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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 15:51
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Vielleicht hat Pfaffinger wirklich ein Loch gegraben im Auftrag von Mazurek, aber nicht das vom Vergrabungsort, sondern ein anderes. Die Gründe dafür können sein den Verdacht auf Pfaffinger zu lenken oder einfach vom Graben der Vergrabungstelle abzulenken.
Ein zweites Loch dieser Größe wäre vermutlich nicht dauerhaft unbemerkt geblieben...

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 16:13
Wie war das doch gleich mit der Kistenhöhe, der Deckelhöhe und der Größe Pfaffingers und der Lochtiefe?

Was die Form und die Größen von Loch und Kiste betrifft, kann der Leser den konfusen Darstellungen des Urteils kaum folgen. Das Gericht hat offensichtlich versäumt, die unterschiedlichen im Urteil enthaltenen Angaben untereinander und mit der Realität abzugleichen.

Aber der Reihe nach:

Urteil S. 115
Urteil-S115-1 rand

Es ist nicht vorstellbar, dass das Loch nur 10 cm größer war als die Kiste. Auch technisch wäre es unmöglich, manuell ein Loch mit entsprechend steilen Wänden zu graben. Außerdem wäre es ohne Kran nicht möglich, die Kiste darin zu versenken, ohne dass sie sich verkantet.

Pfaffinger erklärt, dass das Loch rund geworden sei. Damit mag der Größenunterschied von nur 10 cm zwischen Loch und Kiste an den Kanten plausibel sein, niemals aber an den Seitenwänden.

Urteil S. 130
Urteil-S130 rand

Es ist denkbar, dass das Gericht die horizontalen und vertikalen Abmessungen des Lochs vertauscht hat. Nehmen wir also an, es sei gemeint gewesen, dass das Loch nicht 10 cm größer (horizontal) war als die Kiste sondern 10 cm tiefer als die Kiste. Das wäre zwar plausibler, führt aber auch zu Widersprüchen.

Urteil S. 115
Urteil-S115-2 rand

Prinzipiell ist es für niemanden möglich, nach Augenmaß abzuschätzen, ob die Kanten der Kiste genau in das Loch gepasst hätten. Nicht einmal, wenn die Kiste neben dem frisch ausgehobenen Loch stünde, ließe sich entscheiden, wie gut Kistendiagonale und Lochdurchmesser übereinstimmen.

Wenn Graben des Loches und Augenschein der Kiste längere Zeit auseinander liegen, ist eine derartige Aussage nichts als ein weiterer Beweis für Pfaffingers realitätsferne Behauptungen.

Urteil S. 150
Urteil-S150 rand

Die hier angegebenen Abmessungen von Kiste und Abdeckhaube (zusammen 151,5 cm) wären nur von untergeordneter Bedeutung, wenn das Gericht nicht versucht hätte, daraus mit großem Aufwand ein exklusives Täterwissen Pfaffingers zu konstruieren:

Urteil S. 133
Urteil-S133 randOriginal anzeigen (0,2 MB)

Dieser Schluss ist ein Fehlschluss. Er setzt nämlich voraus, dass tatsächlich die Höhe der Kiste einschließlich Abdeckhaube den Medien unbekannt war. Das ist falsch.

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) hat am 05.10.1981 in seiner Pressemitteilung die Höhe der Kiste mit 150 cm veröffentlicht:

blka-1 rand

blka-2 rand

Wer hier schon länger dabei ist, kennt diese Pressemitteilung bereits.

Verschiedentlich wurde nach konkreten, kriminattechnisch ermittelten Abmessungen des Lochs gefragt. Soweit ich mich erinnern kann, hat die Feuerwehr die Kiste ausgegraben. Ob bei der Gelegenheit auch die Abmessungen des Lochs ermittelt wurden, werde ich heraussuchen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 18:17
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Ich möchte euch darauf hinweisen, dass ihr die Ausmaße der Belüftung und Entlüftung bei der Berechnung der Lochmasse vergessen habt. Offensichtlich wurde mit dem Spaten die Vorarbeit gemacht und als die Täter gemerkt haben, dass sie die Lüftung anpassen müssen - die Rohre sollten frei von seitendruck sein und am besten kein Kontakt zur Lochseitenwand haben, wurde eventuell mit einem Eimer die Wand geschabt. Deshalb die Ausfransung der Wurzeln.
Danke für diesen Hinweis. Eines der Lüftungsrohre führte weiter unten in die Kiste. Das Loch müsste dann noch größer (horizontal) gewesen seinsein, als es von mir bislang abgeschätzt wurde.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 18:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 04.11.2019:
@robernd Lass dich nicht verleiten ein Urteil zu veröffentlichen. Wie kommst du dazu? Wen das Urteil interessiert der soll sich selbst darum kümmern. Wir haben in diesem Thread bereits zweimal skizziert welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen um ein anonymisiertes Strafurteil anzufordern. Dafür gibt es die Suchfunktion.

