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Bündnis 90/Die Grünen

29.923 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bündnis 90/Die Grünen

19.09.2019 um 22:16
Ein Urteil, welches, außer dem Richter, wohl niemand nachvollziehen kann. Erschreckend, dass sowas Platz im politischen Diskurs findet.

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Bündnis 90/Die Grünen

19.09.2019 um 23:51
@Atrox
Ich vermute mal , daß man hier keinen Präzedenzfall Fall schaffen wollte.
Angesichts der wirklich ausufernden Beschimpfungen , im Öffentl. Raum , siehe kommentarspalten Twitter usw. Scheint man auf einen gewöhnungseffekt zielen zu wollen.
Wenn man liest, was manche sich anonym erlauben können , ohne dass sich die Betroffenen zur Wehr setzen , wundert mich das hier mit Frau K. Nicht wirklich.
Viele werden den Klageweg erst gar nicht einschreiten , angesichts solcher Ergebnisse.
Ich will gar nicht wissen, wie hoch da die Dunkelziffer ist, bzw wie hoch die Resignation ist.
Hier wurde der Datenschutz der anonymen schreiber höher gewichtet , als das verunglimpfte ansehen der Klägerin.
Gerade die Grünen machen ja eine eindeutige Aussage zum Thema Datenschutz

https://www.gruene-bundestag.de/themen/datenschutz

ich kann mir vorstellen, dass Frau K . angesichts ihres falls, das Thema noch mal überdenkt.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 00:02
@calligraphie
und der Datenschutz hat jetzt genau was damit zu tun, dass man Beleidigungen eben "ertragen" muss? Die Grünen sind gegen Hass im Netz und setzen sich entsprechend ein.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 00:20
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich vermute mal , daß man hier keinen Präzedenzfall Fall schaffen wollte.
Es gab doch schon Urteile, bei denen User von Facebook wegen Beleidigung verurteilt wurden.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil von Mitte August (Urteil vom 13. August 2012 – Az.: 33 O 434/11) entschieden, dass die getroffenen Äußerungen in Facebook ehrverletzend sind. Das Gericht hat der Betroffenen allerdings lediglich eine Geldentschädigung in Höhe von 8.000 Euro zugesprochen.

Auch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken kann es zu einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG kommen. Entscheidend ist die Tragweite der Äußerung, insbesondere dessen Anlass und Beweggrund sowie der Grad des Verschuldens des sich Äußernden. Jedenfalls dann, wenn der Schwerpunkt der Äußerung nicht die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Herabsetzung der Person durch Beleidigung ist, liegt unzulässig Schmähkritik vor, so die Berliner Richter.
https://www.e-recht24.de/news/facebook/7504-battle-der-woche-schadensersatz-fuer-beleidigungen-via-facebook.html (Archiv-Version vom 24.09.2015)

Und das Urteil ist von 2012, auch noch aus Berlin.

Oder hier:
Urteil wegen Volksverhetzung bei Facebook

Weil er sich per Facebook-Kommentar in volksverhetzender Weise geäußert hatte, hat das Amtsgericht einen 50 Jahre alten Mann aus Isernhagen nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
https://www.haz.de/Umland/Isernhagen/Isernhagen-Urteil-wegen-Volksverhetzung-bei-Facebook
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Angesichts der wirklich ausufernden Beschimpfungen , im Öffentl. Raum , siehe kommentarspalten Twitter usw. Scheint man auf einen gewöhnungseffekt zielen zu wollen.
Das Internet ist nunmal kein rechtsfreier Raum, und sollte auch auf der Ebene von krassen Beleidigungen keiner werden. Auch wenn natürlich nicht alles verfolgt werden kann.

Auch Datenschutz und Rechtsbruch gehen ja nicht Hand in Hand. Denn wenn es möglich ist, vermeintliche Straftäter zu ermitteln, dann sollte dies auch passieren, wenn Straftatgegenstände im Internet passieren.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 00:36
@calligraphie
das meinte ich:
Berlin Die Grünen fordern einen verstärkten Kampf gegen Hass im Internet. So müssten „grobe, handwerkliche Fehler“ beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) „dringend nachgebessert werden“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast dem Handelsblatt. Dazu zähle beispielsweise eine Konkretisierung des bestehenden Verfahrens zur Meldung von möglichen rechtswidrigen Inhalten an die sozialen Netzwerke. Notwendig sei außerdem „eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz“.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/netzwerkdurchsetzungsgesetz-gruene-fordern-gesamtstrategie-gegen-die-verrohung-im-netz/23666838.html?ticket=ST-1881583-HLmlMwoNsM7ylqXfWloH-ap1


