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Migrantengewalt in Deutschland

65.452 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

14.09.2026 um 14:15
@socialme
Vor allem macht es etwas aus, ob man erwischt wird oder nicht und wie oft. Irgendwann ist es nicht mehr nur ein Geschwindigkeits- oder Parkverstoß, sondern ein Frage der Eignung zur Teilnahme am (motorisierten) Straßenverkehr.
Selbst simples Falschparken kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, wenn man es wider besseren Wissens und (zu häufig) erhaltener Belehrung übertreibt. Auch wenn man kein Pünktchen gesammelt hat.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.09.2026 um 14:15
Bitte kommt zum Thema zurück.


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 12:46
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich sehe es als Warnschuss und der verhallt nicht immer ungehört bzw. ohne gewünschte Konsequenzen.
Nein enamon kluturgeprägte straftäter kann man nur mit harten Strafen bestrafen und andere derer abschrecken so wie sie es in ihrem Mutterland kennen


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 13:09
@peterlee
Hast du dazu mehr als dein Bauchgefühl, dann stelle es gerne ein.
Unterm Strich redest du hier Strafrahmen das Wort, die sich an Ethnie/Kultur/Sozialisation/etc. orientieren.
Kann man machen, ist dann aber im Rechtsstaat Deutschland völlig falsch.


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 20:03
Zitat von emanonemanon schrieb:Unterm Strich redest du hier Strafrahmen das Wort, die sich an Ethnie/Kultur/Sozialisation/etc. orientieren.
Kann man machen, ist dann aber im Rechtsstaat Deutschland völlig falsch
Nein das gehört ja dazu und ist daher richtig. Das sagt auch der gesunde menschenverstand


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 20:32
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Nein das gehört ja dazu und ist daher richtig.
Menschen aufgrund ihrer Herkunft bei gleichen Straftaten, bspw. Körperverletzung unterschiedlich bestrafen? Der Indigene bekommt also für eine gebrochene Nase Bewährung und der Migrant, je nach Herkunft Gefägnis mit Abstufung?

Jep, kann man machen! Ist nur dumm, daß das mit einem Rechtsstaat nichts mehr zutun hat. Frag dich doch mal, warum Justitia eine Augenbinde trägt?
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Das sagt auch der gesunde menschenverstand
Ach jaaa... Der gesunde Menschenverstand, der uneineiige Zwilling des Volksempfindens und Bruder des Bauchgefühls! Hatten wir schon, ist schief gegangen, brauchen wir nicht mehr!

Kleine Frage:

Gießen wir das in ein Gesetz? So alá "Bei Nasenbruch bekommt der Deutsche 1 Jahr Bewährung, der Syrer 1 Jahr Knast, der Afghane 1,5 Jahre"? Und wie legen wir das eigentlich fest? Soll das StGB sich an den geltenden Gesetzen in anderen Ländern orientieren? Und wenn iwo "Diebstahl=Hand ab" gilt, was dann? Lebenslänglich?


Manche Leute....


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 20:36
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Nein das gehört ja dazu und ist daher richtig
Du präferierst unterschiedliche Strafrahmen für Deutsche und Ausländer?

Dann-bist-du-in-Deutschland-falsch!

Zitat von peterleepeterlee schrieb:Das sagt auch der gesunde menschenverstand
Mag sein, dass du Stimmen hörst, aber es scheinen mir nicht die des gesunden Menschenverstandes zu sein.


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 21:38
Abgesehen davon das du das vermutlich absichtlich missverstehen möchtest du zu geringe strafen für gewaltmigrsnten warun sollen die besonders geschützt werden?


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Migrantengewalt in Deutschland

15.09.2026 um 22:07
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Abgesehen davon das du das vermutlich absichtlich missverstehen möchtest du zu geringe strafen für gewaltmigrsnten warun sollen die besonders geschützt werden?
Was gibt es das misszuverstehen?
In Deutschland urteilt Justitia im Idealfall ohne Ansehen der Person. Die einzelnen Vergehen sind mit einem gewissen Strafrahmen bedroht und der gilt für alle gleich.
Was du dir da mit
Zitat von peterleepeterlee schrieb:... besonders geschützt werden ...
aus der Nase gezogen hast, weiß ich nicht, denn auch ausländische Straftäter werden nach den gleichen Kriterien be- und verurteilt.


