Doppelmord Babenhausen
31.03.2014 um 20:29Anzeige
Siegessicher schrieb:a) gegen die nicht-justitiable angebliche Lärmstörung "behinderte Tochter" hätte es Lärmdämmung als Problemlösung gegebenWer soll das beantworten können, außer AD selber? Die Lärmbelästigungen lassen sich damit aber auch nicht wegdiskutieren...
Siegessicher schrieb:b) gegen Tolls angebliches Dauerremmidemmi nachts um 4 wäre sehr wohl auf dem Klagewege etwas zu erzielen gewesen.AD hat ja (zuletzt am 30.03.2009) nachweislich nach Gerichtsurteilen recherchiert, die allgemein die Kündigung wegen Ruhestörung, aber insbesondere auch die Kündigungsmöglichkeiten gegenüber einem psychisch kranken bzw. behinderten Mieter betrafen (siehe Urteil S. 236).