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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

10.04.2022 um 15:28
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Sorry, aber wir wissen ja, das dies eben nicht so abläuft. Die Mafia oder ähnliche Organisationen schicken eben keine Looser sondern Profis. Zudem funktioniert Polizeiarbeit nicht nach dem Prinzip des "Glaubens". Es ist doch völlig egal was ein Beamter "glaubt". Vorwürfe und Hinweise werden einfach der Reihe nach überprüft. Es wird ermittelt ob da was dran ist oder nicht. Wenn sich weitere Hinweise und Beweise finden, dann ermittelt man noch weiter.
Das ist manchmal so, manchmal so. Schau z B die aktuelleren Fälle von Putin. Die Leute, welche diverse Attantate für ihn verübten, waren Profis, konnte daher aber direkt seinem Umfeld zugeordet werden. Wie z. B. der Mörder von dieserm einen Typ in der Gartenanlage.

Und natürlich ist das mit der Polizei-Arbeit richtig. Man sieht es ja auch bei CBs Vergewaltigungsfall. Sein Anwalt versuchte den einen Zeugen ja als unglaubwürdig darzustellen weil er eben ein Landstreicher ist, und es ging in die Hose. Aber der Anwalt Fülscher versuchte da anzusetzen, sprich argumentierte aufgrund seines Lebensstils sei der Zeuge nicht glaubwürdig.

Und wenn CB hypothetisch, ich betone HYPOTHETISCH (also reine Fiktion!!!), gesagt hätte, die Podesta Brüder hätten ihn angeheuert um Maddie zu schnappen, hätten die Verteidiger von denen auch direkt gesagt CB sei aufgrund seines Lebensstils nicht glaubwürdig.

Ich hab die Podesta Brüder genommen weil es da ja wirklich mal diese Phantombilder gab, die den Beiden wirklich extrem ähnlich sehen.
Um es zu untermauern hier: https://i.pinimg.com/474x/c2/87/13/c287133fc648e96e2486f31aaf32e609.jpg

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Vermisstenfall Madeleine McCann

10.04.2022 um 18:38
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Das ist manchmal so, manchmal so. Schau z B die aktuelleren Fälle von Putin. Die Leute, welche diverse Attantate für ihn verübten, waren Profis, konnte daher aber direkt seinem Umfeld zugeordet werden. Wie z. B. der Mörder von dieserm einen Typ in der Gartenanlage.
Ja, auch Profis können Fehler machen oder schlicht und einfach versagen. Das ist aber kein Grund beim nächsten Mal gleich einen Looser anzuheuern.
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Und wenn CB hypothetisch, ich betone HYPOTHETISCH (also reine Fiktion!!!), gesagt hätte, die Podesta Brüder hätten ihn angeheuert um Maddie zu schnappen, hätten die Verteidiger von denen auch direkt gesagt CB sei aufgrund seines Lebensstils nicht glaubwürdig.
Nur wären Aussagen der Anwälte erstmal nebensächlich. Die Polizei würde überprüfen ob es Kontakte gab, ob die Aussagen von CB glaubwürdig sind (Treffen wann, wo und wie, passt das zeitlich, gab es Geldzahlungen, usw). Würden sich da neue Hinweise oder Anknüpfungspunkte ergeben, dann gäbe es auch weitere Ermittlungen.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

11.04.2022 um 23:04
keine Ahnung wie alt der Artikel ist oder wieviel 'Altes' oder Neues er beinhaltet - das Datum ist von heute und der Artikel scheint wenige Stunden alt.
Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärt, dass die Ermittlungen in Deutschland nichts mit denen in Portugal zu tun haben: "Sollten wir einen hinreichenden Tatverdacht bejahen, könne wir hier in Deutschland, genauer gesagt in Braunschweig, Anklage erheben," erklärt Wolter gegenüber RTL. Weitere Voraussetzungen brauche es dafür nicht. Die ausländischen Verjährungsfristen spielten dabei laut dem Staatsanwalt nur indirekt eine Rolle, nämlich in dem Fall, dass der Beschuldigte nach Deutschland ausgeliefert werden soll:

