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Chemtrails

54.349 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Himmel, Wolken, Chemtrails ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Chemtrails

19.08.2015 um 20:28
Jedenfalls sollte man versuchen, die Leute ausfindig zu machen und härtestens zu bestrafen, die zu solchen Attacken aufrufen - das ist klar.

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Chemtrails

19.08.2015 um 21:10
@dh_awake

Das ist leider nicht ganz einfach - bei einem 45 - Jährigen ist das ja halbwegs klar, der gehört entweder in den Knast oder in die Psychiatrie.
Aber was machst Du mit einem verhetzten 15 - Jährigen?
Oder eben diesem, wenn er sich bloß blöd 'rumgespielt hat ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein?


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Chemtrails

19.08.2015 um 21:14
@dh_awake

Ups, da hab ich Deinen Beitrag zu flüchtig gelesen. Diejenigen, die dazu aufrufen gehören wirklich in den Knast. Allerdings muss man auch denen nachweisen können, dass sie sich über die Konsequenzen im klaren sind :(


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Chemtrails

19.08.2015 um 21:19
Zitat von ShortVisitShortVisit schrieb:Oder eben diesem, wenn er sich bloß blöd 'rumgespielt hat ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein?
Es geht meiner Meinung nach nicht darum, was wir mit alten oder jungen Tätern machen, sondern wie man das alles schon im Vorfeld einzudämmen sucht.

Jedenfalls halte ich die Idee des FBI für ganz gut: Belohnungen auszusetzen, um die Redelust des Umfeldes ein bisschen zu steigern:
https://www.fbi.gov/news/stories/2014/february/protecting-aircraft-from-lasers

Gleichzeitig würde ich die Strafen (alleine schon der Versuch) immens hoch ansetzen und das auch gleich per Medien entsprechend plakativ verbreiten.


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Chemtrails

19.08.2015 um 22:05
@dh_awake

Das ist ja bei jedem potenziellen Verbrechen so. Nur - wo ziehst Du die Grenze zwischen Vorbeugen und dem sattsam bekannten "Böse Überwachung, Freiheitsbeschränkung etc" Geschrei bzw einer tatsächlich unzulässigen Überwachung?

Hier (bei den Strafen) wird's auch zum Politikum - zu hoch angesetzte Strafen (was ist denn in diesem Kontext "zu hoch"?) lösen einen riesen - Tumult aus, schon weil die Mehrheit sich kaum über die Möglichen Folgen solcher Taten im Klaren ist. Juristen, Kommentatoren, Medien und was weiss ich mischen dann mit und was rauskommt ist bestenfalls ein fauler Kompromiss, wahrscheinlich aber außer Spesen gar nichts.

Fakt ist, dass da ein Haufen hoffnungsloser Irrer frei herumrennt, so dass nicht einmal Aufklärung hilft. Am zielführendsten wäre vielleicht noch, Laserpointer ab einer bestimmten Leistung als gefährliche Waffen einzustufen und ihren Verkauf zu verbieten und auch wirksam zu verhindern, wobei selbst das politisch schwierig wäre - denk nur an die langwierigen Versuch, privaten Waffenbesitz in den USA einzuschränken. :(


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Chemtrails

20.08.2015 um 00:18
Zitat von ShortVisitShortVisit schrieb:Fakt ist, dass da ein Haufen hoffnungsloser Irrer frei herumrennt, so dass nicht einmal Aufklärung hilft.
Im Prinzip ist das meine Meinung. Selbst wenn es gelänge, nachzuweisen, dass von 1000 Laserpointerattacken ein paar auf das Konto von angeblichen Chemtrailsanhänger gehen - kannst du solche Taten ja nicht verhindern und die Chemtrailsszene auch nicht (verbieten).
Zitat von ShortVisitShortVisit schrieb:Hier (bei den Strafen) wird's auch zum Politikum - zu hoch angesetzte Strafen (was ist denn in diesem Kontext "zu hoch"?) lösen einen riesen - Tumult aus, schon weil die Mehrheit sich kaum über die Möglichen Folgen solcher Taten im Klaren ist.
Wenn ich eine volle Passagiermaschine gefährde oder eine Massenkarambolage auslösen könnte, dann kann die Strafe gar nicht hoch genug sein und dass sich die Mehrheit über die Folgen einer solchen Tat nicht bewusst ist, glaube ich nicht.
Aufklärung in der Schule - Eltern sollen haften und jeder Laser nur verkauft werden gegen Registrierung.
Was mich wundert ist, dass z. B. auf Facebook Leute unter ihrem Realnamen offensichtlich über Jahre hinweg Nazidreck posten können, ohne dafür belangt zu werden. Das verstehe ich echt nicht. Deshalb Schluss mit der Weicheierei, meine ich, und klare Signale (sprich hohe Strafen) für ein So nicht! setzen.


