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AfD

84.537 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

25.10.2022 um 11:47
Zitat von KurzschlussKurzschluss schrieb:Das muss ein Fake sein.
Ja, man hofft es schon fast.
Ist das echt, dann muss man sich wohl über nichts mehr wundern, was aus der Ecke kommt


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25.10.2022 um 12:01
Zumindest bei der AfD Sachsen war das Bild wohl eine Zeitlang online

https://www.derwesten.de/politik/afd-bild-frauenbild-sachsen-instagram-traditionell-feministin-id300095447.html

Allerdings gehe ich eher davon aus dass hier sowohl die AfD wie auch "Der Westen" auf einen (treffenden) Scherz hereingefallen sind. Denn so blöd das "Tradiotenell" zu überlesen kann eigentlich niemand sein. Obwohl ...


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AfD

25.10.2022 um 15:19
Zitat von Rolly22Rolly22 schrieb:Obwohl
Scheint zu stimmen:
Beobachter:innen der Partei haben eilig einen Screenshot gemacht und verbreiten das Meme auf Twitter und Instagram.
https://www.watson.ch/international/deutschland/842111869-afd-nutzt-frauenfeindliche-memes-und-zieht-spott-auf-sich

Bislang fand ich kein Dementi.



Ff6CqnqXkAAyusSOriginal anzeigen (0,6 MB)

https://mobile.twitter.com/SchoenScheisse/status/1584848089998770176


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AfD

26.10.2022 um 02:24
Das sind eben die typischen Memes und Stereotypen, die in den Filterblasen gebraucht werden, auch um Content für die Follower zu generieren. Das gilt für beide Seiten.

Besonders ulkig finde ich aber diese ständige Erwähnung von Abschlüssen in Gender Studies und das Abarbeiten an diesem Studiengang und seinen Absolventen. Unser Grundgesetz garantiert - selbstredend in Grenzen - eine akademische Freiheit und deswegen haben auch Gender Studies formal ihre Berechtigung. Im Prinzip sind Gender Studies sowieso in nahezu allen Inhalten den Sozial- und Kulturwissenschaften zugehörig. Niemand käme auf die Idee, die Berechtigung von Sozial- und Kulturwissenschaften anzuzweifeln.

Davon abgesehen, ist die Aufregung und Hysterie völlig an den Haaren herbeigezogen. Wie viele (oder eher wenige) Menschen studieren schon Gender Studies? Lass es ein paar Tausend sein.


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AfD

26.10.2022 um 08:34
Zitat von RobbeRRobbeR schrieb:Du bist schon ein lustiger Vogel.
Ad hominem scheint auch vorrangig so ein AfD-Ding zu sein? Vermutlich, wenn die Argumente ausgehen, ist das der letzte Ausweg.
Also dass ist nicht nur AfD-Sprech, nicht missverstehen - aber da empfinde ich es als besonders ausgeprägt und Du bestätigst es.
Zitat von RobbeRRobbeR schrieb:Soll man wirklich jemanden argumentativ ernst nehmen, der die Meinung vertritt, dass unendliches "whatever-it-takes"-Schuldenmachen Stabilität bringt?
Warum legst Du mir fortwährend Aussagen in den Mund, die ich so nicht getroffen habe? Eine argumentationstaktische Maßnahme? Oder nur fehlendes Textverständnis? Ehrliche Frage, davon hängt es ab, ob ich anders mit Dir spreche oder nicht.
Zitat von RobbeRRobbeR schrieb:Wahrscheinlich siehst Du es nicht mal als Schulden.
Jetzt weißt Du schon (oder vermutest), was ich denke. Beachtlich.
Zitat von RobbeRRobbeR schrieb:Warten wir einfach die 12 bis 24 Monate ab und schauen, ob und inwieweit Deine Argumentation etwas getaugt hat.
Rückblickend sind Prognosen nicht zu beurteilen oder zu bewerten. Es sind Prognosen, deren Qualität zu Zeitpunkt deren Erstellung zu bewerten ist.

