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Doppelmord Babenhausen

26.164 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

17.08.2018 um 11:50
Soweit neue Tatsachen beigebracht werden sind wir da aber auch raus.

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Doppelmord Babenhausen

17.08.2018 um 11:50
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Es bringt schon etwas, die Voraussetzungen zu klären, unter denen ein Beweismittel "neu" im Sinne der Rechtsprechung und ein WA-Antrag damit überhaupt zulässig ist.
Dann anders: es bringt nichts, wenn du die fehlerhafte Beweisführung eines Herrn Pfoser und die darausfolgenden Schlussfolgerungen des Gerichts unbeachtet lässt. Dass da etwas nicht stimmen kann, ist doch mehr als offensichtlich.


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17.08.2018 um 11:54
@S_C
Zitat von S_CS_C schrieb:Und was ist mit der Spurenlage bei den beiden Frauen? Denen wurde ja in den Kopf geschossen und dort fanden sich auch entsprechende Spuren. Auch auf den Leichen bzw. Körper von Astrid.
Dazu fällt mir jetzt folgender Unterschied auf: Auf Frau Toll sowie auf Astrid wurde ja aus nächster Nähe geschossen oder sogar mit aufgesetzten Schüssen. Da muss die Spurenlage, meiner Ansicht nach, einfach anders sein. Die Partikel hätten in dem Fall kaum Ausweichmöglichkeit, der Radius verringert sich vielleicht?

Nur eine Spekulation.


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17.08.2018 um 11:55
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das wäre dann aber ein Fall für die Revision gewesen.
Sehr richtig :Y: Aber wie man an anderen Fällen sieht, hat auch der BGH nicht immer recht. Im Fall Darsow ist genau das passiert, was in anderen Verfahren auch geschehen ist. Auch noch darüber zu debattieren, würde zu weit führen. Der Dreh- und Angelpunkt ist das damalige Verfahren in Darmstadt und dessen Ausgang bzw. Urteil.


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17.08.2018 um 11:59
@Lorea
Im Urteil steht, bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege, dass von der Tür aus auf Frau Toll geschossen wurde und auf Tochter Astrid vom Fuße ihres Bettes aus. Wären die Schüsse auf Astrid aufgesetzt gewesen, wäre sie heute ebenso tot wie ihre Eltern. Ich denke mal, der Täter hätte sie direkt in den Kopf und nicht in den Kiefer geschossen.
Aber ja, natürlich erzeugt ein aufgesetzter Schuss ein anderes Spurenbild. Keine Frage.


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17.08.2018 um 12:05
Zitat von S_CS_C schrieb:Im Urteil steht, bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege, dass von der Tür aus auf Frau Toll geschossen wurde und auf Tochter Astrid vom Fuße ihres Bettes aus. Wären die Schüsse auf Astrid aufgesetzt gewesen, wäre sie heute ebenso tot wie ihre Eltern. Ich denke mal, der Täter hätte sie direkt in den Kopf und nicht in den Kiefer geschossen.
Aber ja, natürlich erzeugt ein aufgesetzte
Da muss ich dich korrigieren.

Auf Frau Toll wurde vom Fußende des Bettes mit einem etwas seitlich stehenden Schützen geschossen.

Bei Astrid Toll stand der Schütze im Bereich der Tür bei, aus Sicht des Schützen, quer stehendem Bett.


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17.08.2018 um 12:05
@S_C
Ja, das stimmt. Es war ein Erinnerungsfehler meinerseits. Sorry dafür.😌


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17.08.2018 um 12:07
@Ma_Ve
Danke! Dann doch anders herum :Y: Jedenfalls keine aufgesetzten Schüsse. Richtig? Das gibt ja auch die Spurenlage nicht her.


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17.08.2018 um 12:09
Zitat von S_CS_C schrieb:Danke! Dann doch anders herum :Y: Jedenfalls keine aufgesetzten Schüsse. Richtig? Das gibt ja auch die Spurenlage nicht her.
Aufgesetzte Schüsse können es wegen des angenommenen Schalldämpfers ohnehin nicht gewesen sein.

Darüberhinaus ist zu bedenken, dass der die Täter sich in dunkle Räume begaben. Da stellt sich die unauffällige, lautlose Annäherung ohnehin schwierig dar.


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17.08.2018 um 12:09
@Deus_ex_Machin
Super, danke für den link.

Wenn ich den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. richtig interpretiere, subsumiert Löwe-Rosenberg die untenstehenden Punkte unter das Tatbestandsmerkmal „geeignet“, während die Rechtsprechung und Meyer-Goßner sie unter „neu“ subsumieren?

Ein Sachverständiger ist danach nur dann ein "neues Beweismittel" im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird:
-die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend,
-sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen,
-sein Gutachten sei widersprüchlich,
-der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder
-er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen

Ist also letztlich unerheblich wo, geprüft werden müssen diese Punkte. Zusätzlich zur Geeignetheit, einen Freispruch herbeizuführen.


