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Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:22
Nach dem Vorliegen des Gutachtens hat der Richter eigentlich nur noch zu bewerten, ob - im Sinne der Anklage - Wolfgangs Aussagen über die beiden Kläger angemessen waren. Dass das AuKW Beschiss ist und somit Geschäfte damit von sehr zweifelhafter Natur sind, sollte nun unstrittig sein.

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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:24
Spätestens jetzt könnte ich mir vorstellen, dass RA Blschtz. in Spich anruft, und fragt, ob man ihn eigentlich verarschen will.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:39
@poipoi
Ach was, dazu ist der RA zuviel Profi und wie medial bekannt, nimmt er sich des öfteren auch "besonderer Fälle" an. Im Fall Rosch ist er halt kein Verteidiger, der für seine Klienten ein möglichst mildes Urteil erreichen will, sondner er tritt als Klägervertreter auf. Falls die Klage nicht durchgeht (also zu Wolfgangs Gunsten ausfällt), braucht er sich auch nicht grämen oder Vorwürfe gefallen lassen. Die beiden Kläger haben ihr Möglichstes getan, um das Unterfangen in den Sand zu setzen.

Der RA wird am Ende seine Honorarnote schreiben und auf den Zahlungseingang warten. Diese ist ohnehin nur der kleinere Teil der Kosten, welche auf die Kläger im Falle des Misserfolgs zukommen: Gerichtskosten, Gutachter, gegnerischer Anwalt. Das wird sehr deutlich fünfstellig werden.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:42
So weit ich das verfolgt habe, tritt er gerne für "Menschen ohne Lobby" ein. Ich bin mir nicht sicher, ob die Vertretung von Betrügern sich gut macht in seinem Öffentlichkeitsbild. Gut, sein Problem.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:49
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Äh, nein.
Du, wenn die Aufgabe da lautet, ein großes Loch zu schaufeln, denke die würden das schon schaffen. ;)


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 12:53
@uatu

Nun mit den Aussagen zum Beryllium-Magnet steht der Kläger doch offenkundig als Lügner entlarvt da, würde mich ja freuen, wenn die ROSCH Leute da doch noch persönlich aufschlagen und vom Richter dazu befragt werden würden.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 13:00
Der Rosch-Rechtsanwalt sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit seiner Tätigkeit zu jedem weiteren Schaden beiträgt, der durch die Vermarktung von Rosch-Auftriebskraftwerken entsteht. Spätestens nach dem Sachverständigen-Gutachten kann er sich nicht mehr darauf berufen, dass er als naturwissenschaftlich/technischer Laie nicht wissen konnte, dass ein Auftriebskraftwerk ein grundsätzlich nicht funktionsfähiges Perpetuum Mobile ist. Möglicherweise ist ihm das egal. Sobald jedoch ein grösserer Schaden publik wird, fliegt ihm das um die Ohren. Das Internet vergisst nichts.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 13:10
De facto bleibt den Roschis wohl nur noch die Vorführung eines real exisierenden "Auftriebskraftwerks", um das Desaster abzuwenden.

Messemodell mitbringen, Batterie geladen, Räder und Ketten geschmiert, Overunity optimiert (nach unten, versteht sich). Eine große Show machen, die Wasserträger zur Befüllung können auch noch ein bisschen Zeit schinden, und ab geht die Post!

Das wäre ein würdiger Höhepunkt des Prozesses, viel streßfreier und erfolgversprechender als die erbärmliche Defensive. Ist der Richter erst am Staunen, kann man Wolfgang voll gegen die Wand laufen lassen. :D


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 13:12
@Mr.Stielz: Du weisst, dass der 1. April vorbei ist? ;)


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 13:20
Es würden wohl die Roschis selber am meisten verblüfft sein, wenn ihre Rostwasser-Tretmühle OU liefern würde.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 14:10
Ein Peter Albrecht melded sich zu Wort (in der Gruppe Auftriebskraftwerk) :



"Letzte Woche stellten wir einen Messbericht von Prof. Dr. C. Turtur zum Keshe Magrav Generator bereit. Nun möchten wir auf eine andere Dokumentationen von ihm hinweisen.

