Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
05.04.2015 um 21:46Anzeige
Auweia schrieb:Ich dachte das LBA hatte keine Kenntnis von den medizinischen Hintergründen, die den SIC Eintrag verursachten.ich stimme dir zu, die Aussagen aller Beteiligten sind verwirrend:
Was zumindest mit Blick auf den SIC-Vermerk stimmt: Das Luftfahrtbundesamt war sich wegen neuer internationaler Bestimmungen zunächst nicht sicher, wo genau dieser wichtige Vermerk stehen sollte und ließ ihn lediglich in die Lizenz eintragen. Inzwischen ist aber klar: Er gehört ins Tauglichkeitszeugnis, in das sogenannte "Medical". Wobei es auch kein gutes Licht auf den Medizinischen Dienst der Lufthansa wirft, konzernintern nicht darauf hingewiesen zu haben, was ein "REV"-Eintrag bedeutet. Was eine Erklärung ist, warum Konzernchef Spohr kommunikativ in die Falle tappte.Fakt ist aber auch: Das LBA hatte ebenfalls bereits Besuch von der Staatsanwaltschaft. Mit etwas Aufklärungswillen werden wir die Wahrheit also noch erfahren..
nodoc schrieb:Es wird wohl keine sichere Methode geben, um solche Ausnahmesituationen auszuschließen. Leider.Wir hatten das Thema vor ein paar Tagen schon einmal. Mit der entsprechenden Vorbereitung kann man mit (fast) jeder Voraussetzung einen Test bestehen. Ich hatte seinerzeit den Vergleich mit der MPU gebracht. In der Pilotenausbildung und auch bei dieser MPU kann man im Vorfeld Seminare buchen, in denen man optimal auf die Fragestellungen vorbereitet wird.
SIC-Vermerk nur in der Lizenzhttp://www.welt.de/vermischtes/article139148626/Die-Lufthansa-und-ihre-Aerzte-sind-in-Erklaerungsnot.html
Ziemlich klare Sache also, sollte man meinen. Doch im Fall von Andreas L. ist es alles andere als klar. Das beginnt mit dem Nebenaspekt, dass eben jener Vermerk zwar in seiner Lizenz stand, nicht aber in seinem Tauglichkeitszeugnis.
Dort war nur "REV" eingetragen.
Das bedeutet "Review" und damit das Gleiche wie "SIC". Im Fall von Andreas L. sorgte das erst einmal für Verwirrung: Die Lufthansa behauptete anfangs, es gebe keinen SIC-Vermerk und die medizinischen Zeugnisse seien einwandfrei.
Was zumindest mit Blick auf den SIC-Vermerk stimmt: Das Luftfahrtbundesamt war sich wegen neuer internationaler Bestimmungen zunächst nicht sicher, wo genau dieser wichtige Vermerk stehen sollte und ließ ihn lediglich in die Lizenz eintragen.
Inzwischen ist aber klar: Er gehört ins Tauglichkeitszeugnis, in das sogenannte "Medical".
Wobei es auch kein gutes Licht auf den Medizinischen Dienst der Lufthansa wirft, konzernintern nicht darauf hingewiesen zu haben, was ein "REV"-Eintrag bedeutet.