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20.08.2015 um 12:43
@dh_awake
Zitat von dh_awakedh_awake schrieb:Im Prinzip ist das meine Meinung. Selbst wenn es gelänge, nachzuweisen, dass von 1000 Laserpointerattacken ein paar auf das Konto von angeblichen Chemtrailsanhänger gehen - kannst du solche Taten ja nicht verhindern und die Chemtrailsszene auch nicht (verbieten).
Aber man kann sie stärker überwachen. Geistig nicht klar denkende Menschen welche zu straftaten aufrufen sind einfach brandgefährlich.


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20.08.2015 um 12:56
Zitat von dh_awakedh_awake schrieb:und dass sich die Mehrheit über die Folgen einer solchen Tat nicht bewusst ist, glaube ich nicht.
Das glaube ich auch nicht. Das ist wie mit den Steinewerfern auf Autobahnbrücken.
Zitat von dh_awakedh_awake schrieb:Eltern sollen haften
Wie soll denn das funktionieren. Ihnen müsste ja irgend ein Verschulden zugerechnet werden können. Und bloße Sippenhaft ist ja nun so was von vorgestern.
Zitat von dh_awakedh_awake schrieb:Was mich wundert ist, dass z. B. auf Facebook Leute unter ihrem Realnamen offensichtlich über Jahre hinweg Nazidreck posten können, ohne dafür belangt zu werden.
Weil wir in einem Land leben, in dem das Recht, seine Meinung zu äußern, einen sehr hohen Stellenwert ein nimmt (auch wenn manche das immer wieder in Zweifel ziehen). Und solange bestimmte strafrechtlich relevante Grenzen nicht überschritten werden, kann (solange FB nicht aus eigenem Antrieb dagegen vor geht) von staatlicher Seite nichts unternommen werden.


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20.08.2015 um 13:43
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: solange bestimmte strafrechtlich relevante Grenzen
Wobei man da schon mal der Meinung sein könnte, daß da die Justiz auf dem rechten Auge etwas kurzsichtig ist.

@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Aber man kann sie stärker überwachen. Geistig nicht klar denkende Menschen welche zu straftaten aufrufen sind einfach brandgefährlich.
Ich finde ja immer wieder daß Leute die im WWW ihre Abgedrehtheit zeigen erstmal zur MPU sollten...


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20.08.2015 um 14:05
Zitat von rambaldirambaldi schrieb:Ich finde ja immer wieder daß Leute die im WWW ihre Abgedrehtheit zeigen erstmal zur MPU sollten...
Hat nicht irgend ein KRRler erst vor kurzem seine Fahrerlaubnis verloren, weil er sich derart hanebüchen in seine alternative Realität geflüchtet hatte?
Zitat von rambaldirambaldi schrieb:Wobei man da schon mal der Meinung sein könnte, daß da die Justiz auf dem rechten Auge etwas kurzsichtig ist.
Das hört man zwar immer wieder - aber ich halte das eher für ein Gerücht. Es gibt auch in der Justiz solche und solche. Aber ich halte das nicht für ein systematisches Problem.


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20.08.2015 um 14:07
@rambaldi
Zitat von rambaldirambaldi schrieb:Ich finde ja immer wieder daß Leute die im WWW ihre Abgedrehtheit zeigen erstmal zur MPU sollten...
Solange sie nicht straffällig werden ist das kaum zu realisieren. Dann aber tritt nicht selten die Verquickung von Rechtslastigkeit, Chemtrailiotie, Verschwörungsglaube und (amtlich festgestellter) wahnhafter Störung zu Tage, wie z.B. hier: http://www.bfed.info/steinbach_norbert_ag_kassel_urteil_vom_05112008.pdf (Archiv-Version vom 10.08.2015)


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20.08.2015 um 14:13
@geeky
Das deutsche und das Russische Volk wurden .... aufgerüstet ....
:D
Was hat der denn genommen :D


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20.08.2015 um 14:17
@geeky
Mancher Level an Dämlichkeit sollte strafbar sein :-)


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20.08.2015 um 14:18
Das schlimme daran ist, so ein Gerichtsverfahren bekräftigt den Glauben an so etwas doch noch...