Wir greifen damit auf die heutige Aussendung unseres Kooperationspartners ÖVR zurück. Dort erklärt Prof. Harald Lesch die Nullpunkt Energie. Das eint beide Professoren. Umfang bzw. Art und Weise der Erklärungen sind allerdings sehr unterschiedlich.

Die Ausführungen beider Herren sollen das Verständnis für neue Energieformen nachhaltig zu vermitteln helfen."

https://www.facebook.com/groups/561086810692792/?multi_permalinks=949109575223845&notif_t=group_activity&notif_id=1491134862587295


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 14:28
@kiefer: Den Verweis auf die beiden Vorträge hatten wir kürzlich schon mal in einem GAIA-Artikel. Rosch wird das auch nichts nützen. ;)


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 16:14
Der Rosch-Rechtsanwalt wurde übrigens bereits am 02.08.2016, d.h. vor über einem halben Jahr, ausführlich über die Fragwürdigkeit seines Mandats aufgeklärt:
Datum : Die, 02 Aug 2016 05:19:48 +0200
Betreff : Klage gegen Wolfgang Süß

==============================

Sehr geehrter Dr. B.,

es erstaunt mich, dass die Rosch Unternehmensgruppe nach der Mandatsniederlegung durch Ihren Fachkollegen Rechtsanwalt Dr. Johannes Ö., Wien, im März 2015 nochmal einen Rechtsanwalt gefunden hat, der bereit ist (wenn auch in diesem Fall formal als Privatklage) gegen Herrn Wolfgang Süß vorzugehen. Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt, und haben Sie Dr. Ö. konsultiert, was ihn seinerzeit bewogen hat, sein Mandat niederzulegen?

Es erstaunt mich weiterhin, dass Sie den -- mit Verlaub -- hanebüchenen Unsinn, den Rosch als Funktionsprinzip für das sogenannte "Auftriebskraftwerk" angibt ("Schöpfrad", etc.), ernsthaft einem Gericht vorgelegt haben. Bei dem Rosch "Auftriebskraftwerk" handelt es sich klar und eindeutig um ein grundsätzlich nicht funktionsfähiges Perpetuum Mobile. Das wird Ihnen jeder kompetente Physiker -- von denen Ihnen allein im deutschsprachigen Raum einige zehntausend zur Verfügung stehen -- bestätigen. Falls Sie, wie es den Anschein hat, bisher keinen fachkundigen Rat zu diesem Thema eingeholt haben, möchte ich Ihnen sehr empfehlen, dies baldmöglichst zu tun, und sich z.B. an die nächstgelegene technische Universität zu wenden.

Bereits vorab können Sie sich die Beurteilung von Dipl.-Phys. Michael Adolph von der RWTH Aachen (einer der renommiertesten technischen Universitäten Deutschlands) im Rahmen eines Besuchs des WDR bei Rosch Deutschland im Mai 2015 ansehen. Sie finden das Video u.a. bei YouTube unter dem Suchbegriff "Rosch busted by WDR".

Neben dem grundsätzlichen physikalischen Aspekt möchte ich Ihnen empfehlen, einen kompetenten Maschinenbau-Ingenieur zur Bemessung der Zugketten und Wellen bei den diversen Rosch "Auftriebskraftwerken" zu konsultieren. Entsprechende Berechnungen sind in der Vergangenheit von mehreren Experten durchgeführt worden, und hatten allesamt zum Ergebnis, dass die Zugketten und Wellen nur einen Bruchteil der Leistung übertragen könnten, die von Rosch behauptet wird.

Haben Sie sich das von Ihnen angeführte US-Patent US6914339B2 näher angesehen? Mal von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit dieses Patents aus physikalischer Sicht abgesehen: Dieses Patent hat absolut nichts mit der Funktionsweise eines Rosch "Auftriebskraftwerks" zu tun. Die von Ihnen zitierten deutschen Patentanmeldungen DE102014016202A1 und DE1020140192547A1 wurden erst vor Kurzem offengelegt. Bei ersterer hat die Prüfung durch das Patentamt (die übrigens ungewöhnlicherweise von dritter Seite beantragt wurde) gerade erst begonnen, bei letzterer wurde sie noch nicht mal beantragt. Beide Patentanmeldungen haben daher keinerlei Aussagekraft bzgl. der Funktionsfähigkeit eines Rosch "Auftriebskraftwerks".