Warum wirst Du in Deiner Argumentation nicht ernst genommen? Denn das beklagst Du, wenn Du davon sprichst, dass "man ja gar nichts sagen dürfe", wenn man eine bestimmte Meinungsrichtung vertritt.
Der Grund ist nicht der Inhalt Deiner Meinung, sondern die Art Deiner Darstellung. Deswegen habe ich Dir im oberen Bereich die Problematik dargestellt. Natürlich bekommst Du auf diese Weise keine inhaltliche Diskussion auf die Reihe und Du wirst - außer bei denen, die Deine Sichtweise eh schon teilen - auch auf kein Gehör treffen.
Aber nicht, weil es eine "Meinungsdiktatur" gäbe - sondern weil Du Deine Meinung nicht inhaltlich darstellst, sondern nahezu ausschließlich auf rhetorische Spielereien zurück greifst. Ob das nun bewusst oder unbewusst geschieht, kann ich nicht beurteilen. Aber es wird sich einfach nicht ändern, solange Du diese Strategie weiter fortführst.


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26.10.2022 um 09:28
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Seid wann muss man zur Kritik gleich nen brauchbaren Vorschlag mitbringen.
Schon immer.
Weil es quasi nie perfekte Lösungen gibt. Meist sind es Alternativen, die ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben und ohne eine inhaltliche Bewertung oder Abwägung kann man nicht sagen, dass etwas absolut gut oder schlecht ist.
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Diese Art des Vorgehens spricht für mich Bände.
Es ist erstaunlich, wie Du als Laie auf Basis weniger Informationen diese Schlussfolgerung treffen kannst. Hast Du irgend eine weitere Begründung gelesen, was die Gründe für dieses Vorgehen waren, wie oft so ein Vorgehen angewandt wird etc.?
Ich möchte eine "strategische Handlung" gar nicht ausschließen (dafür weiß ich in dem Punkt nicht genug zu den Hintergründen), aber genauso wenig kannst Du diese Schlussfolgerung treffen.
Zitat von FauxFaux schrieb am 22.10.2022:Naja, sogar ich, der ich das Gesetz grundsätzlich befürworte, finde die Formulierung etwas schwammig.
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Das ist eine sehr unpräzise Formulierung die zu viel Spielraum für Interpretationen lässt.
Gesetze sind quasi immer "schwammig". Auf "juristisch" nennt man das u.a. "unbestimmten Rechtsbegriff". Weil sie in einer abstrakten Weise ein Vielzahl von Sachverhaltsvarianten behandeln müssen. Die Auslegung eines Gesetzes auf einen konkreten Sachverhalt - im Sinne des Gesetzgebers - ist eben die originäre Aufgabe der Judikative im Rahmen der Gewaltenteilung.
Nimm z.B. die "Heimtücke" bei Mord. Ja, was ist denn heimtückisch genau? Da hat man so seine intuitive Vorstellung - aber allzu konkret ist das nicht.

Und ja, je nachdem, welche Art von Sachverhalt ein Gesetz normieren soll, ist es ggf. mehr oder weniger "schwammig". Es ist letztlich ein Zielkonflikt. Je genauer ich etwas normiere, desto mehr (oder umfangreichere) Normen benötige ich. Und ein "zu viel" an Normen trägt ebenfalls nicht zu einer Rechtssicherheit bei.
Zitat von FauxFaux schrieb am 22.10.2022:Das "gröblich" (ohnehin eine Wortschöpfung, die mir nie zuvor untergekommen ist) zu streichen wäre ein Ansatz, aber m. E. nicht ausreichend.
Dass es Dir nicht untergekommen ist, führt zwar verständlicherweise zu Deiner Ablehnung - aber es ist letztlich eine Fachsprache. Das heißt, dass Worte ggf. anders als in der Allgemeinsprache verwendet werden. Z.B. ist in der Alltagssprache Eigentum und Besitz quasi synonym. In der Fachsprache der Rechtswissenschaft nicht. Oder "Vorsatz". Das ist umgangssprachlich "Absicht". In der Fachsprache ist es mehr als das.

"Gröblich" gibt es auch in anderen Normen. Und ja, es ist keine Mathematik, wo es entweder 1 oder 2 ist. Leider. Wäre es so einfach, könnte man statt der Richter, Staats- und Rechtsanwälte einfach Computer hinstellen. So aber kommt es darauf an, dass der Richter letztlich festlegt, ob ein bestimmtes Verhalten im Sinne des Gesetzes über ein "normales Maß hinaus" verwerflich ist oder nicht.
Das Problem ist, dass es eine unbegrenzte Anzahl an Möglichkeiten gibt, wie eine Situation sich entwickelt. Handlung A liegt ein bisschen unter einer Erheblichkeitsschwelle für eine Strafbarkeit und in einer leichten Abwandlung liegt sie ein bisschen darüber.

