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Migrantengewalt in Deutschland

64.961 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

31.07.2026 um 04:04
Zitat von SiegelschildSiegelschild schrieb:Der wichtigste Punkt, der alles sehr vereinfachen würde, wäre, dass die Industriestaaten in allen wichtigen internationalen Vereinigungen miteinander an einem Strang ziehen
Das ist ein schöner Wunsch, aber leider ( und das ist sehr schade) unrealistisch. Das hat es bisher historisch nie gegeben, noch nicht mal direkt nach den beiden Weltkriegen. Und damals war jeweils das bisher beste Fenster der Gelegenheit und zumindest Versuche ( Gründung Völkerbund nach dem ersten und Uno nach dem zweiten Weltkrieg). Beide haben sich nur in Teilen bewährt. Ohne die Uno sähe vieles aber noch schlimmer aus in der Welt (Umwelt, Ernährung, medizinischer Austausch usw.) Also gibt es zumindest Versuche...

Wie du ausgerechnet die Hardcore Diktatur China als Vorbild nehmen willst erschließt sich mir nicht. Xi Jinping ist sicher schlau und strategisch sehr geschickt, in dem er sich als ziviler Gegenentwurf zu Trump inszeniert, auch sein Lebenslauf mag interessant sein. Angriffskriege führt er (noch) nicht, auch Taiwan wurde bisher noch nicht bombardiert (im Gegensatz zu Teheran zb). Dem widerspreche ich nicht.

Doch das Regime dem er vorsteht ist in meinen Augen eines der brutalsten und menschenrechts- bzw. freiheitsfeindlichsten in der gegenwärtigen Zeit.


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Migrantengewalt in Deutschland

31.07.2026 um 08:58
Zitat von locoteslocotes schrieb:Ja, der kleine Xi ist alles, aber bestimmt kein anständiger oder gar Ehrenwerter "Mann"
Frag' doch mal unseren Ex-Bundeskanzler, und vergiss nicht, ihm ein Bier mitzubringen. Dann ist Herr Xi bestimmt ein lupenreiner Demokrat.


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Migrantengewalt in Deutschland

01.08.2026 um 14:51
Zitat von LanzaLanza schrieb am 30.05.2026:Mitten in einer deutschen Großstadt
In Nürnberg gab es mittlerweile die 12te Verhaftung
Demnach gelang es der EKO Kajal und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Haftbefehle gegen insgesamt 12 Tatverdächtige zu erwirken und diese der Untersuchungshaft zuzuführen. Die intensiven Ermittlungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der im Nürnberger Bahnhofsumfeld erkannten Entwicklungen werden somit unvermindert fortgeführt
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/106537/index.html

Interessant dazu, dass der BR die Gesamtzahl nicht nennt (einfach abschreiben wäre ja möglich?)

Aber die letzten Festnahmem schildert:
Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern
Wie die Polizei am Freitag mitteilt, befinden sich die 26 und 28 Jahre alten Männer in Haft unter anderem wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Demzufolge wird den beiden Syrern zur Last gelegt, unabhängig voneinander Betäubungsmittel an minderjährige Mädchen abgegeben zu haben. Nachdem die Mädchen unter dem Einfluss der harten Drogen standen, sollen die Verdächtigen ihre Opfer vergewaltigt haben.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nuernberg-missbrauch-von-unter-drogen-stehenden-jungen-frauen,VQwgTlu


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 20:35
https://www.welt.de/vermischtes/article6a70a0cf679e1a4a72fd021d/angriff-in-greifswald-syrer-stiess-polizisten-auf-betonboden-gericht-bestaetigt-ausweisung.html

Ein Syrer verletzt einen Polizisten derart schwer, dass er dauerhaft dienstunfähig ist.

Nach.einer Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe soll er nun abgeschoben werden.

Natürlich kann er dagegen noch lustig weiterklagen, ziemlich sicher auf unsere Kosten.

Selbst wenn er abgeschoben wird, ist das mit einer Einreisesperre von 7-9 Jahren verbunden.

