Doppelmord Babenhausen
31.07.2018 um 13:53auch da, siehe hier:Cassandra71 schrieb:Nicht, wenn ein Mordmerkmal vorliegt...
auch da, siehe hier:Cassandra71 schrieb:Nicht, wenn ein Mordmerkmal vorliegt...
Doch. Siehe § 21 StGB. Allerdings ist die Strafmilderung nicht zwingend, sondern nur fakultativ ("kann gemildert werden").Cassandra71 schrieb:Nicht, wenn ein Mordmerkmal vorliegt...
Ich denke, je komplexer das Motiv gewesen sein muss, desto weniger kommt AD als Täter in Betracht. Die Tat spricht aus meiner Sicht eher für einen Täter, der überhaupt keine emotionalen Berührungspunkte mit den Opfern hatte, der nicht an die Familie Toll emotional gebunden war. Wenn es schon kein psychiatrisches Gutachten gibt bzw nicht darauf Bezug genommen worden ist, gibt es denn eine operative Fallanalyse eines Profilers?monstra schrieb:Es dürfte komplexer gewesen sein.
Ach ja?jamie71 schrieb:Ich denke, je komplexer das Motiv gewesen sein muss, desto weniger kommt AD als Täter in Betracht.
Das sehe ich nicht so. Ich halte es auch für ein sehr komplexes Motiv, dass einen bislang unbescholtenen Familienvater dazu treibt, drei Menschen quasi hinrichten zu wollen. Wie viel Wut, Hass, Verzweiflung müssen sich da aufgestaut haben? Wie muss eine Persönlichkeit beschaffen sein, dass sie eine solche Tat vorbereitet und auch umsetzt? Gab es unmittelbare Anlässe? - Das Gericht hat das Motiv nur recht lieblos untersucht. Deshalb wird es immer wieder angezweifelt.jamie71 schrieb:Ich denke, je komplexer das Motiv gewesen sein muss, desto weniger kommt AD als Täter in Betracht. Die Tat spricht aus meiner Sicht eher für einen Täter, der überhaupt keine emotionalen Berührungspunkte mit den Opfern hatte, der nicht an die Familie Toll emotional gebunden war.
Soweit ich mit erinnere: Kein Bezug im Urteil.jamie71 schrieb:Wenn es schon kein psychiatrisches Gutachten gibt bzw nicht darauf Bezug genommen worden ist, gibt es denn eine operative Fallanalyse eines Profilers?
Von wem denn? Also aus etwas "öffentlicherer" Sicht als von Allmy-Usern, die gerne in jedem einzelnen Urteil ein Fehlurteil sehen würden...monstra schrieb:Deshalb wird es immer wieder angezweifelt.
Was bitte ist bei Dir der Unterschied zwischen einem Amateur und Jemandem, der keine Erfahrungen hat?monstra schrieb:Die Tatbegehung spricht ja eher für einen "Amateur", als für jemanden, der noch keine Menschen zuvor erschossen hatte.
Diese Bemerkung ist angesichts des Resultats aber auch daneben gegangen.monstra schrieb:Das ging aus Sicht des Täters ziemlich daneben.
Ja, hier in diesem Forum. Sonst hätte ich eine Quelle angegeben.jaska schrieb:Von wem denn?
Geht es auch ohne boshaften Seitenhieb? Das Motiv - wie im Urteil dargestellt - ist jedenfalls immer wieder Gegenstand von Zweifeln. Auch bei mir, obwohl ich das Urteil nicht als "Fehlurteil" betrachte.jaska schrieb:Also aus etwas "öffentlicherer" Sicht als von Allmy-Usern, die gerne in jedem einzelnen Urteil ein Fehlurteil sehen würden...
Diese Frage verstehe ich nicht.jaska schrieb:Was bitte ist bei Dir der Unterschied zwischen einem Amateur und Jemandem, der keine Erfahrungen hat?
Warum meine Bemerkung "daneben gegangen" ist, erschließt sich mir nicht.jaska schrieb:Diese Bemerkung ist angesichts des Resultats aber auch daneben gegangen.
Das hat der Täter oben aber bestens hingekriegt. Meine Vermutung ist, dass die Schussorgie unten eher einen erpresserischen Beweggrund hatte, ein Amateur hätte sich nach seinem ersten Mord unten eher übergeben, anstatt sauber und präzise oben weiterzumachen. Je zwei "double taps" nach dem ersten Mord sprechen eher für Mörder, die bereits Morderfahrung haben und ihre erste Tat mental schon überwunden haben. Gut aber solche Überlegungen würden dann im Rahmen einer Fallanalyse berücksichtigt unter Anbetracht der Psychodynamik am Tatort.monstra schrieb:Der Täter hatte sich vermutlich vorgestellt, sein Opfer mit 1 oder 2 Schüssen niederstrecken zu können. Und nicht 7 Mal schießen zu müssen.
Ja, weil es anscheinend ne Menge Menschen gibt, denen es am nötigen Vorstellungsvermögen fehlt...und weil sie sich etwas nicht vorstellen können, kann es so nicht gewesen sein. Alleine die Aussage, dass ein unbescholtener Familienvater doch nicht wegen Lärm die Nachbarfamilie erschießt (in diesem Thread zuhauf gelesen), zeigt dieses mangelnde Vorstellungsvermögen - ob dieser Schlussfolgerung würden jedem Juristen die Haare zu Berge stehen.monstra schrieb:Das Motiv - wie im Urteil dargestellt - ist jedenfalls immer wieder Gegenstand von Zweifeln.