Das, worüber Du Dich beschwerst (durchaus verständlich aus Deiner Warte), ist juristischer Alltag. Es fällt nur dem Laien normalerweise nicht so auf, weil solche Dinge medial eben (notgedrungen) sehr oberflächlich behandelt werden.
Zitat von FauxFaux schrieb am 22.10.2022:Im aktuellen Zusammenhang will ich kein "grob" und auch kein "gröblich", da reicht mir das "fahrlässig" aus.
Mir nicht.
Denn in dem Bereich sind wir eben schnell in einer Situation, in der gewisse alltägliche Äußerungen (auch wenn sie inhaltlich dämlich sind), unter Strafe gestellt werden. da müssen die Hürden höher sein, als nur "fahrlässig".

Ich persönlich kann mit "gröblich" durchaus etwas anfangen. Ja, es ist sprachlich schlimm. Aber die Dichtkunst und Belletristik ist eine andere Baustelle bei der andere Anforderungen gelten. In der Rechtswissenschaft geht es darum, sich so genau auszudrücken, wie es unter den dafür leider schlechten Rahmenbedingungen möglich ist. Das hat manchmal zur Folge, dass es für den allgemeinen Sprachgebrauch blöd klingt.


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AfD

26.10.2022 um 12:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Mir nicht.
Denn in dem Bereich sind wir eben schnell in einer Situation, in der gewisse alltägliche Äußerungen (auch wenn sie inhaltlich dämlich sind), unter Strafe gestellt werden. da müssen die Hürden höher sein, als nur "fahrlässig".
Nun war das "grob fahrlässig" ja nur beispielhaft für eine Formulierung gewählt, mit der man etwas anfangen kann.

Die Formulierung, um die es in der Betrachtung und Bewertung tatsächlich ging lautet ja
gröbliche Verharmlosung von Völkerstraftaten
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934#:~:text=Mit%20der%20%C3%84nderung%20solle%20nun,oder%20Geldstrafe%20belegt%20werden%20k%C3%B6nnen

Und in diesem Kontext empfinde ich das "gröblich" als einen Zusatz, der es geneigten Richtern vereinfacht, vorliegende Verstöße nicht zu ahnden.

Eine Verharmlosung von Völkerstraftaten ist generell zu ahnden, nicht erst, wenn ein Richter sie als ausreichend "gröblich" erachtet. Das ist meine Ansicht und das meine ich mit schwammig.


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26.10.2022 um 12:51
Zitat von FauxFaux schrieb:Eine Verharmlosung von Völkerstraftaten ist generell zu ahnden, nicht erst, wenn ein Richter sie als ausreichend "gröblich" erachtet. Das ist meine Ansicht und das meine ich mit schwammig.
Wenn also einer sagt, Putin verteidigt sich nur in dem Krieg, sollte das schon ein Richter ahnden?

Das wäre mir persönlich zu unverhältnismäßig, denn das ist meines Erachtens eine relativ harmlose Narretei, die nur vermutlich auf den Komsum flascher Nachrichten zurück zu führen ist, und ohnehin so weit verbreitet, dass es die Kapazitäten der Judikative sprengen könnte.

Irgendwo muss man schon mal eine Grenze ziehen, denke ich.


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26.10.2022 um 12:54
Zitat von FauxFaux schrieb:Und in diesem Kontext empfinde ich das "gröblich" als einen Zusatz, der es geneigten Richtern vereinfacht, vorliegende Verstöße nicht zu ahnden.
Es sind dann schon keine "Verstöße".
Das Strafrecht soll nicht jedes "irgendwie schädliche" Verhalten ahnden. Sondern nur dasjenige, das als so schlimm erachtet wird, dass es von der Gesellschaft nicht hinnehmbar ist.

Eine "Verharmlosung von Völkerstraftaten" ist ja auf viele Arten denkbar, von denen manche strafrechtlich relevant sein sollen und manche nicht. Es gibt (letztlich immer) eine Schwelle, unterhalb derer ein Verhalten "blöd" ist, aber nicht unbedingt strafbewehrt sein muss.
Das Strafrecht ist im gesellschaftlichen Kontext letztlich das schärfte Schwert und hier stellt die Norm in der Tat einen Eingriff in die Redefreiheit dar und ein solcher eingriff muss zu sehr wie nur möglich begrenzt werden. D.h. die Rechtsgüter, die durch so eine Äußerung beeinträchtigt werden, werden gegen die Art und den Inhalt einer solchen Äußerung abgewogen.