"In jedem Fall sehen wir derzeit keine derartigen Probleme." Denn die portugiesischen Vorschriften seien bei Christian B. nicht ausschlaggebend, weil der zuletzt aus Italien ausgeliefert worden sei.
Quelle:
https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

ich glaube unbedingt, dass irgendwann Anklage erhoben werden kann und wird. Vielleicht macht es auch Sinn dass der bevorstehende 15te Jahrestag des Verschwindens in Portugal verstreicht - gerade wenn man seitens der Ermittler hier in Deutschland, vom Tod Maddies ausgeht - hier mehr als 'nur' Aussagen über Geständnisse auf Festivals oder Kneipen vorliegen.. - zusammen mit den Ermittlungen aus 2014 könnten sie einen handfesten Sinn ergeben..


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Vermisstenfall Madeleine McCann

11.04.2022 um 23:17
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärt, dass die Ermittlungen in Deutschland nichts mit denen in Portugal zu tun haben:
Was ist denn das für ein Blödsinn?
Dann hat Wolters nicht mal einen Fall. Denn ohne portugiesische Ermittlungen, gibt es garnichts.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

11.04.2022 um 23:40
Sorry fürvden Doppelpass, aber beim nochmaligen durchlesen des Artikels, bin ich auf einen anderen Passus gestoßen.
"In jedem Fall sehen wir derzeit keine derartigen Probleme." Denn die portugiesischen Vorschriften seien bei Christian B. nicht ausschlaggebend, weil der zuletzt aus Italien ausgeliefert worden sei. Aus dem Grund müsste – wenn überhaupt – Italien genehmigen, dass der mutmaßliche Täter im Fall Maddie in Deutschland strafverfolgt wird.
https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

Bei dem Vergewaltigungfall gab es da ja schon die überprüfung, da die Genehmigung zu spät kam, wurde aber noch anerkannt.

Im Fall der kleinen Maddie liegt diese, ja aber nicht vor.
Also dürfte doch garnicht gegen CB in diesem Fall ermittelt/er der Strafverfolgung aufgesetzt werden.

Das hiesse ja aber auch das alles was in diesem Zusammenhang unternommen wurde, gar nicht hätte stattfinden dürfen.
Dann wären alle mutmaßlichen Indizien illegal beschafft und dürften nicht verwendet werden.

Hier kann man jetzt auch nicht mehr sagen, die genehmigung hat sich nur ein paar tage verzögert, da mittlerweile mehrere jahre ermittelt wird.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 06:36
https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

Anhand dieses Artikels sieht man exemplarisch sehr gut, was mich so stört.
Es ist viel Text und viele Worte, aber letzten Endes ist keine tatsächliche Aussage vorhanden.

Mal so als grundsätzliche Frage an die Menschen hier, die sich juristisch gut auskennen.
Wenn ein britisches Mädchen, in Portugal vielleicht von einem deutschen -ja was denn eigentlich?- entführt/vergewaltigt/ermordet worden ist, wer ist dann überhaupt zuständig?
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:"In jedem Fall sehen wir derzeit keine derartigen Probleme." Denn die portugiesischen Vorschriften seien bei Christian B. nicht ausschlaggebend, weil der zuletzt aus Italien ausgeliefert worden sei. Aus dem Grund müsste – wenn überhaupt – Italien genehmigen, dass der mutmaßliche Täter im Fall Maddie in Deutschland strafverfolgt wird.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

Was hat denn bitte Italien mit dem Fall zu tun?
Die Erklärung "weil er zuletzt aus Italien ausgeliefert worden ist" macht doch überhaupt keinen Sinn.
Aktuell sitzt CB doch in Deutschland in Haft, wenn ich richtig informiert bin.

Warum kann Wolters denn eigentlich nicht einfach mal ganz grob mitteilen, was genau (falls es denn dazu kommt) die Anklage sein soll?
Das kann man doch grundsätzlich benennen, ohne damit der "Gegenseite" in die Karte zu spielen.
Man muss ja keine Details nennen. Dies tut man ja schon seit fast 2 Jahren ohnehin im Grunde nicht.
Aber was genau, hindert Wolters mal Butter bei die Fische zu machen und klar zu sagen, um was es grundsätzlich eigentlich geht?
Will man CB wegen Mordes anklagen?
Will man CB wegen Entführung anklagen?
Will man CB wegen Vergewaltigung anklagen?
Will man CB wegen Einbruch ins Apartment der McCanns anklagen?
Will man ihn für all diese Punkte anklagen?