Das bedeutet, dass er danach zurückkehren darf.

Wozu soll das denn gut sein? Was spricht gegen eine lebenslange Einreisesperre?

Fachkraft? Raketenwissenschaftler?


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 20:55
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was spricht gegen eine lebenslange Einreisesperre?
§ 11 AufenthG
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist oder gegen den eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ist auch gegen einen Ausländer zu erlassen, der zurückgewiesen wurde, weil er unter Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente einreisen wollte. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet und das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der anderen Schengen-Staaten einreisen noch sich darin aufhalten noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden.
...
(5) Die Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll zehn Jahre nicht überschreiten, wenn der Ausländer auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Absatz 4 gilt in diesen Fällen entsprechend.
(5a) Die Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll 20 Jahre betragen, wenn der Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ausgewiesen wurde. Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt in diesen Fällen entsprechend. Eine Verkürzung der Frist oder Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen hiervon zulassen.
(5b) Wird der Ausländer auf Grund einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben, soll ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden. In den Fällen des Absatzes 5a oder wenn der Ausländer wegen eines in § 54 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 2a genannten Ausweisungsinteresses ausgewiesen worden ist, kann im Einzelfall ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden. Absatz 5a Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__11.html
Scheint als bewege sich die erteilende Behörde im legalen Rahmen.
Da dir das anscheinend nicht passt, kannst du nur darauf hoffen, dass die AfD das Gestz ändert, wenn sie an der Macht ist.
Läuft dann in etwa so ab:
Die Bundesregierung, der Bundesrat oder Teile des Bundestages (eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten) bringen den Antrag ein.
Der wird dann im Bundestag beraten: meist etwa 3 Lesungen drei Lesungen und dann gehts an die zuständigen Fachausschüsse.
Am Ende stimmt das Parlament darüber ab.
Der Bundesrat muss zustimmen oder das Verfahren den Vermittlungsausschuss passieren.
Nach erfolgreichem Beschluss wird das Gesetz vom Bundeskanzler und den zuständigen Ministern gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Kann dauern.
Bis dahin kannst du dich ja weiter in einem Mysteryforum daran abarbeiten. :Y:


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:04
Zitat von emanonemanon schrieb:Scheint als bewege sich die erteilende Behörde im legalen Rahmen.
Und den Rahmen, nicht Behörde, kann jeder Bürger kritisieren.
Zitat von emanonemanon schrieb:Da dir das anscheinend nicht passt, kannst du nur darauf hoffen, dass die AfD das Gestz ändert, wenn sie an der Macht ist.
Interessant dass Du nur die AfD dazu in der Lage siehst...wissen die anderen nicht wie es geht oder wollen sie Kriminelle (auch nach Verbüßung) hier haben?

..und die 3 Jahre finde ich lächerlich


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:19
Der Syrer hatte den Beamten demnach im Jahr 2022 bei einem Streit vor einer Diskothek in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern zu Fall gebracht, wobei der Polizist mit dem Hinterkopf auf den Betonboden aufschlug. Er musste mehrfach operiert werden und ist nach Gerichtsangaben dauerhaft dienstunfähig und auf einen Rollator angewiesen. Der Syrer wurde wegen der Tat zu drei Jahren Haft verurteilt
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article6a70a0cf679e1a4a72fd021d/angriff-in-greifswald-syrer-stiess-polizisten-auf-betonboden-gericht-bestaetigt-ausweisung.html
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Syrer verletzt einen Polizisten derart schwer, dass er dauerhaft dienstunfähig ist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das bedeutet, dass er danach zurückkehren darf.

Wozu soll das denn gut sein? Was spricht gegen eine lebenslange Einreisesperre?
Als Tourist vllt. Strafe abgesessen. Heisst ja aber nicht, dass er wieder Anspruch auf sonst was hätte wenn er zurückkäme. Deutsche Mörder (als heftigeres Beispiel) laufen auch irgendwann meist wieder auf Straßen der BRD


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:24
Zitat von emanonemanon schrieb:Scheint als bewege sich die erteilende Behörde im legalen Rahmen.
Was ich nie bezweifelt hatte.