Auch das ist leider extrem vage. Zwischen "man darf nichts ungestraft sagen, was dem Staat nicht behagt" bis zu "man darf reden, wie einem der Schnabel gewachsen ist, egal wer darunter wie sehr leidet" ist es ein sehr weites Feld. Und im Zweifel - völlig entgegen der gefühlten "Wahrheit" mancher Leute, ist dieses Grundrecht ein ziemlich starkes (sicherlich zum Teil auch eine Folge des Nationalsozialismus).

Du hast vermutlich recht klare Fälle im Hinterkopf, wo Du sagst: Klar, das ist strafbar. Aber die Realität bietet eine Vielzahl von Grenzfällen, die nicht unbedingt sanktioniert werden müssen.
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Wenn also einer sagt, Putin verteidigt sich nur in dem Krieg, sollte das schon ein Richter ahnden?
Da kommt es auf den weiteren Kontext an. Warum wird das gesagt etc.
Aber ganz grundsätzlich: Warum sollte das nicht strafbar sein, wenn man damit bezweckt, ein öffentliches Meinungsbild unrechtmäßig zu beeinflussen?


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26.10.2022 um 13:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Da kommt es auf den weiteren Kontext an. Warum wird das gesagt etc.
Richtig. Hier hätte der Richter möglicherweise die Möglichkeit ein "gröblich" geltend zu machen, und mit diesem Tool könnte er das ahnden.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber ganz grundsätzlich: Warum sollte das nicht strafbar sein, wenn man damit bezweckt, ein öffentliches Meinungsbild unrechtmäßig zu beeinflussen?
Na die Frage, die ich stelle, geht ja noch tiefer in den Grundsatz, und hinterfragt die generelle Notwendigkeit sowas immer und überall -ohne Kontextbezug- ahnden zu müssen.


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26.10.2022 um 13:11
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Na die Frage, die ich stelle, geht ja noch tiefer in den Grundsatz, und hinterfragt die generelle Notwendigkeit sowas immer und überall -ohne Kontextbezug- ahnden zu müssen.
Die Ahndung im aktuellen Entwurf ist ja an verschiedene Bedingungen geknüpft. Die zu belangende Äußerung muss

- öffentlich erfolgen
- das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord beinhalten und
- in einer Art und Weise begangen sein die geeignet ist zu Haß und Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören

Das sind alles Einschränkungen, leider aber auch teilweise unbestimmte Begriffe.

''Öffentlich'' ist hier das kleinste Problem, weil man das einerseits recht gut abgrenzen kann, andererseits der Rechtsbegriff der Öffentlichkeit auch schon durch genügend Entscheidungen in anderen Zusammenhängen praktisch klar umrissen ist.

Beim zweiten Punkt wird es schon schwieriger: die Frage ist hier, wie weit man diese Begriffe gelten lassen soll. Wenn es nur um den Kreis der ''gerichtsfest'' festgestellten Völkermorde usw. geht ist der Geltungsbereich dieses neuen Paragraphen deutlich enger als wenn es um ''allgemein so angesehene'' Sachverhalte geht. Die Problematik dass die Definition was jetzt genau unter die Abgrenzung fällt mehr oder weniger willkürlich ist bleibt aber teilweise bestehen. Man kann sich auch darüber streiten wo jetzt die Verharmlosung anfängt, aber das dürfte in der praktischen Rechtsprechung weniger von Bedeutung sein.

Der dritte Punkt bietet meiner Ansicht nach den meisten Interpretationsspielraum: die Handlung muss ja nicht tatsächlich in ihrer Wirkung den öffentlichen Frieden stören, sie muss dazu nur geeignet sein. Diese Eignung ist bei Meinungs-Tatbeständen immer in gewisser Weise hypothetisch, weil nicht konkret nachweisbar. Zusammen mit dem schwammigen Begriff ''Hass'' sehe ich da das größte Potenzial für divergierende Ansichten innerhalb der Justiz.


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26.10.2022 um 13:15
@bgeoweh
Sehr komplex, das Thema. Danke für die Details.


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26.10.2022 um 13:18
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Wenn also einer sagt, Putin verteidigt sich nur in dem Krieg, sollte das schon ein Richter ahnden?
Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang, wo und wann er das sagt. Es geht, zumindest nach meinem Verständnis, ja nicht um Stammtischgeplauder, sondern um Äußerungen im öffentlichen Raum, also z. B. bei einer Kundgebung, die geeignet sind, der Hetze zu dienen.