Warum wird sich denn nicht mal konkret geäußert, welches Verbrechen man CB eigentlich vorwirft?
Kann die Frage hier im Thread jemand belastbar beantworten?
Um welche konkrete Tat geht es denn?
Welchen Nachteil hätte man dadurch, wenn man sich dazu äußert?
Beweise kann man ja dennoch weitersammeln usw.

Im Artikel steht folgendes:
Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist klar: Der 45-jährige Christian B. aus Würzburg ist der Entführer und Mörder von Maddie McCann. Die Ermittler können das angeblich auch beweisen und werden es im Prozess auch müssen.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

Warum aber all diese "Einschränkungen" wie "für die Staatsanwaltschaft ist klar" (ja ist es nun klar oder nicht?), ist Maddie denn überhaupt entführt und ermordet worden? "angeblich auch beweisen" (entweder kann man es beweisen oder nicht, was soll dieses "angeblich") "und werden es im Prozess auch müssen" (ja hoffentlich)

Ist das im Grunde nicht, wenn man es genau nimmt, Üble Nachrede?
Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.


Für die Strafbarkeit wegen übler Nachrede ist entscheidend, dass die Tatsache selbst „nicht erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt. Ist die Tatsachenbehauptung hingegen „erweislich unwahr“ und weiß der Täter um deren Unwahrheit, so handelt es sich nicht um eine üble Nachrede, sondern um eine Verleumdung nach § 187 StGB. Die Verleumdung ist rechtsdogmatisch eine Qualifikation zur üblen Nachrede.
Quelle: Wikipedia: Üble Nachrede (Deutschland)

erwiesen wahr, ist es ja nicht das CB der Täter.
Es mag für Wolters vielleicht "gefühlt" wahr sein, aber ist das schon ausreichend um sich in der Öffentlichkeit permanent und über Jahre hinweg, so äußern zu können?

Des Weiteren müsste es doch hier auch drauf ankommen, wem dieses "'wahre Wissen" bekannt ist.

Kleines fiktives Beispiel.
Ich habe meinen Nachbarn beobachtet wie er mit einer fremden Frau rumknutscht.
Wenn ich nun rumerzähle, dass mein Nachbar seiner Frau fremdgeht, ist das im Grunde üble Nachrede.
Das "wahre Wissen" liegt zwar mir persönlich vor, aber ich kann es weder beweisen, noch liegt dieses Wissen, den jenigen Personen vor, denen ich dies erzähle.

Nun wird CB wohl keine Interesse daran haben, gegen diese Dinge juristisch vorzugehen.
Faktisch könnte er dies aber tun und würde, meines Wissens nach, höchstwahrscheinlich sogar Recht bekommen.
Ist nur meine Laienmeinung.

Es besteht doch für eine Staatsanwaltschaft keine Pflicht sich zu, eventuell stattfindenden, Ermittlungen äußern zu müssen.
Man könnte doch in aller Ruhe ermitteln und dann CB anklagen.
Dann kann man im Nachgang ja so viele Interviews geben wie man will, dann hat man ja eine offizielle Anklage.
Sich jahrelang in Interviews zu äußern, ist doch auch taktisch unklug bzw. sinnlos.

Ich bleibe dabei.
Es muss die höchste Priorität sein, zu klären was überhaupt mit Maddie passiert ist.
Solange keine Leiche gefunden worden ist, kann man das nicht mit Sicherheit sagen.
Es besteht, wenn auch unwahrscheinlich, die Chance das Maddie noch leben könnte.
Alleine schon deshalb muss unbedingt weiter ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt werden.
Natürlich auch weiter in Richtung CB.
Aber diese Fokussierung auf CB ist, zum aktuellen Zeitpunkt, einfach nicht sinnvoll.

Was bringt es Maddie oder der Familie McCann, wenn CB in einem halbgaren Prozess für irgendetwas angeklagt wird?
Wird er verurteilt, dann gibt es immer Zweifler an diesem Prozess, am Urteil usw.
Einen wirklichen Abschluss kann man so nicht finden.
Wird er nicht verurteilt, dann gilt er als unschuldig, obwohl er vielleicht dennoch irgendwie mit drin hängen könnte.
Ein halbgarer Prozess hilft also niemandem weiter.
Es schadet allen.

