behind_eyes schrieb:Ja aber was ist denn "dementsprechend verhalten"?
Naja wie sich eine Person eben verhält, die Gefallen an den Geschehnissen hat. Das kann aktive Mitwirkung sein, das kann aber auch einfach nur ein zufriedener Gesichtsausdruck sein, wobei sich die Person ansonsten passiv verhält. Oder noch nicht einmal das, wenn die Person das in sich gekehrt einfach nur geniesst - ich denke, dazu sollte man sich aber dann schon vorher kennen.
Bei einem absolut ausdruckslosen oder apathischen Verhalten kann man wohl eher nicht von Zustimmung ausgehen, in so einem Fall wäre ein explizites "Ja" meiner Ansicht nach tatsächlich erforderlich, also dass man nachfragt, ob alles in Ordnung ist oder so.
Hier wurde zugunsten des Täters geurteilt, nicht weil sich das Opfer "dementsprechend verhalten" hat sondern weil sie sich explizit nicht "nicht dementsprechend verhalten" hat.
Dass die Staatsanwaltschaft (oder auch das Gesetz) verlangt, sich zu wehren oder "Nein" zu sagen, halte ich ja auch für zu anspruchsvoll, zumal es ja auch diese Fälle von Schockstarre, oder wie auch immer das Phänomen heisst, gibt. Allerdings sollte eine Zustimmung, die durch das Verhalten gegeben ist, eben auch ausreichen.
Tja, aber jetzt mal so in der Realität: Holst du dir jedesmal ein explizites "Ja" ab
Find es traurig wie weit es kommen muss, ja.... Auch völlig unabhängig von Migrantengewalt.
Das heisst du fragst jedesmal nach einem expliziten "Ja", bevor es losgeht? Und dein Gegenüber genauso?
Mit Migrantengewalt hat das tatsächlich nicht mehr so viel zu tun, aber ich denke, mit dem kleinen Abstecher sind wir auch gleich durch.