@Technikwahn
Technikwahn schrieb:Stimmt. Erinnerungen sind unsichere Quellen.
Nö, es würde völlig ausreichen, wenn du das was du als Fakt behauptet hast, auch nur näherungsweise belegen könntest.
Der Kaufvertrag (in mehreren jeweils überarbeiteten Versionen) war hingegen seit Sommer 2014 online durchgehend verfügbar, die aktuelle Version findet du hier:
http://gaia-energy.org/wp-content/uploads/2014/07/Anmeldungsformular-GAIA-Workshop-Energieerzeugung-mit-Luft-und-Wasser.pdf Gerne auch in der Version mit Kreditfinanzierung:
http://gaia-energy.org/wp-content/uploads/2015/05/Anmeldungsformular-GAIA-Workshop-Energieerzeugung-mit-Luft-und-Wasser-2015-Finanzierung.pdfFür Korinthenkacker: Ja, ich weiß, dass das nur ein Bestellformular ist und ein Kaufvertrag erst mit Annahme der Bestellung zustandekommt. Doch wie das heute bereits verlinkte Beispiel
http://gaia.ws1.eu/chronik-4.php?cN=10 zeigt, nimmt Gais die Bestellungen an. Es hängt dann nur noch an der Anzahlung des Bestellers, ändert aber am Vertragstext nix. Somit: Bestellformular = Vertragstext.
So,
@Technikwahn, deine vorige Anforderung ist erfüllt, jetzt bist du wieder dran mit der nächsten verbalen Windung.