Der wahre Täter muss gefunden und verurteilt werden.
Wenn das CB ist, dann bitte her mit den Beweisen und dann soll er seine gerechte Strafe bekommen.
Wenn es nicht CB sein sollte, dann ist jede Sekunde die man sich mit CB befasst im Grunde verschwendete Zeit.
Das muss einfach unbedingt verstanden werden.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 07:50
Der Tatverdächtigte verbüsst eine 7-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung.
Er bleibt bis 2027 inhaftiert.

Warum sollte jetzt bereits gegen ihn Anklage erhoben werden?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 07:59
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Was hat denn bitte Italien mit dem Fall zu tun?
Die Erklärung "weil er zuletzt aus Italien ausgeliefert worden ist" macht doch überhaupt keinen Sinn.
Aktuell sitzt CB doch in Deutschland in Haft, wenn ich richtig informiert bin.
Es geht dabei um diesen Paragraphen:
§ 83h Spezialität

(1) Von einem Mitgliedstaat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergebene Personen dürfen

1. wegen einer vor der Übergabe begangenen anderen Tat als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, weder verfolgt noch verurteilt noch einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterworfen werden und

2. nicht an einen dritten Staat weitergeliefert, überstellt oder in einen dritten Staat abgeschoben werden.
https://dejure.org/gesetze/IRG/83h.html

CB war nach einer Haftstrafe entlassen wurden und ist nach Italien. In Deutschland wurde eine weitere Verurteilung rechtskräftig und wegen dieser wurde auslieferungsantrag gestellt.
Dieser wurde ausgeführt.
Dann kam die vergewaltigungssache hinzu und man stellte im Nachgang den Antrag auf Ermittlung, wurde gerade so anerkannt.

Aber laut Gesetz darf Deutschland wegen keiner anderen Tat gegen CB ermitteln, die vor der auslieferung stattfand, ausser er wird entlassen und hält sich dann 45 Tage länger in Deutschland auf.

Italien hätte bei Auslieferung die Genehmigung, auf erbitten, erteilen können.
Sie haben die Auslieferung aber nur für die andere Haftstrafe erteilt und mit etwas Verzögerung, die Verfolgung wegen der vergewaltigung erlaubt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 08:06
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Warum sollte jetzt bereits gegen ihn Anklage erhoben werden?
Gegenfrage.
Warum äußert man sich dann bereits seit 2020 über CB?
Warum wurde das gesamte Leben von CB medial breitgetreten?
Kann man jemand nicht anklagen, weil er bereits in Haft sitzt? War mir als Laien nicht bewusst.

Dir ist bewusst, dass es sich hier um den (vielleicht) größten/bekanntesten Vermisstenfall der Geschichte handelt oder?
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Aber laut Gesetz darf Deutschland wegen keiner anderen Tat gegen CB ermitteln, die vor der auslieferung stattfand, ausser er wird entlassen und hält sich dann 45 Tage länger in Deutschland auf.
@blacklady2309 ist das tatsächlich so?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 08:13
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:@blacklady2309 ist das tatsächlich so?
GEh auf den link, da steht wie das Gesetz heisst und dann kannst dir alles durchlesen zu dem Gesetz,
Denn ich habe jetzt nur den betreffenden Paragraphen zitiert.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 08:16
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Warum äußert man sich dann bereits seit 2020 über CB?
Warum wurde das gesamte Leben von CB medial breitgetreten?
Aber das kann man doch der Staatsanwaltschaft nicht vorwerfen. Diese hat CBs Namen nicht genannt, sondern nur gegen "einen 43-jährigen Deutschen, der wegen einer anderen Straftat in Haft ist", ermittelt. Den Rest haben die Boulevard-Medien erledigt. Ich weiß nicht, ob Wolters inzwischen mal CB beim Namen genannt hat, kann mich jetzt aber nur an Interviews erinnern, in denen er die Nennung des Namens vermeidet. Was, zugegeben, wenig Sinn macht, wenn der Gesprächspartner den Namen nennt.

