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Migrantengewalt in Deutschland

56.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 17:07
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Na bitte da hast du es. Die Justiz in diesem Fall hat fertig, die sind komplett durch.
Da haben wir eine Außenministerin die der Welt die feministische Außenpolitik bringen will und hier zu Hause zeigt sich, die feminine Innenpolitik mündet dann in so einem Richterspruch.
Naja, anscheinend läuft der Re-Import von Hardcore-Schariahrichtern aus Afghanistan unter dem Deckmantel des Programms das eigentlich Ortskräfte und politisch verfolgte Justizanghöre retten sollte ganz ausgezeichnet. Vielleicht können die hier die Arbeit aufnehmen, neben ihren Tätigkeiten für die Taliban und den internationalen Islamismus.
Das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für gefährdete Afghanen wird offenbar von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen. Das geht aus einem vertraulichen Schreiben des deutschen Botschafters in Pakistan hervor, das Cicero vorliegt. Konkret geht es um afghanische Justizangehörige, die in Deutschland aufgenommen werden sollen, um sie vor der Verfolgung durch das Taliban-Regime zu schützen. Doch wer kommt wirklich?

„Etwa 50 Prozent dieser Gruppe sind nach Erfahrungen der Botschaft keine Richter und Staatsanwälte mit klassischer Ausbildung“, schreibt der Diplomat aus Islamabad an das Auswärtige Amt in Berlin, „sondern Absolventen von Koranschulen, (…) geschult in der Sharia, im religiösen Rechts- und Wertesystem des Islam.“ Der Botschafter warnt: „Die Erteilung von Aufnahmezusagen für Sharia-Gelehrte unterstützt die Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise.“
Quelle: https://www.cicero.de/aussenpolitik/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-scharia-richter-baerbock-auswartiges-amt


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04.03.2023 um 17:31
@bgeoweh
Das muss man dann zum lunch am Sonnabend auch noch lesen. Na bitte, das kommt dann als nächstes noch obendrauf. Ein paar Wölfe im Schafspelz, die zu Hause mit der Peitsche hantiert haben um verschleierten Frauen zu zeigen, wer der Herr im Hause ist. Na Bravo. Aber wer hat schon an die Geschichte geglaubt von , wir holen wirklich nur die bedrohten und gefährdeten aus Afghanistan zu uns. Derweilen sitzen höchstwarscheinlich immer noch ein paar wirklich bedrohte, verängstigte Frauen in Afghanistan und wundern sich bestimmt darüber, warum man die Richter zuerst holt und die Opfer zurücklässt.
Aber gut, auch darauf werden wir niemals eine erschöpfende Antwort bekommen. Dann ist das eben so und überhaupt, es könnte einige Bürger verunsichern, wüssten sie konkret, wer da zwischen all den wirklich bedrohten Menschen, sich reingeschlichen hat.
Ich sage nur feministische Außenpolitik. Oder wie Frau Faeser es ausdrücken würde: ich weiß wirklich nicht wie das passieren konnte.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 19:15
Zitat von LindströmLindström schrieb:Es ging jedoch um die Vergewaltigung einer Minderjährigen durch den Syrer, der dafür, bis auf die kleine Geldstrafe, nicht bestraft wurde.
Was nicht richtig ist, denn neben den 3000€ Schmerzensgeld für die 15-Jährige, bekam er eine zweijährige Haftstrafe, ausgestellt zur Bewähung. Das ist bei weitem mehr als nur "eine kleine Geldstrafe".
Zitat von LindströmLindström schrieb:Kann mir jemand plausibel erklären, warum die Vergewaltigung eines 15 Jahre jungen Mädchens offensichtlich so harmlos ist, dass es darauf nur Bewährung gibt? 😡

Ich will es doch nur verstehen! 😥

Vergewaltigung eines Mädchens und Bewährung? Warum?
Bewährungsstrafen sind bei Vergewaltigungen keine Seltenheit.
Nicht jeder Fall ist gleich und nicht jede Vergewaltigung gleich schlimm.
Es gibt eine Einschätzung von Frau Elisa Marie Hoven, Professorin für deutsches und ausländisches Strafrecht an der Universität Leipzig. Auf die Frage ob unsere Strafen zu mild sind und auch auf den Bezug zu Strafen bei Vergewaltigungen.
In diesem Jahr wurde außerdem ein elfjähriges Mädchen durch einen 16-jährigen Afghanen in Neustrelitz vergewaltigt. Das Urteil hieß: Ein Jahr auf Bewährung. Das scheint sehr wenig zu sein?