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Migrantengewalt in Deutschland

16.09.2026 um 21:21
Zitat von emanonemanon schrieb:ohne Ansehen der Person. Die einzelnen Vergehen sind mit einem gewissen Strafrahmen bedroht und der gilt für alle gleich.
Kapiert ich nicht. Dann würde jeder dieselbe Strafe bekommen. dabei geht es immer um die Einzelfälle und auch den kulturellen background


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Migrantengewalt in Deutschland

16.09.2026 um 21:37
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Kapiert ich nicht. Dann würde jeder dieselbe Strafe bekommen. dabei geht es immer um die Einzelfälle und auch den kulturellen background
Entweder du trollst oder.... naja, lassen wir den Mods ihre Ruhe

Es bekommt natürlich nicht jeder dieselbe Strafe. Es bekommt aber jeder, abhängig von der Straftat die gleiche Anzeige/Anklage. Und das ohne Ansehen der Person, des Kontostandes, der Herkunft, der Staatsbürgerschaft, des gesellschaftlichen Standes, etc.

Dem Gericht ist es egal, und es hat ihm auch egal zu sein, ob der Schläger Syrer, Afghani, Türke, Suaheli oder Deutscher ist! Es hat einzig und allein zu befinden, ob der Angeklagte schuldig ist. Allenfalls das Motiv kann eine Rolle spielen.

Kleine Frage, keine Antwort. Was machst du eigentlich bei einem 45-jährigen Deutschen, der 44 Jahre in DE sozialisiert worden ist. Katholischer Kindergarten mit 4 oder so, Kommunion, Lehre mit 16, seitdem in der gleichen Firma, Heirat mit 25, erstes Kind mit 26, ging seit annodünnemal jeden Sonntag in die Kirche, vor dem Essen immer gebetet, spendete regelmäßig an Pater Beda.

Warum auch immer, an seinem 44. Geburtstag zweifelte er an seiner Religion, 3 Monate später konvertierte er zu wasauchimmer, einen weiteren Monat später radikalisiert er sich und an seinem 45. Geburtstag läuft er Amok in seiner alten Taufkirche.

Und jetzt du! Sozialisiert in DE, 9x% seines Lebens gesetzestreuer Bürger und nach allen Maßstäben rein.... deutsch! Und jetzt? Ist das jetzt was anderes?


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Migrantengewalt in Deutschland

16.09.2026 um 22:05
Strafrechtler Wolfgang Mitsch von der Universität Potsdam stellte dazu gegenüber der "Bild" klar: "Auch wenn das Unbehagen auslösen mag: Der angestammte Kulturkreis einer Person spielt bei der Begehung einer Tat auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts durchaus eine Rolle."
Quelle: https://share.google/pOZtYwwdnzAwIbAJO


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Migrantengewalt in Deutschland

16.09.2026 um 22:22
Schön! Die österreichsche Bildzeitung bezieht sich u.a. auf die deutsche Bild.

Auch wenn KI und Urteile nicht unbedingt zusammenpassen und Gemini keine "Jura-KI" ist, ich habs mal durchlaufen lassen, siehe Spoiler

Spoiler
Originaler Text des Urteils

Frage an Gemini
kannst du mir das folgende Urteil zusammenfassen? inbesondere die urteilsbegründung, warum es kein mord war und ob der täter die strafe auch aufgrund seiner herkunft bekam?
Hier ist eine strukturierte Zusammenfassung des Urteils und die Antworten auf deine spezifischen Fragen zum Verfahren.

Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beteiligten: Der zur Tatzeit 31-jährige Angeklagte (tschetschenischer Herkunft) reiste im Mai 2016 mit seiner Ehefrau und fünf Kindern nach Deutschland ein. Der Asylantrag wurde abgelehnt; die Familie entzog sich der drohenden Abschiebung.

Das Tatgeschehen (14. November 2016): Der Angeklagte steigerte sich in die (objektiv unbegründete) Wahnidee hinein, seine Ehefrau sei ihm während eines Besuchs bei Landsleuten untreu gewesen. Er schloss sie in der gemeinsamen Wohnung ein. Am Abend versperrte er die Badezimmertür und verlangte ein Geständnis. Als die Ehefrau dies verweigerte, stach er mindestens 19-mal mit einem Klappmesser auf sie ein, stürzte sie aus dem Fenster im 1. Obergeschoss und ging anschließend vor das Haus. Da die Opfer noch stöhnte und lebte, hob er ihren Kopf an den Haaren an und durchschnitt ihr vor den Augen eines Zeugen die Kehle (vier Schnittverletzungen an der Halsvorderseite). Die Ehefrau verblutete vor dem Haus.

1. Warum wurde der Angeklagte wegen Totschlags (§ 212 StGB) und nicht wegen Mords (§ 211 StGB) verurteilt?
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu 13 Jahren Freiheitsstrafe. Für eine Verurteilung wegen Mords (die eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge hat) hätte mindestens ein sogenanntes Mordmerkmal vorliegen müssen. Das Gericht verneinte diese spezifischen Merkmale im Vorliegenden aus folgenden rechtlichen Erwägungen:

Keine Heimtücke:

Heimtücke liegt vor, wenn der Täter die bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt.