Ansonsten bin ich aber bei dir. Viel Gerede, wenig Substanz. Mag ja sein, dass die Staatsanwaltschaft da noch was im Köfferchen hat, aber schon sehr unglücklich wenn man das nicht nennen kann und trotzdem der Name des Verdächtigen in allen Medien ist.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 08:22
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ich weiß nicht, ob Wolters inzwischen mal CB beim Namen genannt hat, kann mich jetzt aber nur an Interviews erinnern, in denen er die Nennung des Namens vermeidet.
naja hatte ich vorhin ja schon zitiert:)
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist klar: Der 45-jährige Christian B. aus Würzburg ist der Entführer und Mörder von Maddie McCann. Die Ermittler können das angeblich auch beweisen und werden es im Prozess auch müssen.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html
da völlig klar ist, wen Wolters mit Christan B. meint, kann man das schon so auslegen das er beim Namen genannt wird.
Aber das ist nur meine Laienmeinung.
Juristisch wird das vielleicht anders bewertet.
Keine Ahnung.
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:GEh auf den link, da steht wie das Gesetz heisst und dann kannst dir alles durchlesen zu dem Gesetz,
Denn ich habe jetzt nur den betreffenden Paragraphen zitiert.
hatte ich schon getan.
So wirklich steige ich da dennoch nicht durch, das gebe ich offen zu.

Im Artikel steht allerdings folgendes:
Doch jetzt ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, den wahren Täter zu kennen, und steht kurz davor, Anklage zu erheben: Es soll Christian B. (45) sein.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-verjaehrungsfrist-laeuft-ab-kommt-mutmasslicher-taeter-christian-b-ohne-prozess-davon-4952232.html

Angeblich steht man "kurz davor", was auch immer das nun konkret bedeuten soll.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 08:25
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Angeblich steht man "kurz davor", was auch immer das nun konkret bedeuten soll.
Das wird nun auch schon sehr viele Monde lang behauptet.


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12.04.2022 um 09:02
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Mal so als grundsätzliche Frage an die Menschen hier, die sich juristisch gut auskennen.
Wenn ein britisches Mädchen, in Portugal vielleicht von einem deutschen -ja was denn eigentlich?- entführt/vergewaltigt/ermordet worden ist, wer ist dann überhaupt zuständig?
Das berührt, was wir Juristen "Strafanwendungsrecht" nennen. Grundsätzlich ist die Sache nahezu überall auf der Welt erst einmal dem sogenannten "Territorialprinzip (auch Territorialitätsprinzip genannt)" unterworfen. Einfach verständlich bedeutet das, der Staat ist zuständig für Strafverfolgung des Täters, auf dessen Territorium der Täter die Tat begangen hat. Dabei ist egal, welche Staatsbürgerschaft der Täter oder das Opfer haben.

In diesem Fall bedeutet das: zuallererst ist Portugal zuständig (wenn wir davon ausgehen, die Tat fand in Portugal statt, was wohl hier anzunehmen ist.)

Das deutsche Strafrecht kennt aber noch andere Möglichkeiten. Früher verbot das Grundgesetz eine Auslieferung deutscher Straftäter an das Ausland generell. Heute ist das innerhalb der EU ein wenig aufgeweicht, aber prinzipiell noch so. Das würde bedeuten, ein deutscher Täter, wenn er nach Deutschland flieht, kann nicht an die portugiesischen Behörden ausgeliefert werden (wie gesagt, heute etwas anders). Was nun? Soll er straffrei davonkommen, wenn er nur brav in D bleibt?

Deutschland sagt nein. Nach §§ 5 und 7 StGB kann ein deutscher Täter auch für bestimmte (!) Straftaten im Ausland in Deutschland belangt werden, zumindest wenn er zur Tatzeit Deutscher war. Das trifft hier zu, CB war und ist Deutscher. Also ist auch Deutschland zuständig.

Dann gibt es noch die Rechtstheorie, das "inländische Rechtsgüter" geschützt werden können, wenn gegen sie ihm Ausland Verbrechen begangen werden. Ich weiss jetzt nicht, wie Grossbritannien das im einzelnen sieht, aber es ist anzunehmen, dass die Ermordung einer britischen Staatsbürgerin im Ausland gegen diese Theorie verstösst, so dass auch Grossbritannien gegen diesen Täter vorgehen kann. Anders gesagt: auch Grossbritannien könnte in diesem Fall gegen CB vorgehen.