Wenn man das hört, dann ist das natürlich nicht nachvollziehbar. Allerdings muss man sagen, dass der Begriff "Vergewaltigung" im juristischen Wortsinn anders verwendet wird, als wir das im alltäglichen Gebrauch tun. Gewalt ist zum Beispiel gar keine Voraussetzung für Vergewaltigung. Das soll eine Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in keiner Weise bagatellisieren, aber es gibt natürlich Abstufungen in der Schwere und wir wissen schlicht nicht, was dort genau vorgefallen ist.

Das kann ein Missbrauch weit unterhalb der Schwelle der Vergewaltigung gewesen sein. Ich habe es leider auch nicht herausgefunden. Mein Mitarbeiter hat fast zehn Mal beim Gericht angerufen – und keinerlei Informationen erhalten. Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Justiz in einem solchen Fall, der in den Medien breit diskutiert wurde und bei den Menschen natürlich ein großes Störgefühl auslöst, nicht mehr erklärt.
Bei der Strafbemessung gibt es noch mehr, als die reine Straftat und selbst diese ist immer individuell zu betrachten. Da sind nunmal auch die Hintergründe ein Bestandteil.
Wie in diesem Fall:
Ein anderer Fall: Ein Mann wird des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 129 Fällen überführt. Er bekommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Wie kann es zu einem Urteil kommen?
Auf den ersten Blick liest sich so ein Urteil unfassbar. Aber auch dort hatte es natürlich Gründe, warum so entschieden wurde.
Der Fall ist sicher ein Grenzfall. Aber wir müssen ihn uns trotzdem ganz genau anschauen. In dem Fall gab es verschiedene Besonderheiten. Die Taten lagen 20 bis 25 Jahre zurück. Der Täter war, als er gehandelt hat, selbst Anfang 20, also noch ein recht junger Mensch. Er hat selbst erkannt, dass er ein Problem hat und eine Therapie gemacht. Er hat mittlerweile eine Frau gefunden, lebt in einer festen Beziehung, hat einen Beruf. Er ist seit 20 Jahren in die Gemeinschaft integriert, man weiß von keinerlei Straftaten.
Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/strafe-urteil-vergewaltigung-100.html


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 20:06
@Bone02943

Auch wenn die Frage jetzt populistisch klingt. Wenn du eine 15-jährige Tochter hast und ein 30-jähriger Mann steckt ihr gegen ihren Willen den Finger in die Vagina, welche Strafe wäre nach deinem Rechtsempfinden angemessen?


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04.03.2023 um 20:23
@Maria78

Das spielt keine Rolle. Aus guten Gründen gibt es bei uns keine Selbstjustiz und Gerichte arbeiten unbefangen.
Sicher gibt es auch Urteile, bei denen ich die Strafen als zu mild empfinde. Doch habe ich überhaupt alle Informationen, wie sie den Gerichten bekannt sind? Ich denke mal zu meißt sind die Strafen, die in Deutschland ausgesprochen werden schon ok und gerechtfertigt. Es wird aber immer so sein, dass manche Urteile als zu hart oder mild empfunden werden.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 20:28
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:und nicht jede Vergewaltigung gleich schlimm
Uff :|
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Doch habe ich überhaupt alle Informationen, wie sie den Gerichten bekannt sind?
Wie viel Info brauchst du denn um beurteilen zu können wie "schlimm" eine Vergewaltigung ist?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es wird aber immer so sein, dass manche Urteile als zu hart oder mild empfunden werden.
Das ist korrekt.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 20:29
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das spielt keine Rolle. Aus guten Gründen gibt es bei uns keine Selbstjustiz und Gerichte arbeiten unbefangen.
Schade, dass du nichts über dein eigenes Rechtsempfinden in dem Fall schreibst.

