MissSmilla schrieb:Meine Überlegung war aufgrund des schweren Krankheitsbildes und der schweren Tat ob er gewisse Auflagen bei Haftentlassung 2014 erhalten hat.
MissSmilla schrieb:Kann er evt nach seiner Haft auflagen erhalten haben, sich in gewissen Zeitabständen dort zu melden.
Tita1992 schrieb:das halte ich zumindest für möglich, er könnte unter Führungsaufsicht gestellt und zur Therapie angehalten worden sein.
Ein Sexualstraftäter, dessen Rückfallgefahr so hoch ist, dass ein weiteres Auftreten als wahrscheinlich gilt, kommt nach Ablauf der Haft in die Sicherheitsverwahrung. Aus dieser kann er natürlich auch, nach entsprechender Prüfung und der Feststellung, dass die Gefahrenlage nicht mehr gegeben ist, entlassen werden. Hierzu durchlaufen diese Personen entsprechende Stufen, die kurz vor der Entlassung in unbegleitete Freigänge, begrenzt auf z. B. auf ein Wochenende, ihren Höhepunkt finden. Gilt er dann als nicht mehr rückfällig, wird er entlassen.
In diesem Fall war dies wohl der Fall, weswegen er auf freien Fuß kam. Trotzdem ist er im Anschluss ein sog. HEADS-Proband, wo er bei der für seinen Wohnort zuständigen Fachdienststelle, in der Regel die Kriminalpolizei, einen Sachbearbeiter zugeteilt bekommt, der mit dieser Person weiterhin Kontakt hält.
Nachdem die Frage hinsichtlich einer möglichen Meldeauflage kam, kann ich hierzu sagen, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Normalerweise geht der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei proaktiv auf diese Person zu.
Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass ein Wohnsitzwechsel durch die Person mitgeteilt werden muss, schon alleine um auszuschließen, dass dieser z. B. nicht direkt neben einem Kindergarten oder Grundschule Stellung bezieht. Hier wird man wohl durchaus intervenieren.
Auch ist es so, dass entsprechende Personen bei Sexualdelikten oder wie im Fall von Inga, zumindest der Verdacht eines solchen im Raume stehen könnte, gleich zu Beginn in die Ermittlungen mit einfließen und der Aufenthaltsort zur tatrelevanten Zeit hinterfragt wird. Inwieweit dieser im Fall von Inga zu seiner Entlastung beitrug, kann ich nicht sagen. Jedoch gehe ich davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genügend Indizien vorlagen, die zumindest weiterführende Ermittlungen nach sich gezogen hätten.
Definitiv ist dieser Personenkreis, egal für wie therapiert man sie auch bei ihrer Entlassung eingestuft hat, aus meiner Sicht nie gänzlich aus einem Verdachtsmoment heraus, sobald die Straftat im näheren Umkreis seines Aufenthaltsortes stattfand. Andererseits ist doch eine gewisser Mantel der Kontrolle über diese Personen, welche doch ziemlich schnell auch greifen.