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20.08.2015 um 14:22
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Das schlimme daran ist, so ein Gerichtsverfahren bekräftigt den Glauben an so etwas doch noch...
Da hast Du recht, das ist wirklich das schlimme daran.

Egal was man macht, es endet hauptsächlich damit, dass sie sich nur noch mehr in ihren Wahn flüchten. Nur ganz, ganz selten erreicht man mal jemanden von den Verschwörungsideologen und das ist wirklich traurig.


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20.08.2015 um 14:37
@rambaldi

Hier ein weiterer Fall, bei dem dein Wunsch Gehör fand:

"[...]
4 Mit Schreiben vom 8. April 2010 teilte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten dem Antragsteller mit, dass Bedenken hinsichtlich seiner Kraftfahreignung beständen, weil aufgrund seiner umfangreichen schriftlichen Äußerungen Zweifel an seinem Realitätssinn beständen. Da er die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und konkrete Maßnahmen der Behörden für sich als ungültig ansehe, sei auch keine ausreichende Sicherheit gegeben, dass er den verkehrsrechtlichen Regeln Folge leiste. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten forderte den Antragsteller auf, zur Feststellung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb von zwei Monaten das Gutachten eines Arztes für Neurologie/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen. Der Antragsteller teilte im Juni 2010 unter anderem mit, dass er sich unter völkerrechtliche Selbstverwaltung gestellt habe. Ein Gutachten legte er nicht vor.

5 Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 8. Juli 2010 mit, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil er wegen Nichtvorlage des Gutachtens als ungeeignet anzusehen sei, und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Antragsteller machte daraufhin u. a. geltend, er sei bereits im Dezember 2009 beim Bezirksamt Mitte, Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst, psychologisch begutachtet worden.

6 Mit Bescheid vom 2. August 2010 entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten dem Antragsteller die Fahrerlaubnis. Der Antragsteller legte Widerspruch ein und äußerte in einem Schreiben an den Polizeipräsidenten in Berlin, dass er sich sehr wohl an Verkehrsregeln halte, da diese „in weiten Teilen sinnvoll“ seien. In einem weiteren gegen den Antragsteller gerichteten Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (um 11 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften) trug der Antragsteller u. a. vor, dass ein guter Autofahrer sehr wohl selbst entscheiden könne, welche Geschwindigkeit für die gegebene Situation angemessen sei. Zudem betonte er erneut, dass er sich dem System entzogen habe.
[...]

Aus den Schreiben des Antragstellers geht hervor, dass er die staatliche Rechtsordnung und die Legitimation der staatlichen Organe nicht anerkennt und sich außerhalb dieser Rechtsordnung gestellt hat. Ob die hartnäckige Leugnung der Geltung einer Reihe von Gesetzen, das Beharren darauf, er habe sich dem geltenden System entzogen, und die wiederholte Forderung nach Schadensersatz in Form von Feinunzen Gold Ausdruck einer psychischen Störung mit verkehrsrechtlicher Relevanz im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 zur FeV sind, kann nur von einem Arzt beurteilt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV zu Recht bestimmt, dass das Gutachten von einem Arzt für Neurologie/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden und dieser klären soll, ob eine Erkrankung nach Anlage 4 vorliegt, das Realitätsurteil unter das erforderliche Maß herabgesetzt ist, ggf. trotz Vorliegens einer Erkrankung eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen 1 und 3 gegeben ist sowie ob eine zusätzliche medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist. […] Auch der Hinweis des Antragstellers, er halte sich sehr wohl an Verkehrsregeln, da diese in weiten Teilen sinnvoll seien, führt nicht zu einer anderen Beurteilung. Denn dies schließt das Vorliegen einer psychischen Störung mit verkehrsrechtlicher Relevanz nicht aus. Dieses Vorbringen lässt nämlich offen, ob sich der Antragteller auch dann an Verkehrsregeln halten würde, wenn er diese nicht für sinnvoll hält. Mit dem sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges wäre es aber nicht vereinbar, wenn der Fahrer jeweils selbst darüber entscheiden würde, welche Verkehrsregeln er für sinnvoll hält und zu beachten gewillt ist.
[...]"
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE110018416%3Ajuris-r01&documentnumber=1&numberofresults=1308&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true

Aber dazu kommt es eben erst dann, wenn der Betreffende durch einen Gesetzesverstoß (oder wie in diesem Fall durch eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten) auffällig wird. Begrüßenswert ist es allemal, daß Reichsdödel und andere Spinner ihren Realitätssinn unter Beweis stellen müssen und ihnen andernfalls der Führerschein entzogen wird.