Begründung: Das Gericht ging davon aus, dass die Ehefrau vor dem Messerangriff im Badezimmer nicht mehr „arglos“ war. Der Streit dauerte bereits Stunden an, der Angeklagte hatte sie zuvor bereits eingesperrt, war aggressiv, jähzornig und hatte das Badezimmer demonstrativ abgeschlossen. Das Opfer musste somit mit einem unmittelbar bevorstehenden Angriff rechnen.

Keine „Niedrigen Beweggründe“ (Ehrenmord-Problematik):

Hintergrund: Ein Tötungsmotiv ist rechtlich dann „niedrig“, wenn es nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und besonders verwerflich ist.

Begründung: Der Angeklagte handelte aus subjektiv empfundener Eifersucht, Kränkung und der wahnhaften Überzeugung, seine Frau habe die Ehe gebrochen und damit gegen die in seiner Wahrnehmung verbindlichen kulturell-religiösen Regeln verstoßen. Die Rechtsprechung prüft hierbei, ob der Täter aufgrund seiner Herkunft und Prägung überhaupt in der Lage war, den Unwert seiner Motive nach den Wertmaßstäben der deutschen Rechtsordnung zu erkennen und sein Handeln danach auszurichten. Da der Angeklagte in den sozio-kulturellen Maßstäben Tschetscheniens aufgewachsen war und erst kurze Zeit in Deutschland lebte, sah das Gericht den Vorwurf der „besonderen Verwerflichkeit“ im Sinne des Mordmerkmals nicht als zweifelsfrei erfüllt an.

Keine Grausamkeit (als Mordmerkmal): Die Vielzahl der Messerstiche und das Hinabstoßen wurden als Ausdruck wütender Gewalt und Vernichtungswillen gewertet, erfüllten nach rechtlicher Auslegung aber nicht den tatbestandsmäßigen Tatentschluss, dem Opfer aus einer gefühllosen Gesinnung heraus besondere Schmerzen zuzufügen.

2. Hat der Täter die Strafe aufgrund seiner Herkunft bekommen?
Nein, im Sinne einer rassistischen oder diskriminierenden Benachteiligung hat er die Strafe nicht wegen seiner Herkunft erhalten.

Im deutschen Strafrecht ist die Herkunft eines Menschen niemals ein Kriterium, um jemanden schärfer zu bestrafen. Was das Gericht jedoch im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt hat, sind folgende Faktoren:

Kulturelle Prägung bei der Motivforschung: Seine tschetschenische Herkunft und die damit verbundene traditionell-religiöse Erziehung spielten eine Rolle bei der rechtlichen Bewertung der Tatmotive (siehe oben: Ablehnung des Mordmerkmals „niedrige Beweggründe“). Das führte in der rechtlichen Einordnung sogar dazu, dass der Täter nicht wegen Mords (lebenslang), sondern wegen Totschlags verurteilt wurde.

Strafmaß innerhalb des Rahmen für Totschlag: Der Strafrahmen für Totschlag (§ 212 StGB) liegt zwischen 5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht verhängte mit 13 Jahren Freiheitsstrafe eine Strafe im oberen Bereich dieses Rahmens.

Begründung für die Höhe der Strafe (13 Jahre):

Strafschärfend: Die außerordentlich massive, brutale Ausführung der Tat (19 Stiche, Sturz aus dem Fenster und der finale Halsschnitt im öffentlichen Raum), das Handeln vor den Augen Dritter bzw. im Beisein/in Nähe der eigenen fünf Kinder sowie die Vernichtung der Mutterrolle für die kleinen Kinder.

Strafmildernd: Der Angeklagte war bisher unbestraft (keine Vorstrafen im Bundeszentralregister), lebte unter erheblichem psychischem Druck (Asylablehnung/Abschiebedruck, Kriegstraumata/Folter in Tschetschenien) und litt unter körperlichen Schmerzen (Bandscheibenvorfall).
Zitat von peterleepeterlee schrieb:
Strafrechtler Wolfgang Mitsch von der Universität Potsdam stellte dazu gegenüber der "Bild" klar: "Auch wenn das Unbehagen auslösen mag: Der angestammte Kulturkreis einer Person spielt bei der Begehung einer Tat auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts durchaus eine Rolle."
Quelle: https://share.google/pOZtYwwdnzAwIbAJO
Wenn der Mitsch Recht hat ist doch alles gut, zumindest für dich. Du forderst doch eine Berücksichtigung der Herkunft, etcpp.? Dann aber auch in beide Richtungen....


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Migrantengewalt in Deutschland

16.09.2026 um 22:26
@peterlee

Werden, in deiner Strafvorstellung nur Menschen aus einem bestimmten Herkunftsland, nach einem Diebstahl, die Hand abgehackt, oder auch bei Tante Erna, die klauen geht?


