Auftriebskraftwerk
16.07.2016 um 00:12Anzeige
uatu schrieb:"proofed" heisst soviel wie "dicht gemacht"
poipoi schrieb:wollt's gerade schreiben. Unsere Englisch-Legastheniker mal wiederOch wieso...dauert nicht mehr lange und es passt :D
Am neuen Hauptsitz der Firma in Spich/DE wird ein 100-kW-Demo-Auftriebskraftwerk installiert und kann ca. Ende November bereits besichtigt werden. Dieses soll vom TÜV getestet werden.Ähnliches wird im NET-Journal Januar/Februar 2015 wiederholt:
(Protokoll SVR-Meeting vom 31.10.2014)
Ab Mitte Februar wird am Standort der Firma Rosch GmbH in Spich bei Köln ein autonom laufendes 120-kW-Auftriebskraftwerk im Glaskasten demonstriert. Dieses soll TÜV-geprüft werden.Mitte Mai 2015 schrieb Rosch CEO Detlef D. an Sterling Allan:
(NET-Journal Januar/Februar 2015 (pdf))
Next week we have the 15 KW running. TÜV will be in the house from Monday (this is not a GAIA topic). The order to the TÜV is proof of technology. I will ask him for a public version, which you could publish if you like.Mitte Oktober 2015 schrieb Adolf Schneider in einer Email an Interessenten an NovaEnerTec-AG-Interessenten folgendes:
(Rosch CEO Detlef D. am 19.05.2015 (Archiv-Version vom 25.06.2016))
Die 10-m-KPP-Anlage, die zur Zeit in Spich als Prototyp läuft, wurde letzte Woche vom TÜV Rheinland durchgemessen und positiv bewertet, wie wir erfahren haben D.h. der autonome Lauf der Anlage bestätigt.Bemerkenswerterweise ruderten die Schneiders (Frau Schneider und Herr Schneider unabhängig voneinander) allerdings heftigst zurück, als sie um eine Stellungnahme dazu gebeten wurden. Sie zogen sich auf die Position zurück, dass doch nur der schon lange bekannte Bolzonaro-Bericht zur kleinen 2-m-Meter-Demo-Anlage existiere. Eine Erklärung, wie die anscheinende Falschaussage von einer TÜV-Prüfung der 10-m-Anlage zustande gekommen war, lieferten sie nicht.
(Adolf Schneider am 12.10.2015)
Inge Schneider erwähnt, dass die Firma [Rosch] ihnen die CH-Produktionslizenz für 5 Mio Euro angeboten hat, für 5% davon (250.000 Euro) könnten sie eine Option kaufen und dann bereits zu Lizenznehmerbedingungen verkaufen, was bei den grossen Margen zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen wirtschaftlich sehr interessant ist.Rechnet man diese Beträge anhand der Bevölkerungszahlen auf Deutschland um (Deutschland hat grob zehnmal soviele Einwohner wie die Schweiz) ergeben sich ca. 50 Millionen EUR für die volle Lizenz, und ca. 2,5 Millionen EUR für die Option. Der erste Betrag ist natürlich völlig unrealistisch, der zweite würde aber zu den im Protokoll des GAIA-Projekttreffens am 09.07.2016 erwähnten angeblichen "Millionenschäden bei der KPP durch Negativpresse im Internet" passen. Der tatsächliche Betrag und die Art der Lizenz könnten natürlich auch irgendwo dazwischen liegen. Zweifellos ist eine gesunde Skepsis angebracht, ob tatsächlich solche Beträge geflossen sind, völlig ausgeschlossen ist es aber nicht.
(Protokoll SVR-Meeting vom 11.07.2014)
uatu schrieb:Der Grund dafür dürfte sein, dass keine deutsche TÜV-Niederlassung bereit war, sich mit der Prüfung eines offensichtlichen Perpetuum Mobiles zu blamieren.Oder es wurde eine TÜV-Prüfung gemacht die im Gegensatz zu der DEKRA-Prüfung von R. Sch. so seriös war, dass Rosch sie in der Schublade verschwinden lassen musste.
HIP26727 schrieb:(Ich weiß ja nicht, ob @liezzy den schon auf Ihrer Liste bescheuerter Elektrotechniker hat.)Uuuups, Meyl hatte ich immer als Physiker aufm Schirm. Tja, auch mir passieren Fehler.
liezzy schrieb:Physikkenntnis resistente E-Techniker:Na, und wenn wir doch gerade bei den habilitierten Spinnern sind, kannst Du auch gleich noch den Äther- und anti-c=const. Hartwig aufnehmen:
poipoi schrieb:Mail ist raus.Schön, dass Dekra schon Bescheid darüber bekommen hat. Mal sehen was sie unternehmen.
Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der ÜberschuldungVermutlich ist Insolvenzverschleppung in Ö ebenfalls geregelt, und dank des geleakten Protokolls vom 09.07.2016 ist nun auch belegt, dass die gesamte Vorstandsbande über die Zahlungsunfähigkeit informiert war.
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die
Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen
ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden
Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.
Peter0167 schrieb:InsolvenzverschleppungAber was ist damit:
Punkt 6: „Alle Anwesenden sind nach einer offenen Diskussion mit vielen konstruktiven Wortmeldungen einstimmig der Meinung, uns die nächsten 24 Monate weiter arbeiten zu lassen und von Rückforderungen abzusehen.“Damit ist der Verein doch erst mal aus dem Schneider, oder?
Dblickstrudel schrieb:Damit ist der Verein doch erst mal aus dem Schneider, oder?Das war keine repräsentative Vollversammlung.
Peter0167 schrieb: weise ich an dieser Stelle mal auf einen rechtlichen Aspekt hin, der zumindest in Deutschland wie folgt geregelt ist (BGB § 42 Abs. 2):Weise ich an dieser Stelle mal darauf hin, dass die Rechtslage in Deutschland völlig irrelevant ist, da es sich um einen Verein in Österreich handelt und hier die hiesigen Gesetze Anwendung finden.
Dblickstrudel schrieb:Damit ist der Verein doch erst mal aus dem Schneider, oder?Sehe ich ebenso wie poipoi. Die Zahlungsunfähigkeit ist in jedem Fall gegeben, vielleicht bedarf es da erst einer ausdrücklichen Verzichtserklärung der Gläubiger (in Schriftform). Bin aber letztlich kein Anwalt...
Peter0167 schrieb:Vermutlich ist Insolvenzverschleppung in Ö ebenfalls geregeltUnd da Österreich ja (noch) Mitglied in der EU ist, wird das österreichische Recht sich nicht grundlegend vom europäischem unterscheiden.
stanmarsh schrieb:Zur Abwechslung mal ein schönes AutoMal unter uns, ... ich finde dieses Fahrzeug ist ausgesprochen hässlich und zudem unpraktisch.
Peter0167 schrieb:Passt aber irgendwie zu DDDIst dem anderen Dicken sein Fahrzeug, passt aber auch ;)