Hallo @robernd, ich zolle Dir großen Respekt, dass Du Dich trotz Skepsis und Warnungen von Mitschreibern dazu durchringen konntest, das Urteil zu anonymisieren, sowie von Herrn Mazurek die Erlaubnis dazu einzuholen es zu veröffentlichen. Vielen Dank dafür!
Im Laufe der Zeit ändern sich die Überlegungen. @ErwinKöster, einige andere und ich waren stets im Kontakt und haben gemeinsam entschieden, dass Urteil zu veröffentlichen. @ErwinKöster hat erfreulicherweise die Anonymisierung übernommen. Vielen Dank dafür.


In der Download-Version habe ich inzwischen die Seiten 296 und 297 in die richtige Reihenfolge gebracht. Außerdem stehen dort jetzt auch die hier von mir beschriebenen Widersprüche im pdf-Format. Und es sieht ganz danach aus, dass es noch mehr werden.
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 19:08
Zitat von roberndrobernd schrieb:m Laufe der Zeit ändern sich die Überlegungen. @ErwinKöster, einige andere und ich waren stets im Kontakt und haben gemeinsam entschieden, dass Urteil zu veröffentlichen. @ErwinKöster hat erfreulicherweise die Anonymisierung übernommen. Vielen Dank dafür.
Das freut mich, mach es doch Sinn für Transparenz zu sorgen. Wer weiß, vielleicht kommt auch Michael Herrmann hierher zurück?

Meist du es wäre möglich eine OCR SW über die Images laufen zu lassen, so dass man Passagen mit Copy/Paste markieren un dann hier zitieren kann?

Was mir noch einfälllt: Pfaffinger hätte den Spaten oben quer über das Loch legen könnund und sich dann klimmzugartig herausziehen, insbesondere wenn eine Seite des Lochs deutlich weniger als 90° zum Boden gehabt hätte. Dafür muss man aber durchaus Kraft haben ;-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 20:41
Also gut, P hat gelogen, dass sich die Balken biegen, und das so offensichtlich, dass es einige hier sofort geschnallt haben, ohne sich die Bilder aus der Ermittlungsakte zur Kiste und zum Loch ansehen zu müssen (gut, einige haben hier Herrschaftswissen, diesmal aus den Ermittlungsakten, und verteilen es dosiert, wenn es ihnen passt, ab und zu auch mal ein ausgewähltes Bild, schon klar).

Das Gericht aber, das sich alle vorhandenen Bilder angesehen, hat bis zum Schluss nicht gemerkt, das P gelogen hat, insbesondere, wie er aus dem Loch herausgekommen ist. Nun, das Loch war kein Brunnenschacht. Jeder hier kann sich überlegen, wie er aus einem Loch käme, das zum Schluss max. so tief ist wie die eigene Größe. So lange das Loch noch nicht tief gegraben ist, kommt man da leicht raus. Ist es endlich so tief wie die eigene Größe, ist das Herauskommen etwas mühsamer. Aber machbar ist es, vielleicht auch mit ein, zwei Kaminkehrergangschritten bzw. einem Klimmzug am quer über das Loch gelegten Spaten.

Egal. Pfaffinger hat also glasklar vorsätzlich gelogen, und das wäre ja nun ein wunderbarer Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 2 StPO.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1.
wenn...

2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3.
Was hindert Mazureks Verteidiger also bisher, mit dieser Begründung einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 21:08
@JosephConrad
Zur OCR: Meine meisten Dokumente sind durch eine Texterkennung gelaufen. Zum Durchsuchen funktioniert das recht gut, weil die meisten Begriffe in der gesuchten Umgebung öfter auftreten. Copy/Past ist recht eingeschränkt, weil die OCR eine ganze Reihe Fehler macht. Man muss nachträglich immer korrigieren. Das ist natürlich besser als Abschreiben.