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:35
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:ich kann mir vorstellen, dass Frau K . angesichts ihres falls, das Thema noch mal überdenkt.
Ich kann mir vorstellen, dass Frau K. in Revision geht und ganz viel Unterstützung erhält!
So in der folgenden Art:
Sieg für die Meinungsfreiheit
15.07.2019
Das OLG Köln hat entschieden, dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine Äußerung einer innenpolitischen Sprecherin auf der Homepage der SPD-Fraktion im Zusammenhang mit einer angeblich von der AfD-Fraktion geforderten „Zählung“ von Homosexuellen hinnehmen muss.
SpoilerDas OLG folgt in seiner Entscheidung der Argumentation der SPD-Fraktion. Im politischen Meinungskampf handele es sich nur dann um eine Falschaussage, wenn ein Sachverhalt bei „voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen“ gerade im Kern der Sachaussage falsch dargestellt werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Das Gericht nimmt dabei an, dass es der Abgeordneten der AfD damals zwar nur um die Frage nach vorhandenen Material gegangen sei, um ihre These zu belegen, dass öffentliche Mittel ohne Erfassung der tatsächlichen Grundlagen und des genauen Bedarfs aus politischen Gesichtspunkten für eine Förderung unrechtmäßig verwendet werden. Es stehe jedoch der SPD-Landesfraktion frei, diese Anfrage negativ zu bewerten, da dies Ausdruck der Demokratie ist. Es erscheine nicht fernliegend, dass die Frage nach vorhandenen Zahlen eine Zählung impliziert, sodass dies als Aufforderung zur Zählung verstanden und bewertet werden könne.

Die streitgegenständliche Passage stelle in der Gesamtbewertung nur eine stichwortartige Beschreibung der politischen Diskussion um die mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz dar. Sie sei im Zusammenhang mit der gedanklichen Argumentation der Gesamtäußerung zu sehen. Bei deren Beurteilung sei ein etwas großzügigerer Maßstab anzulegen als bei einer direkten Auseinandersetzung nur mit der Kleinen Anfrage selbst. Bei dem Text aus dem Jahr 2018 habe es sich nicht um eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2015 gehandelt. Gegenstand sei die Auseinandersetzung mit den tagesaktuellen Prüfvorgängen in den Verfassungsschutzbehörden gewesen. Diese habe die SPD-Fraktion begrüßt und dabei – wenn auch polemisch und pauschalierend zu Lasten des politischen Gegners – zum Ausdruck gebracht, dass und warum man die Partei ohnehin schon länger für auffällig halte. Die Äußerung von 2015 hat die SPD-Sprecherin hierzu als Beispiel aufgeführt. Diese Passage habe aus Sicht des Lesers ersichtlich nur eine Vereinfachung des damaligen Geschehens dargestellt. Dabei seien der im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage im Jahr 2015 erzeugte „politische Aufschrei“ und das negative Presseecho in Erinnerung gerufen worden. Das Beispiel sei aber nur eines von mehreren „Zahnrädern“ in der eigenen gedanklichen Argumentation des SPD-Beitrags gewesen.

Keine Schmähkritik, wenn SPD der AfD faschistische Grundhaltung unterstellet
Auch dem Vorwurf der Schmähkritik erteilte das OLG Köln eine Absage. Zwar könne der Vorwurf einer faschistischen Grundhaltung als Schmähkritik angesehen werden, wenn eine Person zu einer solchen Einschätzung keinen Anlass bietet.

Jedoch sei Parteien und deren Einordnung im politischen Meinungskampf ein größerer Freiraum mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu gewähren. Die SPD-Sprecherin und -fraktion habe diesen Freiraum aber nicht überschritten. Es war also auch zulässig, dass die SPD der AfD eine faschistische Grundhaltung unterstellte.“



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Bauli ehemaliges Mitglied

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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:43
@eckhart

Kannst Du mir bitte den Unterschied zwischen Grün*innen und normalen Bürgerinnen erklären, die nichts erreichen?

Warum sollte Frau Künast bessergestellt sein?

Danke für die Antwort.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:45
Zitat von BauliBauli schrieb:Kannst Du mir bitte den Unterschied zwischen Grün*innen und normalen Bürgerinnen erklären, die nichts erreichen?
Grün*innen und normale Bürgerinnen sind immer gleichgestellt, so auch in diesem Fall. Jeder darf in Revision gehen!


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:48
Zitat von eckharteckhart schrieb:Jeder darf in Revision gehen!
Ja, solange das Geld reicht, natürlich auch mit einer Prozesskostenhilfe.

Nochmal, was unterscheidet Grün*innen von normalen Bürger*innen?


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:49
Zitat von BauliBauli schrieb:Nochmal, was unterscheidet Grün*innen von normalen Bürger*innen?
Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:54
@Bauli
Du fragst nach dem Unterschied ? Wie wäre es mit : Anzahl der Buchstaben in der Begrifflichkeit ?
Ansonsten sind grüne auch nur normale Bürger, mit einem Standpunkt, den andere Bürger teilen oder nicht.
Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, bzw sind es.
Einziger Unterschied zwischen allen , die evtl Klage erheben , gegen unflätiges anonymes hating im net dürfte sein: wer hat den längsten Atem, Durchhaltevermögen , Standing und Mittel , sich zu wehren , bis in die letzte Instanz .