Wenn nun drei Staaten sich selbst zuständig fühlen, kommt es in der Regel auf zwei Dinge an: a) Wer hat den Täter? und b) Wie haben die Staaten unter sich solche Dinge zum Beispiel durch Abkommen oder Verträge geregelt?

Dabei ist offensichtlich, dass a) besonders wichtig ist. Ein Staat wird ungern den Täter "wieder hergeben," wenn er ihn hat und sich zuständig fühlt.

Im einzelnen gibt es bestimmte Einschränkungen im deutschen Recht und internationale Abkommen, damit hier nicht heilloses Chaos zwischen den Staaten angerichtet werden kann. Aber in unserem Fall kann man davon ausgehen, dass alle drei Staaten sich zuständig fühlen.

Interessant ist es, wenn ein Staat kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat, z.B. weil bei ihm die Tat bereits verjährt ist. Oder wenn ein Staat eine Tat ganz unterschiedlich bewertet als der andere, zum Beispiel viel mildere oder schärfere Taten vorsieht. Dann kommen teilweise noch zusätzliche Beschränkungen dazu, im einzelnen führt das hier zu weit. Aber ein Beispiel will ich geben: wenn z.B. der Tatort-Staat die Todesstrafe verhängen könnte, will Deutschland lieber selbst das Verfahren durchführen, weil es diese ablehnt. Usw.

Prinzipiell also gilt hier, dass, wenn sich nach deutschem Recht genug Beweise finden, gegen CB in Deutschland ein Prozess gemacht werden könnte, obwohl auch P und GB zuständig sein könnten, ja sogar dann, wenn z.B. Verfahrenshindernisse in den anderen Ländern bestehen (z.B. Verjährung) - wobei hier dann interessant ist, ob man den Täter bereits hat. Denn eine Auslieferung könnte evtl. verhindert werden.

So richtig kompliziert wird es nämlich, wenn das "Auslieferungsrecht" noch ins Spiel kommt. In Deutschland wird das durch das "Internationale Rechtshilfegesetz IRG" bestimmt.

Aber - so weit scheint man noch lange nicht zu sein. Ich muss sagen, auch als erfahrener Jurist finde ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft BS extrem merkwürdig. Denn die konsequente Weigerung irgendwelche Indizien oder Beweise vorzulegen, oder gar Anklage zu erheben, bei gleichzeitiger vollmundiger Behauptung, "man sei zu 100% von der Täterschaft überzeugt" ist schon sehr "speziell." Ich bin es eher gewohnt, dass in solchen Fällen Staatsanwaltschaften in der Öffentlichkeit sehr zurückhaltend sind und lieber "im stillen Kämmerlein" an einer hieb und stichfesten Beweislage arbeiten, um diese dann zu präsentieren. Die Staatsanwaltschaft in München kenne ich da positiv.

Die Tatsache, dass CB anderweitig "sitzt" und eine Mordanklage in D unter keinem Verjährungsdruck liegt, macht es der Staatsanwaltschaft eigentlich einfach, in Ruhe und ohne Öffentlichkeitsgedöns zu arbeiten. Warum sie dies nicht tut, ist mir ein Rätsel.


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12.04.2022 um 09:17
@Rick_Blaine
Vielen Dank für dein ausführliches Feedback!
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich muss sagen, auch als erfahrener Jurist finde ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft BS extrem merkwürdig. Denn die konsequente Weigerung irgendwelche Indizien oder Beweise vorzulegen, oder gar Anklage zu erheben, bei gleichzeitiger vollmundiger Behauptung, "man sei zu 100% von der Täterschaft überzeugt" ist schon sehr "speziell."
genau hier entsteht auch mein "Problem".
Letztendlich geht es hier um einen Menschen (so krass und abstoßend seine anderweitigen Taten auch sein mögen) der medial ans Kreuz genagelt wird, ohne jeden echten Beweis und das geht einfach nicht.
Auf Basis von Vermutungen so zu agieren ist krass und führt ja (was das wichtigste sein sollte) im Falle Maddie kein Stück weiter.
Im Gegenteil.
Es geht nur noch um CB.
Die eigentliche Tat, das Schicksal von Maddie, das Leid der Angehörigen usw. tritt komplett in den Hintergrund.