Ab sofort steht zum Download eine durchsuchbare und markierbare pdf-Datei zur Verfügung. Probiert einmal wie gut das funktioniert.
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Strafurteil-anonym.pdf
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Was mir noch einfälllt: Pfaffinger hätte den Spaten oben quer über das Loch legen könnund und sich dann klimmzugartig herausziehen, insbesondere wenn eine Seite des Lochs deutlich weniger als 90° zum Boden gehabt hätte. Dafür muss man aber durchaus Kraft haben ;-)
Darüber habe ich auch nachgedacht. Der Spaten ist dafür zu kurz. Bei einem Loch mit 150 cm Durchmesser läge er nur 10 cm vom Lochrand entfernt. Das ist für Klimmzüge zu nah an der Wand (siehe meine Ausführungen weiter oben).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 21:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was hindert Mazureks Verteidiger also bisher, mit dieser Begründung einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen?
Herr P. war kein Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht. Sondern Zeugen waren nur die Beamte, die ihn polizeilich vernommen haben (soweit noch verfügbar). P. dürfte dabei auch nach der Rechtslage von 1982 keinen Eid geleistet haben und sich auch keiner uneidlichen Falschaussage strafbar gemacht haben. Vielmehr gehe ich davon aus, dass er bei einer polizeilichen Vernehmung lügen durfte, dass sich die Balken biegen.

§ 359 Nr. 2 StPO ist deshalb nicht der richtige Hebel.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 21:18
P. hat nicht gelogen. Das Gericht hält seine nach wenigen Stunden widerrufene Aussage für wahr, weil sie nach Abenteuerspielplatz klingt und deshalb "erlebnisfundiert" ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 21:41
Gehen wir mal davon aus, die Unstimmigkeiten

a) in P.s Angaben und diesen folgend
b) im Urteil

treffen zu.

Ich habe im Urteil alles dazu gelesen und finde, @robernd macht hier zu Recht im schriftlichen Urteil Unplausibilitäten geltend. Die Frage ist allerdings, wie schwer die wiegen. Das Gericht dürfte wirklich überzeugt gewesen sein, dass P.s widerrufene Aussage zutreffend ist.
Hat es einfach an einem Punkt schlecht dargestellt, wie die objektive Erkenntnislage zum Loch war?
Oder hätte die objektive Erkenntnislage die Aussage P.s widerlegt, wenn man sich eingehender damit beschäftigt hätte? Ich kenne sie nicht, im Urteil ist sie nicht dargestellt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Verschiedentlich wurde nach konkreten, kriminattechnisch ermittelten Abmessungen des Lochs gefragt. Soweit ich mich erinnern kann, hat die Feuerwehr die Kiste ausgegraben. Ob bei der Gelegenheit auch die Abmessungen des Lochs ermittelt wurden, werde ich heraussuchen.
Eine semantische Unplausibilität muss aber noch kein "echter" Widerspruch sein. Auf 300 Seiten kann - bei aller Sorgfalt und das Urteil ist sorgfältig gefertigt - schon mal ein Bruch passieren.

Dann darf nicht vergessen werden, dass P. auch nach dem Widerruf der Aussage über seine "Grabungen" doch vehementer dabei blieb, dass M. ihn gefragt habe, ob er nicht ein Loch für ihn graben wolle. Ich weiß nicht, ob P. insoweit unglaubwürdig würde, sollte seine detaillierte "erlebnisfundierte" Schilderung vom Buddeln Unstimmigkeiten enthalten. Sie verlöre an Gewicht, keine Frage, aber selbst wenn dieses Beweismittel gegenstandslos werden würde, ist das noch kein Beweis für M.s Unschuld.

Schließlich: Wie kam P. zu seiner Aussage? Folgende Möglichkeiten:

1. P war der Alleintäter. Um von sich abzulenken, beschuldigte er M., belastete sich aber noch insoweit, als er damit ihn belastende Spuren und Zeugenaussagen über seine Fahrten mit Spaten erklären konnte.