Gut, einverstanden, eine Graduierung in irgendeiner Form muss sicher stattfinden, aber mit dem Begriff "gröblich" werde ich mich nicht anfreunden können.


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26.10.2022 um 13:21
Zitat von FauxFaux schrieb:Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang, wo und wann er das sagt. Es geht, zumindest nach meinem Verständnis, ja nicht um Stammtischgeplauder, sondern um Äußerungen im öffentlichen Raum, also z. B. bei einer Kundgebung, die geeignet sind, der Hetze zu dienen.
Das wird z.B. an der Stelle relevant wo diese Gesetzgebung mit anderen Werten von Verfassungsrang, wie z.B. der Kunstfreiheit oder der Lehrfreiheit kollidiert. Mit Extra-Schwierigkeiten wenn es um Verbrechen geht die nicht allgemein als solche anerkannt sind. Beim Holocaust z.B. ist die Sachlage ja glasklar, beim Völkermord an den Herero inzwischen auch weil wir als Täternation öffentlich anerkannt haben dass es ein Völkermord war, aber denk z.B. an den Völkermord an den Armeniern, der unter Historikern weitgehend unbestritten als solcher angesehen wird, in der offiziellen Doktrin der Türkei aber nach wie vor geleugnet und verharmlost wird. Das hat enormes Spannungspotenzial.


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26.10.2022 um 13:24
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:Hier hätte der Richter möglicherweise die Möglichkeit ein "gröblich" geltend zu machen
Das "warum" ist eher Teil des Vorsatzes. Und der Richter hat auch sonst einen gewissen Spielraum.
Das "gröblich" dient hier dazu, dass der Gesetzgeber nicht alles, war irgendwie als Billigung zu verstehen ist, strafbewehrt sehen möchte. Sondern die Fälle, in denen es besonders schlimm ist.
Zitat von navi12.0navi12.0 schrieb:und hinterfragt die generelle Notwendigkeit sowas immer und überall -ohne Kontextbezug- ahnden zu müssen.
Im Strafrecht wird nie etwas ohne eine Einordnung in einen Kontext geahndet.
Angenommen, ich schieße auf Dich. Dann kommt es darauf an, warum ich das mache. Ist es Notwehr? Ein Versehen? Absicht? Will ich Dich im Zorn töten oder weil ich Dein Geld möchte?
Die objektive Handlung ist stets nur ein Teil der Sache.


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AfD

26.10.2022 um 13:28
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die objektive Handlung ist stets nur ein Teil der Sache.
Das ist bei Meinungs- und Äußerungsdelikten ein besonderes Problem, weil da eigentlich kaum noch eine objektive Tathandlung existiert und sich der wesentliche Teil des Delikts im Innenleben des Ausführenden abspielt, mehr noch als bei z.B. dem Mord, wo ja auch schon wesentliche Merkmale die ihn von ''nur'' Totschlag usw. abgrenzen in der Täterpsyche liegen. Alles nicht so einfach, und eigentlich auch grundsätzlich aus rechtlicher Sicht kritisch.


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26.10.2022 um 13:32
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Im Strafrecht wird nie etwas ohne eine Einordnung in einen Kontext geahndet.
So ist mir das auch bekannt. Deshalb ja die Frage nach der Verhältnissmäßigkeit usw.


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26.10.2022 um 13:47
@bgeoweh
Im Grunde ja.
Aber die Umstände einer Meinungsäußerung geben meist schon einen Rückschluss auf die Motivation.
Wenn wir befreundet sind, und ich sage "Du Arsch" zu Dir, mag das bei uns so üblich sein und klar eine Neckerei sein. Wenn ich es zu einem Polzisten in einer Verkehrskontrolle sage, weil ich mich über den ärgere, ist es eine Beleidigung. Bei identischem objektiven Tatbestand und ohne dass man in meinen Kopf schaut.

Auch die Volksverhetzung in der bisherigen Version (das Thema hier ist letztlich nur eine Konkretisierung oder Klarstellung eines bereits bestehenden Straftatbestandes ohne "neuen Inhalt") unterscheidet, inwieweit durch ein und dieselbe Äußerung ein Schaden oder eine Gefährdung entsteht.
Wer auf einer NPD/AfD-Demo oder in einem YT-Kommentar in geeignetem Kontext so etwas öffentlich zum Besten gibt - wird es wohl eher genau deswegen tun, um damit eine Wirkung zu erzielen.