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 08:58
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Einziger Unterschied zwischen allen , die evtl Klage erheben , gegen unflätiges anonymes hating im net dürfte sein: wer hat den längsten Atem, Durchhaltevermögen , Standing und Mittel , sich zu wehren , bis in die letzte Instanz .
Und dagegen werden sich Änderungen durchsetzen:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/internet-gesetz-gegen-hass-im-netz-gruene-fordern-korrekturen/23208340.html?ticket=ST-4352523-YzMkwzfSDHvW1tzvoZaf-ap2
So müsse das Bundesamt für Justiz prüfen, „welche Verbesserungen im Bereich der Melde- und Beschwerdeverfahren und bei der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig sind“. Die Verfahren der Online-Plattformen seien hier „noch sehr uneinheitlich und intransparent und bedürfen einer klareren Regulierung“, sagte Rößner.

Die Grünen-Politikerin gab zu bedenken, dass der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Inhalten eine Herausforderung darstelle. Umso mehr müsse sich daher die Bundesregierung „für starke Nutzerrechte einsetzen, wie etwa ein Put-Back-Verfahren, um Fehlentscheidungen auch umgehend rückgängig zu machen“.



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20.09.2019 um 09:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und der Datenschutz hat jetzt genau was damit zu tun, dass man Beleidigungen eben "ertragen" muss?
@calligraphie
kommt da noch was?


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 09:05
Zitat von eckharteckhart schrieb:Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!
Ich habe selten eine so schönfärberische Antwort gelesen. Aber sie kam von Dir und entsprach meinen Erwartungen.

Ich denke mal Frau Künast hat keine physische Gewalt erfahren, so wie die Kinder, die in derem Sog im Zuge der straffreien Liebe großgeworden sind und auch Opfer, Frau Künast hat sicherlich nicht den verachtenden Hass auf Frauen auf der Kölner Domplatte erfahren, der auch der Willkommenskultur geschuldet werden dürfte.

DIe Grünen haben aber seit rot-grün mit dazu beigetragen, dass die BRD das größte Freudenhaus der EU geworden ist, zum Nachteil der Frauen.

Ich verlinke es mal, damit die jüngere Generation unter uns weiss, um was es geht.

https://www.zeit.de/2013/46/rot-gruenes-prostitutionsgesetz

Auszug:
An diesem Donnerstag erscheint Alice Schwarzers neues Buch Prostitution. Ein deutscher Skandal. Das rot-grüne Gesetz, schreibt Schwarzer, habe den Frauen nur geschadet und aus Deutschland ein "Zuhälterparadies" gemacht, in dem aus ganz Europa Busladungen von Freiern einerseits, und hilflosen Rumäninnen und Bulgarinnen andererseits herangekarrt würden. Flatrates, "All-you-can-fuck"-Etablissements, "Gang-banging", bei dem eine Frau mehrere Freier zugleich über sich ergehen lassen muss, und "Airport-Muschis" für die ganz Eiligen – das sei die Landschaft, die Rot-Grün geschaffen habe.
Frau Künast hat hinter dem Computer gesessen und wundert sich über den Hass.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 09:07
@Bauli
ach und das rechtfertigt Hasskommentare im Netz gegen bestimmte Personen? Oder warum verlinkst Du das?


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 09:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach und das rechtfertigt Hasskommentare
rechtfertigen nicht. Aber er schrieb ja:
Zitat von BauliBauli schrieb:...und wundert sich über den Hass.
Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 09:09
Komisch bei Hass Kommentaren gegen vermeintlich rechte stellt man sich nicht schützend vor sie. Da ist im besten Fall schweigen im Walde.
Ein Schelm...


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Bündnis 90/Die Grünen

20.09.2019 um 09:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.
wo wundert sie sich denn?
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Komisch bei Hass Kommentaren gegen vermeintlich rechte stellt man sich nicht schützend vor sie. Da ist im besten Fall schweigen im Walde.
Ein Schelm...
Komisch, dass es a) nicht um Rechte geht in diesem thread und b) niemand solche Hasskommentare absetzt, in dem Ausmaß, wie Rechte, sich niemand auch so diskriminierend, rassistisch, homophob, islamophob etc äussert wie Rechte. Ich hatte es schon verlinkt. Im passenden thread.


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20.09.2019 um 09:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.
Was verleitet Dich eigentlich, Hass zu verteidigen?
Kannst Du da mal Beispiele bringen?
Zitat von eckharteckhart schrieb:Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!
@Optimist
Danke für die Bestätigung!


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