Rick_Blaine
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Vermisstenfall Madeleine McCann
11.06.2020 um 10:26Genau. Das ist mindestens der Reputation abträglich.sooma schrieb:Und im Zweifelsfall doch auch sicher für die Anwälte, die das Geld erhalten?
Früher galt, dass ein Deutscher grundsätzlich nicht ausgeliefert werden darf. Hat er eine Tat im Ausland begangen, musste er also in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Inzwischen hat man die Regeln verändert, wenn der Staat, in dem die Tat geschah, Mitglied der EU ist und einen entsprechenden Antrag stellt, dann kann und meistens wird Deutschland den Verdächtigen ausliefern. Der Tat-Staat kann aber auch darauf verzichten. In diesem Fall kann ich mir allerdings kaum vorstellen, dass Portugal darauf verzichten wird.MarliPub schrieb:Der TV hat ja bereits eine Tat im Ausland begangen, für die er (noch nicht rechtskräftig) in Deutschland verurteilt wurde: die Vergewaltigung der 72-jährigen US-Staatsbürgerin in Portugal.
Dieses Verfahren wurde in Braunschweig geführt. War das also eher die "Ausnahme"? Lag das daran, dass der TV zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits in Deutschland in Haft saß?
Ich hatte es bislang so verstanden (wohl bemerkt als Laie!), dass ein Verfahren in Deutschland (wenn es dazu kommen sollte) im Fall "Maddie" gar nicht so unwahrscheinlich ist.
Wenn man so "gemischt" arbeitet. Das ist eher ungewöhnlich, denn um gut zu sein, muss man sich sehr gut auskennen. Ich z.B. würde keine Zivilsachen anfassen, denn ich bin da nicht drin. Ich konzentriere mich auf Strafrecht und verwandte Sachen, wie z.B. Ausländerrecht und so was, denn es ist schwer genug, in einem Gebiet immer auf der Höhe zu sein.decoyflare schrieb:und damit auch die Wahrscheinlichkeit, für zivilrechtliche Angelegenheiten hochkarätige und finanzkräftige Klienten zu gewinnen.
So ist es.decoyflare schrieb:Pflichtverteidiger haben (in meinen Augen) ein besonders hohes Maß an moralischem Anspruch. Nämlich den, das freiheitlich-demokratische Rechtssystem in Deutschland über ihre eigenen moralischen Ansichten in Bezug zu einem Verbrechen zu stellen. Ohne Pflichtverteidiger könnte ein Strafprozess gar nicht erst stattfinden - und ohne Prozess keine Strafe.





