Scox schrieb:Erstens werden dort Differenzierungen getätigt, die weder logisch, noch begründet sind (wie z.B. Unterscheidung zw. 'Geld' als Tauschmittel und 'Kredit' als 'Nicht-Geld'),
natürlich ist eine solche Unterscheidung logisch. Wenn Kredit ein Tauschmittel wäre, könnte z.B. Deutschland einen Teil der Landesschulden mit den an Griechenland vergebenen Krediten zurückzahlen. Da diese Kredite aber weitestgehend als "faul" angesehen werden, wird dies niemand akzeptieren (außer es gibt äußerst vorteilhafte zusatzkonditionen).
Wenn du Geld verleihst, ist dein Geld weg, du hast zwar einen Anspruch auf das verliehene Geld, aber dieser Anspruch ist nur soviel wert, wie er eingefordert werden kann. Von daher ist die logische Folgerung: Geld != Kredit.
Scox schrieb:Giralgeld als Kredit wird nicht von den Spareinlagen genommen, das ist geschmierter Käse, und hat nichts mit der Realität zu tun.
keine Ahnung wo du das her hast. Im Video ist nur von Reserven, welche nicht angetastet werden, die Rede
Roydiga schrieb:Das mit dem Mietauto ist eh ein schlechteste Beispiel.
Das kann hier gar nicht angewandt werden, höchstens so, dass du das Auto an 10 Leute zum ein und denselben Termin vermietest und im voraus abkassierst und dich auf eine Statistik stützst, dass nur einer von ihnen das Auto auch fahren wird. Wenn jetzt 2 oder 3 oder gar alle 10 zum Termin kommen, hast du ein Problem.
du hast das Banken-Modell für deinen vergleich falsch übersetzt. Es ist nicht so, als würde eine Partei das Geld gleich mehrmals verleihen, statdessen sind es mehrere Parteien, die es sich untereinander verleihen.
In dem Autovergleich, wäre es in etwa so, wie wenn Autoverleih A Person B ein auto vermietet, und dieser leiht es dann seinem Nachbarn C aus. Dieser lässt seine Tochter D damit fahren.
Nun hat man 1 Auto, welches 3x "vermietet" wurde.
D ist C gegenüber verpflichtet, das Auto zurückzugeben, C ist B gegenüber in der Pflicht, und dann noch einmal das selbe mit B und A.
(wenn man jetzt noch über Zinsen reden möchte, könnte man sagen, das jeder der Verleiher ein gewisses Risiko trägt, und eine Dienstleistung erbringt, wofür er sich eventuell entlohnen lassen könnte, die höhe der Entlohnung kann angemessen, oder unangemessen sein, das tut jetzt bei dem Beispiel eher nichts zur Sache)