Tussinelda schrieb:nee ist klar. Hat nur mit Rechtsstaat dann nicht mehr viel zu tun. Unendlichkeitshaft und das "vorbeugend". Naja, die Bayern machen es möglich. Was sind schon Grundrechte......
Tussinelda schrieb:da gibt es schon Möglichkeiten. Die Verfassung zu ändern, die Grundrechte auszuhöhlen betrifft dann alle, immer und hat wie gesgt nichts mit einem Rechtsstaat zu tun.
Ohne Prozess und ohne Verurteilung unendlich in Haft zu sitzen, dass ist das, was wir an autoritären Staaten zu Recht kritisieren. Und dann wünscht man es sich hier herbei. Unglaublich so etwas.
(mitzitiert weil noch im Kontext)
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Ich finde, das hat sehr wohl (noch) etwas mit einem Rechtsstaat zu tun. Ich betrachte das aus einer distanzierten Sicht - da ist was Gesetzes- und Verfassungsänderungen angeht nun mal fast alles möglich BIS der "nicht-kontroverse Sektor" bzw. die
Ewigkeitsklausel berührt wird. Das ist dann die rote Linie, die eigentlich theoretisch nur noch überschritten werden kann, wenn sich die Deutschen in Gänze eine neue Verfassung geben würden (Art 146, meine ich).
Schließlich werden Gesetze und die Verfassung immer wieder mal geändert, die Rechtslage an neue Situationen angepasst. Das ist im Einzelfall und subjektiv vielleicht verwerflich; insgesamt oder allgemein aber nicht, denn Recht kann nie statisch bleiben und muss manchmal an Gegebenheiten angepasst werden. Wenn das am Ende nicht als verfassungswidrig deklariert wird, ist das für mich, wenn auch nicht immer in jedem Fall subjektiv aber allgemein legitim.
Soweit, so gut. Zum Rest:
Ich muss nicht zwingend die Grundrechte aushöhlen wenn ich akute Gefährder strenger kontrolliere. Auch ging ich in meinem vorherigen Post bereits davon aus, dass jemand der Mord vollendete richterlich abgeurteilt wurde, demnach ein Prozess bzw. Rechtsweg (vergebens für den Täter) ausgeschöpft wurde und eine Strafe justiziell angeordnet wurde.
In der Konstellation wiegt der Schutz von Bevölkerung höher als Individualrecht des Täters, zumindest in dem Sinne, dass man ihn (so man ihn nicht abschieben kann) eben "einknasten" muss bis eine Strafe abgesessen ist, ihm einfällt wo er herkommt oder die Abschiebung in ein bekanntes Herkunftsland dann möglich ist.
Für mich ist das alles im Rahmen des Rechtsstaates. Die Würde eines Täters sehe ich dahingehend nicht beschnitten, die geschlossene Unterbringung ist ja nicht menschenunwürdig. Wir reden nicht von langer Internierung alá Guantanamo, aber auch nicht vom 5-Sterne-Hotel. Da wiegt der Schutz anderer die vom Täter in Freiheit negativ betroffen sein könnten höher als die gewünschte Freiheit des Täters.
Wie gesagt, wer sich mit Migrationshintergrund und je nach Staatsbürgerschaft als akute Gefahr herausgestellt hat, muss wahlweise abgeschoben werden können oder alternativ in einer geschlossenen Anstalt - ob JVA oder Psychatrie - verbleiben. Rein deutsche Staatsbürger kann man ja schlecht abschieben, aber hier würde ich synonym natürlich auf eine lange Haftstrafe verweisen.