Natürlich ist es gut, dass es bei uns keine Selbstjustiz gibt, bzw geben darf.
Aber man muss auch nicht jedes Gerichtsurteil als unfehlbar akzeptieren. Es kommt ja durchaus vor, dass Urteile von höheren Instanzen einkassiert werden.

Über den genannten Fall kenne ich natürlich nur das, was aus der Presse bekannt ist.
Ich weiß aber nicht, welche Informationen noch fehlen, damit ich das Urteil nicht als zu milde empfinden würde.
Wäre er schwer psychisch erkrankt, wäre er in die Psychiatrie gekommen. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.


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04.03.2023 um 20:33
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ein Mann wird des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 129 Fällen überführt. Er bekommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Wie kann es zu einem Urteil kommen?
So positiv die persönlich-soziale Entwicklung des Täters nach diesen widerwärtigen Verbrechen für die Judikative auch zu beurteilen ist, ..es bleibt eine Opferzahl von 1 2 9 Kindern zu beklagen.
Und dafür 2 Jahre auf Bewährung?
Diese Menschen werden ein Leben lang mit ihrem Vergewaltigungstrauma zu kämpfen haben. Wie sieht es denn mit deren persönlich-sozialer Entwicklung aus?
Ich denke das dieser Aspekt in dem Urteil vielleicht dann doch etwas zu wenig Beachtung fand.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 21:03
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Wie viel Info brauchst du denn um beurteilen zu können wie "schlimm" eine Vergewaltigung ist?
Ich gar keine, da ich nicht als Richter arbeite und dementsprechend auch nicht in der Situation bin, Urteile zu fällen.
Was das "schlimm" betrifft, meinte ich die im Urteil angekünigte "Intensität".
Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Konkret heißt das, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam.
Quelle: https://m.focus.de/panorama/welt/auf-gutem-weg-normaler-mitbuerger-zu-werden-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon_id_187339753.html
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Schade, dass du nichts über dein eigenes Rechtsempfinden in dem Fall schreibst.
In dem Fall mit dem 15-Jährigen Mädchen erscheint mir das Urteil als angemessen. Aber ich denke mal persönlich betroffen würde es vielleicht anders aussehen.
Zitat von J-ManJ-Man schrieb:So positiv die persönlich-soziale Entwicklung des Täters nach diesen widerwärtigen Verbrechen für die Judikative auch zu beurteilen ist, ..es bleibt eine Opferzahl von 1 2 9 Kindern zu beklagen.
Und dafür 2 Jahre auf Bewährung?
Ich denke mal in diesem Fall war es vorallem mehrfacher sexueller Missbrauch. Also nicht an 129 verschiedenen Kindern sondern 129 Fälle mit ein bis mehreren Kindern. Ist aber jetzt nur meine Vermutung.
Da bin ich anfangs auch erschrocken über die Anzahl und das Urteil.
Andererseits, was würde es ändern, wenn er in Haft gegangen wäre? Ich weiß nicht wie seine damaligen Opfer dieses Urteil betrachten. Aber die Begründung finde ich jetzt nicht völlig falsch. Immerhin sind es wirklich 20 Jahre her gewesen, der Mann hat seit dem ein völlig unauffälliges Leben geführt. Es ist sicherlich schade, dass diese Taten nicht schon viel früher aufgeflogen sind. Denn dann wäre er wohl definitiv in Haft gekommen.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 21:08
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:In dem Fall mit dem 15-Jährigen Mädchen erscheint mir das Urteil als angemessen. Aber ich denke mal persönlich betroffen würde es vielleicht anders aussehen.
Bei einem fremden Mädchen findest du die Strafe angemessen. Bei persönlicher Betroffenheit fändest du es eventuell zu milde.
Warum empfändest du es dann als zu milde?


