nochmal, was Du gerade für die USA gebastelt hast. Würde mich interessieren.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:16
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:Dann mach das mal bitte am Beispiel Eritrea nochmal, was Du gerade für die USA gebastelt hast. Würde mich interessieren.
Im Falle Eritrea ist die persönliche Bedrohung eigentlich immer gegeben, weil der ewige Sklavendienst alle außer Greise und Invalide betrifft.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:17
Nach Nordkorea könnte m.M.n. auch niemand abgeschoben werden, der hier Asyl beantragt hätte. Da die Bedrohung allein der Tatsache wegen, dass der Jenige illegal das Land verlassen hätte(bzw. Asyl beantragt hat), ausreicht. Bei Eritrea dürfte das ähnlich sein.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:19
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:erst dann sucht DE das Land aus.
:D Deutschland hat da gar nix zu melden.....es kann ja wohl kaum über andere Länder hinweg entscheiden :D
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte darauf hinaus, dass der Schutzsuchende glaubhaft machen muss, persönlich und konkret bedroht zu sein, eine abstrakte Bedrohung (weil es in dem Land z.B. grundsätzlich die Todesstrafe gibt) reicht nach allgemeinem Rechtsverständnis nicht aus.
ja, das weiß hier jeder, alle Diskutanten haben dies im Asylgesetzethread schon mehrfach durchgekaut. Also was soll diese Aussage? Es ging darum, dass manchen hier auch die konkrete Bedrohung scheissegal ist. Ansonsten können Straftäter selbstverständlich abgeschoben werden. Auch das hatten wir schon mehrfach durch. Steht sogar im Gesetz ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:20
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Bei Eritrea dürfte das ähnlich sein.
So ist es.
Das „Nordkorea Afrikas“: Wer aus Eritrea flieht, hat Folter und Sklaverei erlebt

Eritrea wird oft als „Nordkorea Afrikas“ bezeichnet. In dem kleinen Land am Roten Meer erleben viele Bürger unvorstellbare Repression, Armut und Aussichtslosigkeit. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) sind rund 500.000 Eritreer aus ihrer Heimat geflohen.
https://www.focus.de/panorama/welt/bahnsteig-attacke-am-frankfurter-hauptbahnhof-das-nordkorea-afrikas-wer-aus-eritrea-flieht-hat-folter-und-sklaverei-erlebt_id_10986178.html


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2019 um 00:28
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Nach Nordkorea könnte m.M.n. auch niemand abgeschoben werden, der hier Asyl beantragt hätte.
Der muss in dem ersten, sicheren Land Asyl beantragen (zB. Südkorea).

Oder welchen Grund gibt es für den, zichtausend Kilometer bis nach Deutschland zu "flüchten"?


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