2. P. war mit M. Mittäter und hatte allen Grund, sich als reinen Gehilfen darzustellen (siehe 1.).

3. P. hatte nichts mit der Tat zu tun und beschuldigte M. aus Jux und Dollerei (oder aufkeimenden Irrsinn), so wie er Jesus mit Heiligenschein auf dem Hof des Polizeigebäudes gesehen haben wollte. Landgerichtsärzte sind im übrigen bekannt dafür, Leute in jedem Zustand für vernehmungs- und verhandlungsfähig zu halten.

Nr. 3 halte ich ehrlich gesagt für die Möglichkeit, die fernliegensten ist, weil die Aussage dazu zu detailreich ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.12.2020 um 22:28
Zitat von monstramonstra schrieb:§ 359 Nr. 2 StPO ist deshalb nicht der richtige Hebel.
Ja, da hast du ganz recht. Ich hatte für einen Moment aus den Augen verloren, dass P. zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung schon tot war. Insofern ist das hier anders als im Fall Peggy Knobloch, wo der Hauptbelastungszeuge in der Verhandlung noch gegen den Angeklagten aussagte, nach Rechtskraft des Urteils aber verstarb, kurz vor seinem Tod aber mitteilte, damals im Prozess gelogen zu haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 09:00
Pfaffinger war eine Schnapsdrossel, frönte dem Alkohol und hatte als Alkoholiker immer einen gewissen Pegel an Alkohol. Aber Pfaffinger war intelligent. Also, wenn ihm von den Ermittlungsbehörden her eine Belohnung versprochen wurde, ein Geständnis abzuliefern und damit Mazurek in die Pfanne zu hauen, musste er sich ja eine plausible Geschichte ausdenken im Falle, dass er mit dem Aushub des Loches gar nichts zu tun hatte. Die Aussage, dass er nachschauen war und sah, dass Mazurek dort eine Kiste versenkt hat, ist mMn absurd, denn die Täterschaft hat sich viel Mühe gemacht, die Vergrabungsstätte zu tarnen – entwendete junge Fichte gepflanzt und sogar den Aushub kaschiert mit einer schnell wachsenden Grassorte. Fußspuren müssten demnach ebenso kaschiert worden sein. Wenn also die Kiste eingelassen wurde, war auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches zu sehen. In diesem Moment hätte die Kripo FFB hellhörig werden müssen, denn die Aussage von Pfaffinger war wohl gelogen. Pfaffinger hat nach seinen Angaben die Grabungsstelle wegen dem Aushub - sogar einen Leiterwagen für den Aushub will er mal mitgebracht haben - mehrfach angefahren und sogar behauptet die Kiste - ungetarnt - gesehen zu haben, aber nach Aufforderung der Kripo FFB die Grabungsstätte zu zeigen, hat Pfaffinger angeblich versagt. Bewusst? Ich denke mir, dass nach dem Auffinden der Kiste viele Menschen die Grabungsstätte sehen wollten, um Blumen niederzulegen. Also war diese kleine Lichtung allgemein bekannt und Pfaffinger hätte auch zwischendurch, also vor seiner ersten Einvernahme durch die Kripo, den Ort aufsuchen können oder andere Leute fragen können.
Aber nein, er konnte den Ort nicht mehr finden, was wiederum eine Lüge zu sein scheint. Das würde aber bedeuten, dass Pfaffinger tatsächlich nichts mit der Grabung zu tun hatte, denn für ihn als Alkoholiker ist die Währung „Vermuth“ und als die Belohnung ausblieb, hat er sein Geständnis wiederrufen.
Also hat Mazurek letztendlich Pfaffinger gar nicht beauftragt. Könnte es sein, dass der Spaten auf seinem Mofa für Grabpflege oder ähnliches gedacht war? Denn für all das Publikum sichtbarer Transport des Spatens scheint mir sehr ungezwungen gewesen zu sein.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 10:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Zur OCR: Meine meisten Dokumente sind durch eine Texterkennung gelaufen. Zum Durchsuchen funktioniert das recht gut, weil die meisten Begriffe in der gesuchten Umgebung öfter auftreten. Copy/Past ist recht eingeschränkt, weil die OCR eine ganze Reihe Fehler macht. Man muss nachträglich immer korrigieren. Das ist natürlich besser als Abschreiben.
Hallo und Vielen Dank, Copy und Paste funktioniert. Was man machen könnte wäre, das OCR-Ergebniss als reine Textdatei einzustellen. Da könnte man sofort die Scanfehler sehen. Und vielleicht kollektiv korrigieren?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 11:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hallo und Vielen Dank, Copy und Paste funktioniert. Was man machen könnte wäre, das OCR-Ergebniss als reine Textdatei einzustellen. Da könnte man sofort die Scanfehler sehen. Und vielleicht kollektiv korrigieren?
Das möchte ich nicht. Das Urteil soll als optische Gesamtheit unverändert bleiben. Andernfalls müsste man prüfen, ob jemand daran gebastelt hat. Wenn daraus größere Passagen zitiert werden, sollten Seitenzahl und Absätze gleich aussehen wie im Urteil.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 14:06
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-ursula-herrmann-welche-rolle-spielt-der-strauss-spezl-art-466073


