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AfD

84.444 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

16.09.2021 um 09:33
Zitat von martenotmartenot schrieb:Aber woran könnte man sonst festmachen, zu welchem "Volk" jemand gehört? Sprache? Religion? Phänotyp? Vor- und Nachname? Sozialisierung in Deutschland? Wie stellt man sich das in AfD-Kreisen normalerweise vor?
Die Definition über Abstammung hat da in meinen Augen wenig an Aktualität verloren.

Und das geht weit über AfD-Kreise hinaus. Wir haben immer noch weitgehend ein ius sanguinis, das nur allmählich aufweicht, quatschen ständig über "Migrationshintergründe" und "Biodeutsche" etc, unterscheiden da in Statistiken.

Da sind in meinen Augen sogar Rückschritte zu erkennen, weil sich auch "Antirassismus"-Konzepte, die ja irgendwann mal dazu da waren, solche Kategorien zu brechen, immer mehr identitären Theoremen zuwenden, Identität dahingehend obsessiv fokussieren und verewiglichen.

Natürlich gibt es auch Aspekte wie Sprache, Phänotyp, Namen, Sozialisierung, an denen Leute partiell "Deutschsein" festmachen, aber Abstammung ist in meinen Augen das entscheidende Kriterium.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Mir geht es ehrlich gesagt sogar mit dem Wort "Volk" so, dass ich mir nicht konkret etwas darunter vorstellen kann.
Ich kann mir darunter etwas vorstellen und meide das Wort meist. "Bevölkerung" scheint mir angebrachter.


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AfD

16.09.2021 um 09:38
Zitat von FiernaFierna schrieb:aber Abstammung ist in meinen Augen das entscheidende Kriterium.
Das würde bedeuten, dass zum Beispiel ein Brasilianer mit deutschen Vorfahren, der noch nie im Leben in Europa war, kein Wort Deutsch spricht und in Brasilien sozialisiert wurde, als Deutscher zählt?

Wie ist das denn mit der "Abstammung" genau, wie weit muss diese zurückverfolgt werden können? Was ist beispielsweise mit den Nachfahren der Hugenotten (oft an ihren französischen Nachnamen zu erkennen)? Ich nehme an, diese Personen gehören dem "deutschen Volk" nicht an, weil die Abstammung nicht stimmt?


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16.09.2021 um 09:39
Zitat von FiernaFierna schrieb:Ich kann mir darunter etwas vorstellen und meide das Wort meist. "Bevölkerung" scheint mir angebrachter.
Naja. Art. 20 GG spricht von Volk...
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html


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16.09.2021 um 09:40
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Naja. Art. 20 GG spricht von Volk...
Wer ist da eigentlich genau gemeint, nach den gesetzlichen Richtlinien? Ich nehme an, die Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, oder?


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16.09.2021 um 09:41
Zitat von martenotmartenot schrieb:Wer ist da eigentlich genau gemeint, nach den gesetzlichen Richtlinien? Ich nehme an, die Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, oder?
In erster Linie das deutsche Staatsvolk. (Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft.) Aber mittlerweile dürfen auch EU-Ausländer in den Kommunalwahlen wählen.

edit: Es gibt übrigens auch Deutschengrundrechte. Das beißt sich mit "Bevölkerung".
Deutschen-Grundrechte
stehen, im Unterschied zu Jedermannsgrundrechten, nur den Deutschen zu. Es sind das die in den Artikeln 8, 9, 11, 12 I, 16 I und II, 20 IV und 33 I—III verbrieften Grundrechte.
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/deutschen-grundrechte/deutschen-grundrechte.htm


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16.09.2021 um 09:59
Zitat von martenotmartenot schrieb:Das würde bedeuten, dass zum Beispiel ein Brasilianer mit deutschen Vorfahren, der noch nie im Leben in Europa war, kein Wort Deutsch spricht und in Brasilien sozialisiert wurde, als Deutscher zählt?
Womöglich...immerhin gelten ja auch bspw Menschen mit einem aus der Türkei stammenden Elternteil, die nie im Leben in der Türkei waren, als "Türken" oder "Deutschtürken"...oder wir weisen zumindest auf ihren "Migrationshintergrund" hin.