Aber der von Dir verlinkte Text zeigt doch den Irrsinn deutlich auf.

Wenn von der Person eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, darf die Wiedereinreisesperre 10 Jahre nicht übersteigen.

Das ist doch nicht begründbar.

Warum sollten wir uns verpflichten, so einen Menschen nach 10 Jahren wiedereinreisen zu lassen?

Was spricht denn inhaltlich dagegen, wenn wir einen Gefährder dauerhaft entfernen?

Ist 'Gefährdung der Sicherheit' eine Qualifizierung, auff die wir nicht permanent verzichten könnnen?

Und ist wirklich nur die AFD gegen die erneute Aufnahme von Gefährdern? Ich hoffe nicht, dann wären ja alle anderen unzurechnungsfähig.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Als Tourist vllt. Strafe abgesessen. Heisst ja aber nicht, dass er wieder Anspruch auf sonst was hätte wenn er zurückkäme. Deutsche Mörder (als heftigeres Beispiel) laufen auch irgendwann meist wieder auf Straßen der BRD
@Lanza

Deutsche Mörder können wir nirgendwohin abschieben, das ist klar. Die sollten auch meines Erachtens nicht ausreisen dürfen.

Ausländische Schwerstkriminelle und Gefährder sollten wir aber nach einernAbschiebung dauerhaft nicht wieder einreisen lassen. Wozu soll das gut sein?


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:32
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:dauerhaft nicht wieder einreisen lassen. Wozu soll das gut sein?
Hatte auch noch nicht rausgelesen, dass das dauerhaft möglich sein soll?

Daher die Theorie, dass er temporär als Tourist irgendwann mal wiederkommen könnte?


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:33
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und den Rahmen, nicht Behörde, kann jeder Bürger kritisieren.
Klar. Nur weil ich auf @sacredheart geantwortet habe, soll sich niemand ausgeschlossen fühlen.
Fühl dich frei, allen hier mitzuteilen, wo dich der Schuh drückt.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Interessant dass Du nur die AfD dazu in der Lage siehst...
Ich habe gar keine Aussage darüber getroffen, dass andere Parteien dazu nicht in der Lage seien bzw. ich nur die AfD dazu in der Lage sähe. Das hast du dir mal wieder aus den Fingern gesaugt.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Daher die Theorie, dass er temporär als Tourist irgendwann mal wiederkommen könnte?
Wozu brauchen wir denn solcje Touristen?

Eine Ausweisung wegen schwerer Straftaten oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sollte für immer sein.

Mörder, Vergewaltiger und Terroristen können wir auch nicht als Touristen brauchen. Drauf geschissen. Auch nach 10 Jahren, meine Meinung.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 21:46
@sacredheart

Ja klar. Verständnis für deine Meinung.

Als Rechtsstaat sollten wir sowas trotzdem erstmal aushalten und erkennen. Es ist genügend Zeit in diesem Fall Gesetze zu ändern, wenn die Bevölkerung es denn so will.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.08.2026 um 22:27
Zitat von LanzaLanza schrieb:Daher die Theorie, dass er temporär als Tourist irgendwann mal wiederkommen könnte?
Der (deutsche) Täter, welcher damals zur EM 1998 in Frankreich den Daniel Nivel ins Koma geprügelt hat - er ist heute halbseitig gelähmt, auf einem Auge blind, riecht und schmeckt nichts mehr, spricht nur mühsam und sitzt im Rollstuhl - bekam zusätzlich on top 10 Jahre Einreiseverbot in Frankreich.