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Migrantengewalt in Deutschland

17.09.2026 um 09:20
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Dann würde jeder dieselbe Strafe bekommen. dabei geht es immer um die Einzelfälle und auch den kulturellen background
Natürlich wird jeder Fall für sich bewertet, aber der Strafrahmen ist für alle gleich.
Mehr dazu geschrieben und erheblich ausführlicher geantwortet hat dir bereits @Desperadoo .
Daherdenke ich, dass ich dazu nicht auch noch einen ellenlangen Post verfassen muss.


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Migrantengewalt in Deutschland

17.09.2026 um 09:31
Zitat von emanonemanon schrieb:In Deutschland urteilt Justitia im Idealfall ohne Ansehen der Person. Die einzelnen Vergehen sind mit einem gewissen Strafrahmen bedroht und der gilt für alle gleich.
Nein, das stimmt so nicht. Natürlich dürfen Hautfarbe, Herkunft und sexuelle Orientierung, sofern legal, bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen dürfen, jedoch die persönliche Situation und das Vorleben, aber auch die grundsätzliche Einststellung zu unseren Werten. Die spielen sehr wohl eine Rolle.
Wenn jemand 10x wegen Ladendiebstahl aufgegriffen wurden, ist der 11. Diebstahl sicher anders zu bewerten wie der Diebstahl eines Ersttäters.
Man könnte hier als Laie 100 Beispiele nennen und in sich gehen, und letztlich für sich befinden, das Urteil ist fair und jenes Urteil ist nicht fair.
Sollte die Person und Persönlichkeit vor Gericht keine Rolle spielen, dann wären mündliche Verhandlungen so überflüssig wie ein Kropf.
Entscheidung nach Aktenlage, fertig aus.
Nein, die mündliche Verhandlung dient ja dazu, dass das Gericht den Täter kennenlernt, und damit ein Puzzleteil zusätzlich für das Gesamtbild hat und sein Urteil hat.


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Migrantengewalt in Deutschland

17.09.2026 um 10:46
Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:Nein, die mündliche Verhandlung dient ja dazu, dass das Gericht den Täter kennenlernt, und damit ein Puzzleteil zusätzlich für das Gesamtbild hat und sein Urteil hat.
Das ist richtig.
Deshalb schrieb ich ja:
Zitat von emanonemanon schrieb:Natürlich wird jeder Fall für sich bewertet, ...
Der Strafrahmen richtet sich meines Wissens aber nach der Tat.
Wo genau der Richter letztendlich innerhalb dieses Rahmens den Punkt macht, ist abhängig von seiner Bewertung der Umstände.

Aber, ich erwähnte es ja schon, ich bin kein Jurist.


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Migrantengewalt in Deutschland

17.09.2026 um 15:23
hier ein Urteil was nur noch Sprachlosigkeit auslöst..
„Man kann von einer Tragödie sprechen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Mutter der getöteten Zwillingsbrüder brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus.

23-jährige Zwillinge starben bei Unfall
Der in Bad Kreuznach lebende gebürtige Syrer, der nach Behördenangaben staatenlos ist, hatte vor der Fahrt am Abend des 5. Juli 2025 Lachgas konsumiert. Wegen seines Rauschzustands und dem überhöhten Tempo kam er den Angaben nach in der Frankfurter Innenstadt von der Fahrbahn ab und prallte innerhalb weniger Sekunden gegen zwei E-Scooter.

Auf einem der Roller waren die 23 Jahre alten Zwillinge gefahren, einer von ihnen war sofort tot, der andere starb wenige Stunden später im Krankenhaus.


Der 27-jährige Mann auf dem zweiten E-Roller wurde auf die Motorhaube geschleudert, durchstieß mit seinem Kopf die Windschutzscheibe, sein Bein verhakte sich an dem Auto. Doch der Autofahrer fuhr in unvermindertem Tempo weiter, schließlich fiel der 27-Jährige auf die Schienen der Straßenbahn. Er wurde erheblich verletzt, ein Unterschenkel musste ihm amputiert werden.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/zwillingsbrueder-tot-drei-jahre-haft-nach-e-roller-unfall_61b5fba6-8e5c-4b41-8611-9d84fa78d8a5.html

2 Tote ein Schwerverletzter, der nun mit erheblichen Einschränkungen leben muss. Dafür gibt es ganze 3 Jahre Haft, ein Schlag für die Opferfamilien und das überlebende Opfer ins Gesicht, an Hohn kaum noch zu überbieten.


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Migrantengewalt in Deutschland

17.09.2026 um 15:48
Hätte ein Deutscher eine höhere Strafe erhalten? Welches wäre in diesem Fall die maximal mögliche Strafe?


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17.09.2026 um 15:54
Warum wird bei Unfällen, bei denen der Fahrer alkoholisiert war oder unter Drogen stand, nicht grundsätzlich das höchste Strafmaß verhängt? Das würde doch stark abschrecken!


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