Allerdings sind deine Beispiele jetzt so wenig alltäglich, dass sie bei irgendeiner gemeinen Definition von "Volk" oder "deutsch" vermutlich keinerlei Rolle spielen.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Wie ist das denn mit der "Abstammung" genau, wie weit muss diese zurückverfolgt werden können?
Konventionell wohl "auf Sicht". Es laufen ja die Wenigsten heutzutage mit einem Ariernachweis durch die Gegend. Also Eltern/Großeltern.
"Migrationshintergrund" ist dagegen ja definiert, wird im alltäglichen Sprachgebrauch aber auch recht willkürlich benutzt.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Naja. Art. 20 GG spricht von Volk...
Das ist schön.
Kann mir aber ja nun kaum vorschreiben, den Begriff nicht als ethnisch exkludierend und in gewissem Sinne negativ konnotiert zu betrachten und ihn deshalb zu meiden.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Es gibt übrigens auch Deutschengrundrechte. Das beißt sich mit "Bevölkerung".
Deutschen-Grundrechte
Kommt drauf an, worüber man spricht. Ich muss auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht "Volk" nennen.


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16.09.2021 um 10:00
Zitat von FiernaFierna schrieb:Kommt drauf an, worüber man spricht. Ich muss auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht "Volk" nennen.
Nein. Du mußt das nicht. Aber das GG tut es.


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AfD

16.09.2021 um 10:07
Zitat von FiernaFierna schrieb:Allerdings sind deine Beispiele jetzt so wenig alltäglich, dass sie bei irgendeiner gemeinen Definition von "Volk" oder "deutsch" vermutlich keinerlei Rolle spielen.
Findest du? Ich finde die Beispiele durchaus relevant, denn es gibt meiner Ansicht nach wesentlich mehr Menschen mit "unklarem Status" bzgl. des Deutschseins als man denken würde. Gerade in Brasilien, Chile, Argentinien, Paraguay lebt eine große Anzahl deutschstämmiger Menschen, die sich mal mehr und mal weniger mit ihrer deutschen Abstammung identifizieren. Umgekehrt gibt es in Deutschland viele Menschen, die dem Namen oder der Herkunft nach "von woanders" kommen, aber hier geboren sind, hier sozialisiert wurden, und sich im Verhalten, Denken, Reden etc. überhaupt nicht von anderen Deutschen unterscheiden.

Ich denke, sobald man Begriffe wie "Volk" definieren will (und nicht nur anhand eines Bauchgefühls entscheiden will), müssen diese Beispiele mitberücksichtigt werden.


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AfD

16.09.2021 um 10:18
Zitat von martenotmartenot schrieb:Findest du?
Kann ich mir nicht anders vorstellen.
Personen, bei deren Identität "Deutschsein" bzw die Zugehörigkeit zum "Volke" eine Rolle spielt, werden sich in dem Zusammenhang wohl nur in den seltensten Fällen mit den Zuständen in Südamerika befassen.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich denke, sobald man Begriffe wie "Volk" definieren will (und nicht nur anhand eines Bauchgefühls entscheiden will), müssen diese Beispiele mitberücksichtigt werden.
Ich spreche eig nur von Bauchgefühl bzw einer Identität. Das ist ja nicht gleichzusetzen mit einer quasi behördlichen Definition und dementsprechend muss das auch nicht widerspruchsfrei sein.

Auch die AfD betreibt mit ihrem Gerede von "Volk" und "völkisch" schließlich nur Identitätspolitik für Leute, für die (oder deren Bauchgefühl) das eine Rolle spielt.


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AfD

16.09.2021 um 10:24
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Nein. Du mußt das nicht. Aber das GG tut es.
Man kann darunter auch ganz allgemein die Masse der Angehörigen einer Gesellschaft eines Staatsgebiets zusammen fassen. Das sind alle, die hier leben, und sich hier auch dazugehörig fühlen.


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AfD

16.09.2021 um 10:26
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Man kann darunter auch ganz allgemein die Masse der Angehörigen einer Gesellschaft eines Staatsgebiets zusammen fassen. Das sind alle, die hier leben, und sich hier auch dazugehörig fühlen.
Das kann man zwar machen, aber die
Zitat von FiernaFierna schrieb:quasi behördlichen Definition
,

die immerhin in unserer Verfassung steht, macht das anders. Und das ist die juristisch höchste Definition, die wir haben. Und spätestens bei den Deutschengrundrechten kommst Du mit deiner Definition nicht weiter.


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AfD

16.09.2021 um 10:28
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:die immerhin in unserer Verfassung steht, macht das anders.
Da bin ich jetzt aber etwas überrascht. Was macht die Verfassung da denn anders?
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und spätestens bei den Deutschengrundrechten kommst Du mit deiner Definition nicht weiter.
Weil?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal, was das sein soll. Diese Deutschengrundrechte.


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16.09.2021 um 10:30
@navi12.0
Steht weiter oben.