Zu den von Ihnen angeführten "Beweisen": Ist Ihnen bekannt, dass die HTL GmbH, die nur wenige Monate vor Erstellung des von Ihnen angeführten Gutachtens gegründet wurde, seit ca. einem Jahr ihren Sitz im Firmengebäude von Rosch Deutschland in Troisdorf/Spich hat? Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass Herr Christian T., ehemaliger Geschäftsführer der HTL GmbH (das "T" in "HTL") seit dem 24.06.2015 Prokurist bei Rosch Deutschland ist? Beides können Sie leicht im Handelsregister nachprüfen.

Ist Ihnen bekannt, dass alle öffentlich bekannten Ausgangsleistungs-Messungen der Belgrader Anlage, darunter auch diejenige der HTL GmbH, nicht direkt am Generator, sondern hinter einem wandbefestigten Ausgangs-Schaltkasten stattfanden? Es war also keineswegs sichergestellt, dass die gemessene Ausgangsleistung überhaupt von der Anlage erzeugt wurde (was auch physikalisch gar nicht möglich ist).

Verwundert es Sie nicht, dass Rosch ausgerechnet in Deutschland, dem Heimatland des TÜV mit zahllosen Niederlassungen, einen kleinen TÜV-Subunternehmer aus Italien zur Vermessung der 2-m-Demonstrationsanlage anreisen liess? Ist Ihnen bekannt, dass Rosch Deutschland Geschäftsführer Hanns-Ulrich G. viele Jahre lang als "Adviser" für den TÜV InterCert Saar gearbeitet hat, genau den TÜV-Zweig, mit dem der italienische Subunternehmer zusammenarbeitet, der das Gutachten erstellt hat?

Ist Ihnen bekannt, dass DEKRA zu dem von Ihnen angeführten Bericht nach zahlreichen Hinweisen aus der Öffentlichkeit am 18.07.2016 folgende offizielle Stellungnahme auf der DEKRA-Facebookseite gepostet hat?:

> wir möchten auf die zahlreichen Rückmeldungen hin die Situation wie folgt klarstellen:
> Entgegen den Tatsachen wird offensichtlich ein falscher Anschein erweckt.
> Dagegen werden wir juristisch vorgehen.
> DEKRA hat auftragsgemäß Messungen elektrischer Kenngrößen vorgenommen.
> Es wurde keine Auswertung der Messergebnisse im Kontext zur Funktionsfähigkeit der Anlage vorgenommen.

Eine Verwendung des DEKRA-Berichts zum Nachweis der angeblichen Funktionsfähigkeit der 60-kW-Anlage, wie z.B. in Ihrer Anklageschrift, ist also seitens DEKRA ausdrücklich unzulässig.

Kommt Ihnen das einzelne Blatt mit ein paar dürren, angeblich von der Volkswagen Kraftwerk GmbH und der RWE AG stammenden Zahlen nicht auch etwas sehr mager als Beweis vor? Haben Sie sich vergewissert, dass die genannten Unternehmen tatsächlich zu diesen Messungen stehen, und -- anders als DEKRA -- damit einverstanden sind, dass diese Messungen als Nachweis der Funktionsfähigkeit der 60-kW-Anlage verwendet werden?

Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei der in Ihrer Anklageschrift erwähnten angeblichen "Veröffentlichung der Russischen Akademie der Wissenschaften" um einen Artikel in der von einem kleinen russischen Privatunternehmen herausgegebenen, bedeutungslosen und unseriösen Zeitschrift "New Energy Technologies" handelt? Der Artikel findet sich in der Ausgabe "Issue #1 (16) January - March 2004" ab Seite 66. Der Inhalt ist physikalisch vollkommen abwegig.

Ganz im Gegenteil dazu handelt es sich bei der in Ihrer Anklageschrift sehr negativ dargestellten Ausarbeitung von Dipl.-Ing. Peter Bruggmüller um eine ganz hervorragende Arbeit, die die tatsächlichen physikalischen Abläufe und die Unmöglichkeit eines Energieüberschusses bei einem "Auftriebskraftwerk" klar und zutreffend darstellt. Die Einwendungen von Rosch entbehren jeglicher Substanz.