Die Sache ist ja leider, leider verjährt. Diese miesen Menschen sollten endlich dem W.M., der sogar einen freiwilligen Lügendetektortest bestanden hat, sein Leben zurück geben. Jeder kann anhand öffentlich zugänglicher Infos andere Tatverdächtige indentifizieren. Vielleicht sollten die sich endlich mal erklären. Der Böhringer-Fall verjährt übrigens nicht, vielleicht passt die DNA derer, die damals schon solche kriminelle Energie hatten.


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14.12.2020 um 17:02
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Die Aussage, dass er nachschauen war und sah, dass Mazurek dort eine Kiste versenkt hat, ist mMn absurd, denn die Täterschaft hat sich viel Mühe gemacht, die Vergrabungsstätte zu tarnen – entwendete junge Fichte gepflanzt und sogar den Aushub kaschiert mit einer schnell wachsenden Grassorte.
Wenn man sein „Geständnis“ und die darauf resultierende Urteilsbegründung für bare Münze nimmt, dann meldete der P am 10.09. „Vollzug“. WM muss dann zwischen dem 10.09 und 12.09 die Kiste dort versenkt haben.

Urteil Seite 11
Zwischen dem 10.09.1981 und dem 12.09.1981 verbrachte der Angeklagte gemeinsam mit einem nicht näher bekannten Mittäter die Kiste zum Vergrabungsort, montierte vorort das aus grauen Plastikrohren bestehende Lüftungssystem sowie die Elektrik, die es dem Entführungsopfer ermöglichen sollte, in der Kiste eine Lampe anzuschalten, und setzte die Kiste in die ausgehobene Grube ein. In den folgenden Tagen, spätestens bis zum Abend des 15.09.1981, bestückte er die Kiste u.a. mit Getränken, Süßigkeiten, Lesestoff, einem Taschenradio, Decken und einem Jogginganzug.
Seite 30:
Nachdem _______ dem Angeklagten Mazurek am 10.09.1981
mitgeteilt hatte, dass das Loch ausgehoben sei, verbrachte der Angeklagte Mazurek zwischen dem 10.09.1981 und dem 12.09.1981 gemeinsam mit einem bislang nicht bekannten Gehilfen die bereits zusammengebaute Kiste zum Vergrabungsort. Vorort befestigte er noch das aus grauen PVC-Rohren bestehende Lüftungssystem an der Kiste und schloss die Kistenbeleuchtung an die außerhalb der Kiste vergrabene Autobatterie an. Nachdem der Angeklagte die Kiste in die ausgehobene Grube eingesetzt und die ebenfalls selbstgefertigte mit einem aufklappbaren Deckel versehene Abdeckhaube mit einer Höhe von 13 cm auf den Kistendeckel aufgesetzt hatte, füllte er die Zwischenräume mit Erde auf, sodass nur noch der Deckel der Abdeckhaube zugänglich und sichtbar blieb. Auf dem seitlich gelagerten Erdaushub säte er zur Tarnung des Geländes die schnellwachsende Grasart „Lolium perenne“ an.
Ebenfalls im Urteil steht auf Seite 76:
Der Sachverständige Dr. ____, der am 04.10.1981 und 04.08.1982 die nähere Umgebung des Vergrabungsortes besichtigte, bestätigte die Feststellungen des Zeugen _____ In seinen verlesenen Gutachten vom 27.01.1982 und 21.04.1983, die sich die Kammer zu eigen machte, legte der Sachverständige Dr. ____ überzeugend und nachvollziehbar dar, dass die fünf jungen Fichten im Umfeld der Kiste vor nicht zu geraumer Zeit sekundär an diesen Ort verpflanzt worden seien, da deren Wurzelwerk nicht innig mit dem Böden verwachsen gewesen sei. Diese Bäumchen hätte alle am Gipfel oder am gipfelnahen Stamm Auftragungen gezeigt, die vor Wildverbiss. hätten bewahren sollen. Weiterhin stellte der Sachverständige Dr. ____ fest, dass die südlich der Kiste gelagerten Mergelanhäufungen, die er