Beschneidung ist Körperverletzung
27.12.2013 um 19:30Anzeige
Puschelhasi schrieb: bist du wirklich so vernagelt, dass dir die Bedeutung eines religiösen Gebotes nicht klar ist?verstehst du nicht das weltliche recht über religiösen geboten stehen?
Puschelhasi schrieb:eine relevanz zur gesetzeslage hat das allerdings nicht, bzw. verstehe ich nicht was eine medizinisch notwendige OP mit dem topic zu tun haben soll.Was das Kind dabei erfährt ist ja gleich, egal ob medizinisch notwendig oder nicht, es bleibt die gleiche OP, also ist es sehr wohl relevant.
Puschelhasi schrieb:da müsstest du den richter befragen, er wird seinDann lesen wir mal nach:
urteil ja begründet haben. Ich bin kein Richter und auch keine kenianische Mutter.
In dem konkreten Fall hatte das Gericht einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen. Die aus Kenia stammende Frau wollte den Jungen den Riten ihres Heimatlandes zufolge beschneiden lassen, damit er bei Besuchen von Verwandten als vollwertiger Mann akzeptiert werde. Der geschiedene Vater des Kindes war dagegen vor Gericht gezogen.@25h.nox
Zwar habe die Mutter grundsätzlich das Recht, über den Eingriff zu entscheiden, solange das Kind es noch nicht selbst könne, befanden die Richter. Dennoch seien Eltern und Arzt verpflichtet, mit dem Kind "in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise" über die Beschneidung zu sprechen und dessen Wünsche zu berücksichtigen. Das sei in dem Fall des Sechsjährigen nicht geschehen. Auch die Eltern müssten vor dem Eingriff darüber informiert werden.Das ist exakt, was ich auch fordere.
Zudem sei die Begründung der 31-jährigen Mutter für den Eingriff nicht ausreichend, da die Familie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, begründete das Gericht.Nicht Beschnittene werden in Deutschland nicht diskriminiert. Der Lebensmittelpunkt zählt, nicht die Gebräuche des Herkunftslandes.
Besuche in Kenia seien selten möglich und der Junge evangelisch getauft.Ein religiöser Grund liegt nicht vor.
Außerdem könne das Kind psychische Schäden davontragen, da sich die Mutter nicht in der Lage sieht, den Sohn bei dem Eingriff zu begleiten.Auch eine Beschneidung im Ausland ist nicht erlaubt.
Vergangenes Jahr hatte eine Entscheidung des Landgerichts Köln für Diskussionen gesorgt. Die Kammer hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen im Mai als Körperverletzung gewertet. Nach heftigen Protesten vor allem von muslimischen Verbänden hatte der Bundestag im Dezember einer Neuregelung zugestimmt, die für Rechtssicherheit sorgen sollte. Demnach sind religiöse Beschneidungen rechtmäßig.Und nur diese.
Puschelhasi schrieb:Es geht um das recht der Eltern ihre religiöse erziehung wahrzunehmen.das will ihnen doch keiner nehmen, nur rechtfertigt das nunmal keine körperverletzung, das gewebe wächst nicht nach wie haare ist also nicht wie diese körperverletzung zu rechtfertigen und es ist keine medizinisch notwendige behandlung.
Puschelhasi schrieb:Es geht um das recht der Eltern ihre religiöse erziehung wahrzunehmen.Das ist wieder deine Interpretation. Rechtlich scheint es ein wenig anders zu liegen
Ein Freiheitsrecht kann niemals dazu genutzt werden, vollumfänglich in die Grundrechte anderer einzugreifen. Auch wenn das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet wird, sind dennoch stets etwaige verfassungsimmanente Schranken zu berücksichtigen.[26] Der religiös motivierte Wunsch der Eltern, einen beschnittenen Sohn zu haben, kann somit unter keinen Umständen durch die bloße Religionsfreiheit der Eltern gerechtfertigt werden. Es kann von niemandem verlangt werden, zur Befriedigung fremder religiöser Interessen Beeinträchtigungen in die eigene körperliche Unversehrtheit hinzunehmen.[27] Insofern kann es auch von keiner Relevanz sein, dass es sich vorliegend um das Verhältnis zwischen Eltern und Kind handelt, denn auch als Kind tritt man seinen Eltern nicht bloß als grundrechtsloses Subjekt gegenüberhttp://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-12/index.php?sz=8
Puschelhasi schrieb:das magst du so sehen, aber das gesetz steht und ist meiner Meinung nach natürlich ganz klar GG und Menschenrechtskonform, sonst waere es sicher so nicht verabschiedet worden im letzten jahr.Na sehe nicht nur ich so, sondern Strafrechtler genauso. http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112828618/Strafrechtler-Gesetz-zu-Beschneidung-verfassungswidrig.html