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17.08.2018 um 12:14
@Seps13

Richtig. Der Unterschied ist allenfalls psychologischer Natur: Das Wiederaufnahmeverfahren ist dreigliedrig ausgestaltet. Erst kommt das Aditionsverfahren, in dem die Zulässigkeit geprüft wird. Wird diese bejaht, prüft das Gericht im Probationsverfahren die Begründetheit des Antrags. Scheitert der Antrag bereits in der ersten Stufe, ist das natürlich ernüchternder und lässt in der nächsten Instanz nicht so viel Hoffnung aufkeimen.


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17.08.2018 um 12:17
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Aufgesetzte Schüsse können es wegen des angenommenen Schalldämpfers ohnehin nicht gewesen sein.
Abgesehen davon. Klar.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Darüberhinaus ist zu bedenken, dass der die Täter sich in dunkle Räume begaben. Da stellt sich die unauffällige, lautlose Annäherung ohnehin schwierig dar.
Das sollte aber nicht unmöglich gewesen sein. Dass die beiden Frauen arg- und wehrlos waren und geschlafen haben mussten, vage ich kaum zu bezweifeln. Du?


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17.08.2018 um 12:27
@Deus_ex_Machin
Tja, wo wird es denn nun scheitern deiner Meinung nach? Spätestens bei der Geeignetheit, einen Freispruch zu begründen, aber vielleicht auch schon hier:
-die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend (nö, bei aller Kritik hier an Pfoser)
-sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen (??)
-sein Gutachten sei widersprüchlich (??)
-der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel (behauptet Strate)
-er bringe in seinem Gutachten neue Anknüpfungstatsachen (welche?)


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17.08.2018 um 12:30
@Seps13

Es scheitert meist bereits an der Zulässigkeit und so wird es ziemlich sicher auch hier sein. Strate behauptet einfach immer - siehe Fall Sabolic - dass sein Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfüge. Die bloße Behauptung genügt aber eben nicht.


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17.08.2018 um 12:35
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:-sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen (??)
-sein Gutachten sei widersprüchlich (??)
-der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel (behauptet Strate)
-er bringe in seinem Gutachten neue Anknüpfungstatsachen (welche?)
Um diese Punkte wird es gehen!

Pfoser geht davon aus, dass mit jedem Schuss weniger Bauschaum ausgestoßen wird.

Widersprüchlich sind unterschiedliche PET Flaschen mit unterschiedlichen Farben und Füllungen

Deutlich bessere Aufnahmen im neuen Gutachten

Neue Tatsache ist, dass ein BSSD möglicherweise nicht zum Einsatz kam.


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17.08.2018 um 12:44
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Neue Tatsache ist, dass ein BSSD möglicherweise nicht zum Einsatz kam.
Das ist keine Anknüpfungstatsache, das ist die Beweisbehauptung.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Deutlich bessere Aufnahmen im neuen Gutachten
Deutlich bessere Aufnahmen sind doch kein „überlegenes Forschungsmittel“
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Pfoser geht davon aus, dass mit jedem Schuss weniger Bauschaum ausgestoßen wird.
Widersprüchlich sind unterschiedliche PET Flaschen mit unterschiedlichen Farben und Füllungen
Mit Widerspruch ist nicht der Widerspruch zu den Ergebnissen des neuen Gutachtens gemeint, sondern Widersprüche im ursprünglichen Gutachten „in sich“.
Das ist aber vielleicht ein Ansatzpunkt.


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17.08.2018 um 12:51
@Seps13

Über die einzelnen Begriffe und deren Auslegung lässt sich bekanntlich streiten.

Definitionen und Auslegungen unterliegen dem ständigen Wandel.

Meiner Meinung nach gibt es im StGB und der StPO nicht schwarz oder weiss, aber es gibt viele Grauzonen.

Es wird uns nichts anderes übrig bleiben als die Entscheidung von Richter Mütze abzuwarten.


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17.08.2018 um 13:06
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Deutlich bessere Aufnahmen im neuen Gutachten
Dann würde jedes neue Kameramodell einen erneuten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen...


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17.08.2018 um 13:24
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Deutlich bessere Aufnahmen sind doch kein „überlegenes Forschungsmittel“
Ein Forschungsmittel ist die instrumentelle Ausstattung. Ein überlegenes Forschungsmittel im Sinne § 244 Abs 4. StPO können demzufolge Techniken, Verfahren, Apparate und Hilfsmittel sein , die der Sachverständige für seine Begutachtung verwendet und die bei der Beweisaufnahme zu anderen oder besser begründeten Ergebnissen führen. Die Bewertung dessen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes.


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17.08.2018 um 13:30
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Ein Forschungsmittel ist die instrumentelle Ausstattung. Ein überlegenes Forschungsmittel im Sinne § 244 Abs 4. StPO können demzufolge Techniken, Verfahren, Apparate und Hilfsmittel sein , die der Sachverständige für seine Begutachtung verwendet und die bei der Beweisaufnahme zu anderen oder besser begründeten Ergebnissen führen. Die Bewertung dessen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes.
Das müsste dann aber schon so etwas sein wie Blutgruppenuntersuchung vs. DNA-Fingerabdruck bei einer tatrelevanten
Blutspur. Solange mit der schlechteren Bildqualität alles wesentliche erkennbar ist begründet eine bessere Kamera sicher
keine "Neue Tatsache"


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