als Aushub des Kistenschachtes gedeutet habe, nach botanischen Überlegungen vor 4 bis maximal 6 Wochen aufgeschüttet worden seien. Im Einzelnen führte er hierzu aus, dass auf dem Erdaushub die schnellwachsende Grasart „Lolium perenne“ künstlich angesät worden sei und das junge Gras vor 4 - 6 Wochen ausgekeimt sei. Außerdem sei. der unter dem Erdaushub freigelegte Moosrasen nicht wesentlich länger als 4 Wochen abgedeckt gewesen. Die Zeitangaben des Sachverständigen Dr. ____ bezogen sich jeweils auf seine erste Ortsbegehung am 04.10.1981.
Wenn der Sachverständige feststellte, daß das junge Gras 4 – 6 Wochen vor dem 04.10.81 auf dem Aushub ausgekeimt ist, passt die von P angegebene Grabungszeit bis 10.09.1981 überhaupt nicht, auch das Ansäen nach dem 10.09. passt absolut nicht zur Einschätzung des Gutachters.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 17:17
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wenn der Sachverständige feststellte, daß das junge Gras 4 – 6 Wochen vor dem 04.10.81 auf dem Aushub ausgekeimt ist, passt die von P angegebene Grabungszeit bis 10.09.1981 überhaupt nicht, auch das Ansäen nach dem 10.09. passt absolut nicht zur Einschätzung des Gutachters.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Auf dem seitlich gelagerten Erdaushub säte er zur Tarnung des Geländes die schnellwachsende Grasart „Lolium perenne“ an.
Den seitliich gelagerten Erdaushub kann er doch zuerst ausgegraben haben und dann das Gras darauf gesät?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.12.2020 um 17:35
Nach eigenen Angaben hat P. das Loch zwischen dem 5.9. (Beginn des Aushubs) und dem 10.9. gegraben. Wenn der Sachverständige am 4.10. feststellt, dass das angesäte Gras 4 bis 6 Wochen vorher ausgekeimt ist, passt das zumindest zeitlich zu dem Aushub, der zu Anfang der Lochgrabung seitlich gelagert wurde.

Es wurde auch noch etwas Aushub nach Einbringen der Kiste zur Verfüllung der Seitenwände und zu Bedeckung gebraucht. Logisch wäre, dass hierfür der unterste Aushub aus dem Loch, also der jüngste, gebraucht wurde, nicht der ältere, auf dem schon Gras gewachsen war.


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14.12.2020 um 18:00
@margaretha
Ich sehe das auch so. Der Stichtag für die Täter war der 15. September. Die monatelange akribische Vorbereitung und der ziemlich große Aufwand den die Täter an den Tag legten, legt nahe, dass die Kiste nicht auf den letzten Drücker platziert wurde, sondern viel früher als vom Gericht angegeben. Die Verschönerungsarbeiten an der Grabstätte konnten durchaus kurzfristig gemacht worden sein.

JagBlack


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14.12.2020 um 18:42
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Ich sehe das auch so. Der Stichtag für die Täter war der 15. September. Die monatelange akribische Vorbereitung und der ziemlich große Aufwand den die Täter an den Tag legten, legt nahe, dass die Kiste nicht auf den letzten Drücker platziert wurde, sondern viel früher als vom Gericht angegeben. Die Verschönerungsarbeiten an der Grabstätte konnten durchaus kurzfristig gemacht worden sein.
Ich sehe das eher nicht, so. Ich pers. hätte mir gedacht:" je länger das Loch mit der Kiste dort vorher vorhanden ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu früh (z.B. vom Jäger, ...) entdeckt wird".


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