Wozu ist das wichtig. Es gab nur die Aussage, das A.D. auf die von dem geschulten Ermittler die Fangfrage gestellt wurde, ob er sich sicher sei, ob er denn wirklich nur im Erdgeschoss des Hauses des Toll gewesen sei.jamie71 schrieb:Gab es denn Videoaufnahmen von Darsow´s Verhör?
Natürlich ist es wichtig, denn ein Video schränkt den Intepretationsspielraum des Gesagten ein. Zudem lassen sich durch genaue Beobachtung Rückschlüsse auf die Inkongruenz zwischen Inhalt und Körpersprache erkennen. Und so kann sich letztendlich auch ein Richter vom Verhör überzeugen.Nightrider64 schrieb:Jamie71 schrieb:
Gab es denn Videoaufnahmen von Darsow´s Verhör?
Wozu ist das wichtig.
das mit der DNA und seinen Überlegungen können sie doch nicht wissen. Dass er sich nicht sicher sein konnte, hätte objektiv gereicht.Nightrider64 schrieb:Da musste er dann schwerst zurückrudern, ("na ja im ganzen Haus halt") weil er sich eben nicht sicher sein konnte, ob nicht doch DNA von ihm im Obergeschoß gefunden wurde.
Seite 194 und Seiten 230 ff. Es sind diverse Zeugen erwähnt, nicht jedoch ein Sachverständiger/Gutachter.Nightrider64 schrieb:Im Urteil wurde auf Andreas D. s Psyche ausführhlich eingegangen, so das ich auch davon ausgehe, das es ein psycholoigisches Gutachten über ihn erstellt wurde. (bin jetzt nur zu faul die entsprechenden Passagen nochmal zu lesen ). Ist aber auch üblich, das ein des Mordes Angeklagter psychologisch begutachtet wird.
Videoaufnahmen befinden sich vielleicht in den Akten. Sie sind aber gemeinhin nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. Hier gilt das Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsprinzip im Strafprozess. Es sagt also der Beamte als Zeuge aus, der das Verhör geführt hat.jamie71 schrieb:Natürlich ist es wichtig, denn ein Video schränkt den Intepretationsspielraum des Gesagten ein. Zudem lassen sich durch genaue Beobachtung Rückschlüsse auf die Inkongruenz zwischen Inhalt und Körpersprache erkennen. Und so kann sich letztendlich auch ein Richter vom Verhör überzeugen.
Das mit mit der Fangfrage und der Verunsicherung bezüglich der DNA verstehe ich nicht.Nightrider64 schrieb:Wozu ist das wichtig. Es gab nur die Aussage, das A.D. auf die von dem geschulten Ermittler die Fangfrage gestellt wurde, ob er sich sicher sei, ob er denn wirklich nur im Erdgeschoss des Hauses des Toll gewesen sei.
Da musste er dann schwerst verunsichert zurückrudern, ("na ja im ganzen Haus halt") weil er sich eben nicht sicher sein konnte, ob nicht doch DNA von ihm im Obergeschoß gefunden wurde.
Der Hund kann anzeigen, wenn er eine Geruchsspur findet und dann meldet er diese.Ma_Ve schrieb:Der Hund zeigte an, dass der Geruch nicht da war!
Du meinst, wenn er nichts anzeigt dann ist das nicht gleichbedeutend damit, dass die Person nicht dort war?jaska schrieb:Der Hund kann anzeigen, wenn er eine Geruchsspur findet und dann meldet er diese.
Findet er keine, dann heisst das mitnichten, dass die Quelle der Geruchsprobe nicht dort war. Der Hund kann nur die Anwesenheit anzeigen, nicht die Abwesenheit.
Er hat ja eingeräumt, das ganze Haus betreten zu haben. Wären Spuren gefunden worden, hätten die ohnehin wenig Beweiswert gehabt.Ma_Ve schrieb:Selbst AD kann sich nicht geruchslos bewegen
Was ist daran so verdächtig?Minzi schrieb:Er hat ja eingeräumt, das ganze Haus betreten zu haben. Wären Spuren gefunden worden, hätten die ohnehin wenig Beweiswert gehabt.
Aussagekräftiger ist es schon eher, wie Herr D sich in diese Richtung absicherte.
Seite 256 im Urteil.
Wenn man das Haus nebenan kaufen möchte schaut man sich ein anderes an?Ma_Ve schrieb:Schließlich wollte er das Haus nebenan für mehrere hundert tausend Mark kaufen. Das ist genaues Ansehen aller Räume nicht ungewöhnlich!
Das kann ich insoweit nachvollziehen.jaska schrieb:Ein Negativbeweis ist immer sehr sehr schwierig zu führen.
Hunde können unter idealen Umständen wahre Meisterleistungen erbringen und Spuren noch wochen- oder gar monatelang nach einer Tat zuverlässig identifizieren.
Leider sind die idealen Umstände längst nicht immer gegeben und so leidet die Qualität der Spuren und damit einhergehend die Treffsicherheit.
Wenn die Witterung zwischen Spurenlegung und Suche ungünstig ist (Wind, Regen, Schneefall...), dann wird es schwierig. Wenn zusätzliche Menschen den Weg begangen haben (An einem Bahnhof ist es schwieriger als auf einem Feld...) können die Geruchsproben kontaminiert sein. Und wenn von vorneherein wenig bis kein Spurenmaterial da war wird die Möglichkeit nochmal reduziert. Auch kann die dem Hund gegebene Spurenprobe durchaus verunreinigt sein, was dann wiederum erklären kann, warum nichts gefunden wurde.
Ein Täter kann also durchaus an einem bestimmten Ort gewesen sein, ein Polizeihund wird aber nicht in jedem Fall anschlagen. Ein Beweis, dass Jemand nicht an Ort XY gewesen ist, kann nicht erbracht werden.