Im Grunde wissen wir nur das Maddie weg ist.
Mehr Fakten liegen, trotz der langen Zeit, im Grunde nicht vor.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 09:24
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Letztendlich geht es hier um einen Menschen (so krass und abstoßend seine anderweitigen Taten auch sein mögen) der medial ans Kreuz genagelt wird, ohne jeden echten Beweis und das geht einfach nicht.
So ist es. So sollte meiner Meinung nach ein Staatsanwalt auf keinen Fall agieren. Ich erinnere da nur an den ebenfalls noch recht aktuellen Fall in Berlin, in welchem die Staatsanwaltschaft ebenso vollmundig einen Verdächtigen produziert hat, ihn sogar in Untersuchungshaft nahm, und am Ende mit Ei auf dem Gesicht (wie wir hier sagen, with egg on their faces) mit leeren Händen dastand und bis heute absolut nichts vorzeigen kann. Leider macht das bei mir den Eindruck, dass manchem Staatsanwalt wichtiger ist, im Fernsehen aufzutreten, als einen Fall wirklich zu lösen. Das muss ich so krass sagen.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 10:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Leider macht das bei mir den Eindruck, dass manchem Staatsanwalt wichtiger ist, im Fernsehen aufzutreten, als einen Fall wirklich zu lösen.
das klingt fast so, als würde Wolters bei RTL, Sat1, Vox oder wo auch immer um Auftritte betteln.. - ich denke es ist viel eher so, dass man immer mal wieder bei Zeiten einfach den Nachfragen nachgeben muss.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich erinnere da nur an den ebenfalls noch recht aktuellen Fall in Berlin, in welchem die Staatsanwaltschaft ebenso vollmundig einen Verdächtigen produziert hat
und trotzdem, auch im Fall der 'verschwundenen' Rebecca verhält sich doch die Staatsanwaltschaft nicht mysteriös, vielmehr scheint es doch, dass andere die Aufklärung 'verhindern' weil möglicherweise nicht wahrheitsgemäß ausgesagt wurde - zumindest scheint der geschilderte Ablauf insgesamt mehr als widersprüchlich. Auch hier konnte man nicht anders, als an die Öffentlichkeit zu gehen und zu hoffen, dass Beobachtungen gemacht wurden..

Dass der öffentliche Aufruf im Fall von Maddie hierzulande ohne Namensnennung trotzdem umgehend zu einem Namen führte, liegt wohl auch daran, dass die ausländische Presse da ganz anders agiert. Egal wie auch immer, der öffentliche Aufruf war nach meiner Meinung mehr als richtig. Schon deshalb, weil anzunehmen war und ist, dass es noch weitere bisher unbekannte Opfer geben könnte.

All das was man bis dahin über den Verdächtigen bereits wusste, rechtfertigt diesen Schritt - zumindest nach meinem Empfinden.
B. ist nicht berechenbar - umso wichtiger ihn mit klaren Beweisen anzuklagen..


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 11:01
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist klar:
Das ist aber keine Aussage von Wolters, sondern von RTL. Genau das meinte ich ja. Er selbst hält sich an die Regeln und nennt den Namen nicht. Aus dem Zusammenhang ist aber trotzdem klar, wer gemeint ist. Und viele hören auch nicht so genau zu/lesen nicht so genau und differenzieren das nicht. Deshalb denke ich auch, dass die Staatsanwaltschaft sich da sehr zurückhalten sollte. Ich verstehe ja, dass man für XY die Umstände so weit schildern musste, dass die Leute, die es betrifft, erkennen können, dass sie eventuell die gesuchte Telefonnummer bzw. deren Nutzer kennen. Aber nachdem dann CBs Identität bekannt wurde, ist dass einfach nur noch völlig entglitten. Ich glaube nicht, dass Wolters unbedingt ins Fernsehen will und sich da anbietet, aber die Medien werden ja auch nicht locker lassen und ihn immer wieder bedrängen. Und die Spekulationen der Medien sind ja auch nicht besser. Da kann man dann als Polizei/Staatsanwalt schon mal in Zugzwang geraten. Anfangs dachten ja z.B. alle, dass Martin N. der verdächtige Deutsche wäre.. Solche Spekulationen sind dann natürlich auch kontraproduktiv und könnten dann (falsche) Hinweise auf N. produzieren, wo man doch eigentlich Hinweise auf CB haben möchte.


