Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
27.03.2015 um 18:38Anzeige
Interested schrieb:Und die nächste BamS wird alle Fotos samt Name, Alter und Beruf abdrucken - die Fernsehsender werden Angehörige und dergleichen einladen und eure jetztige Empörung ist dahin.Verstehe ich nicht. Ich antworte trotzdem: Ich schaue sie mir nicht an, jeder der gerne darüber öffentlich sprechen möchte, soll es doch tun. Nur rechtfertigt es trotzdem nicht das Handeln.
Der Staatsanwalt erläuterte, dass der Pilot im Flugzeugsystem aktiv einen Sinkflug eingeleitet habe.
Diese Information anhand von Tonaufzeichnungen zu schlussfolgern, ist durchaus möglich. Das Verstellen der Zielhöhe im Autopilotenpanel geschieht bei Airbus-Maschinen über einen Drehknopf, der deutlich klackernde Geräusch macht, wenn man ihn dreht.
http://www.airliners.de/ermittlungen-germanwings-absturz-erklaerung/35300
Watermelon77 schrieb:was stimmt mit dir nicht junge?Ist die BLÖD-Zeitung. Worüber regst du dich auf?
Watermelon77 schrieb:Es ist nur eine Unverschämtheit den Namen, Bilder usw zu veröffentlichenUnd warum? Hm?
Es ist nicht nur ein tragischer Absturz der Germanwings, sondern auch ein tragischer Absturz der Medien. Heute morgen habe ich noch mehrere Artikel gelesen, wo der Name des Co-Piloten inklusive einem Bild zu sehen ist.@Downhill
Richtlinie 8.1 – Kriminalberichterstattung
(1) An der Information über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Es ist Aufgabe der Presse, darüber zu berichten.
(2) Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt. Bei der Abwägung sind insbesondere zu berücksichtigen: die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Verfahrensstand, der Bekanntheitsgrad des Verdächtigen oder Täters, das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters und die Intensität, mit der er die Öffentlichkeit sucht.
Für ein überwiegendes öffentliches Interesse spricht in der Regel, wenn
- eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat vorliegt,
- ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, gesellschaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat,
- bei einer prominenten Person ein Zusammenhang besteht zwischen ihrer Stellung und der ihr zur Last gelegten Tat bzw. die ihr zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihr hat,
- eine schwere Tat in aller Öffentlichkeit geschehen ist,
- ein Fahndungsersuchen der Ermittlungsbehörden vorliegt.
Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Verdächtigen oder Täters vor, soll auf eine identifizierende Berichterstattung verzichtet werden.
(3) Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt umso schwerer, je länger eine Verurteilung zurückliegt.
(4) Über Personen, die an der Rechtspflege beteiligt sind, wie z. B. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Sachverständige, darf in der Regel identifizierend berichtet werden, wenn sie ihre Funktion ausüben.
Bei Zeugen sind Namensnennung und Fotoveröffentlichung in der Regel unzulässig.
Quelle: http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_8__schutz_der_persoenlichkeit_ (Archiv-Version vom 30.03.2015)
Watermelon77 schrieb:es ist nicht zulässig!!! der richtige Anwalt und fertigdas ist so nicht richtig:
Anmerkung der Redaktion: Nachdem wir den Nachnamen des Co-Piloten zunächst abgekürzt haben, schreiben wir ihn nun, ebenso wie der an diesem Freitagabend digital erscheinende SPIEGEL, aus. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Ermittler lassen keine Zweifel zu: Andreas Lubitz führte diese Katastrophe herbei, aus welchen Gründen er auch immer handelte. Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse "eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat" vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt, Andreas Lubitz wird eine Person der deutschen Zeitgeschichte.http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/germanwings-pilot-zeitung-vergleicht-lubitz-mit-schettino-a-1026018.html
Was wir auf SPIEGEL ONLINE auch weiterhin nicht zeigen, sind Nahaufnahmen von Angehörigen der Opfer. Denn dafür gibt es, solange die Personen nicht von sich aus an die Öffentlichkeit gehen, keinen Grund. Wir respektieren ihre Privatsphäre.
pike schrieb:Das haben auch andere schon gestern berichtet. Auch dass er bei Burgerking gerne gegessen hat..Hä?
vielefragen schrieb:vielleicht ist die ursache für den absturz doch kein willentlicher selbstmord.Ich hoffe. Vielleicht entschließen wir uns auch für Sammelklage. DJV hat sich auch schon über die Journalisten ausgelassen..