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04.03.2023 um 21:13
@Maria78

Wie ich es empfinden würde, wäre ich als Angehöriger in irgendeiner Form betroffen, kann ich auch nur raten.
Aber aus diesen Gründen entscheiden nunmal Gerichte über Strafmaß und nicht Angehörige oder Opfer. Allein weil die Objektivität fehlen könnte, sowas zu beurteilen.


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04.03.2023 um 21:24
Meine Meinung: Vergewaltigung = ohne Bewährung. Auch für Einheimische.


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04.03.2023 um 21:28
@Bone02943
Ja gut, es mag 20 Jahre her sein und die positive Sozialisierung des Täters ist entsprechend zu bewerten, ..dennoch bleibt das Verbrechen der Vergewaltigung in 129 Fällen eine Tatsache die man doch nicht relativieren kann nur weil eine gewisse Zeit vergangen ist.
Verbrechen bleibt Verbrechen und so lange die Tat nicht verjährt ist sollte man das Delikt auch den Umständen entsprechend aburteilen. Dabei sollten insbesondere die Opfer mit einbezogen werden.


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04.03.2023 um 21:32
@J-Man

Der Fall war halt wirklich grenzwertig, aber er diente auch nur zur Verdeutlichung, dass Bewährungsstrafen bei Vergewaltigungen nicht selten sind. Sogar bei einer so hohen Anzahl an Straftaten. Zumindest bin ich weder verwundert noch geschockt, dass es im Fall aus Osnabrück jetzt mit 2 Jahre auf Bewährung endete.


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04.03.2023 um 21:37
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:aber er diente auch nur zur Verdeutlichung, dass Bewährungsstrafen bei Vergewaltigungen nicht selten sind
Das macht es ja nicht besser. Eine Bewährungsstrafe bei einer Vergewaltigung ist etwas, was mit dem Rechtsempfinden vieler Bürger nicht vereinbar ist. Wenn man sich dazu ansieht, wie die deutsche Justiz mit Steuerhinterziehungsdelikten umgeht, oder wie Gerichte mit Leuten umgehen, die ihre Strafen z.B. wegen Schwarzfahren nicht zahlen, ist das für mich völlig unverständlich. Die müssen nämlich u,U. in den Knast. Aber diese falsche Gewichtung setzt dem Ganzen aus meiner Sicht nur die Krone auf.
Es geht in erster Linie darum, dass Täter für ihre Taten angemessen bestraft werden müssen, damit die Opfer eine Form der Gerechtigkeit erfahren. Aber Gerechtigkeitsgedanken spielen im deutschen Rechtssystem praktisch keine Rolle. Das ist verachtenswert.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 21:44
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Das macht es ja nicht besser. Eine Bewährungsstrafe bei einer Vergewaltigung ist etwas, was mit dem Rechtsempfinden vieler Bürger nicht vereinbar ist.
Viele Bürger denken bei Vergewaltigung aber auch automatisch an erzwungenen Geschlechtsverkehr.
Wie in dem neuen Fall aus Osdnabrück aber gab es den nicht. Ich kann schon verstehen, dass Gerichte die schwere der Tat mit einbeziehen.
Deine Vergleiche aber ziehen meiner Meinung nach nicht. Ich weiß zwar nicht wie es bei Schmerzensgeld geregelt ist, aber hätte der Täter eine 3000€ Strafzahlung bekommen, dann würde er dafür auch in Ersatzhaft kommen, wenn er nicht zahlt.
Die Tat selbst spielt ja keine Rolle, wenn eine Strafzahlung nicht bezahlt wird.
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Es geht in erster Linie darum, dass Täter für ihre Taten angemessen bestraft werden müssen, damit die Opfer eine Form der Gerechtigkeit erfahren. Aber Gerechtigkeitsgedanken spielen im deutschen Rechtssystem praktisch keine Rolle. Das ist verachtenswert.
Das kannst du so sehen, ich bin da eher auf Seiten des Staates. Ich denke wir können großteils recht froh mit dem Strafsystem in Deutschland sein. Verbesserungswürdig ist immer etwas, aber verachtenswert finde ich es nicht.
Die Strafen machen Taten nicht ungeschehen und eine wirkliche Gerechtigkeit kann es auch nicht geben.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 21:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Viele Bürger denken bei Vergewaltigung aber auch automatisch an erzwungenen Geschlechtsverkehr.
Selbst in den Fällen kommt es ja gelegentlich zu Bewährungsstrafen bei Ersttätern.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Die Strafen machen Taten nicht ungeschehen und eine wirkliche Gerechtigkeit kann es auch nicht geben.
Das heißt aber nicht, dass man gar keinen Wert mehr auf Gerechtigkeitsgedanken legen sollte. Man kann auch untersuchen was eine Gesellschaft mehrheitlich als Gerecht empfindet und die Ergebnisse dann in Strafrahmen einfließen lassen.
Ich könnte mir das überhaupt nicht vorstellen mit so einem Urteil zu leben. Ich würde da definitiv zur Selbstjustiz neigen.


