sacredheart schrieb:Das besondere, das durchaus absurd erscheint, ist, dass der Täter für den Überfall als völlig zurechnungsfähig gewertet wird. Das bedeutet ja, dass er zu dem Zeitpunkt noch gewusst haben muss, dass eine Strafverfolgung möglich sein könnte, geradezu wahrscheinlich war.
Minuten später sei er dann nicht mehr zurechnungsfähig gewesen, als er den Polizisten ermordet hatte.
Das Gericht wird dieses Urteil ja nicht unbegründet so gewählt haben. Scheinbar gab es einfach Gründe es so zu bewerten, wie es am Ende geurteilt wurde. Und ob es am Ende richtig war oder nicht, werden nächste Instanzen zeigen.
sacredheart schrieb:Wer wäre ich, die Diagnose 'Schizophrenie'in Frage zu stellen. Das kann ich nicht tun. Ich kann aber wie jeder zurechnungsfähige Mensch bezweifeln, dass jemand zum Zeitpunkt X eine geplante Tat zurechnungsfähig verübt und eine Folgetat zum Entkommen aus der geplanten Tat wenige Minuten später dann unzurechnungsfähig verübt, obwohl es ja auch eine zielgerichtete Handlung war.
Also maßt du dir am Ende doch an, mehr über Schizophrenie zu wissen, als die Gutachter, die bei dem Prozess zur Hilfe geladen wurden.
Bezweifeln kannst du natürlich einiges. Aber ob das am Ende auch einer Expertise standhalten würde, wie sie sicher beim Prozess vorgetragen wurde, lässt mich doch sehr zweifeln.
Mir scheint überhaupt, du bist zu emotional betroffen, als das du hier unabhängig eine Bewertung treffen könntest.
sacredheart schrieb:Eine forensische Psychiatrie ist dennoch kein Gefängnis. Der Mord an dem Polizisten führt zu keiner Verurteilung.
Es ist eine geschlossene Einrichtung, es gibt Zellen, außen drum herum Mauern und Stacheldraht. Dort wieder rauszukommen dürfte schwieriger sein als aus einem Regelvollzug. Diese Einrichtungen unterscheiden sich nicht wirklich von anderen Haftanstalten, auch wenn manche glauben da ist es wie in einem Krankenhaus.
Das Taten wegen Unzurechnungsfähigkeit mit einem Freispruch enden, ist jetzt auch nichts neues. Sowas gab und gibt es immer wieder. Auch wenn der vermeintliche Mord direkt nicht verurteilt wurde, der Täter bleibt in Haft und vielleicht sogar für immer.
sacredheart schrieb:Man muss auch die Wertung bedenken.
Gerichte sollen Urteile nicht nach Wertung sprechen. Sonst haben wir bald wieder Schauprozesse in denen es nur darum geht möglichst abschreckend wirken zu wollen oder einer Wertung von Außen gerecht zu werden.