Bündnis 90/Die Grünen
19.01.2022 um 19:38Anzeige
Bone02943 schrieb:Damit meine ich das es nichts neues ist, dass es diesen Corona-Bonus von 1500€ gab.Du hast ja recht. Neu ist es nicht. Aber jetzt gibt es Anzeigen und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das ist noch einmal eine neue Sache. Untreue ist strafbar.
WolfgangT schrieb:Aber jetzt gibt es AnzeigenGibt es die? Untreue ist ein Offizialdelikt, da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln wenn sie Kenntnisse erlangt, da braucht es keine Anzeigen. Dass eine solche vorliegt ist auch unlogisch, da hier Geschädigte die Partei selbst ist, und die hat ja eigentlich an der Verfolgung gar kein Interesse.
Abahatschi schrieb:Wie wäre es mal mit der Probe aufs Exempel machen?Komm, das glaubst du doch selber nicht. Heutzutage tritt niemand mehr zurück, erst recht nicht wegen sowas.
calligraphie schrieb:Bin echt überrascht, dass selbst so eine jung Politikerin wie Frau Lange da auch zugegriffen hat. Bei so jungen Politikern mit so hohem Anspruch an Themen wie soziale Gerechtigkeit usw. Eigentlich müsste es doch aus den eigenen Reihen der Grünen, zumindest von dem Ableger den ganz jungen Grünen Rebellen zum Thema mal Kritik an due alten Parteihasen geben. Aber da hört man so gar nichts.Bei einzelnen Personen halte ich es durchaus für realistisch dass das Zugreifen da nach dem Muster
§ 266Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
bgeoweh schrieb:Nur weil der Vorstand sich das bewilligt hat heißt es ja nicht, dass da jedes Vorstandsmitglied sich überhaupt darüber im Klaren war, dass das nicht legal warEs gab mal einen Bundespräsidenten, der wegen weniger zurücktreten musste
abberline schrieb:Es gab mal einen Bundespräsidenten, der wegen weniger zurücktreten mussteJa, schön war die Zeit; sie kommt nicht wieder.
abberline schrieb:Es gab mal einen Bundespräsidenten, der wegen weniger zurücktreten mussteDas bessere Beispiel wäre natürlich die Bonusmeilen-Affäre gewesen;
Im Rahmen der Affäre gab es einige Rücktritte. Unter anderem trat Gregor Gysi (PDS) am 31. Juli 2002 von allen Ämtern zurück. Cem Özdemir (Grüne), seit 1998 innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, legte dieses Amt am 26. Juli 2002 nieder und nahm nach der Bundestagswahl 2002 das Bundestagsmandat nicht an, ging für eine Legislaturperiode (2004–2009) ins Europaparlament und kehrte anschließend wieder in den Bundestag zurück. Rezzo Schlauch (Grüne) zahlte die strittige Summe nach; er lehnte Rücktrittsforderungen ab.Quelle:
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse betonte – nach diesen beiden Rücktritten –, es gehe lediglich um die Verletzung einer freiwillig vereinbarten Regel. Müntefering, damals SPD-Generalsekretär, stellte im August 2002 eine Strafanzeige gegen die Bildzeitung. In die Untersuchungen der Bonusmeilen-Affäre schaltete sich am 6. August 2002 die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug ein. Betroffen waren neun Abgeordnete von CDU/CSU (2), SPD (1), PDS (2) und Grünen (4).[1]
Auch Mitglieder anderer Parteien waren von der Affäre betroffen; nur die Genannten zogen Konsequenzen. Ab dem 7. August verlagerte sich das Medieninteresse auf das Elbhochwasser; ab dann erfolgten keine weiteren Rücktritte von Politikern im Rahmen der Flugaffäre. Im Juli 2002 gab es einen teilweise öffentlich geführten Disput zwischen dem damaligen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Lufthansa: Thierse forderte im Namen der Fraktionen „den Informationsstand [..], der - im übrigen unter Missachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften - aus Ihrem Hause der ‚Bild‘-Zeitung übermittelt wurde“. Die Lufthansa solle Maßnahmen gegen Datenmissbrauch ergreifen. Lufthansa bestritt, dass es eine „undichte Stelle“ bei ihr gebe.[2] In der Öffentlichkeit wurde auch diskutiert, wer die Daten an die Öffentlichkeit gegeben hatte und mit welchem Motiv.
Einige Unternehmen nahmen die Affäre zum Anlass klarzustellen bzw. zu regeln, dass Bonusmeilen dem Unternehmen zufallen (und nicht dem Mitarbeiter, der den Flug getätigt hat / auf dessen Bonusmeilenkarte die Meilen gutgeschrieben worden waren). Wer dienstlich erlangte Bonusmeilen privat nutzt, erlangt einen geldwerten Vorteil.[3][4] Auch dies wurde im Nachgang der Affäre öffentlich bekannter.