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04.03.2023 um 21:55
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Deine Vergleiche aber ziehen meiner Meinung nach nicht. Ich weiß zwar nicht wie es bei Schmerzensgeld geregelt ist, aber hätte der Täter eine 3000€ Strafzahlung bekommen, dann würde er dafür auch in Ersatzhaft kommen, wenn er nicht zahlt.
Die Tat selbst spielt ja keine Rolle, wenn eine Strafzahlung nicht bezahlt wird.
Das ist schon klar. Aber mir geht es darum mal die Schuld gegeneinander aufzuwiegen.
Wenn man einer Geldzahlung nicht nachkommt, ist das kategorisch ein weniger schlimmes Verbrechen als Sexual- oder Gewaltstraftaten.
Daher passt es mMn nicht, dass für das eine Leute in den Knast kommen und für das Andere nicht.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.03.2023 um 21:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das kannst du so sehen, ich bin da eher auf Seiten des Staates. Ich denke wir können großteils recht froh mit dem Strafsystem in Deutschland sein. Verbesserungswürdig ist immer etwas, aber verachtenswert finde ich es nicht.
Die Strafen machen Taten nicht ungeschehen und eine wirkliche Gerechtigkeit kann es auch nicht geben.
Sagen wir so, ja es ist gut aber es ist oft doch ungerecht wo man denkt "Warum" .

Drehen wir den Spies Mal um, ein ganz bekannter Fall, 2007 ein junger deutscher Mann, Marco, macht Urlaub mit seinen Eltern in der Türkei und soll angeblich an seinem letzten Abend einem britischen Mädchen zu nahe gekommen sein, er wurde sofort verhaftet unter Menschen unwürdigen Zustände gefangen gehalten und der Prozess ging fast ein Jahr ...

Gibt es eine Reportage darüber und sogar ein Spielfilm - steht in meinem DVD Regal.

In anderen Ländern wird auch nicht so oft geschaut ob dieser Schuldfähig war zum Tatzeitpunkt oder nicht... Das ist viel mehr meine Wut hier.

Oft kann man gewisse Menschen nicht "verurteilen" weil diese eine Psychische Störung haben...Sie haben eine Tat getan (was auch immer) und sollten auch so verurteilt werden.

Bei mir in der Nähe ist jemand mit dem Auto in eine Kindergruppe gefahren, ein Mädchen ist dabei tödlich verletzt worden....man stellte fest das der Fahrer eine Psychose hatte, an dem Tag seine Tabletten nicht nahm und jetzt wird geschaut was man mit ihm macht ... Die Wut des Vaters im Interview , nach dem Prozess kann ich vollkommen verstehen


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04.03.2023 um 22:02
@Dini1909

Aber genau in diesem Fall gab es doch auch "nur" eine Bewährungsstrafe, selbst in der Türkei.


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