Ich erwarte nicht, dass Sie irgendetwas von dem, was ich hier geschrieben habe, unbesehen glauben. Ich möchte Sie ganz im Gegenteil dazu ermutigen, sich so detailliert wie möglich selbst unabhängig über das Thema zu informieren. Ich habe Ihnen nur die Spitze des Eisberges präsentiert.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

...



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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 17:55
Sehr gut und umfassend formuliert. RA Dr. B. kann wenigstens niemals sagen, er wäre unwissend hinters Licht geführt worden.

Er hat halt ein Mandat angenommen, lässt sich dafür bezahlen und müsste insgeheim schon vorab wissen, auf welchem wackeligem Fundament die Privatklage steht. Selbstverständlich ist es nicht grundsätzlich verwerflich, doch nicht jeder Rechtsanwalt würde einen solchen Auftrag annehmen.

Ich denke, auch RA B. wird bei etlichen Aussagen am 16.2. in sich zusammengesunken sein. Seine beiden Mandanten machen es ihm wirklich nicht leicht.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 17:59
Die Aussage dass ein PM nicht funktionieren kann ist so in der Form allerdings auch nicht wissenschaftlich und auf gleicher Ebene wie "Pythagoras funktioniert für alle Rechteckigen Dreiecke".

Wirklich wissenschaftlich wäre es zu sagen: Es wurde bisher noch kein Dreieck gefunden bei dem der Satz des Pythagoras nicht funktioniert.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 18:14
@wittenfelder: Der Umstand, dass Du die entsprechenden Beweise nicht kennst oder nicht verstehst, besagt nicht, dass sie nicht existieren. Ich habe im Augenblick weder Zeit noch Lust, eine Grundlagendiskussion zu führen, aber das Zitat des Sachverständigen, dass "... die Physiker doch längst unwiderlegbar bewiesen haben, dass es unmöglich ist" (Hervorhebung von mir) beruht auf dem Werk vieler der brilliantesten Menschen, die je auf diesem Planeten gelebt haben.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 18:18
Zitat von wittenfelderwittenfelder schrieb:Wirklich wissenschaftlich wäre es zu sagen: Es wurde bisher noch kein Dreieck gefunden bei dem der Satz des Pythagoras nicht funktioniert.
Das ist jetzt zwar etwas off-topic, aber Pythagoras funktioniert nur in der ebenen Geometrie. Nimm ein gleichseitiges Dreieck auf einer Kugel, vom Nordpol zum Äquator, dort ein rechter Winkel, 10.000 km am Äquator entlang und zum Nordpol zurück, dann gilt a^2 = b^2 = c^2.

Und in der Ebene lässt sich der Pythagoras sogar beweisen, da braucht man keine Gegenbeispiele zu finden versuchen. ;)


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 18:20
@uatu
nur kein Stress. Ich weiß dass es bei euch gängig ist jeden direkt anzugreifen der es wagt in den heiligen Hallen eurer Geister physikalische Blasphemie zu betreiben. Ändert aber nichts an meiner Aussage und ihrer Korrektheit. Wobei ich gestehen muss dass sie nicht von mir stammt sondern von einem ehemaligen Freund dessen wissenschaftliche Kompetenz in keinster Weise von mir angezweifelt wird.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 18:22
Es ging nur darum dass starres beharren auf einem festen Muster in einem Raum mit endlos vielen Möglichkeiten streng genommen kein wissenschaftliches vorgehen ist da es nicht zu beweisen ist das alle existenten Möglichkeiten dem Muster entsprechen.


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Auftriebskraftwerk

02.04.2017 um 18:23
Zitat von wittenfelderwittenfelder schrieb:Ändert aber nichts an meiner Aussage und ihrer Korrektheit.
In der Tat. Sie ist nämlich nicht korrekt. In der Mathematik gibt es nun mal Beweise. Und wenn die richtig gemacht sind, schließen sie aus, dass irgendwann doch jemand rausfindet, dass 1+1=3 ist.

Nutze den Rest des Wochenendes und studiere diese 118 mathematischen Beweise des Satzes des Phytagoras, dann reden wir weiter.

http://www.cut-the-knot.org/pythagoras/index.shtml


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