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AfD

84.720 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

18.11.2014 um 12:24
@vincent

Steht ja in deinem Link ;)

Es ist doch das gleiche ob du einen Autoverkauf tätigst oder einen Vertrag mit einer Prostituierten eingehst
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2 EG-Vertrag sind



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AfD

18.11.2014 um 12:25
@Deepthroat23

Is ja toll das das gericht das so sieht. Das wird die gesellschaft total beeindrucken und niemand wird wird prostituierte mehr schlecht behandeln. Doll :)


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AfD

18.11.2014 um 12:26
@Deepthroat23
Ja, aber nicht nur das Passende raussuchen bitte. Da steht vorher auch was vom zivilrechtlichem und auch in dem Zitiertem steht "zumindest in Strafsachen".
Das Verwaltungsgericht sei jetzt mal ausgenommen.. ob die da groß was zu melden haben, bezweifel ich..^^


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AfD

18.11.2014 um 12:27
@Deepthroat23
@vincent

Alles in allem sehe ich hier mal wieder nur einen riesigen aufgeblasenen geistigen Luftballon voller Nichts.
Aber Hauptsache diese eine hat mal wieder etwas zum echauffieren gehabt.
Also ich bin raus bezüglich des Poster, denn es gilt ja: Don´t feed the troll


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AfD

18.11.2014 um 12:28
@Herbstblume
Hey, lasst uns mal lieb bleiben.. Ich finde die Thematik recht interessant und es ging doch jetzt auch ganz sachlich zu! :Y:


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AfD

18.11.2014 um 12:29
@vincent

Ach lass sie gehen. Wen juckts. Geht doch eh nich um die sache bei ihr.


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AfD

18.11.2014 um 12:30
@aseria23

Oh, da hat aber jemand meinen Post nicht verstanden.

@vincent
Da das Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB als nichtig angesehen wurde, hatte eine Prostituierte zunächst also keinen Anspruch auf Entgelt. Dieser Anspruch wurde erst durch das 2001 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) gewährt.
Aber da steht doch das wichtige.
Es steht da ja es WURDE als sittenwiedrig angesehen.
Aber seit dem Prostitutionsgesetz eben nicht mehr.


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AfD

18.11.2014 um 12:34
@Deepthroat23
Mal der ganze relevante Teil:
Obschon Generalklauseln eine restriktive Anwendung verlangen, wurden Rechtsgeschäfte mit Bezug auf sexuelles Verhalten gegen Entgelt als sittenwidrig eingestuft. Davon betroffen waren insbesondere die Abrede zwischen einer Prostituierten und einem Freier. Da das Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB als nichtig angesehen wurde, hatte eine Prostituierte zunächst also keinen Anspruch auf Entgelt. Dieser Anspruch wurde erst durch das 2001 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) gewährt.
Daraus kann man nur schließen, dass - die Sittlichkeit unberührt - die Prostituierte lediglich einen Anspruch auf Entgelt hat.


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18.11.2014 um 12:36
@vincent

Ok, sagen wir einfach mal so:
Gerichte sehen es nicht als Sittenwidrig. Und das ist das einzige was in dem Fall zählt.


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AfD

18.11.2014 um 12:39
uff.. keine Ahnung. Nicht so einfach die Thematik. Hier mal lesen.. :Y:

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/netjura/zivilrecht/BGB_AT/f/II_5/1478.html

Aber wir sind wohl eh weit im OT^^


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AfD

18.11.2014 um 12:42
@vincent
@Deepthroat23

Ich erwähnte doch schon das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Und daraus leitet sich dann folgendes ab im §2 des Prostitutionsgesetzes
§ 2 des Gesetzes stellt sicher, dass die Einwendung der Sittenwidrigkeit wegen der Art der erbrachten Dienstleistung ebenso ausgeschlossen ist wie die der Schlechterfüllung:



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AfD

18.11.2014 um 12:44
@vincent
@Deepthroat23
Vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes wurden Verträge über sexuelle Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB angesehen
Wikipedia: Prostitutionsgesetz


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AfD

18.11.2014 um 12:54
@Herbstblume
So einfach ist das nicht. Das ist nicht abschließend geklärt..
Gibt es auch genug Hinweise aus dem Wiki-Artikel und hier:

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/030103.html (Archiv-Version vom 17.04.2015)

und hier aus der Zusammenfassung..
Die Intention des Gesetzgebers hat sich an dieser Stelle bisher nicht verwirklicht. Trotz der Entscheidung des Gesetzgebers, das Prostitutionsgesetz als ein herausstehendes Artikelgesetz zu gestalten und einen direkten Bezug zu § 138 BGB zu konstruieren, hält die Literatur und Rechtsprechung in Teilen an der Sittenwidrigkeit fest.
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/030105.html (Archiv-Version vom 17.04.2015)


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AfD

18.11.2014 um 12:57
@vincent

Nur weil es noch einzelne verwirrte Richter gibt, ändert das nichts daran, dass die Vorgabe vom Europäischen Gerichtshof klar und eindeutig ist.


