berlinandi
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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
04.04.2015 um 09:59Nö heißt es nicht , es heißt lediglich das er seiner Arbeit nicht nachgehen kann , ob er sich Privat irgentwo ein Flugzeug mietet und damit rumfliegen darf ist davon nicht betroffen . Am Ende entscheidet nur der Fliegerarzt (medizinisch gesehen) über die Flugtauglichkeit .Tussinelda schrieb:wenn seine Arbeit aber bedeutet, zu fliegen und er nicht arbeiten kann/soll, weil er krank geschrieben ist, dann bedeutet es doch, dass er für diese Zeit der Krankschreibung fluguntauglich ist, ich denke das ist hier gemeint, keine generelle Fluguntauglichkeit