WolfgangT schrieb:Das ist für mich schlimmer, als sich gegen einen übergriffigen Berliner Polizeibeamten lautstark zur Wehr zu setzen.Das was Hilse da treibt ist so abartig, da fände ich es besser der Vorstand der AfD hätte sich wie die Grünen einen 1500€ Corona-Bonus bewilligt. Wenn der Hilse dafür zurückgetreten oder erst gar nicht vorhanden wäre.
Ich spiele auf den Abgeordneten Hilse an, bin aber kein AFD-Wähler.
Grundsatz der Gesamtrepräsentation verkanntDie Begründung hat es wirklich in sich:
Im Anschluss daran lässt es sich die Kammer des BVerfG nicht nehmen, einige Aussagen zum Inhalt des Paritätsgesetzes zu machen. Die Beschwerdeführenden hätten – unzureichend – ausgeführt, dass nur die paritätische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger den Anforderungen der repräsentativen Demokratie genüge. Sie hätten sich aber nicht ausreichend mit dem Grundsatz der Gesamtrepräsentation auseinandergesetzt. Laut BVerfG beinhalte dieser Grundsatz, dass das freie Mandat jedes Abgeordneten eine Absage an alle Formen einer imperativen, von regionalen oder gesellschaftlichen Gruppen ausgehenden inhaltlichen Bindung des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats enthält. Wenn Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind, komme es gerade nicht darauf an, dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild der Wählerschaft darstellt.
Warum in Anbetracht dessen nur die paritätische "Spiegelung" der weiblichen Wahlbevölkerung dem Demokratieverständnis entspricht, erschließt sich dem BVerfG nicht. Es sei "nicht ohne Weiteres ersichtlich", dass eine effektive Einflussnahme auf die parlamentarische Willensbildung die Verteilung der Mandate zwischen Geschlechtern voraussetzt. Der Hinweis, dass Frauen in den Parlamenten faktisch unterrepräsentiert seien, reicht dem BVerfG dabei nicht aus. Ebenso wenig wie das Vorbringen, Frauen könnten nur dann effektiv auf parlamentarische Entscheidungen Einfluss nehmen, wenn das Parlament zur Hälfte aus ihnen besteht.
Grundsatz der Gesamtrepräsentation verkanntQuelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr147020-paritaetsgesetz-thueringen-verfassungsbeschwerde-unzulaessig-gleichheitsgrundsatz-frauen-parlament-wahlliste/
Nach Klage der AfD : Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Thüringen
Von Stefan Locke
-Aktualisiert am 15.07.2020-12:54
Das Gesetz, das Parteien in Thüringen die paritätische Besetzung ihrer Wahllisten mit Frauen und Männern vorschreibt, ist nichtig. Die Gesetzesänderung der rot-rot-grünen Landesregierung vom vergangenen Sommer widerspreche der Landesverfassung und dem Bundesverfassungsrecht, sagte Gerichtspräsident Stefan Kaufmann am Mittwochvormittag in Weimar bei der Verkündung des Urteils. Der Verfassungsgerichtshof gab damit mit sechs zu drei Stimmen einer Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag statt, die die Gesetzesänderung als nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar sowie das Recht der Parteien eingeschränkt sah, selbst zu bestimmen, welche Bewerber auf ihren Listen antreten.Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-klage-verfassungsgericht-kippt-paritaetsgesetz-in-thueringen-16861684.html
WolfgangT schrieb:Anzeigen von Privatleuten.Sprich: Anzeigen von ein paar kleingeistigen Wichtigtuern, die jetzt mit alten Kamellen die Staatsanwaltschaften belasten, weil sie glauben, damit ein bisschen Dreck auf die Grünen werfen zu können. Was nämlich in den letzten Tagen hier unerwähnt geblieben ist, ist die Tatsache, dass die Corona-Hilfen nicht allein dem Grünen-Vorstand zugute gekommen sind, sondern allen Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der Grünen, die sicher mehr davon haben und was per se ja nunmal keine schlechte Sache ist. Dabei wurde übersehen, dass der Vorstand dafür laut den internen Regeln nicht voll bezugsberechtigt ist. Will man jetzt ernsthaft unterstellen, die Vorstandsmitglieder hätten wider besseren Wissens, trotzdem die Überweisung auf ihre Konten angeordnet?
LehrerLämpel schrieb:Von der AfD in diesem Punkt eine Lektion Demokratie lernen zu müssen , dürfte eine extrem bittere Pille sein.Naja, den Grünen bleibt es weiterhin unbenommen, ihre Listen geschlechtsparitätisch zu besetzen, und die AfD kann weiterhin vor aller Augen demonstrieren, dass sie eine Partei sind, die für Frauen unattraktiv und eigentlich nicht wählbar ist. Wer kann schon ernsthaft glauben, die AfD hätte dagegen geklagt, weil sie für den Erhalt der demokratischer Prinzipien einstehen?
Quiron schrieb:Als der Fehler offenbar wurde, wurde das Geld zurückgezahlt. Welcher Schaden soll denn nun noch durchWie nett, zeigt aber nur, dass viele Politiker einfach dreist sind und die eigene Tasche immer die nächste ist. Hauptsache ich. Alles immer wieder gleich, durch alle Parteien. Aber am Posten kleben wollen, man verdient ja gut.