Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
um 16:38Das kann ich aus eigener Erfahrung heraus anders berichten.
Ich war in einem Jugendwerkhof und sollte dort zu einer "sozialistischen Persönlichkeit" umerzogen werden.
Und ca. 30% der Insassen kamen nach einem Gerichtsurteil in den JWH bzw. mussten nach ihrer Einweisung erst zu einer Verhandlung, was mitunter zu einer späteren Überführung in eine Jugendhaftanstalt führte.
Zweites war aber selten, da Delikte, die potentiell per Gerichtsurteil eine Haftstrafe zur Folge hatten, gar nicht erst zur Einweisung in eine Erziehungsanstalt führten, sondern zu U-Haft.
Richtig ist, dass man ins Heim oder den JWH per Beschluss des Ministeriums für Volksbildung eingewiesen wurde, beantragt von der lokalen Jugendhilfe.
Ohne Gerichtsurteil.
Straftaten wurden aber in der DDR gnadenlos verfolgt und geahndet. Ab 14 Jahren. Es wurde nur nicht öffentlich berichtet, weil man ja einen Ruf wahren wollte.
Bei Straftat vor dem 18. mit Urteil Freiheitsentzug kam man ins Jugendhaus, den Jugendstrafvollzug.
Bewährungsstrafen hatten oft eine Einweisung in eine Erziehungseinrichtung, meist JWH zur Folge. Oder eben die Einweisung wurde schnell beschlossen, die Gerichtsverhandlung folgte später..
Akten gibt es sicher, wenn es Straftaten waren. Bei einem Beschluss ohne Straftat gibt es auch Akten (kann man für die Opferrente auch einsehen), aber da werden EB keinen Zugriff haben.
Ich war in einem Jugendwerkhof und sollte dort zu einer "sozialistischen Persönlichkeit" umerzogen werden.
Und ca. 30% der Insassen kamen nach einem Gerichtsurteil in den JWH bzw. mussten nach ihrer Einweisung erst zu einer Verhandlung, was mitunter zu einer späteren Überführung in eine Jugendhaftanstalt führte.
Zweites war aber selten, da Delikte, die potentiell per Gerichtsurteil eine Haftstrafe zur Folge hatten, gar nicht erst zur Einweisung in eine Erziehungsanstalt führten, sondern zu U-Haft.
Richtig ist, dass man ins Heim oder den JWH per Beschluss des Ministeriums für Volksbildung eingewiesen wurde, beantragt von der lokalen Jugendhilfe.
Ohne Gerichtsurteil.
Straftaten wurden aber in der DDR gnadenlos verfolgt und geahndet. Ab 14 Jahren. Es wurde nur nicht öffentlich berichtet, weil man ja einen Ruf wahren wollte.
Bei Straftat vor dem 18. mit Urteil Freiheitsentzug kam man ins Jugendhaus, den Jugendstrafvollzug.
Bewährungsstrafen hatten oft eine Einweisung in eine Erziehungseinrichtung, meist JWH zur Folge. Oder eben die Einweisung wurde schnell beschlossen, die Gerichtsverhandlung folgte später..
Akten gibt es sicher, wenn es Straftaten waren. Bei einem Beschluss ohne Straftat gibt es auch Akten (kann man für die Opferrente auch einsehen), aber da werden EB keinen Zugriff haben.