Erst kürzlich ist einer verurteilt worden, weil er prominent ein großes "Z" auf seiner Heckscheibe spazieren gefahren ist. Nun, seine Verteidigung bestand u.a. darin, dass es ja auch der letzte Buchstabe des Alphabets sei (was stimmt) und vielleicht wollte er halt nur diesem Buchstaben besondere öffentliche Wertschätzung entgegen bringen und nur der Zeitpunkt war blöd gewählt. Aber das ist (ohne irgend eine einigermaßen plausible Erläuterung) völlig unglaubwürdig.

Das soll heißen: Man kann nicht in die Köpfe der Leute sehen - aber die Umstände einer Handlung lassen in aller Regel belastbare Rückschlüsse auf die Motivation zu.

Ich verstehe, dass man als "Nichtjurist" Angst empfindet, unschuldig im Rahmen des "normalen" Lebens in eine unabsehbare Strafbarkeit hinein zu rutschen. Weil man viele Normen nicht richtig versteht und in der eigenen Interpretation diese dann auf alles Mögliche anwendbar sieht. Aber es ist gerade die Aufgabe des Gerichts, die Lebensrealität zu erkennen.


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AfD

26.10.2022 um 13:52
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich verstehe, dass man als "Nichtjurist" Angst empfindet, unschuldig im Rahmen des "normalen" Lebens in eine unabsehbare Strafbarkeit hinein zu rutschen. Weil man viele Normen nicht richtig versteht und in der eigenen Interpretation diese dann auf alles Mögliche anwendbar sieht. Aber es ist gerade die Aufgabe des Gerichts, die Lebensrealität zu erkennen.
Entscheidend wird am Ende sowieso nur sein wie das alles in der konkreten Rechtsprechung angewandt wird. Grundsätzlich empfinde ich reine Meinungs- und Gesinnungsstrafbarkeit allgemein als problematisch, innerhalb dieser problematischen Klasse sticht jetzt aber diese neue Regelung auch nicht besonders hervor. Ob sich überhaupt, abgesehen von so offensichtlichen Fällen wie eben dem Z auf der Windschutzscheibe, nennenswert Anwendungsfälle finden werden die nicht schon durch andere Gesetzgebung abgedeckt sind wird man abwarten müssen.


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AfD

26.10.2022 um 13:53
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das wird z.B. an der Stelle relevant wo diese Gesetzgebung mit anderen Werten von Verfassungsrang, wie z.B. der Kunstfreiheit oder der Lehrfreiheit kollidiert. Mit Extra-Schwierigkeiten wenn es um Verbrechen geht die nicht allgemein als solche anerkannt sind. Beim Holocaust z.B. ist die Sachlage ja glasklar, beim Völkermord an den Herero inzwischen auch weil wir als Täternation öffentlich anerkannt haben dass es ein Völkermord war, aber denk z.B. an den Völkermord an den Armeniern, der unter Historikern weitgehend unbestritten als solcher angesehen wird, in der offiziellen Doktrin der Türkei aber nach wie vor geleugnet und verharmlost wird. Das hat enormes Spannungspotenzial.
Ja, das Thema ist sicher umfangreicher und komplizierter als es sich die meisten Menschen denken würden.

Aber reden wir doch mal Tacheles. Die meisten Fälle, in denen es zu einer Anzeige und gff. auch einer Verhandlung kommt, werden in anderen Themenbereichen vorkommen als Herero oder Armenier.
Was den Holocaust betrifft, sind wir schon deutlich näher an der Realität, denn da findet Leugnung und Verharmlosung ständig statt und auch gerne im öffentlichen Raum.

Wenn man in der Lage ist, die teilweise perfide Meinungsmache einiger Organe einzuschränken, dann durch eine solche Gesetzgebung.

Und nun stelle ich mir eben die Frage, ob "gröblich" eine Formulierung ist, die ich in diesem Zusammenhang hilfreich oder eher hinderlich finden soll? Ich hätte in der Formulierung an dieser Stelle gefühlt eher ein "gezielt" setzen wollen, als ein "gröblich".

Aber wie @kleinundgrün ja sehr eloquent dargelegt hat, sind die Formulierungen in der Juristerei eben nicht nur teilweise schreckliche Stilblüten, sondern auch nur für Fachleute wirklich erklärbar.


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