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12.04.2022 um 11:03
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich denke es ist viel eher so, dass man immer mal wieder bei Zeiten einfach den Nachfragen nachgeben muss.
warum sollte man sich bei Zeiten äußern "müssen"?
Wenn man nichts greifbares hat, dann kann man das ja genauso sagen, falls man das Gefühl hat sich äußern zu müssen.
Zwischen sich "äußern müssen" und "100% Sicherheit" gibt es schon noch einen Unterschied.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Dass der öffentliche Aufruf im Fall von Maddie hierzulande ohne Namensnennung trotzdem umgehend zu einem Namen führte, liegt wohl auch daran, dass die ausländische Presse da ganz anders agiert.
ja das kann durchaus sein.
Deswegen muss man das ja als Staatsanwaltschaft nicht ebenso weiterführen.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:B. ist nicht berechenbar - umso wichtiger ihn mit klaren Beweisen anzuklagen..
auch hier würde ich dir zustimmen.
Aber das sollte doch selbstverständlich sein, dass man eine Person dann mit klaren Beweisen anklagt.
Ist ja eher so ein allgemeingültiger Grundsatz.
Auch ein "berechenbarer" Tatverdächtiger muss anhand/mit Hilfe von ordentlichen Beweisen angeklagt werden.
Zumindest ist das so meine rosarote naive Traumvorstellung.
Ob das in der Realität wirklich immer konsequent so ist, weiß ich natürlich nicht.

Selbst wenn es dann irgendwann tatsächlich zu einer Anklage kommen sollte, dann ist das alleine ja auch noch kein Schuldbeweis.
Wäre das so, dann könnte man sich ja den Prozess sparen, wenn schon alleine die Eröffnung eines Verfahrens ausreicht, um jemanden zu "überführen".
Die Beweise müssen dann ja auch einer kritischen Beurteilung standhalten können, gerade weil hier auch eine Weltöffentlichkeit mit großem Interesse darauf schauen wird.
Nach dem Fiasko des Berliner Flughafens, sollte sich vielleicht "Deutschland" eine weitere derartige Blamage ersparen und hier in den Augen der Weltöffentlichkeit souverän und professional agieren.


Man wirft hier ja einem potentiellen Täter (falls das die Anklagepunkte sein sollten) schon massivste Straftaten vor.
Entführung.
Vergewaltigung.
Mord.
Vielleicht Menschenhandel?
Jede dieser Taten alleine wäre schon "Hardcore", eine Kombination aus all diesen Dingen bedarf, meiner Meinung nach, schon greifbaren Beweisen.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

12.04.2022 um 11:17
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:warum sollte man sich bei Zeiten äußern "müssen"?
Wenn man nichts greifbares hat, dann kann man das ja genauso sagen, falls man das Gefühl hat sich äußern zu müssen.
Zwischen sich "äußern müssen" und "100% Sicherheit" gibt es schon noch einen Unterschied.
ich bin mir sicher, dass mehr Pressenachfragen eingehen, als öffentliche Äußerungen am Ende dabei rauskommen - außerdem wird immer wieder nur bekräftigt, was von Anfang an gesagt wurde..

und dass Maddie laut Wolters sehr wahrscheinlich tot ist, ist wohl mehr als nur ein 'Gefühl' - wie kommst du da immer wieder drauf?

Ich weiß jetzt nicht genau wie viele Stunden Filmmaterial gefunden wurden und B. zuzuordnen sind - oder wie viele Chatprotokolle ausgewertet werden konnten.. - aber ich für meinen Teil gehe davon aus, dass man allein daraus viele Schlüsse ziehen kann..

... und eben diesen letzten, dass man leider davon ausgehen muss, dass das Kind nicht mehr lebt.. - auch wenn es noch nicht gefunden wurde..


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