Wikipedia: Daniel Nivel

Aber ist Frankreich, mglws nicht zu vergleichen mit dem was wir hier könnten.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 08:53
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn von der Person eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, darf die Wiedereinreisesperre 10 Jahre nicht übersteigen.
Zitat von emanonemanon schrieb:§ 11 AufenthG[[...]
5) Die Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll zehn Jahre nicht überschreiten
Hervorhebungen von mir

Sollen und dürfen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn ich Dir sage "Du sollst mir nicht widersprechen", dann darfst Du das trotzdem. Ohne Sanktionen befürchten zu müssen. "Soll" ist kein explizites Verbot, eher eine Empfehlung.
Sage ich dagegen "Du darfst mir nicht widersprechen" ist dies ein explizites Verbot und kann von mir sanktioniert werden.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 09:01
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Interessant dass Du nur die AfD dazu in der Lage siehst...wissen die anderen nicht wie es geht oder wollen sie Kriminelle (auch nach Verbüßung) hier haben?
Das ist eine gute Frage. Warum wollen SPD, Linke, Grüne und CDU und CSU das nicht übereinstimmend ändern? Das sollte doch Konsens durch alle ideologischen Lager sein. Und "soll" ist gar nix


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 12:02
@Cpt_Void

Jednefalls wird die 'Soll' Regel ja in aller Regel angewendet. Meine bescheidene Frage ist nur: Was sollen wir 10 Jahre später mit einem Gewalttäter oder Gefährder anfangen? Brauchen wir den? Benötigen wir nach 10 Jahren Pause Gewalt oder Terror?

Mit anderen Worten: Sollte man diese Regel nicht einfach ändern? Da spricht doch inhaltlich überhaupt nichts dagegen.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 12:16
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Jednefalls wird die 'Soll' Regel ja in aller Regel angewendet. Meine bescheidene Frage ist nur: Was sollen wir 10 Jahre später mit einem Gewalttäter oder Gefährder anfangen? Brauchen wir den? Benötigen wir nach 10 Jahren Pause Gewalt oder Terror?

Mit anderen Worten: Sollte man diese Regel nicht einfach ändern? Da spricht doch inhaltlich überhaupt nichts dagegen.
Ungefristete Einreise- und Aufenthaltsverbote sind doch möglich. Was soll da gesetzlich geändert werden?

Hier mal der Absatz über die Fristen. (5a) und (5b) beziehen sich dabei unteranderem auf terroristische Gefahren. Es müsste doch im Grunde nur angewendet werden.
(5) Die Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll zehn Jahre nicht überschreiten, wenn der Ausländer auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Absatz 4 gilt in diesen Fällen entsprechend.
(5a) Die Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll 20 Jahre betragen, wenn der Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ausgewiesen wurde. Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt in diesen Fällen entsprechend. Eine Verkürzung der Frist oder Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen hiervon zulassen.
(5b) Wird der Ausländer auf Grund einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben, soll ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden. In den Fällen des Absatzes 5a oder wenn der Ausländer wegen eines in § 54 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 2a genannten Ausweisungsinteresses ausgewiesen worden ist, kann im Einzelfall ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden. Absatz 5a Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__11.html


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 12:27
@Bone02943

Danke für den Link. Also soll zB für einen Gewalttäter die Frist 10 Jahre nicht überschreiten. Warum denn? Was sollen wir 10 Jahre später zB mit einem Vergewaltiger? Das ist doch Unsinn.

Wegen Kriegsverbrechen werden doch recht wenige Menschen ausgewiesen, schon weil bei uns erfreulicherweise kein Krieg herrscht. Insofern ist das eine relative Luftnummer.
Die beiden Abschiebungen des Clanchefs Ibrahim Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte.

Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei. Die Kammer halte Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Quelle: https://www.rnd.de/politik/bremen-clan-chef-miri-abschiebung-nach-libanon-in-2019-war-rechtswidrig-UUYA6B6TT2Z66N3L4ER4OH44DU.html

Gerade mal 7 Jahre als ob wir ihn danach wiederhaben wollten. Wozu denn?

Eine 'Kann im Einzelfall' Regel, die nie angewendet wird oder selten ist offenbar nicht gut umsetzbar.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.08.2026 um 13:59
Das oberste Ziel des Strafvollzugs ist die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft.

Könnte mir vorstellen, dass auch aus diesem Grund eher selten lebenslange Einreise- und Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden.
Menschen können sich ändern, auch wenn nicht jeder daran glaubt.


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