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AfD

18.11.2014 um 13:01
@vincent
@Herbstblume

Das deutsche Gesetz sagt eindeutig:
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.
Somit ist die Sittenwidrigkeit ausgeschlossen.


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AfD

18.11.2014 um 13:04
@vincent

Und es steht ja auch klar in deinem Zitat
Zitat von vincentvincent schrieb:Trotz der Entscheidung des Gesetzgebers
Das bedeutet ja auch dass die Gesetzeslage klar ist aber einige bekloppte diese immer noch nicht umsetzen


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AfD

18.11.2014 um 13:15
@Herbstblume
Es steht aber nicht, dass der Gesetzgeber nur zur Sittlichkeit etwas erlassen wollte, sondern es auch als "herausstehendes Artikelgesetz" gestalten wollte. Desweiteren ist in der Theorie die Entscheidung des EuGH folgende:
Urteile des EuGH, soweit sie im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEU-Vertrag (oder einer Vorgängerbestimmung, wie Art. 234 EG-Vertrag) ergangen sind, dienen zunächst dazu, dem vorlegenden nationalen Gericht die Entscheidung im Ausgangssachverhalt zu ermöglichen. Grundsätzlich bindet die EuGH-Entscheidung durch die Auslegung des Rechts der Europäischen Union nur das anfragende Gericht, dessen Urteil wiederum theoretisch nur für den entschiedenen Einzelfall gilt.
Daraus ergibt sich klar, dass die Entscheidung nicht komplett implementiert werden muss.

So, davon abgesehen, kann es also rein faktisch vom Gericht immer noch als sittenwidrig beurteilt werden. Ob die Richter im EuGH jetzt verwirrter sind, oder die hiesigen ist doch irrelevant.

Im Kontext ging es allerdings auch gar nicht nur um die Sittenwidrigkeit. Es ging darum:
Ob die JA weiss, wie schädlich das für die frau sein kann?
#

Da gibt uns auch die Nutzungsbedinung von istock schon einen Hinweis:
Nutzung des Inhalts auf eine Art und Weise, die durch iStock (unter vernünftigen Maßstäben) als pornografisch, obszön, unmoralisch, verletzend, diffamierend oder verleumderisch angesehen wird oder gemäß anwendbarem Recht so einzuordnen ist oder die mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Person oder ein Objekt der Darstellung in Misskredit bringen kann;
Um als verletzend etc. zu gelten, muss ja nicht zwangsweise das Kriterium der Sittenwidrigkeit herangezogen werden.


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AfD

18.11.2014 um 13:20
@vincent

Dafür ist die Sittenwidrigkeit durch den Europäischen Gerichtshof aufgehoben worden und wie wir wissen wird das Bundesrecht in Zweifelsfragen durch das Recht des Europäischen Gerichtshofes gebrochen.
Aber gut, lassen wir das
Zitat von vincentvincent schrieb:Um als verletzend etc. zu gelten, muss ja nicht zwangsweise das Kriterium der Sittenwidrigkeit herangezogen werden.
Ich sehe da nichts verletzendes, wenn gefordert wird dass freiwillige Prostitution legal bleiben soll (immerhin auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes) und gefordert wird das weiter Zwangsprostitution und die Prostitution von Minderjährigen verfolgt werden soll.


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AfD

18.11.2014 um 13:24
@Herbstblume
Die Forderungen der JA interessieren in dem Zusammenhang aber nicht. Wichtiger ist, dass eine Verbindung hergestellt wird, die für die Dame als verletzend empfunden werden kann.
Man kann ja mal die Parallele ziehen und vor Augen führen, dass eine Frau als Hure zu bezeichnen einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung nach sich ziehen kann.
Die Sittlichkeit des Berufs scheint dem nicht entgegen zu stehen.


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