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16.09.2021 um 10:31
Zitat von FiernaFierna schrieb:Auch die AfD betreibt mit ihrem Gerede von "Volk" und "völkisch" schließlich nur Identitätspolitik für Leute, für die (oder deren Bauchgefühl) das eine Rolle spielt.
Ich glaube das trifft es am besten!
Wir haben uns 1989 auf der Straße nach meinem dafürhalten entschieden, "Wir sind das Volk" zu rufen um uns möglichst unmissverständlich von den damaligen ungewähltern SED-Machthabern abzugrenzen.

Wir hatten keinerlei Absicht dabei, uns von etwaigen Nichtdeutschen abzugrenzen.
Derlei Stimmen waren damals dermaßen im Hintergrund, glücklicherweise, dass sie nicht zu hören waren.

Meiner Meinung nach muss der Ruf, 1989 auf der Straße "Wir sind das Volk" aus Bauchgefühl entstanden sein.
Ich kanns nicht anders sagen, Ich war von Anfang an dabei.


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16.09.2021 um 10:36
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Steht weiter oben.
Achso, das..

Ja, stehen jedem Deutschen zu. Und das ist jeder, der einen deutschen Pass hat. Damit ändert sich an der Definition der Verfassung nun ach nichts.


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16.09.2021 um 10:41
Nochmal:
Rechtswissenschaft

Vordergründig herrscht Klarheit: Während die neuen politischen Instrumentalisierungen den Begriff Volk heute unklar und diffus erscheinen lassen, gibt das Verfassungsrecht eine simple Definition. Das Volk, von dem gemäß Art. 20 II GG alle Staatsgewalt ausgeht, ist das Staatsvolk. Das Staatsvolk sind die Staatsangehörigen und die Statusdeutschen nach Art. 116 GG. Keine Kulturgemeinschaft, aber eben auch kein reiner Einwohnerverband. Nach dem Willen des Verfassunggebers gibt der Pass den Ausschlag. Die „relative Homogenität“ des Staatsvolkes, welche das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf Hermann Heller in seiner Maastricht-Entscheidung erwähnt, meint dabei keine kulturelle Verbundenheit sondern (wie von Lübbe-Wolff gezeigt) vielmehr die Existenz einer „gemeinsamen Diskussionsgrundlage“ als Mindestvoraussetzung demokratischer Herrschaft.

Spricht der Jurist vom Volk, so muss er sich an dieses – streng formalistische – Verständnis halten.
Quelle: https://www.juwiss.de/43-2017/


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AfD

16.09.2021 um 10:46
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:meint dabei keine kulturelle Verbundenheit sondern (wie von Lübbe-Wolff gezeigt) vielmehr die Existenz einer „gemeinsamen Diskussionsgrundlage“ als Mindestvoraussetzung demokratischer Herrschaft.
Na da haben wir es doch. Es geht nicht um Kultur, es geht nicht um Blut und Boden, es geht schlicht darum, eine "gemeinsame Diskussionsgrundlage" zu haben. Und man muss im Besitz des deutschen Passes sein, um zum Volk dazu zu gehören.


Was sieht denn die Verfassung da jetzt groß anders? Ist halt nur etwas konkreter ausformuliert, aber im Grunde das Gleiche, was ich schrieb.


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AfD

16.09.2021 um 10:47
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Na da haben wir es doch. Es geht nicht um Kultur, es geht nicht um Blut und Boden,
das habe ich auch nie behauptet.


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16.09.2021 um 10:49
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:das habe ich auch nie behauptet.
Du hast aber behauptet, dass die Verfassung das irgendwie anders sieht, als das, was ich schrieb, und das sehe ich nun auch nicht. Man könnte sich da ja vieles drunter Vorstellen, wie die Geschichte lehrt. Unter anderem eben auch Blut und Boden Konstrukte. Die fehlen ja nun gänzlich in unserer Verfassung.


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16.09.2021 um 10:54
@navi12.0
Das habe ich nicht.
Ich schrieb: steht weiter oben.
Und da steht das, was auch Du geschrieben hast. Nämlich Volk ist deutscher Pass (bzw. deutsche Staatsbürgerschaft). Und das ist das Volk, von dem laut Art. 20 Abs. 2 alle Staatsgewalt ausgeht. Aber es ist eben nicht jeder, der hier lebt, deutsch.
Angela Merkels kontrovers diskutierter Beitrag vom Februar dazu lautete: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
Quelle: https://www.juwiss.de/43-2017/

Interessanter Artikel. Könntest Du mal lesen.


edit: die Deutschengrundrechte klammer ich mal aus.

bei Interesse: http://www.rechtslexikon.net/d/deutschen-grundrechte/deutschen-grundrechte.htm


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