@Geisonik
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Was hat der denn genommen
Eine Überdosis Verschwörungsgedöns. ;)


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20.08.2015 um 14:39
Zitat von geekygeeky schrieb:Solange sie nicht straffällig werden ist das kaum zu realisieren.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass sie wie Alexander Müller den "Jagdschein" erhalten und sich fortan alles erlauben straffrei erlauben können. Aus dem von Dir verlinkten PDF ergibt sich aber eine ganz neue Sicht für mich.

Verlieren sie denn wenigstens ihre Wahlberechtigung?

Spoiler
Aus http://www.bfed.info/steinbach_norbert_ag_kassel_urteil_vom_05112008.pdf (Archiv-Version vom 10.08.2015)
[...]
Zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat die Sachverständige G. C. ein
Gutachten erstattet. Sie hat ausgeführt, dass der Angeklagte an einer wahnhaften Störung
erkrankt sei. Aufgrund des vom Angeklagten in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen
Eindrucks könne sie nicht ausschließen, dass die Wahn- und Verfolgungsideen des Angeklagten
dazu geführt hätten, als eine Reaktion hierauf die verfahrensgegenständlichen Texte ins Internet
zu stellen. Die hierin erkennbare Ideologie des Angeklagten bestehe zwar unabhängig von seiner
Erkrankung. Allerdings könne es sein, dass die Erkrankung der Auslöser gewesen sei, dass der
Angeklagte·die verfahrensgegenständlichen Texte veröffentlicht habe, wobei hierbei in sämtlichen
der unter 11. dargestellten Fällen s·eine Fähigkeit, nach vorhandener Unrechtseinsicht zu handeln,
erheblich vermindert gewesen sein könne.

Das Gericht konnte aufgrund des in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindrucks
vom Angeklagten die Ausführungen der Sachverständigen in jeder Weise nachvollziehen. Es
schließt sich daher den Schlussfolgerungen der Sachverständigen an.
[...]
Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe konnte nicht gemäߧ 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung
ausgesetzt werden, da dem Angeklagten gegenwärtig keine günstige Sozialprognose gestellt
werden kann. Er hält die verfahrensgegenständlichen Texte zum Teil weiterhin im Internet vor und
hat diese bislang nicht gelöscht. Aus diesem Grund ist mit weiteren, gleichgelagerten Straftaten zu
rechnen, weshalb gegenwärtig der Vollstreckung der Strafe bedarf, um auf den Angeklagten
einzuwirken.

[...]
Aus den vorgenannten Einzelstrafen war unter Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, hier
sechs Monate. gemäß den §§ 53, 54 StGB eine insgesamt tat- und schuldangemessene
Gesamtstrafe zu bilden, welche die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf. Unter
nochmaliger Berücksichtigung sämtlicher für und gegen den Angeklagten sprechenden
Gesichtspunkte, insbesondere des Umstandes, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
sämtliche Taten im Zusammenhang mit der Erkrankung des Angeklagten stehen, hält das Gericht
vorliegend eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten für insgesamt tat- und
schuldangemessen.



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20.08.2015 um 14:43
@Stollwatch
Zitat von StollwatchStollwatch schrieb:Verlieren sie denn wenigstens ihre Wahlberechtigung?
Nur in den seltensten Fällen:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Wahlrecht (Archiv-Version vom 29.08.2015)


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Chemtrails

20.08.2015 um 14:49
Zitat von geekygeeky schrieb:Nur in den seltensten Fällen
Interessant. Man attestiert Menschen ihren Wahnsinn, lässt sie aber weiterhin an Wahlen teilnehmen.
Was soll da schon schief gehen?


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Chemtrails

20.08.2015 um 14:54
@Stollwatch
Nichts,absolut nichts,die unattestierten Irren wählen ja auch weiterhin


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